Zwei BTV-3 Impfstoffe für Zulassung empfohlen
Seit 2023 grassiert in Deutschland das Virus der Blauzungenkrankheit vom Typ 3 (BTV-3). Inzwischen hat sich die Tierseuche weitflächig in allen Bundesländern ausgebreitet. Seit Oktober 2024 hat sich das Seuchengeschehen allerdings deutlich abgeschwächt, was auf die umfassenden Impfungen zurückzuführen ist. Angesichts des bevorstehenden Beginns der Gnitzensaison rät Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter:innen dringend dazu, ihre Tiere entsprechend gegen BTV-3 zu impfen, damit sich die Seuchenlage weiterhin entspannt.
„Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Tierleid, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Das ist auch im eigenen Interesse der Tierhalterinnen und Tierhalter. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen, denn noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen. Die Zeit drängt jedoch“, so der Minister.
Nachdem das BMEL im Juni 2024 drei BTV3-Impfstoffe mit einer Eilverordnung für die Anwendung zum Schutz von Schafen und Rindern in Deutschland gestattet hatte, hat sich gezeigt, dass eine rechtzeitige fachgerechte Grundimmunisierung empfänglicher Tiere mit den BTV3-Impfstoffen diese Tierpopulationen vor den schädlichen tiergesundheitlichen Auswirkungen einer BTV3-Infektion durch schwere Erkrankungen oder Todesfälle schützt.
Nun hat die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA zwei Impfstoffe gegen BTV-3 zur Zulassung empfohlen. Die finale Entscheidung über die Zulassung wird die Europäische Kommission voraussichtlich noch in dieser Woche fällen.
BMEL
EMA
Amazon-Gründer fördert Rinder-Impfstoff zur Methanreduktion
Seit mehr als drei Jahren arbeiten Forschende des Pirbright Institute in Großbritannien an der Entwicklung eines Impfstoffes, der die Methanerzeugung von Rindern verhindern soll. Finanziert wird das Projekt unter anderem von Amazon-Gründer Jeff Bezos, der über seinen Bezos Earth Fund 9,4 Mio. Dollar zur Verfügung stellt.
„Der Reiz eines Impfstoffs als Teil der Lösung liegt darin, dass er eine weit verbreitete, gängige Praxis ist, die Infrastruktur dafür bereits vorhanden ist und die Menschen allgemein über die Vorteile von Impfungen für die Tiergesundheit Bescheid wissen“, sagt John Hammond, Forschungsleiter am Pirbright Institute.
Wie Hammond weiter ausführt, sei das Ziel eine Einmalimpfung, die die Rinder in einem frühen Alter erhalten. Jedoch hätten vorherige Studien meist die Emissionen im Fokus gehabt, aber nicht das Tier, so der Wissenschaftler. Auch gäbe es bislang keine greifbaren Ergebnisse. Der Plan ist, einen Impfstoff zu entwickeln, der Antikörper produziert, die sich an die Bakterien im Pansen binden. Dort unterbinden diese dann die Entstehung des Gases. Allerdings, fügt Hammond hinzu, sei die Entwicklung eine sehr komplexe Herausforderung, da Antikörper, die das Immunsystem nach der Impfung produziert, im Pansen nicht gut wirken. Zudem müsse noch analysiert werden, wie sich die erzwungene Methanunterdrückung auf die Gesundheit der Rinder auswirkt. Es könnte auch zu einer Verringerung der Futtermenge kommen, die der Pansen aufnehmen kann, was bedeutet, dass Rinder mehr Futter benötigen könnten, was wiederum die Kosten für die Landwirte erhöht.
Ziel der Studie ist es daher, diese Fragen zu beantworten und einen „Proof of Concept“ zu erstellen, der dann zur Entwicklung eines tatsächlichen Impfstoffs verwendet werden kann.
Joseph McFadden, außerordentlicher Professor für Milchviehbiologie an der Cornell University, betont, dass ein Impfstoff nur eine von vielen möglichen Lösungen für das Problem ist. Er nennt selektive Züchtung, Enzyme, genetische Bearbeitung der Methan ausstoßenden Mikroben und Futterzusätze, die bereits angewendet werden, aber nicht unumstritten sind. „Ein Impfstoff gegen Methanemissionen wäre so etwas wie der heilige Gral“, so McFadden.
Topagrar
Pirbright Institute
Erfolge von künstlicher Befruchtung von Bienen
Bienen sind für unsere Ökosysteme und Biodiversität von entscheidender Bedeutung. Doch die Vielfalt von Bienenvölkern ist stark rückläufig. Der Verlust natürlicher Lebensräume, die intensive Landwirtschaft, das Verschwinden der Flora, der Einsatz von Pestiziden sowie letztendlich auch der Klimawandel bedrohen die Bienenpopulationen weltweit.
Forschende sehen in der künstlichen Besamung von Bienen eine Möglichkeit, die Vielfalt zu erhalten. Bislang hatten jedoch verschiedene Einfriertechniken von Bienen-Sperma keinen durchschlagenden Erfolg gebracht. Eines der Hindernisse war die Komplexizität der einzelnen Schritte. Zudem wurden bisher Antibiotika eingesetzt, um eine mikrobielle Kontamination zu verhindern.
Erstmals ist es Forschenden der Universität Lüttich nun gelungen, ein Verfahren zu entwickeln, bei dem gefrorenes Sperma zur Produktion weiblicher Brut geführt hat, deren Lebensfähigkeit der von traditionell erzeugten Tieren entspricht. Dabei konnten die Wissenschaftler:innen auf den Einsatz von Antibiotika verzichten.
„Das ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der weltweiten Versorgung mit Nahrungsmitteln. Trotz eines Verlusts der Lebensfähigkeit der Spermien von 37 Prozent während des Einfrierens, brachten fünf der acht Königinnen, die mit diesem gefrorenen Sperma besamt wurden, weibliche Brut hervor“, so Veterinärmediziner Stefan Deleuze. Bei der Verabreichung von frischem Samen an acht andere Königinnen brachten nur drei davon weibliche Brut hervor.
Bei diesem neuen Verfahren wurde der Samen mit einem Medium verdünnt, das Kryoprotektiva enthält. Diese Substanzen schützen Zellen, Gewebe oder Organismen vor Schäden durch Einfrieren und Auftauen. Mit Hilfe der neuen Technik lässt sich Sperma krankheitsresistenter oder lokal angepasster Stämme einfrieren, was zur Erhaltung wertvoller genetischer Linien beiträgt. Die künstliche Besamung hat zudem den Vorteil, dass Bienenvölker nicht auf Reisen geschickt werden müssen, was damit einhergehen kann, dass Krankheitserreger sich weiter verbreiten. Ein weiterer Vorteil des Verfahrens ist die Stärkung der Widerstandskräfte der Bienenvölker, da das Zuchtprogramm den Zugang zu einer größeren genetischen Vielfalt erleichtert.
„Bienen spielen eine entscheidende Rolle im Ökosystem und in der Landwirtschaft. Leider gehen ihre Populationen in vielen Regionen der Welt zurück. Die Erhaltung ihres genetischen Materials ist eine Schlüsselstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Unterstützung von Zuchtprogrammen“, erklärt Sophie Egyptien, Doktorandin an der Uni Lüttich.
Pressetext
Neuer H5N1-Virusstamm bei Milchkühen in den USA festgestellt
In den USA ist erstmals eine Infektion mit einer zweiten H5N1-Variante bei Kühen festgestellt worden. Auch dieses Virus hat somit die Artenbarriere vom Vogel auf das Rind überwunden. Das besonders Beunruhigende daran: diese Virusvariante ist für den Menschen gefährlicher und die Sorge vor einer neuen Pandemie wächst. Bislang war der Virustyp B3.13 des H5N1-Virus auch bei Milchkühen in inzwischen mindestens 959 Herden in 16 US-Bundesstaaten festgestellt worden. Der neue Typ D1.1 wurde zuerst in der Milch von Kühen auf einer Farm in Nevada entdeckt. Bislang kam dieser Typ ausschließlich bei Vögeln vor. Weitere Nachforschungen der Behörden konnten das Virus bei Tieren weiterer acht Betriebe nachweisen. Zudem sind mindestens drei Infektionen beim Menschen mit D1.1 bekannt, eine davon endete tödlich.
Ob der neue Virustyp insgesamt leichter auf Menschen übertragen wird, ist noch unklar, es verursacht beim Menschen aber offenbar schwerere Symptome. Große Sorgen bereitet das Szenario, wenn das Virus von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Um so mehr beunruhigt es, dass die US-Regierung unter Donald Trump sowie dem neuen Gesundheitsminister Robert F. Kennedy der Seuchenschutzbehörde CDC und anderen staatlichen Gesundheitsbehörden eine weitreichende Kommunikationssperre auferlegt hat, anstatt das Monitoring zu intensivieren und für Transparenz zu sorgen.
FLI
Tierärztliche Versorgung in Österreich vor Kollaps – sofortiges Handeln erforderlich
Die tierärztliche Versorgung in einigen ländlichen Regionen Österreichs steht vor dem Kollaps. Daher ruft die Österreichische Tierärztekammer die neue Regierung zur sofortigen Unterstützung der tierärztlichen Versorgung auf. Es bestehe enormer Handlungsbedarf, betont Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK).
„Jeden Monat erreichen uns alarmierende Hilferufe aus verschiedenen Regionen Österreichs. Besonders in der Nutztiermedizin droht ein massiver Versorgungsengpass“, betont Frühwirth und warnt: „Ohne sofortige Maßnahmen riskieren wir einen Kollaps der tierärztlichen Versorgung in einigen ländlichen Regionen. Es muss dringend gehandelt werden! Eine klare Strategie, von der Studienaufnahme bis zum Berufseinstieg, ist längst überfällig.“
Ohne sofortige Unterstützung drohe die tierärztliche Versorgung in einigen Regionen des Nutztierbereichs bereits jetzt zu kollabieren. Daher bedarf es kurzfristiger Zuschüsse, um die tierärztliche Versorgung zumindest wirtschaftlich attraktiver zu gestalten und die letzten engagierten Tierärzt:innen im Beruf zu halten, betont der ÖTK-Präsident. „Langfristig muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden, dafür braucht es aber auch zweifellos mehr Tierärzt:innen und Fachkräfte.“
Die ÖTK fordert:
- Kurzfristige finanzielle Anreize zur wirtschaftlichen Absicherung der bestehenden Tierärzteschaft.
- Bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Attraktivierung des Berufs von der Studienwahl bis zum Berufseinstieg.
- Verpflichtende Praxiseinbindung von Absolvent:innen zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.
„Verzögerungen bei der Umsetzung der genannten notwendigen Maßnahmen gefährden die tierärztliche Versorgung und sind unverantwortlich. Die Zeit drängt – wir brauchen jetzt entschlossenes Handeln von Bund, Ländern und Gemeinden!“, appelliert Frühwirth.
ÖTK
TiHo erhält 14 Mio. Euro für One-Welfare
Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) erhält aus dem niedersächsischen Förderprogramm „zukunft.niedersachsen“ 14 Millionen Euro, um ihre strategische Ausrichtung im Bereich One-Welfare-Lösungen für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren, Menschen und Ökosystemen voranzutreiben. Wie TiHo-Präsident Professor Dr. Klaus Osterrieder mitteilte, verfolgt die TiHo dabei speziell drei strategische Ziele. Zum einen wird die TiHo ihre Forschungsaktivitäten in einem internen Prozess bündeln und Partnerschaften mit externen Akteuren ausbauen als auch neu knüpfen – von Wissenschaft und Regierungsorganisationen bis hin zur Landwirtschaft, Industriepartnern und NGOs. Bestehende Kooperationen sollen zudem weiter gestärkt werden. Außerdem sollen die exzellenten Leistungen in Forschung, Lehre und klinischer Arbeit der TiHo sichtbarer gemacht werden. „Das ist entscheidend, um uns als führende Institution in Niedersachsen zu positionieren, groß angelegte Forschungsprojekte zu gewinnen und um für Talente attraktiv zu sein – von Studierenden bis hin zu Spitzenwissenschaftlern“, erklärt der Vizepräsident für Forschung, Professor Dr. Michael Pees. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Überführen von Forschungsergebnissen in klinische Lösungen und therapeutische Produkte.
