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CO2-Betäubung nicht tiergerecht – Kritik nimmt zu

Per Gesetz ist vorgegeben, dass Tiere vor der Schlachtung betäubt werden müssen. Neunzig Prozent aller Schlachtbetriebe wenden bei Schweinen die Betäubung mit Kohlendioxid (CO2) an. Bei diesem Verfahren werden die Schweine in Gruppen in eine Gondel getrieben, die sich dann in eine mit hoher CO₂-Konzentration angefüllte Grube hinabsenkt. Dort verbleiben die Tiere, bis sie durch die narkotisierende Wirkung des Gases betäubt sind.

Die EU hat dieses Verfahren in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung trotz tierschutzrechtlicher Bedenken zugelassen. Die Tiere zeigen nachweislich starke Anzeichen von Erstickung. Durch das CO₂-Gas werden die Mundschleimhäute verätzt und in den 20 bis 30 Sekunden bis zum Eintreten der Wahrnehmungslosigkeit wehren sich die Schweine mit Strampelbewegungen sowie Schlagen gegen die Gitter und äußern schrille Schreie, wie Videoaufnahmen gezeigt haben. Der Ruf nach alternativen Betäubungsmethoden wird lauter, doch bezugnehmend auf offizielle Erklärungen der EU seien Alternativen aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar.

„Die rein wirtschaftlichen Erwägungen können kein rechtfertigender (= vernünftiger) Grund für die Leiden sein, denen die Tiere bei Anwendung der Methode „Kohlendioxid in hoher Konzentration“ ausgesetzt sind“, kritisiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V und deklariert die CO₂-Betäubung als Verstoß gegen geltendes deutsches Tierschutzrecht.

Das Zugeben von Helium oder Argon könnte zwar eine Verbesserung bringen, doch hat sich der Einsatz dieser beiden Gase bislang als wenig praxisreif erwiesen. Als Alternative bliebe die Elektrobetäubung auf modernstem Standard. Die Tierärztliche Vereinigung Tierschutz (TVT) teilte auf Anfrage mit, dass die Beförderung von Tieren zur Elektrobetäubung über den sogenannten Brustbandrestrainer schon seit Jahren ein in den großen Schlachtbetrieben etabliertes Verfahren ist, die keine CO2-Betäubung anwenden. Unter anderem werden dort bereits vollautomatische Elektrobetäubungsanlagen verwendet.

Die Europäische Kommission plant zum Ende des laufenden Jahres, das Thema CO2-Betäubung bei Schweinen zur Diskussion zu bringen. Aus der EU-Pressestelle in Berlin war zu erfahren, dass dies im Rahmen von Vorschlägen zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Tierwohl geschehen soll. Grundlage soll demnach ein neuerliches Gutachten der EFSA aus dem Jahr 2020 zu dieser Betäubungsart sein. Der Titel lautet: „Wohlergehen von Schweinen beim Schlachten“.

Agrarheute

Tierschutzbericht der Bundesregierung enttäuschend

Der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte 14. Tierschutzbericht ist am 13.12.2023 vom Bundeskabinett gebilligt worden. Dieser Bericht fasst die in den vergangenen vier Jahren ergriffenen Tierschutzmaßnahmen zusammen. Die Bilanz fällt nach Einschätzung deutscher Tierschutzorganisationen enttäuschend aus.

Als einen regelrechten Stillstand in der Tierschutzpolitik bezeichnet die Tierschutzorganisation Provieh den gerade bewilligten Tierschutzbericht. Außer der Berufung einer Bundestierschutzbeauftragten sei bislang seitens der Ampelkoalition kein weiteres Versprechen hinsichtlich des Tierschutzes eingehalten worden. Auch die vielfach gepriesene Haltungskennzeichnung bringe keine tatsächlichen Verbesserungen für das Wohl von Nutztieren. Ein Verbot der Anbindehaltung habe die Regierung bis jetzt nicht durchsetzen können, kritisiert auch der Deutsche Tierschutzbund. Stattdessen werde an der sogenannten Kombihaltung festgehalten.

„Statt eine artgerechte Unterbringung durchzusetzen, wird scheinbar von der Bundesregierung geplant, an der tierschutzwidrigen Anbindehaltung mit phasenweiser Bewegung festzuhalten. Weder beim Tierschutzgesetz noch bei den Verordnungen für Puten und Rinder oder dem Brandschutz geht es voran – in der Tierschutzpolitik ist es scheinbar zum Stillstand gekommen“, kommentiert Anne Hamester, Leitung der Facharbeit und Politik bei PROVIEH, die Tierschutzpläne der Regierung. „Die Bundesregierung muss das Tierschutzgesetz endlich tierschutzkonform ausbauen und damit die derzeitige legalisierte Tierqual beenden. Es darf keine weiteren Verzögerungen oder Ausreden geben, die Gesellschaft verlangt nach mehr Tierschutz.“  

 Deutscher Tierschutzbund

Provieh

Petition für den Erhalt des Schlachthofpraktikums

Tierarzt und Youtuber Dr. Karim Montasser hat bereits im Oktober diesen Jahres eine Petition gestartet, in der er die Abschaffung des verpflichtenden Schlachthofpraktikums im Tiermedizinstudium fordert. Bislang wurden mehr als 17.700 Unterschriften gesammelt. Montasser argumentiert, dass zahlreiche Tiermedizinstudierenden unter psychischen Belastungen, wie Überforderung und sexuellen Übergriffen während des dreiwöchigen Pflichtpraktikums litten. Wie eine aktuelle Studie der Universität Leipzig ergeben hat, hielten rund 74 Prozent der Befragten das Schlachthofpraktikum dennoch für angemessen.

Die Studentin Pia Zentgraf (LMU München) hat ihrerseits nun eine Gegenpetition gestartet, in der sie fordert, das Schlachthofpraktikum in der tiermedizinischen Ausbildung zwingend beizubehalten. Die Studentin erklärt, dass subjektive Erfahrungen keinesfalls der Grund für  Änderungen des Curriculums sein dürften. Andere Bereiche der Ausbildung könnten zudem dadurch gefährdet sein. Die tierärztliche Tätigkeit in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sei ein wichtiger Bereich im tierärztlichen Berufsfeld. Nur durch die praktische Arbeit könnten die notwendigen Fähigkeiten für die Überwachung einer tierschutzgerechte Schlachtung erlernt werden, argumentiert Zentgraf.

Um auch in Zukunft den Tierschutz auch in der letzten Phase des Lebens eines Tieres gewährleisten zu können, startete die Studentin die Petition für den Beibehalt des Schlachthofpraktikums.

Zur Petition zum Erhalt des Praktikums

Schweiz will Tierschutz verbessern  

Die Schweiz geht hinsichtlich der Verbesserung des Tierschutzes einen großen Schritt voran. Die Vernehmlassung zu mehreren Erlassen wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in der vergangenen Woche zur Anpassung im Tierschutzbereich eröffnet. Die Erlasse beziehen sich sowohl auf die Nutztierhaltung, Tierversuche und Hundeimporte.

Der Bundesrat plant, die tierschutzrechtlichen Vorgaben gesetzlich zu stärken, da auch die Forschung laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse generiere, heißt es auf dessen Internetseite. Demnach sollen Importe von Hundewelpen verboten werden, die unter fünfzehn Wochen alt sind, wie es bereits in vielen EU-Staaten vorgegeben ist. Damit sollen unbedachte Spontankäufe von Welpen im Internet verringert werden. Zudem plant der Bundesrat, die Zucht von Versuchstieren auf das notwendige Minimum zu beschränken. Um eine Transparenz zu erreichen, soll außerdem die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Gemäß des 3R-Prinzips wird auch vorgeschrieben, dass die Versuchstiere ausnahmslos in die Käfige und Gehege mit genügend Rückzugsmöglichkeiten gehalten werden. Weiterhin soll das Touchieren (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, der Gebrauch bestimmter Methoden beim Umgang mit Pferden sowie das Kürzen der Schwänze von Schafen per Gesetz verboten werden. Die Vernehmlassung der betreffenden Erlasse dauert bis am 15. März 2024.

Bundesrat

EU plant Gesetzesanpassung bei Tiertransporten

Die Europäische Kommission plant, die gesetzlichen Vorgaben für Transporte von Nutztieren an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie Agra-Europe (AgE) mitteilt. So soll die Dauer von Schlachttransporten auf neun Stunden begrenzt werden, wie aus einem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag hervorgeht. Die Transportdauer von Nutztieren, die zu anderen Zwecken als der Schlachtung transportiert werden, soll 21 Stunden nicht überschreiten dürfen, samt einer Pause nach zehn Stunden. Danach muss den Tieren eine Pause von einem Tag außerhalb des Transportfahrzeugs ermöglicht werden. Nur dann darf der Transport fortgeführt werden.

Für nicht absetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen soll die Dauer des Transports auf höchstens acht Stunden festgelegt werden. Zudem müssen die Jungtiere spätestens alle neun Stunden gefüttert werden, sofern nicht ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist. Geplant sei auch, dass Fohlen unter vier Monaten sowie weniger als zehn Kilogramm schwere Ferkel maximal neun Stunden transportiert werden dürfen, wenn die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt.

Im Zweifel sollenTierärzt:innen entscheiden, ob ein Tier transportfähig ist. Die EU will neben Dehydration, offenen Wunden und Organvorfällen auch weit fortgeschrittene Trächtigkeit und noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren als Ausschlusskriterien festlegen. Alle Tiere, die sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können, sollen grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.

Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Transportdauer von Legehennen auf höchstens 12 Stunden begrenzt werden; für Hennen am Ende der Legeperiode sind maximal zehn Stunden vorgesehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.

AgE

Bauernzeitung

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.

Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.

Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.

Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.

Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.

Bayerische Staatsregierung

Agrarheute

Neue ASP-Leitlinien zur Verbesserung der Biosicherheit im Betrieb

Auch im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen Schweinehalter:innen in den betroffenen Sperrzonen ihre Tiere im Auslauf halten. Dazu bedarf es der Einhaltung einiger Maßnahmen, die in den neuen, im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erstellten Leitlinien aufgeführt werden. Neben einer betriebsindividuellen Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde müssen die betroffenen Halter:innen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um das ASP-Eintragsrisiko so gering wie möglich zu halten. Ziel der Leitlinien ist es auch, die betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen bereits vor einem Seuchenfall zu optimieren.

In einer Maßnahmentabelle sind zehn Handlungsbereiche aufgeführt, die zudem von einer Einschätzung begleitet werden, wie effektiv diese das Eintragsrisiko der ASP reduzieren kann. Die Handlungsbereiche umfassen unter anderem das Betriebspersonal, die Sicherung von Gebäuden und des Betriebsgeländes sowie den Fahrzeug- und Tierverkehr.  Als weitere Punkte werden die Überwachung der Tiergesundheit, die Tiergesundheitsbesuche und tierärztliche Bestandsbetreuung sowie das Schädlingsmonitoring aufgeführt. Konkrete Vorschläge für die Umsetzung der betriebsindividuellen Maßnahmen runden die neuen Leitlinien ab. Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law, AHL) sowie die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV).

Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de. In diesem Kurs geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände, die von Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) vorgestellt werden

Topagrar

Petition der FN gegen die GOT massiv in der Kritik

Vor mehr als einem Jahr ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten. Diese Anpassung haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden anhand einer wissenschaftlichen Studie entwickelt. Maßgebliche Rahmenbedingungen, unter anderem eine deutliche Verbesserung der technischen Diagnostik, lagen der neuen GOT zu Grunde. Zudem war die Gebührenordnung seit dem Jahr 1999 lediglich minimal geändert worden.

Doch die Diskussionen reißen nicht ab. Die Reiterliche Vereinigung FN hat nun gemeinsam mit 58 Pferdezucht- und Pferdesportverbänden sowie der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) eine Petition gegen einige Punkte der GOT gestartet. Nach Ablauf der Frist am 30. Januar 2024 soll die Unterschriftenliste an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir übergeben werden. Mit ihrer Petition richten sich die Verfasser nicht gegen die Tierärzte selbst oder generell gegen eine Gebührenerhöhung, sondern betrachten die tatsächliche Erhöhung der Gebühren für die Tierhalter:innen nicht für tragbar. Begründet wird die Petition damit, dass viele Vereine, Zuchtbetriebe, Pensions- und Ausbildungsställe und eine ganze Branche in ihrer Existenz gefährdet seien.

Als unseriös bezeichnet der Geschäftsführer des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) diese Aktion. „Fehlende Kapazitäten für Notdienste“ seien ein wirkliches Tierschutzproblem. Zudem ließen sich die Steigerungen von Gehältern und Reallöhnen in den vergangenen 25 Jahren und den damit einhergehenden Einkommensverlusten für Tierärzt:innen nur durch die erfolgte Gebührenerhöhung kompensieren, kommentiert Färber auf Linkedin. Pferdetierärztin Anna Weber unterstützt die Meinung des bpt-Geschäftsführers und hat eine entsprechende Gegen-Petition gestartet. In dieser fordert sie, dass die Hetzjagd auf Tierärzte – insbesondere Pferdetierärzte – durch Organisationen wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) aufhören müsse. „Wir müssen zusammenarbeiten, um das Missverständnis zu beseitigen und den Respekt gegenüber dem Beruf des Tierarztes wiederherzustellen. Bitte unterzeichnen Sie diese Petition, um unsere Forderung nach einem Ende der ungerechtfertigten Angriffe auf unsere Berufsgruppe zu unterstützen“, lautet Webers Bitte.

FN

Verbundvorhaben erhält Bundesmittel für Wissensvermittlung    

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit knapp 400.000 Euro den Wissentransfer des Verbundvorhabens „Fortschritte mit Kompetenz und Spezialwissen für eine tierwohlgerechte, umweltschonende und nachhaltige Nutztierhaltung“. Der entsprechende Zuwendungsbescheid, der in der vergangenen Woche an die Landesforschungsanstalt (LFA) Mecklenburg-Vorpommern übergeben wurde, sichert das länderübergreifende Projekt für weitere drei Jahre.

„Tierwohl mit einheitlichen Parametern zu beschreiben, den Wissensstand dazu zu sichten, in geeigneten Formaten für die Praxis, die Politik oder die Aus- und Weiterbildung verfügbar zu machen, ist eine langfristige Aufgabe. Es ist schon etwas Besonderes, wenn sich alle Bundesländer gemeinsam im „Netzwerk Fokus Tierwohl“ engagieren und Kapazitäten einbringen. Tierwohlthemen unserer Zeit bundesweit abgestimmt in die Wissensvermittlung einzubringen ist mit über 1.200 Veranstaltungen und mehr als 60.000 Teilnehmern in Deutschland Beleg dafür, dass der Bedarf und das Interesse sehr groß sind. Ich bin zuversichtlich, dass die LFA in den nächsten drei Jahren viele erfolgreiche Formate anbieten wird“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zufrieden.

„Durch die Einstellung einer sogenannten Tierwohlmultiplikatorin an der LFA, durch die Mitwirkung meiner Mitarbeitenden in Expertengremien für die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel und durch sogenannte Impulsbetriebe aus MV ist unser Bundesland ganz dicht am Puls der Zeit. Wir können akute und wichtige Fragestellungen schnell identifizieren, das Netzwerk anzapfen, um Fachverstand zu finden und dieses Wissen dann schnell zielgruppengerecht überführen. Ich freue mich, dass wir in den kommenden drei Jahren wieder ein breites Angebot an Themen liefern werden“, ergänzte LFA-Direktor Dr. Peter Sanftleben.

Um die Verbesserung der Tiergesundheit geht es auch in dem Projekt VetMAB, das die Antibiotikaminimierung im Stall zum Ziel hat und sich sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen richtet.

Regierung MV

Brandenburg plant Verbot von Privathaltung gefährlicher Tiere

Bei der ersten landesweiten Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg hat neben der Verbesserung des Katzenschutzes, der Novellierung der Hundehalteverordnung sowie der Stärkung von Wildtierauffangstationen auch der Umgang mit gefährlichen Tieren im Fokus gestanden. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden. Das Thema ist sehr umfassend, sodass wir uns heute auf einige Kernbereiche konzentriert haben. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir beraten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt werden, um den Tierschutz im Land weiter verbessern zu können“, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke zum Abschluss der Konferenz.

