Im September 2020 ist erstmals in Deutschland die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen worden. Seit inzwischen fünfeinhalb Jahren hat sich die für Schweine hochansteckende Tierseuche in vielen Bundesländern ausgebreitet.
Dank umfassender Präventionsmaßnahmen ist das Land Baden-Württemberg bislang von massiven ASP-Ausbrüchen verschont geblieben, wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk erklärt. Hier ist jetzt auch ein neues Früherkennungsprogramm gestartet, um unter anderem Erregereinträge in Schweinebestände zu verhindern. Im Fokus des Programms stehen regelmäßige Betriebsinspektionen und eine Verstärkung der Biosicherheitsmaßnahmen.
„Mit der Teilnahme am Früherkennungsprogramm ASP verpflichten sich schweinehaltende Betriebe zur Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, wie eine regelmäßige Betriebsinspektion, verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen oder regelmäßiger ASP-Erregeruntersuchungen. In der Folge erhalten diese Betriebe einen Status, der sie in die Lage versetzt, auch bei Einrichtung von Sperrzonen ohne Zeitverzug Tiere zu verbringen. Weitere Vorteile, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben, sind auch die Früherkennung eines eventuellen Seuchengeschehens und, durch die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen, auch die Verhinderung des Eintrags der Seuche in Schweinebestände“, so Hauk.
Das europäische Tiergesundheitsrecht verbietet das Verbringen von Schweinen aus Betrieben, die in einer ASP-Sperrzone liegen, zunächst grundsätzlich. Ausnahmen bestehen für Betriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. „Schweinehaltende Betriebe, die an dem Früherkennungsprogramm ASP teilnehmen, erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen und können Schweine ohne zeitliche Verzögerung aus der Sperrzone verbringen. Nur so können Schweinehalter erhebliche wirtschaftliche Verluste wirksam verhindern“, sagt der Minister.
Das Früherkennungsprogramm besteht einerseits aus Betriebsinspektionen, die in dreimonatigem Abstand im schweinehaltenden Betrieb zwecks Überprüfung der Biosicherheit durchgeführt werden. Außerdem werden sogenannte Falltiere regelmäßig an den Untersuchungsämtern des Landes untersucht. Zusätzlich können Schweinehalter:innenn beim Einstieg in das Verfahren die Beratung des Schweinegesundheitsdienstes in Anspruch nehmen. Die Kosten für diese Beratung übernimmt das Land.
Für Tierärzt:innen bietet Myvetlearn.de die Online-Fortbildung Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung – Schweinebestände an.