TiHo
Milchviehhaltung in Bayern weiter rückläufig
Bayern gilt als das Rinderland. Doch auch hier geht sowohl die Zahl der Rinder und Milchkühe als auch die der Betriebe zurück. Laut Informationen des Bayerischen Landesamtes für Statistik gab es im Jahr 2024 noch rund 2.734.000 Rinder in 38.092 Betrieben. 2023 wurden mehr als 2,8 Mio. Rinder in 39.113 Rinderhaltungen gehalten.
Zudem ist die Zahl der Milchkuhhaltungen in allen bayerischen Regierungsbezirken rückläufig. Der größte prozentuale Rückgang zeigt sich hierbei in Mittelfranken und Unterfranken mit einem Minus von 4,9 Prozent auf 1.605 bzw. mit einem Minus von 4,8 Prozent auf 453 Haltungen.
Wochenblatt
Erster Insektenstammtisch zu Insekten in Futtermitteln
Seit der Zulassung verschiedener Insekten für die Schweine- und Geflügelfütterung durch die EU im September 2021, haben sich bislang nur sehr wenige Unternehmen in Deutschland für die Herstellung von entsprechendem Futtermittel entschieden. Jedoch scheint das Interesse seitens der Landwirtschaft, Insekten zu füttern, aktuell zu steigen. Ein Grund dafür sind die stark angestiegenen Futtermittelpreise.
Um das Interesse am Thema Nutzinsekten zur Tierfütterung zu erweitern, veranstalten die Landesforschungsanstalt MV (LFA) und das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) den ersten Insektenstammtisch. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden erste Ergebnisse aus der Forschung vorgestellt sowie bereits umgesetzte Projekte in landwirtschaftlichen Betrieben durch das Unternehmen Better Insect Solution gezeigt.
„Damit die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure aus Landwirtschaft, Wirtschaft, Beratung und Forschung im Land verstärkt wird, ist es wichtig, neue Vernetzungsplattformen zu etablieren. Denn nur so können wir gemeinsam in den Austausch treten sowie offene Fragen zur Haltung und Aufzucht von Nutzinsekten sammeln und auch beantworten. Die Haltung von Insekten könnte in der Zukunft durchaus eine alternative Einkommensquelle in der Landwirtschaft eröffnen. Ich begrüße das neue Veranstaltungsformat des FBN und der LFA deshalb sehr“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Die Teilnehmenden erwarten Vorträge aus Forschung, Praxis und Wirtschaft sowie sicherlich ein reger Austausch über das Thema. Der Insektenstammtisch findet am 18. Februar 2025 um 15 Uhr im Tagungszentrum in Dummerstorf statt.
Ministerium Mecklenburg-Vorpommern
Zweite Person in Österreich mit TBC infiziert
Nach dem positiven Nachweis der Rinder-Tuberkulose (TBC) in dem österreichischen Bundesland Vorarlberg im Dezember vergangenen Jahres, hat sich eine zweite Person mit dem Erreger infiziert. Eine Erkrankung wurde nicht festgestellt.
Doch in der Zwischenzeit breitet sich die anzeigepflichtige Tierseuche weiter aus. Nach Informationen des ORF ist die Sperrung von mittlerweile zehn Betrieben in Vorarlberg verordnet worden.
Mitte Januar waren nach Bestätigung alle 107 Tiere des betroffenen Betriebs im Bregenzerwald getötet worden. Der gesamte Bestand wird dann gekeult, wenn der Anteil infizierter Tiere in einem Betrieb 40 Prozent übersteigt. Der Verdacht der TBC hatte sich bei einer Schlachtung in Deutschland bei der Fleischuntersuchung ergeben. Danach wurden sämtliche Rinder untersucht. Der Betrieb wurde vorsorglich gesperrt.
Als mögliche Infektionsquelle gilt der Aufenthalt auf Alpen, wo die Nutztiere in Kontakt mit Rotwild kommen können, das als Überträger von TBC gilt.
Schweizerbauer
ORF
US-Landwirt:innen drohen starke Einkommenseinbußen
Der neue US-Präsident Donald Trump ist erst wenige Tage im Amt, hat aber schon jetzt für viel Unruhe gesorgt. Noch steht ein Großteil der amerikanischen Landwirt:innen auf Trumps Seite, was sich allerdings schon bald ändern könnte. Im Raum stehen aktuell Zölle, die am ersten Februarwochenende auf Waren aus Mexiko, Kanada und China implementiert werden sollten. China hat bereits mit Gegenzöllen reagiert. Der republikanische Präsident hat zudem Zölle auf Waren aus der EU angekündigt. Auch hat das Weiße Haus bereits mit der angedrohten Massenabschiebung von Einwanderer:innen ohne Papiere begonnen.
In Kombination mit möglichen Kürzungen der Ausgaben für Lebensmittel und Ernährung könnte allein die Milchwirtschaft in den Vereinigten Staaten Milliarden von Dollar verlieren, wie Charles Nicholson, Professor an der School of Integrative Plant Science im College of Agriculture and Life Sciences befürchtet.
„Wenn man einen Handelsstreit mit unseren wichtigsten Exportzielen – Mexiko, Kanada und China – beginnt und diese beschließen, Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen, hat das erhebliche negative Auswirkungen auf die Milchviehbetriebe und die verarbeitende Industrie“, erklärt der Experte.
Zölle auf importierte Vorprodukte wie Maschinen und Futtermittel, die in der Milchproduktion verwendet werden, erhöhen die Betriebskosten für Landwirte. Die dadurch entstandenen Mehrkosten, die an die Verbraucher weitergegeben werden, könnten die Milchpreise steigen lassen. Die drohenden Strafzölle anderer wichtiger Handelspartner der USA im Agrarsektor könnten zudem den Export von Milchprodukten erschweren und die Preise im Inland weiter unter Druck setzen.
Da geschätzt die Hälfte der Beschäftigten in der Milchwirtschaft Migranten sind, werde die Abschiebung ebenso zu Problemen für die Branche führen, wie Christopher Wolf, Professor für Agrarwirtschaft an der Cornell Universität, betont. Durch den Arbeitskräftemangel steigen die Kosten für die Gewinnung und Verarbeitung von Milchprodukten. Noch ein Faktor, der voraussichtlich zu höheren Preisen für Verbraucher führen wird.
Die am 16. Januar 2025 vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) angekündigten neuen Vorschriften zur Milchpreisgestaltung verursachen weitere Einkommenseinbußen für die amerikanischen Milchviehbetriebe. Die Änderungen der Gesetzgebung bedeuten höhere Kosten für die Umwandlung von Milch in Milchprodukte wie Käse, Butter und Trockenmolke.
Die Landwirte in den USA haben demnach allen Grund zur Sorge!
Agrarheute
Schweiz beschließt Verbesserungen des Tierwohls
Der Schweizer Bundesrat hat mit einer Teilrevision der Tierschutzverordnung (TschV) weitere Verbesserungen des Tierwohls von Nutztieren auf den Weg gebracht. So gilt seit dem 1. Februar 2025 das Verbot des Kükentötens im Ei. Zudem ist ab sofort das betäubungslose Schwänzekürzen bei Lämmern verboten.
Gemäß des vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) veröffentlichten Merkblatts gilt allerdings eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Bis dahin ist es fachkundigen Personen erlaubt, die Schwänze von Lämmern weiterhin ohne Anästhesie bis zum siebten Tag nach der Geburt zu kürzen. Die Mindestlänge des Schwanzstummels nach dem Eingriff wurde auf 15 Zentimeter festgelegt. Damit soll den Schafzuchtorganisationen die nötige Zeit zugestanden werden, die Zucht von Schafen mit kürzeren Schwänzen voranzutreiben
„Beim Kürzen des Schwanzes von Schafen – nicht nur chirurgisch, sondern auch mittels Unterbrechung der Blutversorgung mit einem Gummiring – handelt es sich um einen nicht zeitgemäßen Eingriff“, schreibt das BLV. Für die Durchführung des Eingriffs unter Schmerzausschaltung fehle eine zuverlässige Betäubungsmethode, welche die Tiere nicht unverhältnismäßig belastet. Zudem würde das Betäuben zu erheblichen Mehrkosten für die Halter führen.
Die Anpassung der TschV sieht zudem vor, dass Equiden angemessenen Sozialkontakt zu Artgenossen haben müssen, wie Sicht-, Hör- und Geruchskontakt. Eine Kreuzung zwischen Pferden und Eseln ist weiterhin erlaubt, das BVL stellt aber in seinem Merkblatt dar, dass sich die Tiere im Sozialverhalten deutlich unterscheiden. Weiterhin wird der Einsatz von Zäumungen mit gezähnten, einschneidenden, quetschenden oder harten Bestandteilen, wie Nasenbügel und Kappzäume mit Metallbestandteilen, die ungepolstert auf dem Nasenbein aufliegen, verboten.
Esel-Fortbildung für Tierärzt:innen
Neben vielen Gemeinsamkeiten mit Pferden weisen Esel jedoch auch einige wesentliche Unterschiede auf. Diese bestehen unter anderem in Anatomie, Physiologie und Verhalten, aber auch in der Pharmakokinetik und -therapie. Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zum Thema Der Esel als Patient in der tierärztlichen Praxis online fortbilden.
Schweizerbauer
Özdemir bittet um EU-Hilfen für MKS-betroffene Landwirt:innen
Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) am 10. Januar 2025 in Brandenburg hat in vielen Regionen Deutschlands massive wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Landwirt:innen. Auch wenn es bislang zu keinem weiteren MKS-Ausbruch gekommen ist, hat Deutschland den Status „MKS-frei“ verloren, was mit entsprechenden Handelseinschränkungen einhergeht. Wenige Tage nach dem Ausbruch hatte die Agrar- und Ernährungswirtschaft hatte ihre MKS-bedingten Einbußen auf mehr als 1 Mrd. Euro geschätzt.
Die Agrar- und Ernährungswirtschaft hatte ihre MKS-bedingten Einbußen wenige Tage nach dem Auftreten des bisher einzigen MKS-Falles in Brandenburg auf rund 1 Mrd. Euro geschätzt. Um die Auswirkungen möglichst zu beschränken, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) um EU-Hilfen aus der Agrarreserve für die Betroffenen gebeten.
„Ich habe EU-Kommissar Hansen gebeten, eine solche Hilfe zu prüfen. Eine entsprechende Initiative bereitet mein Ministerium bereits vor“, sagte Özdemir anlässlich der Sitzung der EU-Agrarminister in Brüssel.
Der Minister wies darauf hin, dass die Gemeinsame Marktordnung (GMO) der EU die Möglichkeit außergewöhnlicher Stützungsmaßnahmen vorsehe. Des Weiteren werde gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium geprüft, wo national Hilfe zur Verfügung gestellt werden könne. Steuerliche Unterstützungsinstrumente hätten sich bereits in anderen Krisen wie BSE oder Corona bewährt.
Agrarheute
Pest der kleinen Wiederkäuer erreicht österreichische Grenze
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (PRR) hat sich von Ungarn her bis zur österreichischen Grenze ausgebreitet. Die PRR oder die Peste des petits ruminants, wie sie auch genannt wird, ist am 27. Januar 2025 im Rahmen von stichprobenartigen Routineuntersuchungen im Dreiländereck Slowenien/Ungarn/Österreich nachgewiesen worden. Die betroffenen Tiere waren aus einem Gebiet in Rumänien nach Ungarn transportiert worden und wurden inzwischen alle getötet, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.
Wie die Landwirtschaftskammer Niederösterreich mitteilt, wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, die auch Teile Sloweniens mit einbezieht. Landwirt:innen werden dringend gebeten, keine Tiere aus betroffenen Gebieten (Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Türkei) zu importieren, da es im vergangenen Jahr bereits in diesen Gebieten zu teils massiven PRR-Ausbrüchen gekommen ist. Das Risko einer Virusverschleppung ist sehr hoch, da auch Tiere, die keine klinischen Symptome zeigen, das Virus ausscheiden, heißt es weiter. Quarantäne- und Desinfektionsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten.
Die PRR eine hochansteckende Tierseuche, die vor allem Schafe und Ziegen betrifft, aber auch Wildwiederkäuer und Schweine können betroffen sein. Für den Menschen stellt die Seuche hingegen keine Gefahr dar. Erkrankte Tiere weisen Symptome wie hohes Fieber (über 40°C), Nasen- und Augenausfluss, nekrotisierende Entzündungen, Lungenentzündungen, reduzierte Milchleistung, Verstopfung sowie Futterverweigerung auf. Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 5 Tage.