So plant die brandenburgische Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode neue Regelungen. Grundsätzlich will die Regierung die private Haltung dieser Tiere verbieten. Zudem soll der Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere reglementiert sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung eingeführt werden. Auslöser für diese Entscheidungen sind nicht zuletzt die häufig notwendig gewordenen Beschlagnahmungen und anderweitige Unterbringungen von exotischen Tieren wie Papageien und Reptilien, nachdem unzureichende Haltungsbedingungen und/oder fehlende Sachkenntnis der Halter:innen festgestellt worden ist. Der Ministerpräsident und die Verbraucherschutzministerin Nonnemacher appellieren daher an Bundesminister Cem Özdemir, verbindliche Regelungen für den Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie einen verpflichtenden Sachkundenachweis für deren Haltung in das Bundestierschutzgesetz mit aufzunehmen.

Landesregierung Brandenburg

England ordnet Euthanasie von XL-Bully-Hunden an  

Die britische Regierung hat auf einige, teils tödliche Attacken von sogenannten XL-Bully-Hunden reagiert und diese mit auf die Liste der verbotenen Hunderassen gesetzt. Demnach werden ab dem kommenden Jahr der Verkauf sowie die Zucht von XL-Bully-Hunden in England und Wales untersagt. Zudem dürfen Hunde dieser Rasse ab Januar 2024 in der Öffentlichkeit nur mit Leine und Maulkorb geführt werden. Ab 1. Februar 2024 wird zudem die Haltung der Hunde in England und Wales verboten. Lediglich mit einer Ausnahmeregelung ist diese weiterhin erlaubt. Diese könne bis zum 31.1.2024 beantragt werden, heißt es von Behördenseite.

Laut einem Bericht des Senders Sky News müssen wahrscheinlich rund 250 Hunde dieser Rasse, die derzeit in Tierheimen im ganzen Land untergebracht sind, eingeschläfert werden, wenn sie nicht vor dem Jahreswechsel neue Herrchen oder Frauchen finden. Denn die neue Verfügung untersagt fortan ein Vermitteln in ein neues Zuhause. Die Zahl der aktuell in den Tierheimen untergebrachten Hunde könnte aber noch deutlich höher sein, wie der Tierheimverband „Association of Dogs and Cats Homes“ befürchtet. Die Tierschutzorganisation Blue Cross schätzt die Kosten für die Einschläferungen auf umgerechnet rund 100.000 Euro, was auch damit zusammenhängt, dass die Kosten für Einäscherung sowie Medikamente wegen der Größe der Tiere sehr hoch sind.

Von Februar 2024 an müssen Tiere, die mit Ausnahmegenehmigungen weiter privat untergebracht sein dürfen, zudem kastriert sein. Auch hier rechnen Tierschützer mit hohen Kosten. Die Regierung bietet XL-Bully-Besitzern eine staatliche Beteiligung von 200 Pfund an, falls sie einer Euthanasie der Tiere zustimmen. Nach Schätzungen des Umweltministeriums gibt es mehr als 10.000 XL-Bullys im Land, Tierschützer:innen gehen sogar von etwa 15.000 Tieren aus. 

Tagesspiegel

Regierung UK

Erlasse sollen drohende Tierschutzverstöße bei Transporten vermeiden

Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um tierschutzwidrige Zustände auf und nach Tiertransporten zu vermeiden. So wurde bereits am 9. Oktober 2023 der sogenannte „Ägypten-Erlass“ aktiviert. Mit diesem Erlass sollen die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist. Zudem hat das Ministerium am 22.11.2023 den Veterinärbehörden einen weiteren Erlass zugestellt, der diese auffordert, jegliche Rindertransporte nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan zu untersagen.

„Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung. Zahlreichen Berichten zufolge wird zur Fixierung der Rinder häufig erhebliche Gewalt eingesetzt und das bedeutet große Schmerzen und Leiden für die Tiere. Unsere Veterinärbehörden sind aber verpflichtet, auch künftige Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu verhindern. Dies geht in den genannten Fällen nur durch Untersagung des Transports. Es gibt für die Veterinärbehörden kein milderes Mittel, diese drohenden Tierschutzverstöße zu verhindern“, erklärt Miriam Staudte.

Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Virus-Varianten erschweren Impfung gegen BTV

Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) in den Niederlanden hat die Zahl der Ausbrüche zugenommen. Inzwischen sind rund 2.000 Betriebe betroffen. Die Tierseuche ist auch in Niedersachsen und Teilen Nordrhein-Westfalens aufgetreten. In allen Fällen wurde der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Das Seuchengeschehen hat der Baden-Württembergische Minister Peter Hauk zum Anlass genommen, auf die dringend erforderliche BTV-Impfung hinzuweisen. Denn auch von der französischen Seite wächst der Seuchendruck. Noch ist Baden-Württemberg jedoch frei von BTV. „Die erneuten Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Norddeutschland, den Niederlanden und Frankreich unterstreichen die Notwendigkeit der Impfung. Wir müssen mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung die weitere Ausbreitung und einen Eintrag nach Baden-Württemberg verhindern“, erklärt Minister Peter Hauk MdL.

Auch wenn gegen die neue Variante der Blauzungenkrankheit, die sich aktuell in den Niederlanden und Teilen Norddeutschlands ausbreitet, in Europa keine Impfstoffe zur Verfügung stehen, sollten Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-8-Vakzinen impfen. Denn in Frankreich wurde überwiegend der BTV-Serotyp 8 gemeldet. Insgesamt sind mehr als 1.300 Betriebe in 20 Departements betroffen.   

„Um einem erneuten Ausbruch bestmöglich vorzubeugen, wurde Baden-Württemberg hierzu in 3 Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingeteilt, um in besonders eintragsgefährdeten Bereichen durch eine höhere Bezuschussung der Impfungen eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit“, betont Minister Hauk.

Ministerium Baden-Württemberg

16. Europäischer Antibiotikatag: antimikrobielle Resistenzen ganzheitlich bekämpfen

Zum 16. Mal fand am 16.11.2023 der Europäische Antibiotikatag in Wien statt, dieses Jahr als Hybridveranstaltung. Das jährliche Fachsymposium stand unter dem Motto „Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt“ (One-Health) und gab einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Antibiotikaresistenz und des Antibiotikaverbrauchs. Dank einer Ministerien-übergreifenden Maßnahmenstrategie werde die antimikrobielle Resistenz ganzheitlich bekämpft. So konnte die Resistenzlage im Austragungsland Österreich auf einem guten Niveau gehalten werden und auch der Krankenhauskeim MRSA sei seit mehreren Jahren rückläufig, wie der österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch in seiner Videobotschaft erklärte. „Antibiotika müssen sorgfältig eingesetzt werden, damit uns auch in Zukunft verlässliche Antibiotika zur Verfügung stehen. Durch das Inkrafttreten des neuen Tierarzneimittelgesetzes wird es auch im Veterinärbereich zu einer weiteren Reduktion des Antibiotikaeinsatzes kommen. Davon profitieren Mensch und Tier”, betonte Bundesminister Rauch zusätzlich.

Auch das Projekt VetMAB.de hat das Ziel, durch Wissensvermittlung in Form von verschiedenen Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen den Einsatz von Antibiotika im Stall zu minimieren. Studierenden der Veterinärmedizin stehen die VetMAB-Module, die auf Myvetlearn.de angeboten werden, kostenfrei zur Verfügung. Die vielfältige Vernetzung und notwendige Zusammenarbeit der Bereiche Mensch, Tier und Umwelt hat auch die Online-Messe für Tierärzt:innen, Futura.Vet, im Sinn, die voraussichtlich im Herbst 2024 wieder stattfinden wird.

OTS

Prof. Dr. Martin Beer ist neuer FLI-Vizepräsident

Prof. Dr. Martin Beer wird neuer Vizepräsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Der Fachtierarzt für Mikrobiologie und Virologie, der von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir offiziell bestellt wurde, tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Lars Schrader an, der das Amt befristet für 13 Monate innehatte. Bereits seit annähernd 23 Jahren ist Beer am FLI beschäftigt, seit 2004 leitet der neue Vizepräsident das Institut für Virusdiagnostik am FLI-Hauptstandort.

„Als Fachtierarzt für Mikrobiologie und Virologie und renommierter Virologe haben wir mit Martin Beer eine ideale fachliche Kombination zu meinen fachlichen Schwerpunkten Tierzucht, Molekulargenetik und Krankheitsresistenz für die zukünftige Leitung des Instituts“, zeigt sich FLI-Präsidentin Prof. Dr. Christa Kühn erfreut. Zu den Aufgaben des Vizepräsidenten gehören unter anderem die Vertretung der Präsidentin in allen wissenschaftlichen Belangen.

FLI

Kritik an nationaler Putenhaltungsverordnung wächst

Trotz umfangreicher Proteste plant die Bundesregierung weiterhin eine nationale Putenhaltungsverordnung. Diese soll in der zweiten Jahreshälfte des nächsten Jahres in Kraft treten, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hält die geplanten Vorgaben des Bundes für zu streng. Auch die Sorge der Putenmäster:innen wächst. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Verbandes, befürchtet, dass große Teile der Putenhaltung in Länder mit niedrigeren Standards abwandern werden, wenn die Vorschläge tatsächlich so umgesetzt werden. „Wir brauchen hier dringend agrarpolitische Einsichten in die offensichtlichen Widersprüche und endlich wieder konsequente Realpolitik!“, fordert der ZDG-Präsident.

Auch Bettina Gräfin von Spee, Vorsitzende des Verbandes Deutscher Putenerzeuger e.V., kann das Festhalten an der nationalen Putenhaltungsverordnung nicht nachvollziehen. Denn die EU-Kommission sei bereits den ersten Schritt hin zu rechtsverbindlichen Putenhaltungsstandards auf EU-Ebene gegangen, indem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen Stellungnahme zur Putenhaltung erteilt hat. „Nun gibt es erst recht keinen plausiblen Grund mehr, diesen Entwicklungen mit einer nationalen Putenhaltungsverordnung vorzugreifen“, so von Spee.

Topagrar

ZDG

Bayern erleichtert Förderung von Tierheimen

Am heutigen Donnerstag (16.11.2023) tritt die neue Tierheim-Förderrichtlinie in Bayern in Kraft. Mit den aktuellen Änderungen können Tierheime leichter Zuschüsse erhalten. Darunter fallen unter anderem die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben, Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen sowie Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

„Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz. Die finanzielle Unterstützung von Tierheimen ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 2 Millionen Euro für die Tierheim-Förderung bereit. Mit der neuen Förderrichtlinie verbessern wir nochmals die Unterstützungsmöglichkeiten für die Tierheime in Bayern. Das bedeutet mehr Geld, weniger Bürokratie und einen echten Mehrwert für den Tierschutz. Ich danke den vielen Menschen vor Ort, die sich in Bayern mit großem Einsatz für den Tierschutz engagieren”, erklärt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber.  

Damit die Tierheime unkomplizierter und schneller an Fördermittel kommen, hat der Freistaat das Antragsverfahren insbesondere für die Förderung von Vermittlungstätigkeiten vereinfacht und die Antragsformulare überarbeitet. Zudem können entsprechende Anträge während des gesamten Kalenderjahres, unabhängig von Stichtagen, gestellt werden.  

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Parlamentarischer Abend der BTK

Der diesjährige Parlamentarische Abend der Bundestierärztekammer (BTK) fand in der vergangenen Woche in den Räumen der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin statt. Dabei wurde sowohl das neue BTK-Präsidium begrüßt als auch die Arbeit der alten Vertretung umfassend gewürdigt. In seiner neuen Funktion als Präsident stellte Dr. Holger Vogel vor zahlreichen Gästen die Bedeutung der Meinungsvielfalt in den Fokus und warb um Wertschätzung des tierärztlichen Berufsstandes.

„An die Verantwortungsträger der Legislative richte ich den Wunsch nach Entbürokratisierung und vollziehbarer Gesetzgebung, das betrifft leider alle Arbeitsfelder der Tierärzteschaft“, betonte Dr. Vogel. Glückwünsche zu seiner neuen Position als BTK-Präsident erreichten Vogel auch von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, die durch Dr. Ophelia Nick weitergegeben wurden. Die Staatssekretärin versprach in ihrer Rede, noch in dieser Legislaturperiode die Stärkung des Tierschutz weiterzuverfolgen, insbesondere durch die Schließung von gesetzlichen Lücken. Zudem hob Nick die Wichtigkeit des Dialog zwischen dem BMEL und der Tierärzteschaft hervor. Der scheidende BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann hielt das Schlusswort und mahnte erneut das Thema Aggression und verletzende Polemik v. a. im Social-Media-Bereich an.

BTK

VDI-Roadmap beleuchtet Technik in der Tierhaltung

Der 2. Teil der Roadmap „Agriculture Technology 2030“ des Vereins deutscher Ingenieure (VDI) ist gerade erschienen und befasst sich nun mit der automatisierten, zukunftsfähigen Tierhaltung. „Nachdem der Teil 1 unserer Forschungsagenda zur Technik für eine nachhaltige Pflanzenproduktion gute Resonanz erfahren hat, sind wir nun froh, mit der aktuellen Publikation zur Technik in der Tierhaltung Forschungsanforderungen für den gesamten Landwirtschaftsbereich vorstellen zu können“, erklärt Dr. Markus Demmel, Vorsitzender des VDI-Fachbereichs Max-Eyth-Gesellschaft Agrartechnik.

Auch wenn zahlreiche automatisierte Systeme längst zum Alltag in der Nutztierhaltung gehören, lässt sich doch ein nicht unerheblicher Mangel an Digitalisierung erkennen. Bis zu einem individualisierten Umgang mit den Nutztieren als Grundlage für die Verbesserung des Tierwohls, für die Reduzierung von Umweltbelastungen und der Verbesserung des Ressourceneinsatzes sei es noch ein weiter Weg, heißt es in dem VDI-Report. Neben der Auflistung der Handlungsbedarfe steht aber auch der Diskurs mit Politik und Gesellschaft im Fokus der Roadmap. Die Autor:innen kommen zu dem Schluss, dass tragfähige langfristige Konzepte für die Zukunft der Tierhaltung erarbeitet werden müssten, auch für die Forschung und Lehre an den Universitäten und Hochschulen.     

 Die VDI-Roadmaps können auf der Internetseite des VDI kostenfrei heruntergeladen werden.

VDI

Teils hohe Antibiotikakonzentrationen in Gewässern

Besonders in Gewässern um Antibiotika-Produktionsstätten ist die Wirkstoffkonzentration teilweise massiv hoch. Das ist das Ergebnis einer Pilotstudie, an der unter anderem die AOK Baden-Württemberg beteiligt war. Gemeinsam mit dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wasserforschung (IWW) und dem Umweltbundesamt haben Forschende in den vergangenen drei Jahren an bislang zehn Standorten in Indien und Europa Wasserproben auf die im Abwasser enthaltenen Antibiotikakonzentrationen geprüft sowie weitere Gewässerproben im Umfeld der Produktionsstätten untersucht.

Die Ergebnisse zeigten, dass die Grenzwerte an 40 Prozent der Produktionsstätten massiv, teils in mehreren 1000 Prozent, überschritten wurden. Die höchste Überschreitung innerhalb der Produktionsanlagen konnte beim Antibiotikum Ciprofloxacin festgestellt werden. „Bei Ciprofloxacin haben wir eine Abwasserkonzentration, die den vertraglich vereinbarten Schwellenwert um 11.000 Prozent überschreitet. Auch andere Schwellenwertüberschreitungen lagen in Größenordnungen von mehreren tausend Prozent“, erklärt Dr. Tim aus der Beek, Bereichsleiter Wasserressourcen-Management am IWW. Solch extrem erhöhte Wirkstoffkonzentrationen können zur Förderung von Resistenzen beitragen. Die Studienautoren fordern daher dringend Gesetzesänderungen.

„Belastete Produktionsabwässer sind ein wichtiger Grund für die Entstehung von Antibiotikaresistenzen, neben dem Risiko durch den massiven Einsatz von Antibiotika in der Human- und Veterinärmedizin”, erklärte Malgorzata Debiak vom Umweltbundesamt. Resistenzen führen dazu, dass Antibiotika nicht mehr wirken. „Wir müssen weltweit die Produktionsbedingungen im Blick haben, denn antibiotikaresistente Keime können sich in kurzer Zeit global ausbreiten und lassen sich nicht von Landesgrenzen aufhalten“, so Debiak. Auch Johannes Bauernfeind sieht “dringenden Handlungsbedarf”. „Notwendig sind verbindliche Umweltkriterien für die Zulassung und laufende Produktion ausgewählter Arzneimittel, insbesondere Antibiotika, sowie einheitliche Kontrollsysteme zu deren Einhaltung“, fordert der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg.

