Schon lange wird über das Thema Tierhaltungskennzeichnung diskutiert. Doch konkrete Änderungen am entsprechenden Gesetz blieb die neue Bundesregierung bislang schuldig. Da Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) den Start des neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorerst nach hinten geschoben hat, hat der Bauern- und Raiffeisenverband gemeinsam mit weiteren Verbänden ein Konzept vorgelegt.
„Jetzt muss die Bundesregierung die grundlegende Reform der Tierhaltungskennzeichnung konsequent angehen“, erklärt Martin Müller, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF).
Langsam werde die Zeit eng, denn bis zum vereinbarten Start im März 2026 bleiben nur noch wenige Monate. Schließlich müssen die Betriebe die neuen Rahmenbedingungen zeitnah in ihren Betrieben umsetzen.
In ihrem Konzept verweisen die Verbände auf eine bundesweit einheitliche Auslegung inklusiv der Klarstellung offener Spielräume. Das sei nötig, um individuelle Auslegungshinweise der Länder zu verhindern, sowie eine bundesweit einheitliche Umsetzung und damit Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten. Zudem müssten die Haltungsformen bei den Kriterien und der Prüfsystematik aufeinander aufbauen.
Die Agrarbranche schlägt neben einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung und der praxisgerechteren Ausgestaltung auch das Abschaffen unnötiger Meldepflichten und Register vor, um den Bürokratieabbau voranzubringen. Außerdem fordern die Unterschreibenden mehr Transparenz durch die gleiche Kennzeichnungspflicht auch für ausländische sowie verarbeitete Ware. Um Lebensmittelverschwendung und Marktverwerfungen zu verhindern, schlagen die Verbände zudem vor, höherwertige Produkte bei Bedarf als niedrigere Haltungsform vermarkten (Downgrading).