Da sich Ziegen hierzulande immer größerer Beliebtheit erfreuen und zunehmend als Haustiere gehalten werden, können sich Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de mit dem Online-Seminar Die Ziege als Patient in der tierärztlichen Praxis fortbilden. Der Kurs steht den Kursteilnehmer:innen bis zum 8. November 2025 zur Verfügung.
Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Neue Richtlinie entlastet hessische Tierhalter:innen beim Weidetierschutz
Um Weidetierhalter:innen besser zu unterstützen, hat Hessen die Richtlinien zum Schutz der Weidetiere verbessert. Mit der neuen, am 23. Januar 2025 in Kraft getretenen Fassung, können die Tierhalter:innen bis zu 85 Prozent ihrer Investitionen für Schutzmaßnahmen erstattet bekommen. Zudem wurden die Standardkostensätze im Falle von Wolfsrissen erhöht.
„Für viele Betriebe bedeutet die Anwesenheit von Wölfen eine hohe zusätzliche Arbeits- und Kostenbelastung. Es ist daher dringend notwendig, die Weidetierhaltung bei wirksamen Präventionsmaßnahmen stärker zu unterstützen und einen unbürokratischen Schadensausgleich nach Rissereignissen zu ermöglichen“, erklärt der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.
Zusätzlich zu der Anhebung der Fördersätze erhalten die Halter:innen auch eine finanzielle Unterstützung bei der Suche und Bergung von Nutztieren nach einem Wolfsübergriff. Um die Weidetierhaltung in Hessen bestmöglich zu unterstützen, wurden die bürokratischen Anforderungen bei der Antragstellung erheblich vereinfacht, so Jung. Demnach fällt die Verpflichtung einer Dokumentation der Weidehaltung durch die Halter:innen ab sofort weg. Des Weiteren wurden die Anforderungen an einen Nachweis für einen Schadensausgleich nach einem erfolgten Wolfsübergriff erheblich gesenkt.
„Die Sorgen und alltäglichen Herausforderungen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter nehmen wir ernst. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere regionale Landwirtschaft sowie die Landschaftspflege und verdienen unsere Unterstützung. Deshalb bauen wir die bürokratischen Hürden ab“, sagt der Minister.
Die Antragsstellung im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie startet zum 15. Februar 2025.
Landwirtschaftsministerium Hessen
Niedersachen will mehr Tempo bei Gleichwertigkeitsprüfungen
Tierärztinnen und Tierärzte aus Nicht-EU-Ländern müssen -um in Deutschland den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen- als erstes eine Gleichwertigkeitsprüfung ihrer tierärztlichen Ausbildung durchführen lassen. Dieser Vorgang ist dokumentenbasiert und kostet viel Zeit. Mehrheitlich ist aber das Ergebnis, dass die ausländischen Kollegen in mehreren Fächern sogenannte Kenntnisprüfungen ablegen müssen. Die Landesregierung von Niedersachsen möchte nun durch eine Bundesratsinitiative erreichen, dass die Kenntnisprüfung mit bundeseinheitlichen Vorgaben zum Regelfall wird. Dadurch soll der Prozess des Erlangens der Approbation und damit der Möglichkeit, unbeaufsichtigt tierärztlich arbeiten zu dürfen, schneller erreicht werden und somit dem Fachkräftemangel entgegen wirken. Zur rascheren Bearbeitung sollen auch Standardisierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen beitragen, ebenso wie die Möglichkeit, bestimmte fehlende Dokumente durch eine eidesstattliche Erklärung nach deutschem Recht ersetzen zu können.
Für dieses Vorhaben müssten jedoch die Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) angepasst werden.
Mehr zum Thema Arbeiten als Tierarzt in Deutschland unter www.vetworkgermany.de und Tierärztemangel.de.
Unter www.support4vetmed.de gibt es zudem Hilfestellung bei den Kenntnisprüfungen.
Eine weitere Empfehlung ist der Fachsprachkurs für internationale Kolleg:innen für mehr Kommunikation mit Tierhalter:innen und Kolleg:innen.
Positiver Tierschutz lässt Tiere gedeihen
Ein interdisziplinäres Team, bestehend aus 330 Wissenschaftler:innen aus 23 Institutionen in 15 Ländern, hat eine erste Definition des positiven Tierschutzes („PAW“/Positive Animal Welfare) erstellt. In dem erzielten wegweisenden Konsens legen die Wissenschaftler:innen dar, dass Tiere durch die Erfahrung überwiegend positiver Geisteszustände und die Entwicklung von Kompetenz und Resilienz gedeihen.
Positives Tierwohl sei weit mehr als gute physische Gesundheit und die Linderung von Leiden, erklärt Studienerstautor Jean-Loup Rault vom Zentrum für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften der Veterinärmedizinischen Universität Wien. „Es geht darum, die Fähigkeit von Tieren zu fördern, sich durch lohnende Erfahrungen, Wahlmöglichkeiten und die aktive Verfolgung von Zielen zu entfalten, betont Rault. Beispiele für die Förderung seien ein größeres Platzangebot für Kälber zum Spielen oder die Haltung von Schweinen auf Stroh.
Diese neuartige Definition soll die innovative Forschung vorantreiben und die Tierpflegepraktiken besser mit den gesellschaftlichen Erwartungen an die Haltung und Pflege von Tieren in Einklang bringen. „Diese Definition ist ein wichtiger Schritt hin zu einer wesentlichen Verbesserung des Wohlergehens von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben, Heimen und Zoos“, sagt Co-Autorin Margit Bak Jensen.
Vetmeduni Wien
Vorsorgliche Produktion von 750.000 MKS-Impfdosen startet
Ein Pharmaunternehmen wird zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche (MKS) vorsorglich 750.000 Impfstoff-Dosen produzieren, wie das Agrarministerium in Potsdam auf Anfrage mitteilte. Um welches Unternehmen es sich handelt, wurde nicht bekanntgegeben. Die Herstellung des Impfstoffs soll sechs Tage dauern. Anschließend wird dieser vom Hersteller eingelagert. Er ist 18 Monate haltbar.
Formal gilt ein MKS-Ausbruch erst als beendet, wenn seitens der EU die erlassenen Restriktionen aufgehoben und Deutschland wieder der Status „MKS-frei“ der Weltorganisation für Tiergesundheit zuerkannt worden sind. Dies dauert laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aber mindestens drei Monate vom Zeitpunkt des letzten bestätigten Falls aus gesehen.
rbb24
NRW: EU-Länder wichtig für Handel mit Schweinen und Rindern
Nordrhein-Westfalen ist nach Niedersachsen das Bundesland mit dem zweithöchsten Schweinebestand in Deutschland (5,8 Mio.). Zum Stichtag am 3. November 2024 wurde mehr als die Hälfte aller Schweine im Regierungsbezirk Münster gehalten.
Nach Angaben von Information und Technik NRW (IT.NRW) wurde im Jahr 2023 Fleisch von Schweinen im Wert von 1,49 Milliarden Euro in andere Länder ausgeführt. Im gleichen Zeitraum hat das Land lebende Schweine im Wert von ca. 90 Millionen Euro exportiert, wobei Polen (39,7 Prozent) und Ungarn (18,7 Prozent) die wichtigsten Abnehmer waren. Gemessen am Warenwert hat der Import von lebenden Schweinen für NRW eine größere Bedeutung als der Export; 2023 wurden lebende Schweine im Wert von ca. 390 Millionen Euro nach NRW eingeführt. Mehr als die Hälfte kam aus den Niederlanden (57,1 Prozent), gefolgt von Dänemark (26,3 Prozent) und Belgien (16,5 Prozent).
Der Handel mit Rindern sowie Rindfleisch aus NRW erfolgte im Jahr 2023 größtenteils mit EU-Ländern, wobei die Niederlande mit über 83 Prozent Hauptabnehmerland waren. Spanien war mit einem Anteil von 20,9 Prozent das wichtigste Abnehmerland für Rindfleisch, gefolgt von Frankreich mit 18,7 Prozent. Fleisch von Schafen und Ziegen hingegen wurde verstärkt mit Handelspartnern außerhalb der EU gehandelt.
IT.NRW
Impfstoff-Datenbank wegen Maul- und Klauenseuche aktiviert
Am 10. Januar 2025 ist erstmals seit 1988 in Deutschland wieder die Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgetreten. Betroffen war eine Wasserbüffelherde bei Hönow (Märkisch-Oderland) in Brandenburg, die umgehend vollständig getötet wurde. Auf welchem Weg das Virus in die Herde gelangt ist, konnte trotz intensiver Bemühungen bislang nicht geklärt werden.
Um für eine mögliche Ausbreitung der Tierseuche gewappnet zu sein, hat Brandenburg nun nach Absprache mit den Bundesländern die Impfstoff-Datenbank gegen die Maul- und Klauenseuche aktiviert. Möglich wird diese Aktivierung, weil das bundeseigene Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Serotyp des Virus umgehend bestimmt hat. Ein geeigneter Impfstoff könne innerhalb einer Woche auf Vorrat hergestellt werden, teilte das Agrarministerium in Potsdam mit. Es sei aber noch nicht entschieden, ob es tatsächlich Impfungen geben wird.
„Wir sind längst nicht durch und müssen weiter sehen, dass wir alles tun, um die Seuche einzudämmen“, betonte Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) im Rahmen der Grünen Woche in Berlin.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte dazu: „Die Impfreserve ist wie ein Feuerlöscher im Haus. Es ist beruhigend, ihn griffbereit zu haben, auch wenn man hofft, ihn nie zu brauchen. Es ist gut, dass wir mit der Impfreserve für alle denkbaren Szenarien gerüstet sind. Das stärkt die Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche und bedeutet nicht, dass tatsächlich geimpft wird. Impfungen sollten der allerletzte Schritt sein. Die Aktivierung der Impfreserve ist keine Entscheidung zur Impfung, sie ermöglicht aber, im Fall der Fälle wesentlich schneller reagieren zu können.“
Oberstes Ziel sei es, die Tiere zu schützen und die Schäden für die Land- und Ernährungswirtschaft so gering zu halten wie nur möglich, so der Bundesminister abschließend.
BMEL
RBB24
Rindertuberkulose in Österreich bestätigt
Nach ersten Verdachtsfällen der Rindertuberkulose (TBC) im Dezember 2024 mussten nun alle 107 Tiere eines Rinderbestandes getötet werden. Betroffen ist ein Landwirtschaftsbetrieb im Bregenzerwald nahe der Schweizer Grenze. Drei weitere Höfe im Bregenzerwald und Montafon wurden wegen Verdachtsfällen vorläufig gesperrt.
Die Verdacht auf Tuberkulose war bei einer Schlachtung in Deutschland aufgetreten. Hier gab es Auffälligkeiten bei der Fleischuntersuchung. Der Betrieb wurde unmittelbar danach gesperrt. „Bei den durchgeführten Sektionen waren keine starken Veränderungen in den Organen erkennbar. Bei sechs der zehn Tiere konnte der Erreger isoliert werden, bei zwei weiteren Tieren liegt noch kein abschließender Befund vor“, lautete die amtliche Mitteilung in der vergangenen Woche.
Aufgrund dieses Befundes hatten die Veterinärbehörde des Landes Vorarlberg und das zuständige Bundesministerium weitere, sogenannte diagnostische Tötungen angeordnet, mit dem Ziel, weitere Erkenntnisse über die mögliche Infektionskette zu bekommen. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Großteil des Bestandes mit dem Erreger infiziert war, woraufhin die Tötung aller 107 Tiere des Bestandes angeordnet wurde.
Der Landwirt, der auf einen Schlag seinen kompletten Bestand verloren hat, muss neben dem emotionalen Leid auch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. „Als Land stehen wir an der Seite des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes“, sagte Landesrat Christian Gantner. Doch decken die Entschädigungszahlungen des Bundes sowie eine zusätzliche Aufzahlung aus dem Tiergesundheitsfonds nicht den gesamten Schaden ab.
Im Sonderüberwachungsgebiet sind weitere neun Verdachtsfälle registriert worden. Diese Tiere befinden sich alle in einem Betrieb im Montafon. Auch hier müssen die Tiere getötet werden, der Hof ist ebenfalls vorerst gesperrt.