Die Pilotstudie zeige gleichzeitig aber auch positive Effekte. „Durch unseren intensiven Dialog vor Ort und den direkten Zugang zu den Produktionsanlagen konnten wir bei den Wirkstoffherstellern das Wissen über die umweltkritischen sowie gesundheitsgefährdenden Auswirkungen der Produktion nachweislich erweitern“, betont Dr. aus der Beek. „Die Sensibilisierung bewirkt bereits lokale Verbesserungen im Umgang mit Antibiotika und den Produktionsabwässern“, ergänzt Bauernfeind.

AOK

NTV

Jugend geht in Sachen Tierschutz voran

Erstmalig sind Kinder und Jugendliche in Hessen für ihr Engagement mit dem Hessischen Tierschutzpreis für Jugend ausgezeichnet worden. „Oberstes Ziel unseres Wettbewerbs war es, jungen Menschen dafür zu danken, dass sie sich für Tiere engagieren. Die Preisträgerinnen und Preisträger haben sich auf eindrucksvolle Weise mit Tierschutzthemen wie artgerechter Haltung und Qualzucht beschäftigt, sind selbst aktiv geworden und haben andere informiert und motiviert“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz bei der Preisverleihung. In drei Altersgruppen wurde der Jugendtierschutzpreis vergeben. Zwei Gruppen in der Kategorie 3 (15-25 Jahre) wurden für ihr besonderes Engagement zum Thema Qualzuchten ausgezeichnet.

„Ich danke allen Siegerinnen und Siegern dafür, dass sie mit ihrem Engagement darauf aufmerksam machen, wie wichtig Tierschutz ist und dass man auch in jungen Jahren als Vorbild vorangehen kann“, sagte die Ministerin anschließend. Um Qualzuchten geht es auch in der siebenteiligen Online-Seminarreihe Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen sowie in der Aufzeichnung des Seminars mit Prof. Achim Gruber auf Myvetlearn.de. Die Fortbildungsreihe richtet sich gleichermaßen an Amtstierärzt:innen als auch an kurativ tätige Kolleg:innen.

Ministerium Hessen

Krank durch Rassezucht und der „vernünftige Grund“ auf Myvetlearn.de

Agrarpolitischer Bericht verdeutlicht das Höfesterben

Alle vier Jahre legt der Agrarpolitische Bericht dar, wie sich die Lage der Landwirtschaft und der ländlichen Räume entwickelt hat. Der gerade von der Bundesregierung vorgelegte und vom Bundeskabinett gebilligte Bericht umfasst den Zeitraum 2019 – 2022. Dieser zeigt deutlich, in welchem Veränderungsprozess sich die Landwirtschaft und auch die Tierhaltung in Deutschland befindet.

„Unser Bericht legt offen, dass die Politik des ‚Wachse oder Weiche‘ einen starken Strukturwandel befeuert hat. Viel zu viele Höfe mussten aufgeben. Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind zu Veränderungen bereit, brauchen aber Planungssicherheit. Mein Ministerium unterstützt dabei, Schützen und Nutzen in Einklang zu bringen. Getreu der Maxime: die Gewinne von heute dürfen nicht auf Kosten unserer Zukunft gehen”, mahnt Bundesminister Cem Özdemir.

So sank die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe zwischen 2010 und 2020 auf rund 260.000. Im Durchschnitt gaben zehn Betriebe pro Tag auf, insbesondere war die Nutztierhaltung davon betroffen. Besonders dramatisch zeichnet sich die Situation der Schweine haltenden Betriebe in Deutschland. Nahezu die Hälfte der Betriebe haben in dem Zeitraum aufgegeben, was unter anderem auch auf den sinkenden Schweinefleischkonsum in Deutschland zurückzuführen ist.

„Der Bericht verdeutlicht, wie stark gerade die Bäuerinnen und Bauern in den vergangenen Jahren unter Druck standen. Die Einkommen schwankten über die Jahre teilweise stark. Für die Landwirtinnen und Landwirte bedeutete dies, dass sie mit einiger Planungsunsicherheit umgehen mussten. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen möglichst krisenfest zu gestalten, damit die Betriebe erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können“, erklärt der Grünenpolitiker. 

BMEL

Missstände bei Tiertransporten müssen beseitigt werden

Die EU-Kommission hatte bereits für September 2023 ein großes Tierschutzpaket angekündigt, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte. Doch wurde dieses bis jetzt nicht vorgelegt. Stattdessen plant die Kommission, einen Novellierungsentwurf am 6. Dezember 2023 zu präsentieren. Die andauernde Verzögerung hat die Bundestierärztekammer (BTK) zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen.

„Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden”, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Erneut fordert die Tierärzteschaft ein Exportverbot von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt. In dem Fall, dass Wartezeiten nicht zu vermeiden sind, sollten ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten gewährleistet sein.

Grundsätzlich sollte der Lebendtiertransport durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen sowie Zuchttierexporte so weit wie möglich durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Weiterhin fordert die BTK eine Transportdauerbegrenzung auf max. 8 Stunden für Schlachttiere, wobei die Ver- und Entladezeiten der Beförderungsdauer hinzuzurechnen sind. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.  

Abschließend appelliert die BTK an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung wie versprochen vorlegt.

BTK

Anbindeverbot könnte viele Kleinbauern zur Aufgabe zwingen

Mit einer landesweiten Aktion stemmt sich der Bayerische Bauernverband (BBV) gegen das von Bundesregierung geplante Anbindeverbot. Für die Hälfte aller Milchviehbetriebe in dem Freistaat würde die Gesetzesänderung das Aus bedeuten, so die Landwirtsvertretung. Rund 13.000 Kleinbauern ständen nach Angaben demnach vor der Aufgabe der Milchviehhaltung sowie der generellen Aufgabe der Landwirtschaft, da für den Großteil der Betroffenen ein Neu- oder Umbau nicht möglich sei. Der BBV betont zudem, dass das Komplettverbot von Anbindung bzw. Fixierung lediglich dazu führen würde, dass sich die Tierhaltung weiter in Länder verschiebt, in denen die Tiere unter weniger strengen Regeln gehalten würden. Der Tierschutz an sich würde mit den geplanten Gesetzesänderungen nicht verbessert werden.   

Der BBV fordert daher eine Verlängerung der bislang geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren, damit die betroffenen Familien genügend Zeit hätten, eine gezielte Beratung zu erhalten, eine Übergabe zu regeln oder einen Weiterentwicklungsschritt wie Umbau, Neubau oder Umnutzung zu beantragen und durchzuführen.

Bei einer Aktion im bayerischen Kaubenheim am vergangenen Wochenende wiesen die Akteur:innen erneut auf die Bedeutung der Bewirtschaftung von Grünland für den ländlichen Raum hin. Ohne Rinder sei Landschaftspflege nicht möglich. Es seien gerade diese Betriebe, die kleinteilige Grünlandflächen, Hanglagen und andere ökologisch wertvolle Grenzstandorte pflegen und erhalten. Sie erfüllen eine unverzichtbare Aufgabe für den Klima- und Bodenschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt. Wenn diese Betriebe aus der Milcherzeugung ausscheiden, würde die Bewirtschaftung vieler dieser Flächen enden.

BBV

Agrarheute

WOAH warnt vor zu schneller Zulassung von ASP-Impfstoffen

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird weltweit fieberhaft an wirksamen Vakzinen geforscht. In Vietnam steht bereits der dritte ASP-Impfstoff vor der Zulassung, was Schweinehalter:innen in betroffenen Regionen Hoffnung macht. Doch die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) warnt vor zu großer Euphorie und weist auf eventuelle Risiken durch den Einsatz von minderwertigen Impfstoffen hin. Nur eine sichere Impfung habe das Potential, wirksam gegen die ASP vorzugehen.

Die WOAH betont, dass nur qualitativ hochwertige Impfstoffe gegen die Afrikanische Schweinepest verwendet werden dürfen, deren Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurden. Zudem könnte der Einsatz von minderwertigen Vakzinen dazu führen, dass sich sogenannte Impfviren verbreiten, die akute oder chronische ASP-Infektionen verursachen können. Auch bestehe das Risiko, dass solche Impfstoffe keinen Schutz gegen die ASP bieten. Die Weltgesundheitsorganisation appelliert an ihre Mitglieder sowie die Impfstoffhersteller, den neuen, gerade im Bericht der Kommission für biologische Normen vorgeschlagenen Normentwurf bei der Entwicklung und Bewertung von ASP-Impfstoffen für die Zulassung zu berücksichtigen.

Weiterhin betont die WOAH, dass neben möglichen Impfstrategien umfassende Präventions- und Bekämpfungsstrategie weiterhin Berücksichtigung finden müssen. Dazu gehören eine strenge Biosicherheit sowie eine Einfuhr- oder Verbringungskontrolle. Wenn geimpft werde, sollte dies im Rahmen eines gut ausgearbeiteten und umfassenden Impfprogramms geschehen, rät die WOAH. Darin sollten auch Überwachungsmaßnahmen der Impfung und Ausstiegsstrategien enthalten sein.

WOAH

40 Mio. Euro für Technologie zur Geschlechtsbestimmung im Ei

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten von männlichen Eintagsküken in Deutschland gesetzlich verboten. Doch werden weltweit -auch in europäischen Ländern- immer noch jedes Jahr rund 6,5 Milliarden Küken im Rahmen der Legehennenproduktion getötet. Um das in den Ländern der EU besser zu vermeiden, fördert die Europäische Investitionsbank (EIB) das niederländischen AgriTech-Unternehmen In Ovo mit einem Darlehen von mehr als 40 Mio. Euro. Mit den Geldern sollen innerhalb der nächsten drei Jahre die sogenannte „Ella“-Technologie des Unternehmens ausgeweitet und eine größere Anzahl dieser Screening-Maschinen hergestellt werden.

Mittels der Technologie lässt sich das Geschlecht der Embryonen in den Eiern nach neun Tagen Bebrütung erkennen, sodass dann nur noch die Eier weitergebrütet werden, in denen ein weibliches Küken heranwächst. Männliche Küken müssen dann nicht mehr direkt nach dem Schlüpfen aussortiert und getötet werden.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, dass mit der Förderung entsprechender Technologien Millionen männlicher Küken vor der systematischen Tötung bewahrt werden könnten. Dies sei „ein großer Schritt auf dem Weg zu besseren Tierschutzstandards in Europa“, konstatierte Kyriakides. Zudem werde die Technologie dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern und die CO2-Emissionen in der Eierproduktionsindustrie zu senken. Die Vereinbarung wird durch das InvestEU-Programm unterstützt.

Proplanta

Topagrar

Fazit zu 3 Jahren ASP in Sachsen

Fast auf den Tag genau vor drei Jahren, ist in Sachsen erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen. Festgestellt wurde die hochansteckende Tierseuche bei einem erlegten Wildschwein im Norden des Landkreises Görlitz, nahe der Grenze zu Polen. Der Ausbruch hatte vielschichtige Maßnahmen zur Folge, wie die intensive Bejagung des Schwarzwilds und umfassende Zaunbauten. Insgesamt wurden rund 788 Kilometer Festzaun und 71 Kilometer mobile Wildabwehrbarriere errichtet. Weitere 108 Kilometer Festzaun werden gerade gebaut. Insgesamt hat der Freistaat für die ASP-Bekämpfung zwischen 2020 bis 2022 rund 30 Millionen Euro für die Bekämpfung der Tierseuche zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 sind dafür noch einmal knapp 30 Millionen Euro gebunden.

„Die ASP-Bekämpfung ist für alle Beteiligten ein großer Kraftakt. Doch gemeinsam haben wir es geschafft, die Ausbreitung der Tierseuche zum Stillstand zu bekommen und eine weitere Ausbreitung gen Westen und Süden zu verhindern. Ich danke allen Beteiligten in den Landkreisen und Kommunen, den Jägerinnen und Jägern sowie den Landwirten für ihren engagierten Einsatz. Mit vereinten Kräften konnten wir bisher verhindern, dass Schweinebetriebe in Sachsen mit dem Virus in Berührung kamen. Genauso vereint bleiben wir an der Aufgabe dran. Wir haben der Ausbreitung der Seuche einen Stillstand aufgezwungen. Getilgt ist sie aber noch nicht. Das bleibt unser gemeinsames Ziel“, erklärt Staatsministerin Petra Köpping.

Wie die Ministerin weiter betont, sei es zum einen wichtig, den Fokus auf die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um auch weiterhin einen Viruseintrag in die Bestände zu verhindern Schweine haltende Betriebe zu verhindern. Zum anderen fordert das Sozialministerium Sachsen, den aktuell im EU-Recht verankerten Automatismus der Kopplung von umfangreichen Beschränkungen im Hausschweinebereich an das Auftreten der ASP im Wildschweinebereich aufzuheben. Denn auch wenn in einer Region die ASP nur beim Schwarzwild auftritt, hat dies erhebliche Konsequenzen für die Schweinehalter:innen. Das EU-Recht erlaubt das Verbringen von Hausschweinen sowie von deren Fleisch und Erzeugnissen in und aus den Sperrzonen nur noch auf Basis streng reglementierter Ausnahmegenehmigungen.

Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de.

Sächsisches Staatsministerium

Bayern setzt agrarpolitischen Alleingang fort

Die bayerische Koalition aus CSU und den Freien Wählern geht in ihre zweite Legislaturperiode. Gemäß Landwirtschaftskapitel des neuen Koalitionsvertrages will das erneute schwarz-orange Bündnis auch in Zukunft auf einen eigenständigen Weg in der Agrarpolitik setzen. „Wir setzen auf eine Politik des Vertrauens statt auf Verbotskultur aus Brüssel oder Berlin“, betonen die beiden Regierungsparteien und verweisen auf ihre Gegenpositionen zur nationalen und europäischen Linie.

Demnach lehnt die bayerische Landesregierung eine staatlich angeordnete Reduktion des Viehbestandes sowie ein Verbot der Anbindehaltung oder eine Einschränkung der Kombihaltung bei Milchviehbetrieben ab. Die Koalitionspartner sind sich auch einig hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren vor Wölfen oder Bären. Hier sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Einzig in Hinsicht auf den Green Deal scheint Bayern mit den nationalen Plänen übereinzustimmen. Den wolle man „eins zu eins“ umsetzen „und kritisch begleiten“, heißt es in der Vereinbarung.

Topagrar

Koalitionsvertrag

Mettenleiter mit Professor Niklas-Medaille ausgezeichnet

Am 19. Oktober 2023 ist der ehemalige Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Thomas C. Mettenleiter, im Rahmen des politischen Erntedanks des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit der Professor Niklas-Medaille ausgezeichnet worden. Dies ist die höchste Auszeichnung des BMEL, die an Personen verliehen wird, die sich im besonderen Maße um die Landwirtschaft verdient gemacht haben.

Bundesminister Cem Özdemir überreichte Thomas Mettenleiter die Medaille für seine Forschungsarbeiten zu grundlegenden Prozessen der Virus-Wirts-Interaktion mit besonderem Blick auf die Entwicklung neuartiger Impfstoffe auf Basis molekularbiologischer Techniken. Die Arbeit an diesem Thema trug entscheidend zur wirksamen Bekämpfung der Aujeszkyschen Krankheit bei Schweinen bei. Gleichermaßen wurde sein Engagement für die Zusammenarbeit von Veterinär- und Humanmedizin im Sinne der One Health-Strategie auf nationaler und internationaler Ebene gewürdigt.

FLI

BMEL

BVL lädt zum Wissensaustausch über Resistenzen ein

Jedes Jahr findet die World Antimicrobial Awareness Week (WAAW) statt. In diesem Jahr vom 18. – 24. November. Mit der jährlichen Kampagne möchte die Weltgesundheitsorganisation WHO auf die bedrohliche Zunahme von Resistenzen gegen Antibiotika und andere mikrobielle Wirkstoffe aufmerksam machen. Im Rahmen dieser besonderen Woche richtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 20. und 21. November 2023 in Berlin die Veranstaltung “Combatting Antimicrobial Resistance – Strategies and Challenges” (Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenz – Strategien und Herausforderungen) aus.

