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Zweiter ASP-Ausbruch bei Hausschweinen in Hessen

In Hessen ist es zu einem zweiten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinbestand gekommen. Betroffen ist ein Betrieb bei Stockstadt im Kreis Groß-Gerau mit mehr als 1.100 Schweinen. Alle Tiere des Betriebes werden nun aus Seuchenschutzgründen getötet.

Bereits Anfang Juli 2024 gab es einen ASP-Ausbruch in einem Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein, ebenfalls im Kreis Groß-Gerau.

Erst Mitte Juni 2024 war im Kreis Groß-Gerau die hoch ansteckende Tierseuche erstmals in Hessen bei einem tot aufgefundenen Wildschwein festgestellt worden. Seitdem findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt, um ein sogenanntes Kerngebiet des Geschehens sowie eine Restriktionszone festzulegen. Elektrozäune entlang der Kerngebiets sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. Rund 14.000 Hektar wurden bereits von Teams mit speziellen Kadaversuchhunden und mit Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 38 positive Fälle entdeckt. Das Land arbeitet sehr eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Für die Betriebe in der Region ist es nun besonders wichtig, alle Biosicherheitsmaßnahmen penibel einzuhalten, um einen Viruseintrag zu vermeiden. Um die Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben geht es in der Online-Fortbildung von Myvetlearn.de “Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“. Kurs 4 der Fortbildungsreihe befasst sich mit der Biosicherheit in Schweinebeständen“.

Auf VetMAB.de finden Landwirt:innen und Schweinehalter:innen viele Lerneinheiten zur Hygiene im Schweinestall. Diese trägt maßgeblich dazu bei, Einträge von Krankheitserregern zu verhindern!

Landwirtschaftsministerium Hessen

Schlechte Prognose bei Boviner ischämischer Zitzennekrose

Um den Zeitpunkt des Abkalbens herum können Kühe ein Ödem am Euter sowie starken Juckreiz entwickeln. Dies führt dazu, dass die Kuh ihre Zitzen beleckt oder hineinbeißt und sich die bovine ischämische Zitzennekrose ausbildet, bei der die Zitze sogar absterben kann. Dies ist verbunden mit Tierleid und wirtschaftlichen Verlusten.

Die Zitzen zeigen braune Stellen, die scheinbar durch eine Minderdurchblutung und ein oberflächliches Absterben der Zitze hervorgerufen werden, erklärt Adrian Steiner, Geschäftsführender Direktor der Tierkliniken, Vetsuisse-Fakultät der Uni Bern. Die Ursache für diese – glücklicherweise sehr seltene und scheinbar nicht ansteckende – Erkrankung ist bislang jedoch unbekannt. Am Tierspital Bern gebe es zwei bis drei Fälle pro Jahr. Die Behandlung ist sehr aufwendig und zeitintensiv. „Man muss die Wunde mindestens einmal täglich gut reinigen, später mit Salbe pflegen, eventuell einen Zitzenverband anlegen und den Viertel rund zehn Tage lang mit der Kanüle melken. In den ersten 60 Laktationstagen können Viertel nicht trockengestellt werden, ohne der Kuh massive Schmerzen zuzufügen. Nach 100 bis 120 Tagen in Milch kann man den Viertel auch stilllegen, bis der Strich abgeheilt ist”, erklärt Steiner. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Zitze dennoch abstirbt.

Schweizerbauer.ch

Amerikanische Faulbrut in München festgestellt

Nachdem im Münchener Stadtbezirk Schwanthalerhöhe die Bienenseuche Amerikanische Faulbrut nachgewiesen wurde, hat die Stadt einen Sperrbezirk im Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Die am 15. April 2024 erlassene Allgemeinverfügung sieht auch vor, dass keine Bienenvölker, Waben bzw. deren Abfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte sowie Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Auch ist es untersagt, Bienenvölker oder Bienen in diese Region zu verbringen. Weiterhin sind alle Personen, die im Sperrbezirk Bienenstände besitzen, verpflichtet, Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker unverzüglich dem Städtischen Veterinäramt München zu melden.

Der Erreger der Amerikanischen Faulbrut befällt ausschließlich die Brut der Honigbiene, was zur Folge hat, dass der größte Teil der Brut abstirbt. Für Menschen und andere Tierarten ist die Infektionskrankheit nicht gefährlich. Auch der Verzehr des Honigs von befallenen Bienenvölkern ist unbedenklich. Allerdings darf der Honig aus seuchenhygienischen Gründen nicht an Bienen verfüttert werden.

Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Stadt München

Eine Stunde für die Erde das Licht ausmachen

Am morgigen Samstag (23.03.2024) findet die nächste Earth Hour statt. Dann heißt es von 20.30 bis 21.30 Uhr bereits zum 18. Mal, für Klima- und Umweltschutz das Licht auszuknipsen. Unter dem diesjährigen Motto „Earth Hour – Deine Stunde für die Erde!“ kann jede:r Einzelne mithelfen und ein Zeichen setzen für eine klimagerechte Gesellschaft und einen ambitionierten Klimaschutz. In diesem Jahr gilt das Engagement hierzulande auch für eine starke Demokratie, denn in Deutschland verändert sich zusätzlich zu dem meteorologischen immer mehr auch das politische Klima.

