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Antragsfrist zum Umbau der Tierhaltung verlängert

04.11.2025

Die Ampelkoalition hat in ihrer Legislaturperiode das Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung, mit Konzentration auf die Schweinehaltung, verabschiedet. Auf Antrag können die Landwirt:innen eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten erhalten (investive Förderung). Je nach Investitionssumme ist eine Förderung von bis zu 60 Prozent festgelegt. Um eine Unterstützung zu erhalten, muss der Stall tier- und umweltgerecht angelegt sein.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) hat nun die ursprüngliche Antragsfrist am 30. April 2026 um vier Monate verlängert. Anträge für die investive Förderung können nun bis zum 31. August 2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

„Mir ist bewusst, dass es Zeit und Fleiß braucht, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Ich möchte, dass Landwirtinnen und Landwirte, die vom auslaufenden Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung profitieren wollen, dies auch tun können. Daher verlängern wir die Antragsfrist auf den 31. August 2026, denn der Umbau der Tierhaltung ist und bleibt ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Ich werde mich dafür einsetzen, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auch nach dem Ende des Bundesprogramms die notwendige politische und finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung bekommen“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. 

BMELH