Als mögliche Infektionsquelle gilt der Aufenthalt auf Alpen, wo die Rinder in Kontakt mit Rotwild gekommen sein können.
Schweizerbauer
Moder erneuert Forderungen auf bpt-Neujahrsempfang
Seinen traditionellen Neujahrsempfang hat der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) am 15. Januar 2025 vor zahlreichen Vertreter:innen aus Politik, Verbänden und Wirtschaft in Berlin abgehalten.
bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder präsentierte anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl
10 Forderungen an die neue Bundesregierung. Diese umfassen
- Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes,
- Bürokratieabbau,
- Verbesserung der Ausbildung auch eine Modernisierung der Tierärztlichen Approbationsordnung (TAppV),
- Maßnahmen gegen den Tierärztemangel,
- vereinfachte Anerkennung ausländischer Abschlüsse,
- verlässliche Kinderbetreuung gerade in einem Frauenberuf,
- eine regelmäßige am besten an die Inflationsentwicklung angepasste Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und
- finanzielle Anreize für Rentner, noch ein paar Jahre länger im Beruf zu bleiben.
Ein besonderes Anliegen sei es zudem, dass wieder mehr Tierärzt:innen den Weg in die Selbstständigkeit wagen. „Wir müssen endlich dafür sorgen, dass dieser traumhafte Beruf auch für Selbständige wieder attraktiv ist. Dazu gehört vor allem, dass der Mutterschutz für Selbständige verbessert und ähnlich der U2-Umlage finanziert wird. Die Schirmherrin der Veranstaltung, Gitta Connemann (MdB), hat es richtigerweise angesprochen: Die Tiermedizin braucht dringend Frauen, die sich selbständig machen, denn nur so lässt sich die flächendeckende tierärztliche Versorgung gewährleisten“, betonte Moder in Berlin.
Das Scheitern der Ampelkoalition sieht Moder hingegen als eine Chance, um das Tierschutzgesetz nochmal neu anzugehen und dann hoffentlich praktikabler zu machen.
bpt
Tierschutz muss weiter konsequent umgesetzt werden
Anlässlich der Grünen Woche, die am heutigen Freitag (17.01.2025) in Berlin eröffnet worden ist, hat der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem konsequent umgesetzten Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere in Deutschland erneuert. In Anbetracht der vorgezogenen Bundestagswahl und dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition geschuldeten Scheitern der Tierschutzgesetz-Novellierung fordert der Dachverband von den zukünftigen Regierungsparteien, den Tierschutz voranzutreiben sowie die bisherigen Pläne weiterzuführen.
„Wenn die Koalitionspartner einer Nachfolgeregierung Tierschutzinitiativen weiter aufschieben oder blockieren, hätte dies verheerende Konsequenzen für Millionen Tiere“, mahnt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Neben der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sei zudem die der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung essenziel, so Schröder weiter. So fehlten bis heute Verordnungen zur Haltung von Puten, Milchkühen, Mastrindern und Wassergeflügel. Zudem ließen die Regelungslücken noch immer Qualzuchten, Amputationen sowie grausame Drittlandexporte zu. Diese müssten dringend geschlossen werden, fordert der Deutsche Tierschutzbund.
Deutscher Tierschutzbund
MKS-Verdachtsfall im Landkreis Barnim nicht bestätigt
Der Verdacht auf den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Landkreis Barnim bei Werneuchen hat sich nicht bestätigt. Die im Labor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) untersuchten Proben haben einen negatives Testergebnis erbracht. „Der Stand ist heute, dass es keinen zweiten weiteren positiven Fall gibt“, sagte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) am Freitagmorgen im Deutschlandfunk.
Der Verdachtsfall war am Donnerstag aufgetreten, nachdem Ziegen MKS-verdächtige Symptome gezeigt hatten. Die Tiere des Bestandes wurden umgehend getötet und der Betrieb gesperrt, um zu verhindern, dass sich das hoch ansteckende Virus weiter ausbreitet.
Wie es zu dem ersten Ausbruch in der vergangenen Woche im Kreis Märkisch Oderland in Brandenburg bei Wasserbüffeln kam, ist immer noch unklar. „Auch diese Information brauchen wir dringend“, so Özdemir, denn die Sorge sei weiterhin groß. Solange Deutschland international noch nicht wieder den Status habe, MKS-frei zu sein, dürfe es bei den Maßnahmen kein Nachlassen geben. Es müsse alles dafür getan werden, damit die Länder, die deutsche Produkte kauften, wieder Vertrauen hätten.
Deutschlandfunk
Bundesweites Melderegister könnte Animal Hoarding verhindern
In der vergangenen Woche hatten Polizist:innen im Osten Magdeburgs auf einem Grundstück 400 verendete Schafe gefunden. Ein Teil der toten Tiere war bereits skelettiert. Weitere Schafe wurden in einem so schlechten Zustand vorgefunden, dass sie erlöst werden mussten.
Der Tierschutzskandal um die verantwortliche 62-jährige Frau aus Gommern im Jerichower Land weitet sich nun aus. Mindestens 600 weitere, teils stark verwahrloste Schafe wurden auf dem Grundstück sichergestellt. Laut Informationen von Steffen Burchhardt, dem Landrat im Jerichower Land, hat die Frau wohl noch viele weitere Tiere, darunter mehr als 25 Hunde, gehalten, die fast ausnahmslos stark verwahrlost sind.
Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass ihr bereits im Jahr 2020 in einem anderen Kreis ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere jeglicher Art auferlegt worden war. Auch hätten im Vorfeld Bürger mehrfach auf die schlimme Lage der Schaf hingewiesen. Vertreter:innen des Gesundheits- und Veterinäramts Magdeburg hätten aber bei ihren Besuchen vor Ort offenbar keinen Verstoß erkennen können, weshalb es keine „Untersagung der Haltung an sich“ gegeben hat.
Nach Meinung des Landrates gehört die Frau zu den „Animal Hoardern“, Menschen, die Tiere sammeln wie Gegenstände. Ein deutschlandweites Melderegister für solche Personen könnte helfen, solche Fälle zu verhindern, so Burchhardt. „Mit so einem Register hätte der Fall in Magdeburg möglicherweise früher erkannt werden können.“ Nach Burchhardts Worten besteht auch die Möglichkeit, dass noch mehr Tiere der Frau gefunden werden. Derzeit recherchiere der Landkreis weiter, ob es möglicherweise im Jerichower Land noch weitere Standorte gibt.
Tierschützer und Veterinärämter fordern solch ein länderübergreifendes Melderegister im Zusammenhang mit Animal Hoarding bereits seit langem.
MDR
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg
Erstmals seit rund 36 Jahren ist in Deutschland die Maul- und Klauenseuche (MKS) ausgebrochen. Betroffen ist eine Wasserbüffelherde in Hönow im brandenburgischen Kreis Märkisch-Oderland. 3 Tiere sind bereits verendet, die restlichen 8 Tiere müssen getötet werden, um eine Ausbreitung zu vermeiden, wie die Landesregierung mitteilt.
„Wir haben die Lage im Griff und unter Kontrolle“, sagte Landrat Gernot Schmidt der Zeitung. „Die erforderlichen Sperrkreise wurden eingerichtet.“ Der Landkreis gehe mit Spezialisten der Ursache für die Erkrankungen nach. Der Tierbestand werde derzeit getötet und beseitigt, erklärt Landesagrarministerin Hanka Mittelstädt.
Zuletzt waren Ausbrüche der hochansteckenden Tierseuche, die Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziege und Schweine sowie viele Zoo- und Wildtiere befallen kann, im Jahr 1988 in Deutschland gemeldet worden.
Da es jedoch in Ländern des Nahen Ostens sowie Afrikas, Asiens und Südamerikas regelmäßig zu Ausbrüchen der MKS kommt, besteht ein Risiko, dass durch illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern auch in Europa Infektionen verursacht werden. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.
ntv
Vier Pfoten fordert juristische Neubewertung von Tiertötungen
Laut einem aktuellen Rechtsgutachten der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN ist das Töten von Tieren zu Nahrungszwecken kein in Stein gemeißeltes Recht des Menschen. Bislang dürfen Tieren gemäß deutschem Tierschutzgesetz (TierSchG) lediglich aus vernünftigen Gründen getötet werden. In Anbetracht zahlreicher pflanzlicher Alternativen sowie des Fortschritts bei der Herstellung von kultiviertem Fleisch, dem sogenannten Clean Meat, fordern die Autor:innen des Gutachtens, das Verständnis des “vernünftigen Grundes” unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen, ethischen und moralischen Aspekte stetig zu hinterfragen und neu zu bewerten.
Auch die negativen Auswirkungen der Massentierhaltung auf Umwelt und Klima sollten in die Bewertung einfließen. So trage die industrielle Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs erheblich zur Klimaerwärmung bei. Ihrer Meinung nach gäbe es eine gesetzgeberische Möglichkeit, die Tiertötung zu Nahrungszwecken als nicht mehr erforderlich anzusehen.
„Wir haben jetzt schon genügend Alternativen für die Nahrungsproduktion, die ohne Tierleid auskommen und fürs Klima und die Umwelt besser sind. Tiertötung zu Nahrungszwecken ist auf dieser Grundlage kein vernünftiger Grund mehr. Darüber hinaus würden viele Menschen von einer drastischen Reduktion der Tierzahlen profitieren“, erklärt Sven Wirth, Kampagnenverantwortlicher bei VIER PFOTEN. Die Tierschützer:innen fordern daher, dass die im Februar 2025 neu gewählte Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag deutliche Verbesserungen für den Tierschutz sowie eine drastische Reduzierung der Tierzahlen vereinbart.
Die Autor:innen räumen ein, dass ein Schlachtverbot faktisch mit einem Berufsverbot für Nutztierhalter und Beschäftigten in Schlachthöfen einherginge. Allerdings müssten diese das Risiko tragen, dass sich
die rechtlichen Rahmenbedingungen änderten.
Topagrar
Patient in den USA stirbt nach Infektion mit H5N1-Virus
Im vergangenen Jahr haben sich nach offiziellen Zahlen mindestens 66 Personen mit dem Aviären Influenzavirus H5N1 infiziert. Nun hat die Gesundheitsbehörde des Bundesstaates Louisiana mitgeteilt, dass ein 65-jähriger Mann an den Folgen der Infektion gestorben ist. Es ist der erste schwere Fall seit dem Ausbruch der Vogelgrippe in den USA.
Der Verstorbene, der vor seiner Erkrankung engen Kontakt zu erkranktem oder verendetem Geflügel hatte, war Ende 2024 wegen einer Atemwegserkrankung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Eine Genanalyse hatte ergeben, dass der Patient mit dem H5N1-Virus infiziert war. Das von der Viruserkrankung ausgehende Risiko für die öffentliche Gesundheit wird aber nach wie vor als „gering“ eingeschätzt. „Auch wenn das Risiko für den Menschen gering ist, bereiten wir uns immer auf alle möglichen Szenarien vor“, erklärte Gesundheitsminister Xavier Becerra jedoch. So sollen nach Plänen der Regierung rund 300 Millionen Dollar in den nationalen Kampf gegen die Vogelgrippe investiert werden. Mit den Geldern sollen Bereitschafts- und Überwachungsprogramme sowie die medizinische Forschung gegen das H5N1-Virus finanziert werden.
Der erste Todesfall im Zusammenhang mit dem H5N1-Virus hat an den internationalen Börsen für steigende Aktienkurse von verschiedenen Impfstoffherstellern gesorgt. Wie ntv weiter berichtet, legten die Aktien des Tübinger Konzerns Curevac sowie der Unternehmen Moderna und Novavax zu.
ntv.de
BMEL fördert Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Tierhaltungssysteme
In Deutschland ansässige Forschungseinrichtungen und Unternehmen sind aufgerufen, sich mit ihren Projektideen zu zukunftsfähigen Haltungssystemen in der Tierhaltung zu bewerben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bekannt gegeben, zukunftsorientierte Haltungs- und Managementsysteme sowie -verfahren, die Tierwohl, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit vereinen, zu fördern.
Der Klimawandel, der mit Extremwetterereignissen wie anhaltender Trockenheit und Starkregen einhergeht, stellt die landwirtschaftlichen Tierhaltung vor besondere Herausforderungen. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Ziele wie Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Biosicherheit, Arbeitseffizienz und Wirtschaftlichkeit teilweise im Gegensatz zueinander stehen. Auch die Tiergerechtheit spielt bei der Bewertung von Haltungssystemen und Managementverfahren eine immer größer werdende Rolle.