Im letzten Jahr haben weltweit Menschen aus über 190 Ländern und Gebieten an der Earth Hour teilgenommen, um „eine Stunde für die Erde“ zu spenden. Insgesamt wurden bei der weltweit größten Aktion 410.000 Stunden für klima- und umweltschützende Aktivitäten im Rahmen in der sogenannten Hour Bank gesammelt.

Auch Unternehmen und Gemeinden können ihren aktiven Beitrag leisten und teilnehmen. Eine Aktion für die Earth Hour 2024 kann noch bis einschließlich 23. März ganz unkompliziert angemeldet werden.

WWF

Handbuch für Amtstierärzt:innen in der SFU

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat ein „Handbuch zur Qualifikation amtlicher Tierärzt:innen in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU)” veröffentlicht, das einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und fachlichen Anforderungen amtlicher Tierärzt:innen gibt. Zudem soll es die in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung tätigen Tierärzt:innen beim Erwerb und Erhalt der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten unterstützen.

Die fachlichen Anforderungen an die SFU umfassen nach geltendem Recht neben der Sicherstellung eines gesundheitlich unbedenklichen Lebensmittels und der Optimierung der Tiergesundheit auch die Gewährleistung des Tierschutzes. Sowohl für die Lebensmittelsicherheit, die Tiergesundheit, als auch für die Einhaltung des Tierschutzes sind in erster Linie Lebensmittelunternehmen bzw. Tierhalter:innen verantwortlich.

An der Erstellung dieses Handbuches haben verschiedene BTK-Ausschüsse und -Arbeitsgruppen sowie die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz und die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) mitgewirkt. Das Handtuch steht ab sofort auf der Internetseite der BTK zum Download bereit.

BTK

Curly-Pferde sind nicht hypoallergen

American Bashkir Curly Horses, auch Curly Horses genannt, haben keine niedrigere Allergenkonzentration als andere Pferderassen. Zu diesem Ergebnis kamen Wissenschaftler:innen in Luxemburg, die umfassende Daten des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) analysiert haben. Als Grundlage für diese breit angelegte wissenschaftliche Untersuchung am Department of Infection and Immunity des Luxembourg Institut of Health dienten die Daten der Studie des IPA aus dem Jahr 2018.

Bis zuletzt galt die nordamerikanische Pferderasse mit dem gelockten Deck- und Langhaar als hypoallergen, also weniger Allergie auslösend. Eine Eigenschaft, die diese Rasse für Menschen mit einer Allergie gegen Pferdehaare deutlich besser verträglich machen würde. Die Forschenden untersuchten zahlreiche Fellproben von Curly-Pferden. Dabei stellte sich heraus, dass diese Rasse durch aus allergen ist und dass Curly-Hengste zudem eine höhere Allergenkonzentration aufwiesen als Stuten und Wallache dieser Rasse. Insgesamt variieren die individuellen Allergenkonzentrationen von Pferd zu Pferd wie auch bei anderen Rassen.

DGUV

Brandenburg plant Verbot von Privathaltung gefährlicher Tiere

Bei der ersten landesweiten Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg hat neben der Verbesserung des Katzenschutzes, der Novellierung der Hundehalteverordnung sowie der Stärkung von Wildtierauffangstationen auch der Umgang mit gefährlichen Tieren im Fokus gestanden. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden. Das Thema ist sehr umfassend, sodass wir uns heute auf einige Kernbereiche konzentriert haben. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir beraten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt werden, um den Tierschutz im Land weiter verbessern zu können“, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke zum Abschluss der Konferenz.

So plant die brandenburgische Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode neue Regelungen. Grundsätzlich will die Regierung die private Haltung dieser Tiere verbieten. Zudem soll der Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere reglementiert sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung eingeführt werden. Auslöser für diese Entscheidungen sind nicht zuletzt die häufig notwendig gewordenen Beschlagnahmungen und anderweitige Unterbringungen von exotischen Tieren wie Papageien und Reptilien, nachdem unzureichende Haltungsbedingungen und/oder fehlende Sachkenntnis der Halter:innen festgestellt worden ist. Der Ministerpräsident und die Verbraucherschutzministerin Nonnemacher appellieren daher an Bundesminister Cem Özdemir, verbindliche Regelungen für den Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie einen verpflichtenden Sachkundenachweis für deren Haltung in das Bundestierschutzgesetz mit aufzunehmen.