Akteur:innen aus europäischen und nationalen Behörden werden zu einem wichtigen Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Disziplinen zusammenkommen, um Strategien zur Reduzierung von AMR und deren Umsetzung zu diskutieren, besonders auch vor dem Hintergrund des One Health-Ansatzes der Europäischen Kommission. Das Treffen wird auch einen Erfahrungsaustausch und ein Update über die Umsetzung der verpflichtenden Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/6 (Tierarzneimittelverordnung) beinhalten, wie z.B. die verpflichtende Aufzeichnung des Verbrauchs von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren in allen EU-Mitgliedstaaten. Neben einer Vor-Ort-Teilnahme (Anmeldung bis zum 5.11.2023 notwendig) kann die Veranstaltung auch online besucht werden.

Auch das Projekt VetMAB.de hat das Ziel, durch Wissensvermittlung in Form von Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innenn den Einsatz von Antibiotika im Stall zu minimieren. Zudem bietet Myvetlearn.de tierärztliche Online-Fortbildungen in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei den verschiedenen Nutztieren an.

BVL

Veterinärverwaltung Bayerns künftig im Landwirtschaftsministerium beheimatet

Nun ist es beschlossen: das bayerische Landwirtschaftsministerium bleibt in den Händen der CSU. Allerdings muss die CSU die Ressorts Jagd und Wald an den Koalitionspartner Freie Wähler abgeben. Diese Ressorts werden in Zukunft dem Wirtschaftsministerium zugeschlagen, das von Hubert Aiwanger “regiert” wird. Das Landwirtschaftsministerium bekommt dafür die Bereiche Tourismus und Gastronomie sowie vom Umweltministerium die Veterinärverwaltung.

Die Freien Wähler hatten aufgrund ihres guten Abschneidens in der Bayernwahl ein viertes Ministerium gefordert und dabei auf das Landwirtschaftsministerium geschielt. Bekommen haben sie nun das Digitalministerium.

topagrar

Forscher fordern Anerkennung von Klimakrise als Gesundheitsnotstand

Mehr als 200 Fachjournale veröffentlichen einen Aufruf führender Wissenschaftler, die eine stärkere Verknüpfung von Klima- und Naturschutz von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordern. Es müsse noch vor der nächsten Weltgesundheitsversammlung im Frühjahr 2024 ein klimabedingter Gesundheitsnotstand ausgerufen werden. Dies ist die höchste Alarmstufe, die die WHO verhängen kann.

Es sei ein gefährlicher Fehler, die Klima- und die Naturkrise separat zu betrachten, heißt es in dem Aufruf. „Die Klimakrise und der Verlust der biologischen Vielfalt schädigen beide die menschliche Gesundheit, und sie sind miteinander verknüpft”, sagte BMJ-Chefredakteur Kamran Abbasi.

In dem Aufruf werden eine Reihe klimabedingter Gesundheitseinwirkungen genannt, wie steigende Temperaturen und Extremwetter. Beides trägt zur Ausbreitung ansteckender Krankheiten bei. Umweltverschmutzung belaste das Trinkwasser, die Versauerung der Meere reduziere den Bestand an Fischen und anderen zum Verzehr geeigneten Meerestieren. Der Rückgang der Artenvielfalt gefährde das ökologische Gleichgewicht und verringere die Lebensmittelproduktion. Das immer weitere Vordringen in bislang naturbelassene Gebiete bringe die Menschen enger in Kontakt mit Zehntausenden Arten. Damit wachse die Gefahr von Zoonosen, und dass Krankheiten oder Parasiten auf den Menschen übergingen.

Der geforderte Gesundheitsnotstand hat das Ziel, dass alle WHO-Mitgliedsländer aufgefordert werden, Informationen auszutauschen und alle erforderlichem Maßnahmen zu treffen, um die Krise zu beenden. Die WHO kann jedoch keinem Land konkrete Vorschriften über Maßnahmen machen.

Zeit Online

Entschädigungszahlung für Ausstieg aus Nutztierhaltung sind nachgefragt

Seit Juli 2023 haben landwirtschaftliche Nutztierhalter in den Niederlanden die Möglichkeit, für den unwiderruflichen Ausstieg aus der Nutztierhaltung vom Staat entschädigt zu werden. Dafür wurden die beiden Ausstiegsprogramme LBV und LBV-Plus mit insgesamt 1,47 Milliarden Euro ins Leben gerufen. Bislang haben rund 670 Landwirte die Entschädigung beantragt, wie den aktuellen Zahlen der niederländischen Wirtschaftsbehörde RVO zu entnehmen ist. Mit 303 gestellten Anträgen wollen vor allem Schweinehalter aussteigen, gefolgt von mit 120 Geflügelhaltern sowie 114 Milchviehhalter und 87 Kälbermäster. Die übrigen 44 Anträge entfallen auf Betriebe mit mehreren Tierarten.

Aus den Antragszahlen könne jedoch nicht auf den damit verbundenen Abbau der Tierbestände geschlossen werden, so die Behörde, da die Anträge zum einen noch nicht genehmigt, zum anderen die Landwirte nicht verpflichtet seien, die angebotene Entschädigung zu akzeptieren. Die Landwirte müssen sich nach der Genehmigung erst bis zu sechs Monate später entscheiden.

Die Antragsfrist endet je nach Programm am 1. Dezember 2023 bzw. 5. April 2024. Ziel der Programme ist es, den Eintrag von Nährstoffen in die Böden über Gülle und Mist zu verringern.

Agrarheute

bpt verabschiedet Resolution zur Novellierung der TÄHAV

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt) e.V. fordert die verantwortlichen Politiker in Bund und Ländern in einer Resolution auf, bei der Novellierung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) endlich den dringend nötigen Bürokratieabbau erstmalig umzusetzen.

In der Vergangenheit sind für die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte sehr viele neue
und umfangreiche Dokumentationspflichten geschaffen worden. Zuletzt durch die VO 2019/6
und die 17. AMG-Novelle. Diese binden schon jetzt sehr viel der verfügbaren Arbeitszeit,
reduzieren die dringend benötigte Zeit für die Arbeit am Tier und verschärfen so den bereits
bestehenden Tierärztemangel zusätzlich.

Daher die Forderung der bpt-Delegierten: es wird Zeit, sich auf die Dokumentationspflichten beschränken zu können, die zwingend notwendig sind.

Der bpt fordert daher die verantwortlichen Politiker in den Bundesländern auf, den im TÄHAV-Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 13. Februar 2023 von der Bundesregierung geforderten Abbau von Dokumentationspflichten umzusetzen und sich ausschließlich auf die von der EU geforderten Pflichten zu beschränken.

bpt

Breiter Unmut wegen ungebremst wachsender Wolfspopulationen

Der Bestand an Wolfsrudeln im Alpenraum ist innerhalb eines Jahres um mehr als 60% gestiegen. Das geht aus dem ersten gemeinsamen Bericht zum länderübergreifenden Wolfsmanagement der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (ARGE Alp) hervor. Mit dem explosionsartigen Wachstum der Wolfspopulationen geht auch die entsprechend gestiegene Anzahl der gerissenen Nutztiere einher. Die Regionen Trient, Lombardei und Graubünden sind laut Bericht besonders betroffen. Die von den ARGE Alp-Mitgliedsländern geleisteten Entschädigungszahlungen haben sich seit dem Jahr 2019 beinahe versechsfacht. „Dieser ungebremsten Entwicklung müssen wir unbedingt etwas entgegensetzen”, fordert Josef Geisler, Tiroler Agrarlandesrat LH-Stv, und nimmt Bezug auf die Änderung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und Senkung des Schutzstatus des Wolfs. Neben dem Aufbau einer gemeinsamen länderübergreifenden Datenbank werde auch intensiv an der Harmonisierung der genetischen Untersuchungsmethoden gearbeitet, so Geisler.

Um dem Wachstum der Wolfspopulationen in Deutschland entgegenzuwirken und Weidetiere vor Rissen zu schützen, plant Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Erleichterung von Wolfsabschüssen. Der Prozess von Abschussgenehmigungen soll demnach beschleunigt werden. Dies solle in bestimmten Regionen möglich werden, wenn ein Wolf ein Weidetier gerissen und Schutzvorkehrungen wie einen Zaun überwunden hat, wie die Grünen-Politikerin am Donnerstag in Berlin erklärte.

„Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland hat zu Konflikten und Herausforderungen geführt. Für Weidetierhalterinnen und -halter ist es ein schwerer Verlust, wenn Tiere nach einem Wolfsriss verendet auf der Weide liegen, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional. Diese Sorgen und Probleme nehme ich ernst. Ich habe daher den Bundesländern einen Weg vorgeschlagen, um Wölfe nach Rissen von Weidetieren schneller und unkomplizierter abschießen zu können. Mein Vorschlag ist unkompliziert umsetzbar und praktikabel, ohne langwierige nationale oder europäische Gesetzesänderungen. Denn es ist offensichtlich: Die Weidetierhalterinnen und -halter brauchen so bald wie möglich mehr Schutz und Sicherheit, gleichzeitig müssen wir das europäische Artenschutzrecht einhalten. Beide Ziele möchte ich zügig mit den Bundesländern voranbringen”, so Lemke.

Die Ministerin plant eine Ausnahmegenehmigung, bei der 21 Tage lang auf den Wolf geschossen werden dürfe, ohne dass zunächst eine DNA-Analyse abgewartet werden müsse. Als Begründung für ihren Vorstoß nannte die Ministerin die wachsende Frustration bei den Weidetierhalter:innen, was langfristig zum Verlust der Akzeptanz des geschützten Wolfes führen könnte. Über den Vorschlag solle bei der Umweltministerkonferenz im November 2023 mit den Ländern gesprochen werden.

Topagrar

Bundesumweltministerium

Tierärztliche Notfallversorgung ist Zumutung für Tierhalter:innen

Der Tierarztmangel wird in Deutschland immer mehr zu einem Besorgnis erregenden Thema. Besonders in Notfallsituationen nachts oder am Wochenende müssen Halter:innen von Haustieren nicht selten viele Kilometer fahren, um ihr verletztes oder erkranktes Tier behandeln lassen zu können. Die Hamburger Hundehalterin Julia Strelow bezeichnet die aktuelle Situation als Zumutung und hat daher eine Petition gestartet. Darin fordert sie die dringende Verbesserung der tierärztlichen Notfallversorgung. In einem so großen Stadtgebiet sei es nicht ausreichend und zumutbar, dass Entfernungen von 20 Kilometern oder mehr zurückgelegt werden müssen, um ein verletztes Tier behandeln lassen zu können, so Strelow. Bislang haben 520 Menschen unterzeichnet.

„Wie kann es in einer Millionenstadt wie Hamburg sein, dass es im Notfall keine oder kaum eine ärztliche Versorgung von Kleintieren gibt, die sich im Stadtgebiet befindet?“, fragt sich Strelow. Ein tierärztlicher Notdienst kostet jedoch Geld und Personal. Und auch für Tierärzt:innen gilt die gesetzliche Arbeitszeitregelung. „Früher waren viel mehr Tierärzte selbstständig und haben so lange gearbeitet wie erforderlich“, erklärt Christina Bertram, Vizepräsidentin der Tierärztekammer Hamburg.

In der Nutztiermedizin hat der anhaltende Tierarztmangel noch viel weitreichendere Konsequenzen. In einigen Regionen des Landes schließen mehr Großtierpraxen als neue eröffnet oder übernommen werden. Zahlreiche Landwirt:innen sind daher sehr besorgt und fürchten um die Gesundheit ihrer Tiere. In den Veterinärämtern, aber auch in den ländlichen Praxen blieben viele Stellen unbesetzt, heißt es von Seiten der Bayerischen Tierärztekammer. Als Gründe hierfür werden unter anderem die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen und die zunehmende Bürokratie, vornehmlich im Bereich der Nutztierhaltung, genannt. Hinzu käme der demografische Wandel, wie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erklärt. Die bayerische Landesregierung plant daher, die Landtierarztquote durch weitere zusätzliche Maßnahmen wie Stipendien oder eine finanzielle Unterstützung für die Niederlassung auf dem Land zu ergänzen.
Das zeigt auch die Exakt-Reportage Tierarzt auf dem Land gesucht! Wer kümmert sich um kranke Kühe und Schweine?

Auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) hat sich am letzten Septemberwochenende erneut im Rahmen eines Branchentreffens mit dem Tierärztemangel sowie möglichen Lösungsansätzen befasst. Diese Vorschläge können auf der Webseite Tierarztmangel.de nachgelesen werden. Hier werden auch News zum Thema Tierärztemangel veröffentlicht.

Außerdem informiert die Webseite BerufTierarzt.de über die Vielfältigkeit des tierärztlichen Berufs sowie das Studium der Veterinärmedizin. Tierärztinnen und Tierärzte aus allen Bereichen sind herzlich eingeladen, dabei mitzuwirken.

Hamburger Abendblatt

Bayerisches landwirtschaftliches Wochenblatt

Online-Umfrage zur Änderung der TÄHAV

Die am 1. März 2018 in Kraft getretene 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) hat das übergeordnete Ziel, die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen einzudämmen und damit auch die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten. Erstmals sind auch Umwidmungsverbote für bestimmte antibiotische Tierarzneimittel sowie die Verpflichtung zur Anfertigung von Antibiogrammen in bestimmten Behandlungsfällen in der 2. Verordnung enthalten.
 
Mittels einer Online-Befragung möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun evaluieren, welche Erfahrungen Tierärzt:innen mit den Regelungen zu Umwidmungsverboten und Antibiogrammpflichten in den vergangenen fünf Jahren gemacht haben. Zudem möchte das Ministerium mit Hilfe der Angaben etwaige Verbesserungspotentiale identifizieren. Daher wäre es wünschenswert, dass möglichst viele kurativ tätige Tierärzt:innen an der Umfrage teilnehmen.    

Die Umfrage läuft bis zum 27. Oktober 2023 und wird vom Dienstleistungszentrum der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung im Statistischen Bundesamt durchgeführt. Der Evaluierungsbericht kann im Anschluss auf der Webseite des BMEL eingesehen werden.

Umfrage zur Änderung der TÄHAV

Aufwandsentschädigung für Fallwildsuche in Niedersachsen gestrichen

Niedersachsen wird ab dem kommenden Jahr keine Aufwandsentschädigung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mehr zahlen. „Der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden könne leider nicht mehr entschädigt werden“, heißt es auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben.

Schon mit Blick auf den ASP-Ausbruch in einem Hausschweinbestand im Emsland im vergangenen Jahr 2022, werten die Landwirt:innen und Jäger:innen des Landes diesen Entschluss als ein fatales Signal. „Wir haben keinerlei Verständnis für diese Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. Die Aufwandsentschädigungen müssen dringend weiterhin und auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 gezahlt werden. ASP-Fälle in Hausschweinbeständen hätten für das Land Niedersachsen Schadenspotenzial in Milliardenhöhe – da sprechen wir von ganz anderen Dimensionen“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Um weitere ASP-Ausbrüche zu vermeiden, müsste weiterhin der Schwarzwildbestand reduziert werden, so Hennies. Und dazu gehöre auch, dass die Jägerschaft für ihr Engagement finanziell entschädigt werde, fordert auch Astrid Garben-Mogwitz, Präsidentin des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN). Gemeinsam appellieren die Verbände an das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium, die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen ASP schnellstmöglich wieder einzuführen.

Landvolk Niedersachsen

Qualzuchten werden noch immer auf Hundeausstellungen präsentiert

In Österreich ist es gemäß Tierschutzgesetz verboten, Hunde mit sogenannten Defektzuchtmerkmalen auf Ausstellungen zu präsentieren. Auch in Deutschland dürfen Hunde aus Qualzuchten nicht mehr ausgestellt werden oder an Prüfungen teilnehmen. Trotzdem wurden auf zwei Ausstellungen des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV) und Tulln im September 2023 wieder qualzuchtbetroffene Tiere vorgeführt.