Die Bewerbungsfrist endet am 2. April 2025. Projektskizzen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können bis zu diesem Tag um 12 Uhr online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Bekanntmachung und Skizzeneinreichung sind hier zu finden.
BLE
Schweinehalter sahnen beim Innovationspreis Tierwohl ab
Bereits zum vierten Mal hatte die Initiative Tierwohl (ITW) den Innovationspreis Tierwohl ausgerufen. Halter:innen von Rindern, Geflügel sowie Schweinen waren aufgerufen, die Umsetzung der Tierwohlmaßstäbe auf ihren Betrieben zu präsentieren.
In diesem Jahr gingen alle drei ITW-Preise an Schweinehalter:innen. Eine Jury, bestehend aus Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen, wählte aus allen eingesandten Projekten den Schweizer Schweinehalter Tim Friedrichs auf Platz 1. Friedrichs hat zahlreiche kreative Einzelmaßnahmen so miteinander kombiniert, dass ein insgesamt hohes Tierwohl-Niveau im Stall erreicht wird.
Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Dirk Sandering und die Genießergenossenschaft Sachsen, die durch ihr innovatives Konzept der Schweinehaltung auf Stroh überzeugen konnten. In seinem Strohlager mit Einstreuroboter berücksichtigt Sandering nicht nur das Wohl der Tiere, sondern verbessert auch die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter. Der Stall der Genießergenossenschaft Sachsen bietet den Schweinen großzügige Platzverhältnisse, Stroh, eine automatische Fütterungsanlage und beheizte Liegeflächen, die für ein angenehmes Stallklima sorgen. Ein angrenzendes Schlachthaus erspart den Tieren lange Transportwege am Lebensende und den damit verbundenen Stress.
QS
Agrarheute
Anstieg von Geflügelpestausbrüchen zum Jahresende
In den letzten Wochen des vergangenen Jahres hat sich die Aviäre Influenza (AI) besonders in Regionen mit einer hohen Konzentration von Geflügelbeständen, wie beispielsweise in Südeuropa, stärker ausgebreitet. Das geht aus einem gerade veröffentlichten Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hervor, der gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und dem EU-Referenzlabor (EURL) erstellt worden ist. Die Analyse ergab, dass im letzten Quartal 2024 ein Anstieg der Fälle von Wild- und Hausvögeln im Vergleich zum Vorquartal zu verzeichnen war. Die Expert:innen stellen in dem Bericht auch klar, dass es bislang keine Hinweise auf eine Übertragung von Mensch zu Mensch gegeben habe.
Grundsätzlich habe das A(H5N5)-Virus, ein Subtyp des Geflügelpestvirus, sein geografisches und Artenspektrum erheblich erweitert und sich in verschiedenen Regionen und Wildvogelarten weit verbreitet, heißt es weiter in dem Bericht. Meldungen zu neuen Ausbrüchen bei Säugetieren habe es aber nicht gegeben.
Anders stellt sich die Situation in den USA dar. Hier sind inzwischen mehr als 800 Rinder haltende Betriebe in 16 Staaten von H5N1-Ausbrüchen betroffen. Die meisten Fälle werden in Kalifornien gemeldet, wo das Virus kürzlich auch in zwei Chargen Rohmilch gefunden wurde, die in Einzelhandelsgeschäften verkauft wurden. Zudem wurde bei Schweinen in einer gemischten Vieh-Geflügel-Farm in Oregon ein leicht mutierter Virusstamm nachgewiesen. Dies sei besorgniserregend, da Schweine möglicherweise mit verschiedenen Arten von Influenzaviren koinfiziert werden, die sich an andere Arten anpassen und sich auf diese ausbreiten könnten, so die Behörde.
„Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, mahnt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder. In dem Land ist Ende 2024 ein Fall in einer Kleinsthaltung mit 30 Tieren aufgetreten, die alle getötet werden mussten. Zum Schutz vor Infektionen mit dem Virus und um Wildvögel fernzuhalten, empfiehlt Eder, Geflügel nicht im Freien zu füttern und zu tränken. Zudem können die Freigehege kleinerer Haltungen durch das Spannen von Netzen geschützt werden.
Um Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben geht es auch in der 8-teiligen Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). Kurs 5 befasst sich mit der Biosicherheit für Geflügelbestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.
EFSA
Ministerium Rheinland-Pfalz
Rinder-Salmonellose-Verordnung auch in Baden-Württemberg ausgesetzt
Baden-Württemberg folgt dem Beispiel Bayerns, Sachsen-Anhalts und Sachsens und setzt ebenfalls die Rinder-Salmonellose-Verordnung aus. Wie Peter Hauk, Landesminister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, erklärt, sei die Entscheidung auf Grund des Gutachtens des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) gefallen. Demnach stellt die Rinder-Salmonellose kein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Rinder in Deutschland dar.
„Wir möchten die Zeit der Ungewissheit beenden, zumal sich die Aufhebung durch den Bund nun noch weit in das Jahr 2025 verzögern wird, gleichzeitig entlasten wir die landwirtschaftlichen Betriebe in puncto Bürokratie“, so der Minister.
Ministerium Baden-Württemberg
Änderungen der Tierschutzverordnung in der Schweiz gelten ab 1. Februar
Ab dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Anforderungen im Tierschutzbereich. So ist die gewerbsmäßige Einfuhr von Welpen verboten, wenn sie weniger als 15 Wochen alt sind. Damit will der Bundesrat den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland eindämmen. Auch gibt es Anpassungen in den Bereichen Nutztiere und Tierversuche. So wird u.a. das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Weiterhin soll eine neue Regelung der Branche zudem den Ausstieg aus dem Kükentöten durch die Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen.
Bei der Haltung und im Umgang mit Versuchstieren soll durch neue Bestimmungen das Tierwohl erhöht werden. Zudem wird die Pflicht zur Meldung von Versuchstieren ausgeweitet, was zu mehr Transparenz bezüglich der eingesetzten Tiere führt.
Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Tierschutzverordnung (TSchV) am 20. Dezember 2024 verabschiedet.
BVL
Zahl der Nutztierhaltungen erneut rückläufig
In Deutschland hat sich die Zahl der schweinehaltenden Betriebe innerhalb eines Jahres um 3,4 % oder 600 Betriebe verringert. Zum Stichtag 3. November 2024 gab es in Deutschland 15.600 Schweine haltende Betriebe. Im Zehnjahresvergleich wird die rückläufige Tendenz bei der Zahl der Schweine haltenden Betriebe noch deutlicher: Seit 2014 ging die Zahl der Betriebe um 41,7 % oder 11.200 Betriebe zurück! Auch bei den Rinder haltenden Betrieben ist die Zahl erneut zurückgegangen. Gegenüber Mai 2024 sank die Zahl der Haltungen um 1,6 % (-800 Haltungen) auf 48.600, gegenüber November 2023 ging sie um 3,8 % (-1.900 Haltungen) zurück. Das waren 36,4 % (-27.800 Haltungen) weniger Milchkuh-Haltungen als noch im Jahr 2014.
Der Schweinebestand blieb hingegen im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant, im Zehnjahresvergleich sank er jedoch um 25,2 %. Dabei geht der Trend zu immer größeren Betrieben.
Bei den Rindern reduzierte sich der Bestand in den vergangenen 6 Monaten um 1,6 % oder 165.500 Rinder und 2,1 % oder 78.900 Milchkühe. von Die Zahl der in Deutschland gehaltenen Rinder ging zuletzt zurück. Zum Stichtag 3. November 2024 hielten die Betriebe in Deutschland 10,5 Millionen Rinder, darunter 3,6 Millionen Milchkühe.
Destatis
Influenza-Viren bleiben in Rohmilch tagelang infektiös
Einer Studie der Stanford University in Kalifornien zufolge, bleiben Influenzaviren in gekühlter Rohmilch bis zu fünf Tage infektiös. Dies unterstreicht die Bedeutung des Pasteurisierens von Milch. Nicht zuletzt hinsichtlich der vielen Fälle von Infektionen mit dem aviären Influenza-Virus bei Milchkühen in den USA. „Diese Arbeit unterstreicht das potenzielle Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe durch den Verzehr von Rohmilch und die Bedeutung der Milchpasteurisierung“, erklärten die Wissenschaftler.
Denn obgleich sich das aviäre Influenza-Virus noch nicht als gefährlich für den Menschen erwiesen habe, könnte sie mutieren, um es zu werden, so die Forscher. Die jüngste Entdeckung des Erregers bei Milchkühen habe bereits Fragen über ihre mögliche Übertragung durch Milch und andere Milchprodukte aufgeworfen.
topagrar
BRS fordert Bekenntnis zur Nutztierhaltung
Am 23. Februar 2025 stehen die vorgezogenen Bundestagswahlen in Deutschland an. Ein kurzer, aber intensiver Wahlkampf der Parteien hat begonnen. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) hat im Vorfeld alle Parteien aufgefordert, sich zur heimischen Nutztierhaltung zu bekennen.
Um Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Planungssicherheit weiterhin gewährleisten zu können, setzt sich der Dachverband der deutschen Rinder- und Schweineproduktion für ein tragfähiges Gesamtkonzept ein. Neben einer verbesserten Kommunikation fordert der Verband, Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis verstärkt in Arbeitsgruppen einzubinden sowie Gremien wie z.B. die Borchert-Kommission, in vergleichbarer Form wieder einzurichten.
Darüber hinaus müssen mehr Bundesmittel in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Tierzucht, Tiergesundheit, nachhaltige Fütterung und tiergerechte Haltung sowie Wettbewerbsfähigkeit fließen und der Bürokratieabbau schneller vorangetrieben werden, so die Forderungen des BRS.
Weitere Forderungen sind eine europaweit einheitliche Regelung von Tiertransporten und eine bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung, insbesondere in Hinsicht auf die aktuell grassierenden Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit und die Afrikanische Schweinepest.
BRS
Schweinehaltung in NRW weiter rückläufig
Der Abbau der Schweinehaltung in Nordrhein-Westfalen ist auch in 2024 weitergegangen. Nach Informationen des Statistischen Landesamtes in Düsseldorf (IT.NRW) gab es zum Stichtag am 3. November 2024 in dem Bundesland 5.160 Betriebe mit mindestens 50 Schweinen bzw. 10 Zuchtsauen, was einem Rückgang von 3,4 Prozent gleichkommt. Die Zahl der Schweine hat sich innerhalb der vergangenen 10 Jahre, also seit 2014, um 1,5 Millionen Tiere verringert (-20,9%). Wie IT.NRW mitteilt, lag die Zahl der gehaltenen Schweine im November 2024 bei rund 5,8 Millionen Tieren.
Während der Zahl der Mastschweine innerhalb von 12 Monaten um rund 3 Prozent auf insgesamt 2,8 Millionen Tiere gestiegen ist, nahmen die Bestände von Jungschweinen, Ferkeln und Zuchtschweinen über 50 Kilogramm merklich ab.