Landesregierung Brandenburg

Nationales Tierwohl-Monitoring beschlossen

Im Rahmen des BMEL-Projekts “Nationales Tierwohl-Monitoring” (NaTiMon) hat ein Konsortium von insgesamt zehn Institutionen ein Konzept für eine regelmäßige und systematische Messung des Tierwohls in der Nutztierhaltung entwickelt. Die Empfehlungen umfassen insgesamt sechs Schritte. Der erste ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein flächendeckendes Monitoring sowie die Bereitstellung der institutionellen Infrastruktur. Zudem sollten die Mittel für die Umsetzung eingeplant, die Nutzung vorhandener Daten ermöglicht und die Erhebung fehlender Daten ermöglicht werden. In einem letzten Schritt plädieren die Wissenschaftler:innen dafür, den Tierwohl-Monitoring-Bericht zu veröffentlichen und so einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Für den Bericht wurden die Bereiche Haltung, Transport und Schlachtung von Rindern, Schweinen, Hühnern, Puten, Schafen, Ziegen und Regenbogenforellen und Karpfen aus Aquakultur einbezogen und darüber hinaus Indikatoren zur Beschreibung ausgewählter Rahmenbedingungen der Nutztierhaltung vorgeschlagen.

Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick sagte dazu: “Der Umbau der Tierhaltung ist notwendig und unter den Akteurinnen und Akteuren, auch unter den politischen Parteien unbestritten. Unsere Aufgabe ist es, nun an die konkrete Umsetzung zu gehen.  Mit einer Kombination mehrerer unabhängiger Bausteine haben wir den Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl bereits eingeleitet. Damit bieten wir tierhaltenden Betrieben eine echte Zukunftsperspektive, verbessern den Tier- und Umweltschutz und schaffen Verbrauchertransparenz. Für eine Verbesserung des Wohlergehens von Tieren und des Tierschutzes ist ein Monitoring des Gesundheitszustandes von Tieren ebenfalls sehr wichtig. Der nun vorliegende Empfehlungsbericht fasst wertvolle Erkenntnisse zusammen, die wir für uns und die weitere Arbeit auswerten.”

BMEL

Island stoppt Walfang

Island hat den kommerziellen Walfang für diese Saison aus Gründen des Tierschutzes eingestellt. Das berichtet die Tierschutzorganisation Humane Society International (HSI) und zeigt sich erfreut. Gleichzeitig forderte HSI ein dauerhaftes Verbot von der isländischen Regierung.

Von Seiten der isländischen Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, Svandís Svavarsdóttir, hieß es: „Es ist notwendig, den Beginn der Walfangsaison zu verschieben, damit untersucht werden kann, ob es möglich ist, sicherzustellen, dass die Jagd im Einklang mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes durchgeführt wird.”

Ruud Tombrock, geschäftsführender Direktor von HSI/Europe, sagte dazu: „Es gibt keine humane Art, einen Wal zu töten, und deshalb fordern wir die Ministerin auf, dieses Verbot dauerhaft durchzusetzen. Wale sind in den Ozeanen bereits so vielen ernsthaften Bedrohungen durch Umweltverschmutzung, Klimawandel, Verfangen in Fischnetzen und Schiffsunfällen ausgesetzt, dass ein Ende des grausamen kommerziellen Walfangs die einzige ethische Schlussfolgerung ist.”

HSI

Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere ist unzulässig

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem vorgeschlagen, eine nationale Positivliste für Heimtiere einführen zu wollen. Ein von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) verfasstes Rechtsgutachten hat diesen Plan ans rechtswidrig beurteilt. So eine Positivliste würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist“, verdeutlicht der Rechtsprofessor.

Das Gutachten legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“ verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthalte ein klares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere wegen ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft. Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sowie der Dienstleistungsfreiheit dar. Eine nationale Positivliste verstoße darüber hinaus gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes.

Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen.

Das Gutachten steht auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.

ZZF

Bayern kritisiert Pläne zur Anbindehaltung

Als nicht akzeptabel bezeichnet die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigte Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen. Die Ministerin fürchtet eine Aufgabewelle bei den rund 11.000 betroffenen Betrieben, da es viele Landwirt:innen nicht schaffen würden, ihre Höfe innerhalb der geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren entsprechend umzubauen. Der Referentenentwurf sieht zwar eine Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung vor, die Kaniber jedoch ebenfalls ablehnt. Sie verlangt, dass auch für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich ist. „Viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und unseren Mittelgebirgslagen. Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen“, warnt die Ministerin.

Hingegen betrachtet die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die geplante Tierschutzgesetz-Novelle als einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag und fordert stattdessen die komplette Abschaffung der Anbindehaltung. „Die Anbindehaltung von Tieren steht in starkem Widerspruch zu § 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dementsprechend ist klar, dass die Anbindehaltung nie gesetzlich erlaubt war. Umso enttäuschender, dass jetzt weiterhin die Kombihaltung erlaubt werden soll – damit wird fühlenden Tieren auch zukünftig über mehrere Monate im Jahr ihr Bewegungs-, Komfort- sowie Sozialverhalten weitgehend eingeschränkt. Die Rinder müssen die meiste Zeit fixiert an ein und derselben Stelle stehen. Sie haben angebunden keine Möglichkeit, zu laufen oder sich umzudrehen”, sagt Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland.

Topagrar

Bayerisches Wochenblatt

VIER PFOTEN