Auf der Haustiermesse in in Wiener Neustadt wurden zwei Deutsche Doggen, die sehr von Qualzuchtmerkmalen gezeichnet waren, den Zuschauer:innen präsentiert. Einer der beiden Doggen konnte alleine nicht aufstehen und benötigte vier Erwachsende, die ihn auf die Beine bringen mussten. „Es ist sehr schwer vorstellbar, dass dem ÖKV die Gesundheitsbefunde dieser bemitleidenswerten Hunde nicht bekannt sind. Trotzdem wurden sie zum wiederholten Male zur Repräsentation der Rasse Deutsche Dogge herangezogen und vor Publikum ausgestellt“, sagt Clemens Purtscher von Shifting Values. Die österreichische Tierschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einem Qualzuchtverbot. „Wenn jetzt nicht endlich das Qualzuchtverbot kommt, ist das eine Bankrotterklärung der Tierschutzpolitik in Österreich“, mahnt Purtscher.

Um Hunde mit Defektzuchtmerkmalen geht es auch in der siebenteiligen Online-Fortbildungsreihe „Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde mit Quaklzuchtmerkmalen“ auf Myvetlearn.de. Die Fortbildungsreihe richtet sich gleichermaßen an Amtstierärzt:innen als auch an kurativ tätige Kolleg:innen.

Als Ergänzung der Reihe bietet Myvetlearn.de Tierärzt:innen zudem ein Webinar mit Tierpathologe und Bestsellerautor Prof. Dr. Achim Gruber an, der sich am 25.10.2023 mit dem Thema Krank durch Rassezucht und der ‘vernünftige Grund’: Aktuelle Forschungsergebnisse, Ethik und mögliche Auswege auseinander setzt.

Shifting Values

EFSA bewertet Wohlergehen von Zuchttieren

Anlässlich der geplanten Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Bewertungen zum Wohlergehen von Tieren veröffentlicht. In dem aktuellen wissenschaftlichen Bericht über kommerziell gezüchtete Hunde und Katzen rät die Behörde von einer permanenten Haltung der Zuchttiere in Boxen, Käfigen oder Kisten ab. Darin geben die Verfasser:innen Empfehlungen zu thermischem Stress, Haltungsbedingungen, zweckmäßigen und kosmetischen chirurgischen Eingriffen sowie gesundheitsbezogenen Fragen. Auch bewerten die Autor:innen Bereiche, in denen keine Daten vorliegen.

Unter anderem sollten kosmetische und zweckmäßige chirurgische Eingriffe bei Hunden und Katzen nach Empfehlung der EFSA lediglich bei zu erwartender gesundheitlicher Beeinträchtigung durchgeführt werden. Zudem sollte sich die Züchtung an der Geschlechtsreife (Pubertät) des Tieres orientieren, sondern sollte erst beginnen, wenn diese vollkommen ausgewachsen sind. Ab einem gewissen Alter sollten weibliche Tiere (Katzen ab 6, Hunde ab 8 Jahren) zudem von einem Tierarzt auf ihren allgemeinen Gesundheitszustand und ihre Körperkondition untersucht werden. Auch empfiehlt die EFSA, dass Zuchthunde täglich einen Zeitraum in Dunkelheit verbringen sowie einen Bereich haben, in dem sie regelmäßig Gesellschaft haben und sich bewegen können, vorzugsweise im Freien.

Auf Tierhalter-Wissen.de können sich Hundezüchter:innen und interessierte Halter:innen online fortbilden. Aktuell stehen vier Kurse – Welpenaufzucht, Gynäkologie und Bedeckung, Andrologie und Zuchtplanung sowie Trächtigkeit und Geburt – zur Verfügung.

Für Tierärztinnen und Tierärzte bietet Myvetlearn.de ein Webinar mit Prof. Dr. Achim Gruber an, der sich am 25.10.2023 mit dem Thema “Krank durch Rassezucht und der ‘vernünftige Grund’: Aktuelle Forschungsergebnisse, Ethik und mögliche Auswege” auseinander setzt.

EFSA

Prof. Dr. Lars Schaade ist neuer RKI-Präsident

Der neue Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) heißt Prof. Dr. Lars Schaade. Der 57 Jahre alte Mikrobiologe und Infektionsepidemiologe tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Lothar H. Wieler an, der zum 1. April 2023 sein Amt niedergelegt hatte. Schaade hat das Institut seitdem bereits kommissarisch geleitet. „Ich freue mich, dass mit Lars Schaade ein international renommierter Wissenschaftler mit langjähriger Führungserfahrung im RKI und in der Bundesverwaltung das RKI leiten wird”, betont Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Die feierliche Amtseinführung im RKI findet am 9. Oktober 2023 statt.

Der neue RKI-Präsident ist bereits seit 2010 am Institut tätig. Zunächst war er Leiter des Zentrums für Biologische Sicherheit, seit 2011 war er zudem als Vizepräsident Teil der Institutsleitung. Während der Corona-Pandemie leitete Schaade den internen Krisenstab des RKI und führte dabei die umfassende Expertise der RKI-Wissenschaftler:innen zusammen. Unter seiner Leitung wurde in den vergangenen Jahren auch die Fähigkeit des RKI zur Beratung und Unterstützung der Bundesländer, unter anderem durch operative Einheiten vor Ort, im Ereignisfall deutlich gestärkt.

RKI

Anschaffung von Heimtieren sollte gut geplant sein

Anlässlich des heute (04.10.2023) begangenen Welttierschutztages mahnt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), Tiere nicht unüberlegt anzuschaffen. Inzwischen leben Heimtiere in fast jedem 2. Haushalt in Deutschland. Doch neben der Freude, die Hunde, Katzen und andere Haustiere in den Alltag bringen, bedeuten diese auch viel Verantwortung. Und leider werden die Bedürfnisse der tierischen Familienmitglieder sowie die Kosten häufig von den Halter:innen unterschätzt.

„Wir raten daher zur überlegten und geplanten Anschaffung von Heimtieren”, erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Sowohl Tierheime als auch der Zoofachhandel oder Züchter:innen können die neuen Halter:innen gründlich bei der Vermittlung beraten, so Holthenrich. Im Gespräch könne auch geklärt werden, ob die Haltungsansprüche des bevorzugten Tieres erfüllen werden können und ob die Halter:innen die lebenslange Verantwortung für das Tier übernehmen wollen. Statt eines Kaufs besteht auch die Möglichkeit, ein Tier aus dem Tierheim zu adoptieren. Denn hier warten zahlreiche Hunde, Katzen und andere Haustiere auf Menschen, die ihnen eine zweite Chance bieten. „Im Tierheim ist auch eine Betreuung ‘auf Probe’ möglich, damit zwischen Tier und Mensch eine Bindung entsteht, zum Beispiel bei Besuchen im Katzenhaus oder Spaziergängen mit dem Hund”, so Holthenrich.

Zur Vorsicht rät der Präsident bei der Wahl der Züchter:innen von Rassetieren. So sollten Interessierte darauf achten, dass sowohl mehrere Welpen als auch das Muttertier zu sehen sind. „Lassen Sie sich Zeit mit der Entscheidung und schieben Sie die Anschaffung lieber auf, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie noch eine umfassendere Beratung benötigen”, rät Holthenrich. „Seriöse Anbieter bleiben im Übrigen auch nach dem Kauf ein Ansprechpartner für alle Fragen zum Tier.”

Den Welttierschutztag nimmt auch Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, zum Anlass, Kritik am Verzug beim Tierschutzgesetz zu äußern. Der Minister fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, den Bundesländern nun endlich den Gesetzesentwurf zur Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen, der bereits im Juli diesen Jahres vorliegen sollte. Nach nunmehr 10 Jahren sei eine Novellierung des Gesetzes dringend notwendig.

„Das ist für den Tierschutz eine gute Nachricht, denn es werden viele Themen berührt, die schon länger auf eine gesetzliche Regelung warten. Das betrifft u.a. die Anbindehaltung, die Videoüberwachung in Schlachthöfen, Regelungen für den Onlinehandel, Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie die Ausweitung von Straf- und Bußgeldvorschriften“, erklärt Backhaus. Auch in diesem Jahr unterstützt das Bundesland die Tierheimförderung mit 300.000 Euro, die Kastration freilebender Katzen mit 55.000 Euro sowie Hilfeleistungen für verletzte Wildtiere mit 5.000 Euro zur Verfügung. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die langjährig gewachsenen Strukturen auch zukünftig durch die Förderung aufrechterhalten werden können und es so möglich ist, diese wichtige Arbeit für Heim- und Wildtiere fortzusetzen“, so der Minister abschließend.

Tierarztmangel: Arbeitszeitgesetz muss umgehend flexibilisiert werden

Der seit Jahren anhaltende Mangel an tiermedizinischen Fachkräften gefährdet zunehmend eine flächendeckende Versorgung von Haus-, Hobby- und Nutztieren. Der Personalmangel schränkt insbesondere den Not- und Nachtdienst ein. Das gefährdet nicht nur die Tiergesundheit, sondern auch den Tierschutz. Ein verändertes Auswahlverfahren für Studierende der Veterinärmedizin, angepasste Studieninhalte, verbesserte Arbeitsbedingungen sowie eine Entbürokratisierung des Berufsalltags könnten u.a. zur Lösung dieses Konfliktes beitragen, wie die Bundestierärztekammer (BTK), die Landestierärztekammern sowie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) erklären.

In einer gemeinsamen Presseerklärung fordern die Verfasser:innen die Bundesregierung auf, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren, damit die verfügbaren Arbeitszeiten sinnvoller verteilt werden können. Die Tierärzteschaft schlägt in ihrer Erklärung erneut eine gesetzliche Umstellung von einer Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit sowie eine begrenzte Verkürzung vorgegebener Ruhezeiten und flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen vor. Nur so könne sichergestellt werden, dass angestellte und selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte den tierärztlichen Notdienst aufrechterhalten können. Die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung sind aufgefordert, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes aktiv umzusetzen.

Auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) befasst sich am 27. und 28. September 2023 erneut im Rahmen eines Branchentreffens mit dem Tierärztemangel sowie möglichen Lösungsansätzen. Diese Vorschläge werden im Anschluss an das Treffen in Wörlitz auf der Webseite Tierarztmagel.de veröffentlicht. Hier werden auch News zum Thema Tierärztemangel veröffentlicht.

Außerdem informiert die Webseite des DZK BerufTierarzt.de über die Vielfältigkeit des tierärztlichen Berufs sowie das Studium der Veterinärmedizin. Tierärztinnen und Tierärzte aus allen bereichen sind herzlich eingeladen, dabei mitzuwirklen.

bpt

Tierarztmangel.de

Tierschützer:innen erneuern Forderungen nach mehr Katzenschutz

In Schleswig-Holstein und in Bayern wächst der Druck auf die Landesregierungen, den Katzenschutz zu stärken. In den Bundesländern wächst die Zahl der Straßenkatzen, die sich unkontrolliert vermehren und für Überfüllungen der Tierheime sorgen. So fordert die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein, eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. Der Vorstoß wird von Tierschützer:innen begrüßt.

„Das Leid der auf Industriebrachen, Bauernhöfen oder in Kleingartenanlagen lebenden Straßenkatzen in Schleswig-Holstein ist dramatisch. Die hungrigen Tiere sind permanent auf Futtersuche, meist krank und dauernd in Gefahr, etwa durch den Autoverkehr. Viele Kitten versterben elend in den ersten Lebensmonaten“, erklärt Ellen Kloth, die Vorsitzende des Deutscher Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Zudem hat die FDP zwei Anträge eingereicht, die eine auskömmliche Finanzierung von Katzenkastrationsaktionen bzw. die Unterstützung der örtlichen Tierheime vorsehen. „Mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung wäre Schleswig-Holstein einer der Vorreiter im Katzenschutz in Deutschland. Zusätzlich braucht es von Land und Kommunen dauerhafte finanzielle Unterstützung für Kastrationsaktionen, um das Tierschutzproblem langfristig und nachhaltig anzugehen“, konstatiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der allerdings eine bundesweite Regelung bevorzugen würde.

Auch in Bayern werden die Forderungen nach einer landesweiten Kastrationspflicht für Katzen lauter. Nach Angaben des bayerischen Tierschutzbundes leben in dem Freistaat etwa 300.000 streunende Katzen. Die Dunkelziffer dürfte jedoch um einiges höher sein. Für Tanja Schnabel, Leiterin der Nürnberger Tierheims, tragen die zahlreichen unkastrierten Freigängerkatzen massiv zur unkontrollierten Vermehrung der Straßenkatzen bei. Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Bayern fordert der bayerische Tierschutzbund eine landesweite Regelung.

Deutscher Tierschutzbund

Proplanta

Landtag Schleswig-Holstein

Bauernverband fordert Übermittlung aktueller Wolfszahlen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben die Bundesregierung aufgefordert, dem Wunsch der EU-Kommission, die aktuellen Daten über die wachsenden Wolfspopulationen zu übermitteln, nachzukommen. Bisher verweigere das zuständige Bundesumweltministerium die Mitarbeit und verweise auf die turnusmäßige Meldung, die für 2025 geplant sei, heißt es in einer Erklärung des DBV.

„Eine kritische Überprüfung des Schutzstatus und ein aktives Bestandsmanagement in Europa dürfen nicht weiter durch Deutschland blockiert werden”, erklären Bernhard Krüsken, DBV-Generalsekretär und Olaf Niestroj, Geschäftsführer des DJV. Die Verbände kritisieren die Verschleppungsstrategie scharf und fordern das Ministerium auf, die für heute vorgesehene Meldung nachzuholen. Es gäbe keinen Zweifel daran, dass die in dieser Woche zusammengetragenen Wolfsdaten aus den Bundesländern ausreichten, damit die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand nach Brüssel melden kann, heißt es weiter.

Die EU-Kommission plant, auf Basis der erhobenen Daten den Status des Wolfsschutzes gegebenenfalls zu ändern sowie den Rechtsrahmen zu aktualisieren. So sollen von wachsenden Wolfspopulationen betroffene Länder flexibler und schneller handeln können. Doch bislang reichten die eingegangenen Daten nach eigenen Worten der Kommission nicht aus, um weitere Maßnahmen in Gang zu bringen. 

DBV

EU-Kommission will Glyphosat-Zulassung bis 2033 verlängern

Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat darf aktuell bis zum 15. Dezember 2023 in der EU verwendet werden. Die Europäische Kommission hat nun eine Verlängerung der Zulassung bis zum Jahr 2033 vorgeschlagen, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Glyphosat im Juli 2023 als unkritisch eingestuft hat. Unter anderem sollen jedoch Maßnahmen zur Risikominderung vorgesehen werden.

Die 27 EU-Mitgliedsstaaten sind nun in der Pflicht, über den Vorschlag der Kommission abzustimmen. Mindestens 15 Stimmen sind erforderlich, um den Vorschlag entweder zu unterstützen oder zu blockieren. Sollte sich keine Mehrheit für oder gegen den Vorschlag finden, entscheidet die Kommission.

Der Unkrautvernichter steht im Verdacht, krebserregend zu wirken und die Umwelt zu beeinträchtigen sowie das Insektensterben zu intensivieren. Die deutsche Regierung will Glyphosat ab Anfang 2024 nicht mehr zulassen, auch wenn eine Zulassung auf EU-Ebene verlängert wird. Eine schrittweise Darstellung des Erneuerungsprozesses, einschließlich der neuesten Entwicklungen, ist auf der Website der Europäischen Kommission zu finden.

Tagesschau

Schweinehalter:innen unzufrieden mit der Politik

Laut einer aktuellen Umfrage unter 500 Landwirt:innen durch die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) wird ein Großteil der Befragten in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich keine größeren Investitionen vornehmen. Die Gründe dafür sind neben der fehlenden Planungssicherheit und hohen Genehmigungshürden besonders die Bürokratie und die mangelnde Finanzierung.

Die Ergebnisse legen ein durchweg schlechtes Wirtschaftsklima für die Schweinehaltung dar, das weniger auf der wirtschaftliche Lage als vielmehr auf den politischen Entscheidungen basiert. „Es ist nicht die aktuelle wirtschaftliche Lage, die zu Unzufriedenheit unter den Schweinehaltern führt. Vielmehr treibt die politische Situation die Bauern zur Verzweiflung“, stellt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack fest.