IT.NRW
Bayerischer Landtag billigt Einführung der Landtierarztquote
Der Bayerische Landtag hat am 12.12.2024 grünes Licht für die Landtierarztquote im Freistaat gegeben, in dem er eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) billigt. Mit der Einführung einer Landtierarztquote für das Studium der Tiermedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität ab dem Wintersemester 2025/2026, geht der Freistaat einen bedeutenden Schritt zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung im ländlichen Raum und reagiert damit auf den Personalbedarf bei der tierärztlichen Versorgung von Nutztieren.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: „Heute ist ein guter Tag für die Zukunft der tierärztlichen Versorgung im Freistaat: Die Landtierarztquote kommt. Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Wir brauchen Landtierärzte für die Nutztierhaltung in allen bayerischen Regionen. Sie bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit. Mit der Landtierarztquote stärken wir den Verbraucherschutz in Bayern und setzen gleichzeitig ein starkes Signal für künftige Tierärzte und Tierärztinnen sowie für die Nutztierhalter. Die Landtierarztquote ist ein entscheidender Baustein, um eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in ganz Bayern sicherzustellen. Ich freue mich, dass der Bayerische Landtag jetzt den Weg für die Landtierarztquote frei gemacht hat. Tierärztliche Versorgung ist existenziell für die Tiere und für die Menschen. Bayern geht hier als Vorreiter voran.“
Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Optimaler Tierschutz, bestmögliche Tiergesundheit und höchste Lebensmittelsicherheit: Eine gute, sichere und flächendeckende tiermedizinische Versorgung gerade bei Nutztieren ist für uns alle wichtig – es geht um mehr als den ‚Hausarzt‘ für den Hamster: Ausreichend viele Tierärzte sind gerade für die Landwirtschaft in Bayern extrem wichtig und ein zentraler Standortfaktor. Deshalb setzen wir uns für mehr Tierärzte in allen Regionen Bayerns ein. Mit der Landtierarztquote schaffen wir einen Weg ins Tiermedizinstudium, der die optimale tierärztliche Versorgung im ganzen Land schon bei der Ausbildung im Blick hat. Das ist ein wertvoller Baustein im Maßnahmenpaket. Die Quote startet zum Wintersemester 2025/2026.“
Im Rahmen der Landtierarztquote werden bei der Studienplatzvergabe in Bayern gezielt Plätze für Bewerber:innen reserviert, die sich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierärzt:in mit Schwerpunkt Rind oder Schwein zu arbeiten. Diese Studienplätze werden unabhängig von der Abiturnote im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens vergeben. Es werden Bewerber:innen bevorzugt, die aufgrund ihrer Vorerfahrungen – zum Beispiel Ausbildung und Praktika – eine Eignung für die Nutztiermedizin erwarten lassen. Auch ein erfolgreich abgelegter Test für medizinische Studiengänge erhöht die Chancen für einen Studienplatz. Die endgültige Vergabe der Studienplätze erfolgt im Rahmen eines Auswahlgesprächs.
Das Bewerbungsfenster für einen Studienplatz im Rahmen der Landtierarztquote öffnet sich erstmalig vom 1. bis zum 28. Februar 2025. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Bewerberportal unter www.landtierarztquote.bayern.de. Auf der Internetseite finden Bewerber:innen außerdem alle erforderlichen Informationen und Hintergründe rund um die Landtierarztquote.
Schweiz ruft vektorfreie Periode für BTV aus
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Schweiz hat eine sogenannte vektorfreie Periode für die Blauzungenkrankheit (BTV) ausgerufen. Diese dauert seit dem 1. Dezember an und endet voraussichtlich zum 31. März. Zur Begründung heißt es: in der beschriebenen Zeit kommen keine oder nur wenige Mücken vor, die als Überträger von Blauzungenviren in Frage kommen.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt während der vektorfreien Periode auf die Anordnung von Sperrmaßnahmen, Maßnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls und Impfanweisungen bis zum Frühling 2025 verzichten kann.
BVL
Stallstaub lindert Asthma
Bei Kindern mit Asthma hat sich der Kontakt mit Stallstaub als entzündungshemmend erwiesen. Unter dem Einfluss des Stallstaubs vermehrten sich antientzündliche Zellen, während Zellen mit entzündungsfördernder Wirkung weniger wurden. Entsprechend konnten die Symptome von Kindern mit Asthma im Stall gelindert werden. „Das eröffnet möglicherweise auch neue Wege für die Therapie“, sagt Prof. Bianca Schaub, die Leiterin der vom LMU Klinikum München durchgeführten Studie.
Jetzt wollen die Forschenden herausfinden, welche speziellen Stoffe im Stallstaub diesen Effekt auslösen. Dabei haben sie besonders Lipokaline im Auge, denn diese Proteine können Entzündungen im Zaum halten und überschießende Immunreaktionen verhindern.
LMU Klinikum München
ASP-Statistik in Deutschland klettert auf über 6.000 Fälle
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige und hochansteckende Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Dennoch bestehen sehr strenge Tierseuchenbekämpfungsauflagen, u.a., um eine Ausbreitung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Dennoch breitet sich das Virus seit einigen Jahren in Osteuropa aus, auch in Richtung Westen. In Deutschland wurde der erste Fall der ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze im September 2020 amtlich festgestellt. Im Oktober 2020 folgte Sachsen, im November 2021 Mecklenburg-Vorpommern, Mitte Juni 2024 dann Hessen. Inzwischen wurde das Virus auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nachgewiesen.
Seit dem ersten Auftreten im September 2020 sind nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) 6.330 Fälle bei Wildschweinen und 19 Ausbrüche in Schweinehaltungen in den verschiedenen Bundesländern nachgewiesen worden (Stand: 21. November 2024).
Reportage über unbarmherzige Lebendtiertransporte
Filmemacher Manfred Karremann erzählt in der ZDF-Reportage 37° von einem Tiertransport mit dem Ziel Türkei, die für zahlreiche trächtige Tiere und auf dem Transport geborene Kälber mit dem Tod geendet hat. Karremann konnte erstmals den Fahrer eines Transporters mit Kühen begleiten, der mehr als einen Monat an der Weiterfahrt gehindert wurde.
Ein Behördenfehler hatte dazu geführt, dass sowohl die Rückkehr in die Europäische Union als auch die Einreise der Rinder aus Brandenburg in die Türkei verhindert wurde. Die trächtigen Tiere mussten ganze 33 Tage auf engstem Raum ausharren, während sie kaum Zugang zu Futter und Wasser hatten und knietief in ihren Exkrementen stehen mussten. Mit jedem Tag verendeten mehr Muttertiere und auf dem Transport geborene Kälber.
Trotz Eingreifens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Auswärtigen Amtes, der deutschen Botschaft in der Türkei sowie der EU, konnte das Leben der Tiere nicht gerettet werden.
Die Reportage „Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen“ ist in der ZDFmediathek zu sehen.
ZDF
Zukunftskommission legt Empfehlungen für nachhaltige Landwirtschaft vor
In dieser Woche hat die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ihre strategischen Leitlinien für die künftige Agrarpolitik vorgelegt. Um dringend notwendige innovative Lösungen für eine nachhaltige Agrar- und Ernährungspolitik entwickeln zu können, seien Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Resilienz gleichberechtigt zu berücksichtigen, empfiehlt das Gremium. Die Leitlinien basieren auf den Handlungsvorschlägen, die bereits im ZKL-Abschlussbericht 2021 aufgeführt waren.
„Die ZKL ist ein wichtiges Forum des fairen Interessenausgleichs, das auch in herausfordernden Zeiten Kompromisse erzielt. Dafür gilt allen Mitgliedern mein Dank. Es ist gut, dass sich die ZKL nach wie vor zu dem verbindenden Angebot bekennt, das sie in ihrem Abschlussbericht gemacht hat: Ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem, das die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl, die Umwelt und das Klima honoriert“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Wie der Grünen-Politiker weiter betont, habe sein Ministerium bereits einige der Vorschläge des Gremiums in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt. Dazu gehöre die staatliche Tierhaltungskennzeichnung, die im nächsten Jahr verbindlich wird. „Gleichwohl hätte ich mir mehr gewünscht, als in der Regierungskonstellation möglich war – hier bin ich mir mit der ZKL einig“, so Özdemir weiter.
BMEL
Prävention beeinflusst CO2-Emissionen von Nutztieren positiv
Eine aktuelle Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) hat den positiven Einfluss einer stabilen Tiergesundheit auf die CO2-Emissionen in der Nutztierhaltung untersucht. Dabei standen exemplarisch ausgewählte bedeutende Erkrankungen bei Schweinen und Masthühnern im Mittelpunkt der Studie unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Visscher.
Die Ergebnisse zeigen, dass durch Impfungen und Präventionsmaßnahmen große Mengen an CO2-Äquivalenten eingespart werden können. Die potenzielle jährliche Gesamtersparnis durch die in der Studie betrachtete Vermeidung von Erkrankungen beträgt bis zu 2,79 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr. Dies entspricht den jährlichen Emissionen von knapp 2 Millionen Autos.
„Unsere Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung einer umfassenden Krankheitsprävention in der Tierhaltung. Eine gesunde Tierpopulation trägt nicht nur zum Tierwohl, sondern auch maßgeblich zum Klimaschutz bei“, sagte Visscher.
Für die untersuchten Schweineerkrankungen wurde durch die Impfung eine Reduktion des CO2-Fußabdrucks von bis zu 18,1 % pro Tier ermittelt. Auch bei Masthühnern können durch Schutz vor Krankheiten signifikante Einsparungen bei den betrachteten Infektionen von bis zu 599.000 t CO2-Äquivalenten eingespart werden.
Maßgebliche Faktoren für einen besseren CO2-Fußabdruck sind der geringere Futteraufwand, die geringere Mortalität und die höheren Zunahmen bei guter Gesundheit der Tiere.
Zukunft der nachhaltigen Tierhaltung
Ausgehend von den Studienergebnissen diskutierten am 5. November 2024 im Rahmen des Fachgespräches des Bundesverbandes für Tiergesundheit e.V. (BfT) in Berlin Vertreter aus Politik, Landwirtschaft und Tiermedizin darüber, wie Landwirte und Tierärzte unterstützt werden können, um die Prävention in der Praxis noch effektiver umzusetzen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass Prävention ein Schlüsselfaktor für eine nachhaltige, ressourcenschonende Lebensmittelproduktion ist. Die Tiergesundheitsbranche drängt auf ein innovationsoffenes Klima, um mit Forschung und innovativen Lösungen weiter ihren Beitrag zur zukunftsorientierten Landwirtschaft leisten zu können.
BfT
Baden-Württemberg schreibt Tierschutzpreis 2025 aus
Alle zwei Jahre vergibt das Land Baden-Württemberg den Tierschutzpreis. Mit diesem werden Personen und Organisationen gewürdigt, die sich in besonderem Maß für die Förderung des Tierschutzes in dem Land engagieren.
„Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen in Baden-Württemberg engagieren sich vorbildlich für das Wohlergehen der Tiere. Das verdient unseren Dank und unsere Anerkennung. Daher wollen wir besonders herausragende und nachhaltige Leistungen auf diesem Gebiet würdigen und schreiben erneut den Tierschutzpreis 2025 des Landes aus. Ich freue mich auf viele interessante Vorschläge und Bewerbungen“, erklärte der Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL anlässlich der Ausschreibung des Tierschutzpreises 2025. „Wir alle tragen Verantwortung für den Schutz des Lebens und Wohlbefindens unserer Mitgeschöpfe und können dies durch unser Handeln gegenüber Tieren zum Ausdruck bringen“, so Hauk.
Bewerbungen für die mit 7.500 Euro dotierte Auszeichnung können bis zum 30. April 2025 beim Ministerium eingereicht werden.
Ministerium Baden-Württemberg
Landwirt:innen in Deutschland sorgen für Ernährungssicherheit
Landwirtinnen und Landwirte sind elementar für die Ernährungssicherheit.
Nach Informationen des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft kann ein:e Landwirt:in in Deutschland 147 Menschen ernähren. Vor mehr als 12 Jahren waren das noch 124 Personen/Landwirt:in. Seit 1980 hat sich der Wert mehr als verdreifacht.
Jedoch nimmt die Zahl nicht kontinuierlich zu, sondern unterliegt immer wieder Schwankungen, die hauptsächlich durch die Witterung bestimmt werden. Trotz dieser Abweichungen konnte der Wert gegenüber vergangener Jahrzehnte stark gesteigert werden.
In dieser Summe sind nur die in Deutschland produzierten Nahrungs- und Futtermittel berücksichtigt. Rechnet man auch das aus dem Ausland importierte Futter für die Fütterung der landwirtschaftlich genutzten Tiere hinzu, steigt die Zahl der Menschen, die Landwirt:innen mit ihren Erzeugnissen rechnerisch ernähren können, sogar auf 155.
Bundesinformationszentrum Landwirtschaft
KI-gestützte Technologien für die Geflügelhaltung versprechen mehr Tierwohl
Künstliche Intelligenz (KI) ist auch in der Nutztierhaltung nicht mehr wegzudenken. In der Geflügelhaltung sorgen moderne KI- und Sensortechnologien für mehr Effizienz und besseres Tierwohl.
Auf der am vergangenen Freitag zu Ende gegangenen EuroTier konnten sich Geflügelhalter:innen unter anderem über KI-gestützte Überwachungssysteme, nicht-invasive Geschlechtsbestimmung und automatisierte Fanglösungen informieren. Zahlreiche Innovationen und spannende Start-Ups waren in Hannover zu entdecken. Unter anderem präsentierte die VetVise GmbH ihr neues, kameragestütztes System zur 24-Stunden-Überwachung von Masthähnchen im Stall. Analysiert wird das Verhalten der Tiere, ihre Aktivität und ihre Verteilung im Stall. Mit diesen Daten können Geflügelhalter:innen frühzeitig auf Veränderungen reagieren.
