Der Wolf siedelt sich in zahlreichen Bundesländern vermehrt an. Besonders in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen leben die Raubtiere annähernd flächendeckend, wie die brandenburgische Landwirtschafts- und Umweltministerin Hanka Mittelstädt erklärt. Ihr Land hat daher beschlossen, das Jagdrecht entsprechend zu ändern und den Wolf darin aufzunehmen. Ein Beteiligungsprozess ist nun eingeleitet worden. Schon im ersten Quartal des kommenden Jahres sollen nach Plänen der Ministerin die notwendigen Schritte für das Inkrafttreten eingeleitet werden.
Mit Aufnahme des Wolfs in das Brandenburgische Jagdrecht und die Jagddurchführungsverordnung würde für die Raubtiere künftig eine ganzjährige Schonzeit gelten, die jedoch „räumlich und zeitlich definiert aufgehoben“ werden könne, so Mittelstädt. „Mit der Gesetzesinitiative stellen wir uns den Herausforderungen des Wolfsmanagement in unserem Bundesland.“ Diese sei als Übergangslösung zu sehen, bis über die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht abgestimmt worden ist. Mit dem Ergebnis wird bis Ende des nächsten Jahres 2026 gerechnet. Das Wolfsmanagement kann erst danach ohne artenschutzrechtliche Entscheidung ausschließlich über das Jagdrecht umgesetzt werden.
Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands bedeute nicht, dass sich der Wolf in bislang schwach besiedelten Regionen nicht weiter ausbreiten solle. Vielmehr werde damit bestätigt, dass der bestehende Bestand bereits als dauerhaft überlebensfähig gilt – auch durch den Austausch mit Nachbarpopulationen in Osteuropa.