Insbesondere die Sauenhalter:innen seien schlichtweg frustriert und schätzen ihre Aussichten langfristig als sehr schlecht ein. Aber auch bei den Mästern und Ferkelerzeugern ist die Stimmung aktuell auf dem Tiefpunkt. So beabsichtigen rund 32 % der Befragten, ganz konkret in den kommenden fünf bzw. zehn Jahren aus der Ferkelerzeugung auszusteigen. Hinzu kommt ein weiteres Drittel, bei dem der Verbleib in der Ferkelerzeugung noch unklar ist. Das bedeutet, dass nur lediglich ca. 35 % der Ferkelerzeuger sicher weitermachen wollen. Bei den Mästern plant knapp ein Viertel, in den kommenden fünf bzw. zehn Jahren auszusteigen. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesvertretungen erhalten fast durchweg sehr schlechte Noten für ihre politischen Entscheidungen. Aktuell könnte jedoch die Unzufriedenheit mit der Arbeit der Regierungskoalition unter den Schweinehaltern kaum größer sein. Die in Aussicht gestellte Förderung sehen die meisten Befragten nicht als wirkliche Hilfe an.

ISN

Irlands Klimapolitik setzt Landwirt:innen unter Druck

Im Juni 2023 hat die irische Regierung vorgeschlagen, den Rinderbestand innerhalb der nächsten drei Jahre drastisch abzubauen, um die von der EU vorgegebenen Klimaziele zu erreichen. Die Ankündigung, dass bis zu 200.000 Kühe gekeult werden sollen, um die CO2-Emissionen zu senken, hat bei den Landwirt:innen für große Entrüstung und Verunsicherung gesorgt. Das Agrarministerium ließ verlauten, dass ein freiwilliges Reduktionsprogramm für den Milchviehbestand zu prüfen sei.

Nun ist ein Großteil der irischen Bäuerinnen und Bauern noch mehr unter Druck geraten, denn Charlie McConalogue, Präsident des Verbandes irischer Milchlieferanten, konnte keine Einigung mit der EU über eine Verlängerung der Ausnahmeregelung für den Einsatz von Nitraten erreichen. Das hat zur Folge, dass die Landwirt:innen anstatt 250 Kilo Stickstoff in weiten Teilen des Landes nur noch 220 Kilogramm Stickstoff pro Hektar zum Düngen verwenden dürfen. Ab dem Jahr 2026 wird allerdings auch für Irland nur noch eine Maximalmenge von 170 Kilo gelten, wie es bei dem Großteil der EU-Mitgliedsstaaten gehandhabt wird.

Diese Vorgaben führen dazu, dass die irischen Landwirt:innen künftig entweder mehr Land erwerben oder die Zahl ihrer Kühe deutlich reduzieren müssen, was in jedem Fall die Rentabilität der Betriebe verringern wird. „Ohnehin schon knappe Flächen werden aufgrund der weiter steigenden Nachfrage noch weiter aus der Reichweite neuer Landwirte verschwinden“, konstatierte der Jungbauernverband Macra na Feirme. McCormack spricht von einem Ausverkauf und fordert Hilfen. „Die Illusion, dass die Landwirte zu den wirtschaftlichen Kosten, die sie seit 35 Jahren tragen, auch noch die Umweltkosten für die Produktion von Nahrungsmitteln tragen müssen, muss einfach von der Hand gewiesen werden“, erklärt der Ressortchef.

Schweizerbauer

Geo

ÖTK kritisiert Entwurf der TAMG-Novelle

Am heutigen Mittwoch, 20.9.2023, soll der Entwurf zum neuen österreichischen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) im Ministerrat verabschiedet werden. Als „unausgegoren“ bezeichnet die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) den Gesetzesentwurf und kritisiert die Vorgehensweise. „Nach Ende der Begutachtungsfrist gab es keine Informationen an uns oder Kontakte mit uns. Wichtige Punkte, die wir in unserer Stellungnahme moniert haben, da sie fachlich und praktisch nicht umsetzbar sind, wurden vermutlich ignoriert“, macht ÖTK-Präsident Mag. Kurt Frühwirth seinen Ärger deutlich.

Frühwirth betont, dass das neue TAMG noch immer zu viele Lücken und Umsetzungsprobleme aufweist, die sowohl für die praktizierenden Tierärzt:innen als auch die betroffenen Tierhalter:innen und Landwirt:innen Konsequenzen haben werde. Besonders moniert der ÖTK-Präsident, dass Tierärzt:innen zu keiner Zeit in das Begutachtungsverfahren eingebunden worden sind, obwohl dies angekündigt gewesen war. Auch befürchtet Frühwirth, dass die angestrebte und wichtige Reduzierung von Antibiotikaresistenzen nicht umgesetzt wird und Administration, Bürokratie sowie der Dokumentationsaufwand damit sogar weiter steigen werden.

„Die Kosten bezahlen sollen vermutlich wir Tierärzt:innen, es wird einmal mehr erwartet, dass wir diese wieder selbst schlucken. Sollte man meinen, das Thema gehe nur uns Tierärzt:innen etwas an und die Tierärzt:innen werden es schon richten, so liegt man mit dieser Annahme völlig falsch. Denn eines ist schon jetzt klar, in Zukunft werden zur hohen Inflation auch noch weitere Leistungsverrechnungen hinzukommen müssen, daher ist von einer weiteren Kostensteigerung auszugehen“, so der Präsident abschließend.

Auch die deutsche Bundesregierung hatte die Novelle des TAMG mehr oder weniger ohne Zusammenarbeit mit der Tierärzteschaft erarbeitet. Da auch hier zahlreiche problematische und nicht praktikable Regelungen enthalten waren, die vor allem die Arbeit der Tierärzt:innen erschwert, hat dies Vorgehen auch in Deutschland bei der Tierärzteschaft zu großem Unmut gegenüber den veranwortlichen Politikern und Parteien geführt.

ÖTK

Verbot von Betonspalten im Kälberstall ab 2024

Am 1. Februar 2024 tritt das Verbot von Betonspalten für Kälber im Alter von zwei Wochen bis einschließlich sechs Monate in Kraft. Laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gilt das Verbot sowohl für Alt- als auch für Neubauten sowie für bereits genehmigte Bauten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kälber nur noch auf trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegeflächen gehalten werden. Die TierSchNutztV gibt zudem vor, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können müssen. Es gilt daher ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von 1:1. Betriebe, die ihre Kälber aktuell noch auf Betonvollspalten halten, müssen sich daher in den kommenden Monaten Gedanken machen, wie sich der vorhandene Stall tierschutzgerecht umbauen lässt. 

Agrarheute

Agrarheute

Online-Petition für Nachtfahrverbot von Mährobotern

Im Spätsommer und Herbst sind zahlreiche Igel in Gärten und Parks in den Nächten auf Futtersuche, um sich genügend Gewicht für den anstehenden Winterschlaf anzufressen. Doch auf die geschützten Wildsäuger lauern vielerorts Gefahren, die die Gesundheit und das Leben der Stacheltiere bedrohen. Dazu gehören neben der zurückgehenden Zahl der Insekten besonders Mähroboter und andere motorbetriebenen Gartengeräte, die nachts angestellt werden. Diese verletzen die Igel meist schwer. In der Folge werden viele verstümmelte Tiere in den Wildtierstationen abgegeben, was neben großen Schmerzen für das betroffene Tier auch einen immensen Aufwand und hohe Kosten für die Tierschützer:innen bedeutet.

Pro Igel e.V. fordert zum Schutz des Wildtiers daher ein Nachtfahrverbot für Mähroboter! Dazu hat der Verein eine Online-Petition gestartet, mit dem Ziel, bis Ende 2023 mindestens 50.000 Unterschriften zu sammeln, die dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages überreicht werden sollen. Jede Unterschrift zählt und könnte helfen, die Igel zu schützen.

Auf der Internetseite von Pro Igel e.V. stehen zudem Listen zum Download zur Verfügung, die in Wartebereichen von Kleintierpraxen ausgelegt werden können. 

Da auch immer mehr Igel in die Tierarztpraxis gebracht werden, bietet Myvetlearn.de den Einsteigerkurs Igel: Der Igel als Patient in der Kleintierpraxis Tierärzt:innen zur Online-Fortbildung an. Bestandteile dieses Kurses sind neben Informationen zu Artenschutz, rechtlichen Aspekten sowie stationärer Unterbringung auch Diagnostik und Therapie sowie Infektionskrankheiten. Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) können sich mit dem Kurs 4 der Reihe Wildtiere zum Thema Igel ebenfalls online fortbilden. Für Mitarbeitende von Igelstationen sowie interessierte Igelschützer:innen steht die Aufzeichnung eines Igel-Webinars auf Tierhalter-Wissen.de zur Verfügung.

Zur Online-Petiton

Einsteigerkurs Igel für Tierärzt:innen

Positivliste könnte Tierleid verhindern

In Deutschland ist es noch immer viel zu leicht, lebende Wildtiere, die unter den Artenschutz fallen, zu kaufen. EU-weit werden hierzulande die meisten Reptilien und Amphibien, aber auch Fische und Säugetiere eingeführt und verkauft. Der Handel über das Internet oder auf Tierbörsen blüht, und es mangelt an detaillierten, gesetzlichen Vorgaben für die Haltung der meist wildgefangenen Tiere. Das erschwert die Arbeit der Veterinärämter, denn eine verpflichtende Sachkundeprüfung der Halter:innen sieht die deutsche Gesetzgebung nicht vor. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert wiederholt seine Forderung nach einer Positivliste für die private Heimtierhaltung.

„Selbst Privatpersonen können in den Weiten des Internets relativ einfach exotische Tiere wie Großkatzen, Giftschlangen oder Äffchen erwerben. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur Haltung dieser Tiere sind viel zu schwach“, kritisiert Dr. Henriette Mackensen, Leiterin des Referats für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Eine Positivliste könnte das Leid von unzähligen Tieren verhindern, denen wir einfach kein artgerechtes Leben in Haus, Wohnung und Garten bieten können“, betont Mackensen. Eine Positivliste hätte gegenüber einer Negativliste den Vorteil, dass sie kürzer und übersichtlicher wäre und neue Tierarten nicht einfach auf den deutschen Markt kommen könnten. Personen, die ein nicht gelistetes Tier handeln oder halten wollen, müssten demnach selbst nachweisen, dass dies mit dem Tier-, Natur- und Artenschutz vereinbar ist und entsprechende Anträge stellen. „Das kann beispielsweise bei Experten oder wissenschaftlich begleiteten Artenschutzprojekten der Fall sein“, erklärt Mackensen.

Deutscher Tierschutzbund

Missmanagement mitverantwortlich für Wassermangel

Der Weltklimarat prognostiziert, dass knapp 44 Millionen Europäer:innen im Jahr 2070 vom Wassermangel betroffen sein werden. Einer der Hauptgründe für die Wasserknappheit ist der Klimawandel, der mit einer steigenden Zahl an Dürreperioden einhergeht. Doch auch ein jahrzehntelanges Wassermissmanagement trage zur aktuellen Situation bei, heißt es von Seiten des World Wide Fund For Nature (WWF). Die Umweltschutzorganisation hat in einer Studie unterschiedliche Beispiele von Wassermissmanagement und -raubbau in Europa aufgezeigt. Demnach sind vor allem trockengelegte Feuchtgebiete und begradigte Flüsse Verursacher der Wasserknappheit.

„Hinzu kommen illegaler Wasserraubbau für die Landwirtschaft und unverantwortliche Praktiken beim Bau von Wasserkraftwerken“, heißt es in dem Bericht. Fallstudien in Spanien, den Niederlanden, Frankreich und Bulgarien belegen die Ausmaße des Missmanagements und die Bewirtschaftungsprobleme. Auch Deutschland habe mit dem Voranschreiten der Klimakrise zunehmende Wassersorgen, sagt Theresa Schiller. „Langzeitfehler im Flussgebietsmanagement und in der Bewirtschaftung unserer Wasserressourcen schlagen nun voll durch“, erklärt die WWF-Referentin für Internationale Wasserressourcen. Die Expertin kritisiert besonders, dass auch in Deutschland, neben anderen EU-Mitgliedsstaaten, die bestehenden, zielgerichteten EU-Vorgaben wie die Wasserrahmenrichtlinie, nicht hinreichend umgesetzt würden, und fordert die EU auf, eine zukunftsfähige Wasser- und Klimaanpassungsagenda zu forcieren.

WWF

WirtschaftsWoche

Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ist verhältnismäßig

In Deutschland leben schätzungsweise 2 Millionen Straßenkatzen. Das Leid der Tiere ist groß, denn sie sind oft mangelernährt, leiden häufig unter Infektionskrankheiten und ihre Verletzungen bleiben unversorgt. Zudem vermehren die Streunerkatzen sich unkontrolliert.

Bereits seit Jahren fordert der Deutsche Tiersschutzbund daher eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die bislang immer abgelehnt worden ist. Stattdessen wurde das Tierschutzgesetz um den Paragrafen 13b erweitert, der es den Ländern ermöglicht, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen oder dies an ihre Kommunen zu delegieren. Doch nur wenige Gemeinden und Kommunen haben eine Kastrationspflicht erlassen.

Laut einem neuen Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) wäre eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen jedoch verhältnismäßig. Zudem stellt das Gutachten fest, dass das Tierschutzrecht auch präventiv wirken müsse und bereits das einzelne Tier zu schützen sei. „Österreich und Belgien machen es vor und haben bereits vor Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. Das juristische Gutachten zeigt, dass eine solche Pflicht auch für Deutschland möglich wäre. Schließlich ist das Katzenelend in Deutschland immens – tagein tagaus leiden mehrere Millionen Straßenkatzen und viele sterben bereits in jungen Jahren“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unsere Tierschutzvereine melden steigende Zahlen und kommen bei der Kastration und Versorgung dieser Tiere immer mehr an ihre Grenzen. Wir brauchen eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen! Jetzt!“, so Schröder.

Um verschiedene Tierschutzaspekte geht es auch in der schon traditionellen Tagung “Aktuelle Probleme des Tierschutzes” am 14. und 15. September 2023, die in diesem Jahr als Hybridveranstaltung stattfindet und sich in erster Linie an Tierärzt:innen richtet, die im Öffentlichen Dienst tätig sind.

Deutscher Tierschutzbund

Kampf gegen invasive Arten muss verstärkt werden

Invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten haben sich in den letzten Jahrzehnten massiv ausgebreitet und verursachen schwerwiegende, teils irreversible Veränderungen der biologischen Vielfalt. Der neue „Assessment Report on Invasive Species and their control“ des Weltbiodiversitätsrates IPBES legt sowohl Belege und Instrumente sowie Optionen für den Umgang mit gebietsfremden Arten dar. „Invasive Arten sind – neben dem Land- und Meeresnutzungswandel, der direkten Ausbeutung von Arten, dem Klimawandel und der Verschmutzung – eine der fünf gewichtigsten Ursachen für den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt“, erklärt Dr. Hanno Seebens vom Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum Frankfurt.

„Global sehen wir, dass invasive Arten ein Hauptfaktor für 60 Prozent sowie der einzige Auslöser für 16 Prozent des weltweiten Aussterbens von Tieren und Pflanzen sind. Mindestens 1.200 Aussterbeereignisse von Tieren und Pflanzen können direkt auf 218 invasive Arten zurückgeführt werden“, betont Seebens. Der Wissenschaftler, der gemeinsam mit weiteren 85 Expert:innen in den vergangenen 4 Jahren mehr als 13.000 Quellen ausgewertet hat, mahnt zur Implementierung und Kontrolle von Maßnahmen, um bestehende Wissenslücken zu schließen. Die Analysen machten auch deutlich, dass sich negative Effekte auf die Lebensqualität der Menschen häuften. Ein großer Treiber der Verbreitung invasiver Arten seien Transport und Tourismus.