Innovative Technologien, wie das OmeggaOne-System, unterstützen die Geschlechtsbestimmung im Brutei, die nicht-invasiv durchgeführt wird. Das System erkennt das Geschlecht im Ei deutlich früher als die bisher auf dem Markt befindlichen Methoden. Es arbeitet rein optisch ohne Beschädigung der Eischale. Zudem präsentierten mehrere Hersteller Lösungen für das Fangen schlachtreifer Masttiere. Ein spannendes Thema, das mehr Biosicherheit und Schutz gegen die Vogelgrippe verspricht: Es müssen keine Fangkolonnen mehr in den Stall.
Um Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben geht es auch in der 7-teiligen Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). Kurs 5 befasst sich mit der Biosicherheit für Geflügelbestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.
Agrarheute
Geflügelnews
Ausnahmegenehmigung für BTV-3 Impfstoffe wird verlängert
Die drei per Ausnahme zugelassenen BTV-3-Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit dürfen auch nach dem 6. Dezember 2024 weiter eingesetzt werden. Der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit des Bundesagrarministeriums hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. Diese greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.
Das BMEL hatte im Juni 2024 per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Einen EU-zugelassenen Impfstoff gegen den Serotyp der Blauzungenkrankheit gibt es bislang nicht.
BMEL
Nächster Landkreis in Brandenburg von ASP betroffen
Bei einem Wildschwein im Landkreis Oberhavel im Norden des Landes Brandenburg ist erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen worden. Der verendete Keiler ist nordöstlich von Gransee aufgefunden worden, berichtet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV). Es werde aufgrund der Entfernung des Fundorts zu den bisherigen ASP-Gebieten von einer sogenannten Sprunginfektion über kontaminierte Gegenstände, Lebensmittel oder Futter ausgegangen.
Rund um den Fundort wird nun ein mobiler Wildschutzzaun errichtet und eine großflächige Fallwildsuche durchgeführt. Die Schweinehalter in der betroffenen Region seien aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben zu verstärken.
Dr. Till Backhaus, der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, ist seinerseits beunruhigt: „Das beunruhigt mich sehr, denn eine Großausbreitung in Gebieten, die zudem für entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen schwer zugänglich sind, wünsche ich niemandem. Wir werden uns bei den Länderkollegen in Potsdam ein genaues Lagebild einholen und die Entwicklungen mit hoher Wachsamkeit verfolgen.“
Aber nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern sind neue ASP-Fälle gemeldet worden. So auch in Hessen, wo der Kampf gegen die hochansteckende Tierseuche bereits länger tobt und voraussichtlich noch viele Monate anhalten wird. Laut des Landesjagdverbands in Hessen erreichte das Seuchengeschehen mit 121 neu entdeckten positiven Wildschweinen in Südhessen einen neuen Höhepunkt.
Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung hob unterdessen die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten im Land hervor: „Die Afrikanische Schweinepest ist eine riesige Herausforderung für alle – insbesondere die Landwirtschaft. Für die schweinehaltenden Betriebe ist sie existenzbedrohend. Dank der schnellen und koordinierten Maßnahmen konnten wir jetzt aber wichtige Erfolge erzielen.“
Um die finanziellen Folgen der ASP abzufedern, hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Schweinehalter beschlossen.
Agrarheute
Zahl der lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüche in 2023 rückläufig
Im vergangenen sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und beim Robert Koch-Institut (RKI) 190 Meldungen zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen eingegangen. 2.248 Erkrankungen, 283 Hospitalisierungen und 13 Todesfälle standen mit den Ausbrüchen in Zusammenhang. Die häufigsten Verursacher von Krankheitsausbrüchen waren Bakterien der Gattungen Salmonella spp. Am zweithäufigsten verursachen Campylobacter spp. Lebensmittelerkrankungen. Im Jahr 2023 gingen beim RKI und beim BVL 10 % weniger Meldungen zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen ein als im Jahr 2022.
Diese Zahlen gehen aus dem gemeinsamen Jahresbericht von BVL und RKI zu lebensmittelbedingten Erkrankungen in Deutschland für das Jahr 2023 hervor.
USA intensivieren Maßnahmen zur Überwachung der Geflügelpest
Nach dem Auftreten von H5N1-Viren in mehreren hundert Milchviehbeständen in den USA hat das amerikanische Landwirtschaftsministerium (USDA) nun verkündet, Tests und Überwachung zu intensivieren. Gemeinsam mit der ihm zugeordneten Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit (APHIS) plant das Ministerium die Umsetzung einer mehrstufigen Strategie zur Entnahme von Milchproben, um besser beurteilen zu können, wo dieses Virus noch vorkommt.
Ziel sei es außerdem, mehr Informationen über die Wirkung von Biosicherheits- und Eindämmungsmaßnahmen zu erhalten und das Risiko für Landarbeiter, die mit H5N1-infizierten Tieren in Kontakt kommen könnten, zu minimieren, erklärte das USDA. Eine im Mai 2024 erlassene Verordnung habe bereits zur Eindämmung der H5N1-Ausbreitung geführt. Laut Angaben des Ministeriums sei die Zahl der von Ausbrüchen betroffenen Bundesstaaten von 14 auf aktuell zwei gesunken.
In der Zwischenzeit ist die HPAI erstmals bei Hausvögeln in Hawaii nachgewiesen worden. Nach Informationen des APHIS ist ein nicht kommerziell genutzter Hinterhofbestand im Bezirk Honolulu betroffen.
Das Geflügelpestvirus breitet sich auch stark unter See-Elefanten aus. Im Oktober 2023 hatten Forschende von einem Massensterben bei Südlichen See-Elefanten (Mirounga leonina) in Argentinien berichtet. Innerhalb weniger Wochen waren auf der Halbinsel Valdés rund 17.000 Kälber und eine unbekannte Zahl ausgewachsener Tiere an dem H5N1-Virus verendet. Ein internationales Forschungsteam hat mit Untersuchungen belegen können, dass sich das Virus gut von einem Meeressäuger zum nächsten ausbreiten und auch wieder auf Vögel überspringen kann. Wie genau die Übertragung passiert, ist jedoch noch unklar. Kälber könnten das Virus über die Plazenta oder die Muttermilch bekommen haben.
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erklärt, das Virus sei noch nicht gut an den Menschen angepasst. Doch auch wenn eine anhaltende Übertragung von Mensch zu Mensch zum Beispiel noch nicht beobachtet wurde, raten die Autor:innen der See-Elefanten-Studie zur Vorsicht. „Je besser sich das Virus an Säugetiere anpasst, desto relevanter wird es auch für den Menschen“, so die Wissenschaftler:innen.
Proplanta
Proplanta
Tierärztliche Fortbildungen zum Thema Antibiotika
Jedes Jahr vom 18.-24. November rufen WHO, WOAH, UNEP sowie die FAO zur World AMR Awareness Week (WAAW) auf. Ziel dieser Aktion ist es, das Bewusstsein auf antimikrobielle Resistenzen in der Bevölkerung, bei Fachpersonen und in der Politik zu stärken.
Rechtzeitig zum Beginn der WAAW ist die fünfte Ausgabe des „Swiss Antibiotic Resistance Report“ (SARR) erschienen. Der aktuelle Forschungsbericht gibt Einblick in die aktuelle Lage in der Schweiz. Im Jahr 2015 wurde die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) lanciert, um den verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika zu fördern und die Ausbreitung von Resistenzen zu bremsen. Tierärzt:innen haben die Möglichkeit, in einem Webinar Einblicke in die wichtigsten Ergebnisse zum Antibiotikaeinsatz und zur Resistenzlage bei Menschen, Nutz- und Heimtieren sowie in der Umwelt zu erhalten. Das Webinar findet am 20.11.2024 von 14.00-15.30 Uhr statt. Im Anschluss stehen die Referent:innen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Hier geht es direkt zur Webinaranmeldung.
Um Antibiotika, die Vorgabe der EU-weiten Erfassung von Antibiotikaanwendungen bei Tieren und den notwendigen Handlungsbedarf, der sich aus der wachsenden Zahl der Resistenzen ergibt, geht es unter anderem in dem Live-Online-Seminar Antibiotikameldungen – Warum, wann und wie? am 17.12.2024 von 19:30–21.00 Uhr auf Myvetlearn.de.
PD Dr. Svenja Sander und Dr. Kristina Strecker (beide Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Berlin) geben in diesem kostenfreien Online-Seminar einen Überblick über die Strategien zur Reduzierung der Antibiotikaresistenzen und über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Antibiotikameldungen, insbesondere in der nationalen Rechtsprechung. Zudem werden Durchführung der Dokumentation und Meldung der Antibiotikamengen besprochen. Nach jedem Abschnitt wird Zeit für Fragen sein.
Das Seminar wird aufgezeichnet und steht registrierten Nutzer:innen bis 17.12.2025 zur Verfügung.
Auch die Lernplattform VetMAB hat die Antibiotikaminimierung im Stall zum Ziel und umfasst viele wertvolle Informationen zur Vermeidung von Resistenzen, abgefasst in mehr als 30 E-Learning-Sequenzen für Tierärzt:innen und Landwirt:innen.
STAR
Tiertransporte in Länder ohne ausreichenden Tierschutz sollen verboten werden
Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hat ein Verbot von Tiertransporten in außereuropäische „Tierschutzhochrisikostaaten“ gefordert. Denn in diesen Drittstaaten, in denen keine Tierschutzvorgaben existieren oder aber existierende Vorgaben nicht eingehalten werden, seien solche Lebendtierexporte unvereinbar mit dem deutschen Staatsziel Tierschutz.
Ein entsprechendes Transportverbot hält sie sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für umsetzbar. Es könne getragen werden von den jeweiligen Tierschutzvorgaben in Deutschland und der EU. Zudem sieht Kari im Export von Fleisch sowie Sperma und Embryonen genügend geeignete Alternativen für den Lebendtiertransport. Darüber hinaus sei dem Tierschutz ein höheres Gewicht beizumessen als den wirtschaftlichen Zielen der betroffenen Akteure.
BMEL
Tierschutzbeirat in MVP vor Umstrukturierung
Seit mehr als 30 Jahren berät der Tierschutzbeirat in Mecklenburg-Vorpommern die/den Minister:in in für den Tierschutz relevanten Fragen. Der Tierschutzbeirat besteht aus neun Mitgliedern, die durch ihre jeweiligen Verbände, Vereine, Organisationen bzw. Institutionen vorgeschlagen und dann von der/dem Minister:in für 5 Jahre berufen werden.
Einzelne Mitglieder des aktuellen Gremiums haben nun allerdings beschlossen, ihr Amt niederzulegen, was Tierschutzminister Dr. Till Backhaus bedauert. Der Minister spricht sich aus diesem Anlass für eine Neuausrichtung des Gremiums aus. „Ich bin nach wie vor sehr an einem konstruktiven Miteinander im Sinne des Tierschutzes und weiteren Verbesserungen in diesem Bereich interessiert. Den Vorwurf der ungenügenden Unterstützung durch mein Haus weise ich zurück. Korrekt ist, dass die zuständige Abteilung in meinem Ressort neben Tierschutzfragen nahezu kontinuierlich in verschiedene Krisengeschehen eingebunden war, darunter die Bekämpfung der Vogelgrippe und der Afrikanischen Schweinepest sowie die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit“, erklärt Backhaus.
Der Minister weist jedoch Vorwürfe zurück, die Themen des Tierschutzbeirates nicht ernst zu nehmen. Schon vor mehr als zwei Jahren sei gemeinsam über eine Neuorganisation gesprochen sowie Kernthemen für die weitere Zusammenarbeit festgelegt worden, so der SPD-Politiker.
„Leider mussten wir immer wieder feststellen, dass die Bereitschaft eigene Ideen zu entwickeln oder Rückmeldung zu bestehenden Themen zu geben, nicht den in der Verwaltungsvorschrift formulierten Ansprüchen entsprach. Laut dieser Verwaltungsvorschrift soll der Tierschutzbeirat das Ministerium beraten. Er wird über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes unterrichtet und dazu angehört und spricht Empfehlungen aus. Mir ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe wichtig. Da müssen wir hinkommen. Dafür bedarf es aus meiner Sicht einer Umstrukturierung des Gremiums“, so Backhaus abschließend.
