Im Rahmen des BMEL-Projekts “Nationales Tierwohl-Monitoring” (NaTiMon) hat ein Konsortium von insgesamt zehn Institutionen ein Konzept für eine regelmäßige und systematische Messung des Tierwohls in der Nutztierhaltung entwickelt. Die Empfehlungen umfassen insgesamt sechs Schritte. Der erste ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein flächendeckendes Monitoring sowie die Bereitstellung der institutionellen Infrastruktur. Zudem sollten die Mittel für die Umsetzung eingeplant, die Nutzung vorhandener Daten ermöglicht und die Erhebung fehlender Daten ermöglicht werden. In einem letzten Schritt plädieren die Wissenschaftler:innen dafür, den Tierwohl-Monitoring-Bericht zu veröffentlichen und so einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Für den Bericht wurden die Bereiche Haltung, Transport und Schlachtung von Rindern, Schweinen, Hühnern, Puten, Schafen, Ziegen und Regenbogenforellen und Karpfen aus Aquakultur einbezogen und darüber hinaus Indikatoren zur Beschreibung ausgewählter Rahmenbedingungen der Nutztierhaltung vorgeschlagen.
Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick sagte dazu: “Der Umbau der Tierhaltung ist notwendig und unter den Akteurinnen und Akteuren, auch unter den politischen Parteien unbestritten. Unsere Aufgabe ist es, nun an die konkrete Umsetzung zu gehen. Mit einer Kombination mehrerer unabhängiger Bausteine haben wir den Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl bereits eingeleitet. Damit bieten wir tierhaltenden Betrieben eine echte Zukunftsperspektive, verbessern den Tier- und Umweltschutz und schaffen Verbrauchertransparenz. Für eine Verbesserung des Wohlergehens von Tieren und des Tierschutzes ist ein Monitoring des Gesundheitszustandes von Tieren ebenfalls sehr wichtig. Der nun vorliegende Empfehlungsbericht fasst wertvolle Erkenntnisse zusammen, die wir für uns und die weitere Arbeit auswerten.”
BMEL
Island hat den kommerziellen Walfang für diese Saison aus Gründen des Tierschutzes eingestellt. Das berichtet die Tierschutzorganisation Humane Society International (HSI) und zeigt sich erfreut. Gleichzeitig forderte HSI ein dauerhaftes Verbot von der isländischen Regierung.
Von Seiten der isländischen Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, Svandís Svavarsdóttir, hieß es: „Es ist notwendig, den Beginn der Walfangsaison zu verschieben, damit untersucht werden kann, ob es möglich ist, sicherzustellen, dass die Jagd im Einklang mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes durchgeführt wird.”
Ruud Tombrock, geschäftsführender Direktor von HSI/Europe, sagte dazu: „Es gibt keine humane Art, einen Wal zu töten, und deshalb fordern wir die Ministerin auf, dieses Verbot dauerhaft durchzusetzen. Wale sind in den Ozeanen bereits so vielen ernsthaften Bedrohungen durch Umweltverschmutzung, Klimawandel, Verfangen in Fischnetzen und Schiffsunfällen ausgesetzt, dass ein Ende des grausamen kommerziellen Walfangs die einzige ethische Schlussfolgerung ist.”
HSI
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem vorgeschlagen, eine nationale Positivliste für Heimtiere einführen zu wollen. Ein von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) verfasstes Rechtsgutachten hat diesen Plan ans rechtswidrig beurteilt. So eine Positivliste würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist“, verdeutlicht der Rechtsprofessor.
Das Gutachten legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“ verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthalte ein klares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere wegen ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft. Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sowie der Dienstleistungsfreiheit dar. Eine nationale Positivliste verstoße darüber hinaus gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes.
Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen.
Das Gutachten steht auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.
ZZF
Als nicht akzeptabel bezeichnet die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigte Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen. Die Ministerin fürchtet eine Aufgabewelle bei den rund 11.000 betroffenen Betrieben, da es viele Landwirt:innen nicht schaffen würden, ihre Höfe innerhalb der geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren entsprechend umzubauen. Der Referentenentwurf sieht zwar eine Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung vor, die Kaniber jedoch ebenfalls ablehnt. Sie verlangt, dass auch für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich ist. „Viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und unseren Mittelgebirgslagen. Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen“, warnt die Ministerin.
Hingegen betrachtet die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die geplante Tierschutzgesetz-Novelle als einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag und fordert stattdessen die komplette Abschaffung der Anbindehaltung. „Die Anbindehaltung von Tieren steht in starkem Widerspruch zu § 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dementsprechend ist klar, dass die Anbindehaltung nie gesetzlich erlaubt war. Umso enttäuschender, dass jetzt weiterhin die Kombihaltung erlaubt werden soll – damit wird fühlenden Tieren auch zukünftig über mehrere Monate im Jahr ihr Bewegungs-, Komfort- sowie Sozialverhalten weitgehend eingeschränkt. Die Rinder müssen die meiste Zeit fixiert an ein und derselben Stelle stehen. Sie haben angebunden keine Möglichkeit, zu laufen oder sich umzudrehen”, sagt Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland.
Topagrar
Bayerisches Wochenblatt
VIER PFOTEN