„Unsere Natur ist nicht nur durch die Klima- und Verschmutzungskrise, die veränderte Landnutzung und -übernutzung bedroht, sondern auch durch invasive gebietsfremde Arten. Sie konkurrieren mit hiesigen Arten um Nahrung und Lebensraum, sie sind Fressfeinde von einheimischen Arten und können Krankheiten auf diese übertragen. So gefährden sie unsere biologische Vielfalt und Natur. Damit invasive gebietsfremde Arten nicht eingeführt werden oder sich über die Landesgrenzen hinaus ausbreiten können, ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit nötig. Prävention, Früherkennung und Management sind hierbei besonders wichtig. Die Erkenntnisse des neuen Berichts des Weltbiodiversitätsrates helfen uns, hiesige Arten besser zu schützen und damit auch die Ziele des globalen Naturschutzabkommens, das letztes Jahr in Montreal beschlossen wurde, umzusetzen”, betont Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

Laut Analysen sind die weltweiten Kosten für die negativen Auswirkungen sowie die Prävention und das Management invasiver gebietsfremder Arten explodiert. Im Jahr 2019 wurden diese auf über 423 Milliarden USD beziffert. Zudem vervierfachen sich die Kosten alle 10 Jahre. „Positiv können wir hervorheben, dass künftige biologische Invasionen, das Ansiedeln invasiver Arten und ihre Auswirkungen durch ein wirksames Management und stärker integrierte Ansätze verhindert werden können. Es gibt fast für jeden Kontext und jede Situation Managementinstrumente, Steuerungsoptionen und gezielte Maßnahmen, die wirklich funktionieren“, erläutert Seebens abschließend.

Bundesumweltministerium

Senckenberg

LTK Hessen formuliert Wahlprüfsteine zur Landtagswahl

Am 8. Oktober 2023 findet die nächste Landtagswahl in Hessen statt. Das hat die Landestierärztekammer Hessen (LTK) zum Anlass genommen und Wahlprüfsteine formuliert. Neben einer Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung sorgt sich die LTK Hessen besonders um den Fachkräftemangel in der Veterinärmedizin, der noch immer große Probleme bereitet. Die Bereitstellung zusätzlicher Studienplätze, aber auch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes sowie Bürokratieabbau könnten aus Sicht der LTK Hessen zumindest ansatzweise das Problem lösen. Auch das Aufkaufen von Praxen und Kliniken durch Investoren bereitet zunehmend Sorge und erfordert nach Meinung der LTK eine Änderung des Heilberufsgesetzes.

In einem der Wahlprüfsteine formuliert die hessische Tierärztevertretung daher die Frage, ob sich die Politiker:innen für eine entsprechende Änderung einsetzen werden. Die Verteilung der Behandlungskosten von Wildtieren, die immer häufiger in Tierarztpraxen und den Tierschutzvereinen landen, ist Inhalt eines weiteren Wahlprüfsteins. Da auch die Aufnahmestationen schon jetzt überfüllt sind, stellt die LTK Hessen den Parteien zudem die Frage, welche Maßnahmen nach ihrer Meinung ergriffen werden sollen, um dieser Situation zu begegnen. Noch haben sich nicht alle Parteien zu den Wahlprüfsteinen geäußert.

LTK Hessen

Bessere Arbeitsbedingungen könnten Tierschutzverstöße verringern

Nachdem das niedersächsische Ministerium aufgrund von Tierschutzverstößen Strafanzeige gegen einen Masthähnchenbetrieb gestellt hat, beschäftigt sich nun Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit entsprechenden Maßnahmen für Mitarbeitende sogenannter Fangkolonnen. Zusammen mit dem Sozialministerium werde nun geprüft, welche Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt werden können, so Staudte.

„Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass es zu Verletzungen von Geflügel beim sogenannten Ausstallen kommt. Ein systemischer Grund für diese Verstöße liegt in den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutet oft fehlende Pausenzeiten und Akkordarbeit. Tierschutz ist unter solchem Zeitdruck kaum möglich“, erklärt die Ministerin weiter. Eine bundesweite Schulungspflicht auch für Kolonnen-Mitarbeitende könnte eine Maßnahme sein, den Tierschutz in der Geflügelhaltung zu verbessern. Bislang gilt eine solche Pflicht lediglich für die Kolonnenführer:innen. Es sei aber auch wichtig, dass die Mitarbeitenden der Fangkolonnen fachlich für ihre Aufgabe geschult würden, so Staudte. Im Gespräch ist auch die dauerhafte Videoüberwachung in der Geflügelbranche. Hierzu müssen jedoch noch datenschutzkonforme Lösungen erarbeitet werden.

Am 14. und 15. September 2023 findet die diesjährige Tierschutztagung statt, die sich vornehmlich an Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst richtet. Die Tagung ist noch bis zum 13.9.2023, sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar, buchbar.

Ministerium Niedersachsen

Thüringen fördert Imker:innen

Auch in diesem Jahr wird das Land Thüringen Fördermittel für Imker:innen zur Verfügung stellen. „Wir unterstützen Thüringens Imkerinnen und Imker mit Zuschüssen von bis zu 30 Prozent. Damit können sie Geräte und Ausrüstung anschaffen, um Honig zu gewinnen und zu verarbeiten. Wir wollen die Zahl der Bienenstöcke und Imker weiter erhöhen“, sagt Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij. „Bienen sind für unsere Ökosysteme unersetzlich. Nach Rindern und Schweinen sind sie die drittwichtigsten Nutztiere in Thüringen. Mit der Förderung können wir die Bienenwirtschaft im Freistaat weiter stabilisieren und verbessern.“

Die Ministerin sieht in der steigenden Zahl der Imker:innen und Bienenvölker in dem Freistaat einen Beleg der Förderung: „Seit 2012 sind 1000 organisierte Imker:innen mehr im Freistaat aktiv. 2022 haben sich über 3000 Imker:innen in Thüringer Imkervereinen organisiert, die zusammen rund 24.000 Bienenvölker halten“, so Karawanskij. Neben der Anschaffung technischer Mittel sollen zudem Gelder in die Aus- und Fortbildung der inzwischen 3.000 Imker:innen fließen. Noch bis zum 30. November 2023 können entsprechende Anträge gestellt werden.

Tierärzt:innen haben die Möglichkeit, sich auf Myvetlearn.de zum Thema Bienen online fortzubilden. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Landwirtschaftsministerium Thüringen

Zahl der Wölfe in Deutschland effizient regulieren

Der Wolf ist ein durch internationale und nationale Gesetze streng geschütztes Tier und hat den höchstmöglichen Schutzstatus. Doch die Konflikte mit Weidetieren mehren sich, da sich die Wolfspopulationen stetig vergrößern. In Deutschland wird die Zahl der Wölfe auf 1500 geschätzt. Die Zahl der Risse hat sich im vergangenen Jahr um knapp 1.000 Tiere erhöht, Wölfe verschleppten, rissen oder verletzten rund 4.350 Nutztiere, meist Schafe und Ziegen.

Um die Weidetiere besser zu schützen, plant Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90 / Die Grünen), den Abschuss von sogenannten Problemwölfen zu erleichtern. „Abschüsse von Wölfen nach Rissen müssen schneller und unbürokratischer möglich sein“, erklärte die Ministerin, die bereits Ende des Monats konkrete Vorschläge unterbreiten will. Erleichterungen bei der Jagd auf übergriffige Wölfe will der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) auch auf EU-Ebene erreichen. „Unser Ziel ist es, in Brüssel darauf hinzuweisen, dass die europäischen Regeln nicht so starr sein dürfen, dass sie die dringend notwendigen regionalen Lösungen blockieren“, so der Regierungschef.

Welt.de

Sachsen-Anhalt investiert in Selbstständigkeit von Landwirt:innen

Sachsen-Anhalt setzt auf Jung-Landwirte, die sich im landwirtschaftlichen Bereich selbstständig machen wollen. Dafür hat das Land im Jahr 2017 das Förderprogramm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ ins Leben gerufen, mit dem die Nachwuchslandwirt:innen für den Start Fördermittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro erhalten können. „Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen“, erklärte Landwirtschaftsminister Sven Schulze. Dafür wurde die bisherige Obergrenze von 70.000 Euro angehoben.

„In der Landwirtschaft steht ein Generationswechsel an. Daher ist es mir besonders wichtig, unsere Junglandwirte zu unterstützen. Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb freue ich mich, dass das Land Sachsen-Anhalt beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit 100.000 Euro unterstützt. Das ist ein wichtiges Signal für Sachsen-Anhalts Landwirtschaft und Ansporn für alle angehenden Bäuerinnen und Bauern“, so Schulze weiter. Das Antragsverfahren hat am 31. August 2023 begonnen. Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sind.

Ministerium Sachsen-Anhalt

Förderantrag für Junglandwirt:innen

Katastrophale Kürzungen bei Nutztierwissenschaften

Das Bundesprogramm Nutztierhaltung ist zentraler Baustein der Nutztierstrategie und hat das Ziel, die Tierhaltung nachhaltig und zukunftsfähig umzubauen. Die vom Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigten Kürzungen für das Programm sorgen für massive Kritik seitens der Verbände. Bereits für das laufende Jahr sind Kürzungen geplant. Die Förderung ab 2027 soll voraussichtlich komplett eingestellt werden. Auch wenn bereits laufende Maßnahmen fortgesetzt werden können, wären zahlreiche Forschungsprojekte im Bereich der Nutztierwissenschaften und landwirtschaftlichen Tierhaltung von den Streichungen betroffen!

Als einen herben Rückschlag nicht nur für die wissenschaftlichen Einrichtungen, sondern auch für den landwirtschaftlichen Sektor, alle Tierhaltungsbetriebe und damit letztlich auch das gesamte Agribusiness bezeichnen die Verbände die Pläne des BMEL

In einem Positionspapier betont der Bundesverband Rind und Schwein e.V. gemeinsam mit weiteren Verbänden, noch einmal die Bedeutung der Forschung im Bereich Tierhaltung und fordert eine ungekürzte Forschungsförderung über das Jahr 2027 hinaus. „Die Forschung und Entwicklung in den Bereichen Tierzucht, Tiergesundheit, nachhaltige Fütterung und artgerechte Haltung sind von grundlegender Bedeutung für unsere Gesellschaft, um eine zukunftsfähige gesunde Ernährung der Bevölkerung zu sichern und die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Produkte zu gewährleisten,“ erklären die Verfasser:innen des Schreibens.

Betroffene und Befürworter einer ungekürzten Forschungsförderung über das Jahr 2027 hinaus, können den Appell durch Mitzeichnung auf der Internetseite Forschung sichern, Innovation fördern öffentlich unterstützen.

BRS

Schnellere Entnahmen von Wölfen gefordert

Der Wolf ist zurück in Deutschland und die Population der geschützten Tierart wächst stetig. Das bringt viele Konflikte mit sich, insbesondere mit Weidetierhalter:innen. Erst am vergangenen Wochenende hat ein Wolfsrudel im Landkreis Stade mutmaßlich mehr als 50 Schafe einer Herde gerissen. Die Weidetiere sollten eigentlich durch einen wolfsabweisenden Zaun vor Angriffen geschützt sein. Peter Hatecke, Vorsitzender der Kreisjägerschaft, fordert daher im Namen seiner Organisation regional differenziertes Bestandsmanagement, um Entnahmen einzelner Wölfe schnell realisieren zu können.

„Wir brauchen aber jetzt eine Handhabe im Umgang mit dem Wolf, die rasche Entnahmen ermöglicht”, betont auch der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Jörn Ehlers. „Wo es Probleme gibt, müssen sie gelöst werden. Wir brauchen schnellere Verfahren für die Wolfsentnahmen“, fordert auch Sachsens Umweltminister Wolfram Günther. Der Grünen-Politiker betonte jedoch, dass der Wolfsschutz nicht durch schnellere, einfachere Verfahren ausgehebelt werden dürfe.

„Wir wollen die Weidetierhaltung in Sachsen. Deshalb fördern wir den Herdenschutz, deshalb fördern wir die Weidetierhaltung“, so der Minister. Aktuell prüft die Fachstelle Wolf zunächst die Voraussetzung für den Abschuss eines Tieres. Sobald die Voraussetzungen für eine Entnahme vorliegen, muss der Abschuss vor Ort künftig schneller erfolgen können, sagt Günther.

Proplanta

Topagrar

Düstere Prognosen für die zukünftige Wasserversorgung

Die Wasserversorgung könnte sich schon bald in einigen Regionen der Welt so sehr verschlechtern, dass sich Krankheiten wie Malaria und Dengue-Fieber schneller verbreiten. Zudem könnte eine fatale Ernährungssituation viele Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Das geht aus dem aktuellen Bericht “Water Dilemmas” der Entwicklungsorganisation Oxfam hervor. Besonders betroffen von einer Wasserkrise seien demnach große Teile Afrikas, Asien sowie der Nahe Osten.

„Die Klimakatastrophe, die durch Öl, Kohle und Gas befeuert wird, kommt bei den Menschen als globale Wasserkrise an. Bereits jetzt sehen wir, dass die weltweite Überhitzung zu mehr Überschwemmungen und Dürren führt“, erklärt Serap Altinisik. Die Geschäftsführerin von Oxfam Deutschland macht auch die fehlenden Investitionen in die Wasserinfrastruktur der genannten Regionen für die schlechte Prognose verantwortlich. „Die sich ständig verschärfende Wasserkrise wird von der Politik mit schockierender Nonchalance behandelt“, fährt Altinisik weiter fort. „Die reichen Länder müssen ihre Emissionen drastisch senken und die Wasserinfrastruktur in wirtschaftlich benachteiligten Regionen finanzieren. Wir können noch immer den Kurs ändern, aber wir müssen schnell handeln“.

Die Organisation fordert daher von den Industriestaaten eine drastische Senkung ihrer Emissionen sowie die Finanzierung der Wasserinfrastruktur in benachteiligten Regionen. „Die schlimmsten Szenarien, die die Welt vermeiden wollte, haben bereits begonnen“, warnte die Oxfam-Geschäftsführerin. Unter den aktuellen Emissionsprognosen hätten Milliarden von Menschen keine sichere Zukunft, so Altinisik abschließend.

Oxfam

Tierheime fordern mehr Unterstützung  

Spätestens mit der Corona-Pandemie sind die Tierheime in Deutschland an ihre Grenzen gekommen. Denn während der monatelangen Lockdowns und dem einhergehenden Arbeiten im Home-Office haben sich unzählige Menschen hierzulande ein Haustier zugelegt. Doch die allgemeine Rückkehr an den Arbeitsplatz sowie die, durch die Inflation gestiegenen, Preise haben zahlreiche Tierhalter:innen dazu veranlasst, ihre vierbeinigen Familienmitglieder im Tierheim abzugeben. „Corona ist abgeflacht, die Leute gehen wieder arbeiten. Der Hund muss weg, weil er nicht funktioniert. Und die Inflation sorgt für höhere Futterpreise, die Tierarztkosten sind um das Zwei- bis Dreifache gestiegen“, sagt Jasmin Pulver, Leiterin des Tierheims am Hülserkamp.

Gleichzeitig seien die finanziellen Spenden aber stark rückläufig, so Pulver. In einer Online-Petition richtet sich das Bündnis Schattenhund, ein Zusammenschluss von Tierheimen, an den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sowie Ariane Kari, Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, und fordert neben mehr finanzieller Unterstützung auch ein strengeres Vorgehen gegen den illegalen Welpenhandel. Zudem wollen die Tierschützer:innen erreichen, dass Neuhundehalter:innen ihre Befähigung nachweisen müssen, damit weniger Hunde wieder im Tierheim landen.

WDR

RP

Task Force Kälbergesundheit mit ersten Ergebnissen

Im März 2023 ist die sogenannte Task Force Kälber 2030 ins Leben gerufen worden. Ziel dieser Task Force, deren Mitglieder sich aus verschiedenen Organisationen, Tierärzt:innen und Branchenvertreter:innen sowie Bundesämtern und der Rindergesundheit Schweiz zusammensetzt, sind die Verbesserung der Kälbergesundheit und die Verminderung des Einsatzes von Antibiotika für die Schweiz.

Am 26. Juli 2023 fand die zweite Sitzung der Task Force statt, auf der sich die Mitglieder einstimmig für die Impfung von Kälbern auf den Geburtsbetrieben aussprachen. Bis zur kommenden Sitzung im Oktober 2023 sollen die Details zur Umsetzung ausgearbeitet sein.

Neben der geplanten Bewerbung und Verteilung der Checklisten des Kälbergesundheitsdienstes stand auch der neue Projektentwurf des Kälbergesundheitsdienstes (KGD) zur systematischen Bekämpfung von Mycoplasma bovis im Fokus der Diskussionen. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Initiative des KGD, die Raus-Anforderung (regelmäßiger Auslauf ins Freie) einer ungedeckten Auslauffläche für junge Kälber aus der Direktzahlungsverordnung streichen zu lassen. Die Task Force schließt sich ebenfalls dieser Initiative an.

