Am 7. November 2025 hat der Weltreiterverband (Fédération Equestre Internationale – FEI) im Rahmen seiner Generalversammlung über die Änderung der sogenannten „Blutregel“ entschieden. Dabei stimmten 56 Nationen für diese Änderung gestimmt, 20 dagegen, darunter auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). Die Änderung besagt, dass ein Pferd trotz sichtbarer Blutspuren zum Start zugelassen werden kann, sofern eine tierärztliche Kontrolle vor Ort keine Beeinträchtigung feststellt.
In einem Interview kritisierte FN-Präsident Martin Richenhagen diesen Beschluss. „Jede sichtbare Verletzung ist ein Signal, das wir ernst nehmen müssen – und kein Anlass, die Messlatte niedriger zu legen. Wenn wir anfangen, Blut zu relativieren, verlieren wir die Achtung vor dem Lebewesen Pferd und das Vertrauen der Gesellschaft“, so Richenhagen.
Scharfe Kritik äußert auch die Bundestierärztekammer (BTK). „Das Wohl des Pferdes muss immer oberste Priorität haben. Eine Regeländerung, die Blut am Pferd toleriert, sendet das völlig falsche Signal. Diese Entscheidung stellt einen klaren Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz dar“, erklärt Dr. Holger Vogel, der Präsident der BTK. So seien sichtbare Blutspuren auch immer ein Hinweis auf Schmerzen oder Verletzungen, die das Pferd erleiden muss, so Vogel weiter.
Um einen glaubwürdigen Tierschutz im Turniersport zu gewährleisten, appelliert die BTK dringend an alle Turniertierärzt:innen, keine Starterlaubnis für Pferde zu erteilen, die Blutspuren im Bereich von Maul, Flanken oder Sporen zeigen. Das sei unerlässlich, um glaubwürdigen Tierschutz im Turniersport zu gewährleisten. Zudem müsse auf allen Turnieren ein/eine Turniertierarzt/Turniertierärztin anwesend sein, fordert die BTK.