Schweizerbauer

Borchert-Kommission verweigert sich weiterer Zusammenarbeit

Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, auch als Borchert-Kommission bekannt, stellt seine Arbeit ein. „Die politischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Empfehlungen des Kompetenznetzwerks wurden somit weder in der vorherigen Legislaturperiode noch in den ersten zwei Jahren der laufenden Legislaturperiode geschaffen. Auch der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 lässt den notwendigen Durchbruch nicht erkennen. Das Kompetenznetzwerk beendet deshalb seine Arbeit”, heißt es in einem von der Kommission veröffentlichten Statement vom 22.8.2023.

Weiter heißt es dort: „Das Kompetenznetzwerk hält eine deutliche Anhebung des Tierwohlniveaus in der gesamten deutschen Nutztierhaltung weiterhin für machbar und dringend erforderlich. Es ist – auch unter erschwerten geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – eine Frage des politischen Gestaltungswillens, entsprechende Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.”

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) bedauert den Schritt. Das Ende der Kommission zeige die fehlende Bereitschaft insbesondere des Bundeslandwirtschaftsministeriums, einen klaren, praktikablen Weg für den Umbau der Nutztierhaltung vorzuzeichnen, stellte der ZDG in einer ersten Reaktion fest. Friedrich-Otto Ripke, ZDG-Präsident und Mitglied der Borchert-Kommission, kritisierte, weder die Vorgängerregierung noch die Ampelkoalition seien in der Lage gewesen, sich ihrer großen Verantwortung zu stellen und den Nutztierstandort Deutschland zukunftssicher zu machen. Dies sei ein klares politisches Versagen. Die Bundesregierung habe eine einmalige Chance verpasst, die zahlreichen guten und praktikablen Vorschläge der Borchert-Kommission umzusetzen. 

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) bedankte sich unterdessen bei den Mitgliedern des Kompetenznetzwerkes und hob dabei besonders den Kommissionsvorsitzenden Jochen Borchert hervor. „Ich bin entschlossen, diesen Weg fortzusetzen und die Ziele der Borchert-Kommission Schritt für Schritt zu erreichen”, sagte Özdemir in einer Presseerklärung vom 22.8.2023.

Tagesschau

Niedersachsen fördert Alternativen zur Schweinehaltung

Noch bis zum Ende August können Landwirt:innen einen Antrag für Unterstützung durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. In diesem Jahr werden schweinehaltende Betriebe, die ihre Bestände abstocken oder ganz aufgeben wollen, bevorzugt behandelt.  

„Schweinehaltende Betriebe erleben derzeit große wirtschaftliche Unsicherheiten – nicht zuletzt durch die sinkende Nachfrage nach Schweinefleisch. Veränderungsbereiten Betrieben möchte ich daher dabei helfen, alternative Standbeine aufzubauen. Mit dem AFP setzen wir jetzt einen weiteren wichtigen Baustein unseres Diversifizierungsprogramms um“, erklärt Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Mit dem Programm fördert das Land unter anderem Investitionen in die Tierhaltung – etwa durch die Schaffung oder Modernisierung von Stallplätzen.

Ministerium Niedersachsen 

Kündigungsprozess von Amtstierarzt in nächster Instanz

Ein Rechtsstreit zwischen einem Amtstierarzt und dem Kreis Gütersloh beschäftigt derzeit das Landesarbeitsgericht Hamm. Im Fokus steht die nicht fachgerechte Tötung von drei Ferkeln im Juni 2022 durch den beim Kreis Gütersloh angestellten Tierarzt. Dieser hatte die fristlose Kündigung erhalten, nachdem bekannt geworden war, dass er während einer Schlachttieruntersuchung drei Ferkel in einem Wassereimer ertränkt hatte.

Das Arbeitsgericht Bielefeld erkannte die Kündigung jedoch als unwirksam an. Gegen dieses Urteil legte der Kreis Gütersloh anschließend Berufung ein. Am 15. August 2023 fand vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nun der erste Berufungstermin statt, eine Entscheidung ist jedoch noch nicht ergangen. Die befasste Berufungskammer teilt die Einschätzung des Arbeitsgerichts Bielefeld nicht uneingeschränkt und hat eine Beweisaufnahme in Aussicht gestellt. Weiterhin hat die Kammer einen Vergleich vorgeschlagen, den die Parteien nun außergerichtlich weiter ausformen und verhandeln wollen. Sollte die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, könnte es schon im Oktober 2023 zur Fortsetzung kommen.

Am 14. und 15. September 2023 findet die diesjährige Tierschutztagung statt, die sich vornehmlich an Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst richtet. Die Tagung ist sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar buchbar.

Justiz NRW

Landtierarztquote soll Tierärztemangel in Bayern verringern

Bayern will dem Tierarztmangel auf dem Land -ähnlich wie die Humanmedizin- mit einer Quote begegnen. Die sogenannte Landtierarztquote sei für eine flächendeckende Versorgung in allen Regionen Bayerns notwendig. „Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Mehr Landtierärzte bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit. Auch die Landwirte sind auf eine gute tiermedizinische Versorgung ihrer Tiere angewiesen”, erklärte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Freitag in München seine Pläne.

Der Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung habe den Weg bereits frei gemacht für die Einführung einer Landtierarztquote durch die Bundesländer. Als nächstes müssten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die inhaltliche Ausgestaltung vorangetrieben werden.

Auch Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) begrüßte die Idee der Landtierarztquote für eine ausreichende Versorgung der Nutztiere auf dem Land. „Eine gute, sichere und flächendeckende tiermedizinische Versorgung gerade bei Nutztieren ist für uns alle wichtig – es geht um mehr als den ‘Hausarzt’ für den Hamster.” Deshalb setze sich die Staatsregierung für mehr Tierärzte in allen Regionen Bayerns ein und stelle die Weichen schon bei der Ausbildung.

So soll künftig über die Quote ein prozentualer Anteil aller verfügbaren Studienplätze für das Tiermedizinstudium vergeben werden. Wer solch einen Platz annimmt, verpflichtet sich im Gegenzug, nach dem Studium für eine gewisse Zeit in einer Praxis im ländlichen Raum zu arbeiten. Die Einführung einer Landtierarztquote ist Teil des “Zukunftskonzepts Landtierärzte” des Umweltministeriums. Weitere Maßnahmen auf dem Weg zu einer “attraktiveren Nutztierpraxis” seien neue Praxismodelle, bessere Bezahlung sowie zwei neue Spezialisten-Netzwerke zur tierärztlichen Versorgung von Rindern und Schweinen. Diese sollen durch das Umweltministerium gefördert werden.

In Bayern ist die Zahl der niedergelassenen Nutztierärzt:innen von 2014 bis heute von knapp 1.200 auf nur noch knapp 740 gefallen. Zudem ist der Alterdurchschnitt der noch aktiven Nutztiertierärzt:innen recht hoch, so dass weitere zeitnah in den Ruhestand gehen werden. Diesen Lücken versucht die Bayerische Regierung u.a. mit der Landtierarztquote entgegen zu wirken.

Bay. Staatsministerium

Masterstudiengang Tiergesundheit

Ausführliche Informationen zum Tierarztmangel

Landtierärzt:innen dringend gesucht!

Durch einen Mangel an Tierärzt:innen könnten künftig kranke Tiere nicht mehr ausreichend versorgt werden. Dies betrifft vor allem Nutztiere, da hier der Tierarztmangel besonders groß ist, warnen das Landvolk und die Tierärztekammer Niedersachsen. „Wir sehen mit Sorge, dass das Berufsbild offenbar nicht mehr attraktiv ist und im ländlichen Raum schon jetzt viel zu wenig Tierärzte Nutztiere behandeln oder zu den Betrieben rausfahren können“, sagt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Kammerpräsidentin Dr. Christiane Bärsch ergänzt: „Die Tierärzteschaft ist zunehmend jung und weiblich und eher angestellt als selbständig tätig. Das ist eine Entwicklung, die wir schon länger beobachten. Gleichzeitig ist das Interesse an Teilzeitstellen gestiegen und viele Nachwuchskräfte möchten eher in der Kleintierpraxis und/oder im städtischen Raum arbeiten. Wir brauchen aber auch Tiermedizinerinnen und -mediziner, die in Vollzeit und eben auch auf dem Land arbeiten wollen.“

In Niedersachsen gibt es derzeit rund 6.650 Veterinärinnen und Veterinäre. Davon arbeiten 1.620 als niedergelassene, 1.627 als angestellte Tierärzte und Tierärztinnen in Praxen und 540 in Behörden und Verwaltung.

Aktuell seien aber auch viele Stellen nach Angaben der Tierärztekammer unbesetzt, vor allem in Praxen auf dem Land und in der Veterinärverwaltung. Das liegt unter anderem an erhöhten gesetzlichen Anforderungen und vielen Dokumentationspflichten, insbesondere im Nutztierbereich.

Nun müsse “Werbung” für den Beruf -vergleichbar mit der Landarztquote in der Humanmedizin- gemacht werden.

LPD

Studie über Studierende der Veterinärmedizin

Herkunftskennzeichnung für weitere Tierarten ab 2024 verpflichtend

Nach der beschlossenen Tierhaltungskennzeichnung für Schweine soll die Herkunftskennzeichnung ab dem kommenden Jahr auch für unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel verpflichtend werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir ist am vergangenen Mittwoch (26.07.2023) vom Bundeskabinett gebilligt worden.

„Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt. Beides haben wir nun möglich gemacht“, erklärte der Grünen-Politiker, der durch das Gesetz bewusstere Kaufentscheidungen erwartet. Die Verbraucher:innen können sich so aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden, so Özdemir.

Als nächsten Schritt kündigte der Minister eine Ausweitung der Herkunftsbezeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung an. Auch die bereits beschlossene Tierhaltungskennzeichnung, die zunächst die Mast bei Schweinen regelt, soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette ausgeweitet werden.  

Topagrar

BMEL  

Ceva legt Beschwerde gegen Geflügelpestimpfung in Frankreich ein

Die Geflügelpest hat auch in Frankreich in den vergangenen zwei Jahren für immense wirtschaftliche Verluste bei Geflügelhaltern gesorgt. Besonders von Ausbrüchen und Keulungen betroffen waren die Enten- und Gänsehaltungen. So gibt die für den Herbst 2023 geplante Massenimpfung gegen die Aviäre Influenza (AI) zumindest den Entenhalter:innen erste Hoffnungen. Ab dem 1. Oktober 2023 soll die Impfung aller kommerziell für die Fleischproduktion aufgezogenen Enten in Frankreich beginnen. Dafür hat das französische Landwirtschaftsministerium 80 Mio. Dosen Impfstoff beim deutschen Veterinärkonzern Boehringer Ingelheim bestellt.

Gegen diese Entscheidung hat der französische Hersteller Ceva Santé Animale allerdings nun Beschwerde vor dem Pariser Verwaltungsgericht eingelegt. Dies könnte den Impfstart verzögern. Das französische Unternehmen fordert, dass mindestens zwei Hersteller beauftragt werden, um das Risiko zu streuen. In der Zwischenzeit ist die Gefügelpest nach einem halben Jahr ohne Ausbrüche wieder in den Niederlanden aufgetreten. Betroffen ist ein Legehennenbetrieb mit 11.000 Tieren, die nun alle gekeult werden müssen.

Agrarheute

Geflügelnews.de

Vetion-Fokusthema: Aviäre Influenza / Geflügelpest

BLV präzisiert Vorschriften für Fischbörsen

Für Veranstaltungen mit Aquarien- und Teichfischen hat das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Rechtsvorschriften angepasst. So sind auf Börsen und Ausstellungen keine Fische zugelassen, die zuchtbedingte Belastungsmerkmale zeigen. Gemäß Tierschutzverordnung (TSchV) müssen die Tiere zudem vor Überanstrengung geschützt werden und ihr Wohlergehen muss jederzeit sichergestellt sein. Bei Veranstaltungen dieser Art liegt die Verantwortung für den schonenden Umgang mit Tieren sowohl bei den Organisatoren als auch bei den teilnehmenden Anbieter:innen. In dem Fall, dass Teilnehmer:innen ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen von Veranstalterseite umgehend entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Die Anpassungen hat das BLV in einer Fachinformation veröffentlicht.

BLV

Schlachthof in Aschaffenburg wegen Tierschutzverstößen geschlossen

Wegen des Verdachts auf schwerwiegende Tierschutzverstöße ist ein Schlachthof in Aschaffenburg in der vergangenen Woche durch die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) vorübergehend geschlossen worden. „Der KBLV wurde am Montag und Dienstag letzter Woche von einer Tierrechtsorganisation Videomaterial aus dem Schlachthof Aschaffenburg übermittelt. Bei der ersten Sichtung des Materials ergaben sich konkrete Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Tierschutzverstöße im Schlachtprozess. Die Auswertung des sehr umfangreichen Gesamtmaterials dauert an“, lautete die Erklärung des Pressesprechers.

Nach einer unangekündigten Betriebskontrolle am vergangenen Mittwoch (19.07.2023) haben die Behörden zudem die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. „Eine Wiederaufnahme der Schlachtung kann erst wieder erfolgen, wenn die durchgehende Einhaltung aller tierschutzrechtlicher Vorgaben durch den Betrieb gewährleistet werden kann“, heißt es von Seiten der Behörde. Laut Angaben einer Tierschutzorganisation seien Tiere in dem Betrieb bei Bewusstsein geschlachtet worden, auch der verbotene Elektroschocker sei zum Einsatz gekommen, wie verstecke Videoaufnahmen zeigen. Bei früheren Kontrollen durch die KBLV, zuletzt im April 2023, seien jedoch keine schwerwiegenden tierschutzrelevanten Verstöße festgestellt worden, so der Sprecher, der intensive Nachforschungen seitens der Behörde versprach.

Im Visier der Untersuchungen steht auch eine amtliche Tierärztin, die den Schlachthofbetreiber mehrfach vor anstehenden Kontrollen durch die zuständige Überwachungsbehörde, die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), gewarnt haben soll.

Der Bauernverband appellierte auch an die Verantwortlichen, die notwendigen Schritte zur Wiedereröffnung des Schlachthofes im Sinn regionaler Wirtschaftskreisläufe so schnell wie möglich zu unternehmen. Mit dem Schutz von Nutztieren befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 14. und 15. September 2023 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen.

Agrarheute 

Aktuelle Probleme des Tierschutzes als Hybridveranstaltung  

Neuer EU-Schutzstatus für den Wolf in Planung

Der Wolf gehört laut EU-Recht zu den streng geschützten Tierarten. Doch die stark wachsende Zahl der Tiere seit der Jahrtausendwende und die zunehmenden Risse von Weidetieren sorgen für Konflikte. So werden die Rufe nach einer Herabsetzung des Schutzstatus immer lauter. Dem möchte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) nun nachgehen und kündigte eine neue Herangehensweise an den Wolf an. „Es ist richtig, dass die gefährdete Art geschützt werden muss. Aber wenn in bestimmten Regionen die Art nicht mehr gefährdet ist, müssen wir auch anders mit dem Wolf umgehen und ihn zum Beispiel bejagen”, betont von der Leyen. Um das Gesetz entsprechend ändern zu können, benötigt die EU-Kommission jedoch noch weitere Daten der Mitgliedsstaaten. „Wir wollen detaillierter heruntergebrochen auf die Regionen die Zahlen und Daten haben, damit wir ein klareres Bild kriegen, wie die Realität vor Ort aussieht“, so die Kommissionspräsidentin.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte erst vor kurzem eine weitere Dialogreihe zum Wolf initiiert und fordert die Bundesländer auf, mehr von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, “Problemwölfe” zu schießen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hingegen beharrt auf gezielte Abschusspläne seitens der Politik. Besonders betroffen von einer stark wachsenden Wolfspopulation ist Brandenburg. Allein im Jagdjahr 2021/22 wurden dort 160 neue Wolfswelpen gezählt. Auch die Zahl der Wolfsrisse ist im letzten Jahr stark angestiegen. Knapp 400 Schafe wurden durch Wölfe gerissen, sowie rund 70 Kälber und drei Ziegen. Neben den knapp 130.000 Euro an Entschädigungszahlungen an die Tierhalter:innen, unterstützt das Land den Herdenschutz und Präventionsmaßnahmen mit weiteren 8,8 Mio. Euro.

Topagrar

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