Regierung Mecklenburg-Vorpommern
Newcastle-Krankheit bei Taube in Hessen nachgewiesen
Im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis ist ein Fall der Newcastle-Krankheit (ND) aufgetreten. Nach Informationen der Kreisverwaltung ist das Aviäre Orthoavulavirus bei einer verwilderten Haustaube in Wanfried festgestellt worden. Der Nachweis erging durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL).
ND tritt weltweit bei Vögeln auf. Besonders empfänglich für die meldepflichtige, hochansteckende Viruserkrankung sind junge Hühner und Truthühner, aber auch Tauben, Gänse und Enten können erkranken. In Europa gilt die Tierseuche bei Tauben als endemisch. Neben Durchfall, Ödemen an Kopf und Kehllappen sowie Leistungsabfall und erhöhtem Sterberate zeigen erkrankte Tiere auch respiratorische oder zentralnervöse Symptome. Der Erreger wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen und kann sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten. In seltenen Fällen können sich auch Menschen infizieren. Bei ihnen ist eine einseitige, manchmal auch beidseitige Bindehautentzündung zu beobachten. Oft würden die Lymphknoten vor den Ohren anschwellen.
Während Halter:innen von Hühnern und Truthühnern verpflichtet sind, ihre Tier gegen das Virus zu impfen, müssen Tauben nicht zwingend geimpft werden. Die Impfung wird jedoch vom Veterinäramt jedoch empfohlen.
Werra-Meißner-Kreis
Tagesschau
Global One Health: engere Zusammenarbeit aller Akteure notwendig
Am 3. November wird jedes Jahr der Global One Health Day begangen. Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) hat diesen besonderen Tag zum Anlass genommen, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die zentrale Bedeutung eines integrierten Ansatzes zur Förderung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu lenken.
„Krankheiten kennen keine Grenzen. Immer wieder sehen wir, wie eng die Tiergesundheit und die menschliche Gesundheit miteinander verflochten sind. Krankheiten wie COVID-19 oder Zoonosen, wie die Vogelgrippe oder Tollwut haben gezeigt, wie Tierkrankheiten auf den Menschen übergreifen können und welch großen Einfluss Umweltveränderungen und der Klimawandel auf die Ausbreitung von Infektionskrankheiten haben. Als Tierärzt*innen sind wir hier an vorderster Front im Einsatz und kennen, dank unserer Tätigkeit die Zusammenhänge und Lösungen“, betont Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.
Neben der Behandlung erkrankter Tieren übernehmen Tierärzt:innen tagtäglich die wichtige Aufgabe, aktiv Krankheiten zu verhindern sowie die Gesundheit von Nutztieren, Haustieren und Wildtieren zu schützen. Zudem sorgen sie auch im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung für die Lebensmittelsicherheit und die Verhinderung von Seuchenausbrüchen.
Wie Frühwirth weiter sagt, sei eine noch engere Zusammenarbeit aller Akteure aus den Bereichen Medizin, Veterinärmedizin, Umwelt- und Klimawissenschaften sowie der Politik dringend notwendig Nur so könnten Krankheitsausbrüche frühzeitig erkannt, die Gesundheit von Tieren geschützt und dabei auch die menschliche Gesundheit bewahrt werden.
Die vielfältige Vernetzung und notwendige Zusammenarbeit der Bereiche Mensch, Tier und Umwelt hat auch die Online-Messe für Tierärzt:innen, Futura.Vet, im Sinn, die vom 12.-14. Februar 2025 wieder stattfinden wird.
ÖTK
VetmedTalk zum Thema Nachhaltigkeit und Tierwohl in der Landwirtschaft
Am 20. November geht der VetmedTalk der Veterinärmedizinischen Universität Wien in die inzwischen 16. Runde. Die Expert:innen Johannes Baumgartner (Zentrum für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften an der Vetmeduni) Anna Rademann, Mitarbeiterin beim Projekt COwLEARNING, und Harald Schliessnig (Geschäftsführer der Österreichischen Qualitätsflügelvereinigung) diskutieren zu dem Thema „Nachhaltigkeit und Tierwohl in der Landwirtschaft. Aktuelle Projekte und Ideen“.
Sie beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie Nachhaltigkeit und Tierwohl unter einen Hut gebracht werden können. Unter der Moderation von Wissenschaftskommunikator Bernhard Weingartner beantworten die Expert:innen live Fragen aus dem Onlinepublikum. Der VetmedTalk kann hier ab 18.30 Uhr live gestreamt werden.
Vetmeduni Wien
Herausforderungen für die Tierhaltung von Neuweltkameliden
In Deutschland wächst die Beliebtheit von Kamelartigen aus Südamerika, den sogenannten Neuweltkameliden. In neben- und hauptberuflich geführten landwirtschaftlichen Betrieben sowie in Hobbyhaltungen hat die Zahl der Alpakas, Lamas & Co. den letzten Jahren enorm zugenommen.
Auf der Amtstierärztetagung im Friedrich-Loeffler-Institut Jena am 30.10.2024 stand die Haltung der Neuweltkameliden im Fokus. Die teilnehmenden Amtstierärzt:innen und Wissenschaftler:innen haben sich intensiv mit den Herausforderungen der Haltung sowie der Gesundheit dieser Tiere beschäftigt.
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erforschen derzeit in einem Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD)Tierschutz-Projekt, was für eine artgerechte Haltung und Gesunderhaltung von Neuweltkameliden wichtig ist. Auf der ganztägigen Fortbildungsveranstaltung haben die beteiligten Wissenschaftler:innen den Tagungsteilnehmer:innen erstmals die Ergebnisse des Projektes vorgestellt.
Auch Ziegen erfreuen sich In Deutschland immer mehr Beliebtheit und werden zunehmend als Haustiere und nicht mehr nur als Nutztiere zur Milch- oder auch Fleischgewinnung gehalten. Daher widmet sich die tierärztliche Fortbildung Die Ziege als Patient in der tierärztlichen Praxis mit einem Live-Webinar am 9. November auf Myvetlearn.de diesen Tieren und ihren Besonderheiten. Das Online-Seminar wird aufgezeichnet und steht den Kursteilnehmer:innen bis zum 8. November 2025 zur Verfügung.
Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zudem zum Thema Der Esel als Patient in der tierärztlichen Praxis online fortbilden. Denn neben vielen Gemeinsamkeiten mit Pferden weisen Esel auch einige wesentliche Unterschiede auf. Diese bestehen unter anderem in Anatomie, Physiologie und Verhalten, aber auch in der Pharmakokinetik und -therapie.
FLI
Fortsetzung der ITW Rind beschlossen
Die im Jahr 2015 ins Leben gerufene Initiative Tierwohl (ITW) unterstützt Landwirt:innen dabei, über die gesetzlichen Standards hinausgehende Maßnahmen zum Wohl ihrer Nutztiere umzusetzen. Neben den Programmen für Schwein und Geflügel soll nun auch die ITW Rind bis mindestens Ende 2025 fortgesetzt werden. Darauf haben sich die Branchenvertreter:innen am 4.11.2024 geeinigt.
„Wir freuen uns, dass Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel einen weiteren wichtigen Schritt für eine gesicherte und gesellschaftlich anerkannte Zukunft der Nutztierhaltung machen“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Damit schaffen wir gemeinsam Planungssicherheit für die Landwirte und leisten einen entscheidenden Beitrag zu einer tiergerechteren Rinderhaltung. Allerdings war eine über Ende 2025 hinausreichende Selbstverpflichtung der Branchen angesichts des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf Rind nicht erreichbar. Zu groß war die Verunsicherung in der Diskussion um die Kriterien und im Hinblick auf die Prüfsystematik, die durch die im Papier artikulierten Rahmenbedingungen in der Wirtschaft entstanden ist.“
Die Fortführung der ITW Rind ist jedoch, ähnlich wie bereits bei den Programmen für Schwein und Geflügel, mit der Einführung einer unbefristeten Teilnahme der Betriebe verbunden. Das soll den Betrieben Planungssicherheit geben und ermöglicht es ihnen, ohne wiederholte Übergangsaudits im Programm zu bleiben.
BRS
Konventionelle Landwirtschaft stört sexuelle Kommunikation von Bienen
Wildbienen sind als Bestäuber in der Landwirtschaft unverzichtbar. Doch die Populationen der wichtigen Insekten ist seit Jahren rückgängig. Ein internationales Forschungsteam unter der Leitung der Universität Ulm hat sich mit den Gründen näher beschäftigt und fand heraus, dass neben chemischen Pestiziden und einem eingeschränkten Nahrungsangebot eine gestörte Fortpflanzungskommunikation zu Populationsrückgängen von Wildbienen auf Landwirtschaftsflächen führen kann.
In ihrer Studie haben die Ulmer Wiussenschaftler:innen die Mauerbienenart Osmia bicornis in den Fokus genommen. Mit Hilfe von „Bienenhotels“, also künstlichen Nisthilfen, die in acht konventionell und sieben biologisch bewirtschafteten Betrieben in Baden-Württemberg aufgestellt wurden, kamen die Forschenden zu dem Ergebnis, dass sich Bienenvölker dieser Art in biologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen besser entwickeln konnten.
„Wir haben festgestellt, dass die Populationsgröße mit der Ausdehnung biologischer Landwirtschaft in der Landschaft zunimmt. In Regionen mit einem höheren Anteil an biologischem Landbau und keinem oder reduziertem Pestizideinsatz gab es eine höhere Blütenvielfalt und mehr verfügbare Nahrungsressourcen für Bestäuber. Hier haben wir mehr Weibchen gezählt, die Nester bauten, und die Anzahl der von ihnen gebauten Brutkammern sowie der Nachkommen war höher“, berichtet der Ulmer Bienenexperte Dr. Samuel Boff.
Zudem führten die Forschenden chemische Analysen der sogenannten kutikulären Kohlenwasserstoffe auf der Körperoberfläche der Bienen durch, die unter anderem der sexuellen Kommunikation zwischen Geschlechtspartnern dienen. Die Untersuchungen belegten, dass eine konventionelle Landwirtschaft die chemische Kommunikation der Bienen stört. „Wir haben nachgewiesen, dass konventionelle landwirtschaftliche Praktiken nicht nur die Nahrungsquellen der Bienen beeinflussen, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf ihr Fortpflanzungs- und Paarungsverhalten haben können“, unterstreicht Boff. „Wir wissen noch nicht, welche Folgen dies genau hat, aber unsere Ergebnisse heben den Einfluss des Anbausystems auf die Fortpflanzung der Wildbienen hervor.
Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.
Universität Ulm
Verstöße gegen Tiergesundheitsrecht sollen schärfer geahndet werden
Am 16. Oktober 2024 hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in seiner Sitzung dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsrechts zugestimmt. Damit wurde auch beschlossen, dass künftig Verstöße gegen das Tiergesundheitsrecht schärfer geahndet werden.
Demnach können Landwirt:innen und Transportunternehmer:innen mit Geldbußen bis zu 40.000 Euro belegt werden, sofern sie beim Verbringen von Tieren, Zuchtmaterial sowie Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der Europäischen Union und dem Eingang in die Union gegen das Gesetz verstoßen.
Das gilt auch für Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial. Bundesregierung und Bundesrat einigten sich zudem darauf, dass Unternehmer:innen, die Transportmittel nicht reinigen, desinfizieren und trocknen, sanktioniert werden können, um ein Einschleppen und die Ausbreitung von Tierseuchen wie zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.
Proplanta
Agrarheute
bpt macht sich für Modernisierung des Tiermedizinstudiums stark
Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) setzt sich bei der EU-Kommission dafür ein, dass sowohl Ökonomie als auch Kommunikation mehr Raum im Tiermedizinstudium bekommen. Dazu hat der Verband die Kommission konsultiert, die aktuell die EU-Verordnung zu den Mindestanforderungen für die tierärztliche Ausbildung überarbeitet. Diese ist als Grundlage für die in Deutschland angedachte Überarbeitung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) gedacht.
Im Fokus der Interessen des bpt liegt die Aktualisierung der Studieninhalte, die sich wiederum auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Praxis auswirken. Dafür hat der Verband der Kommission zahlreiche Vorschläge unterbreitet, die das Tiermedizinstudium modernisieren sollen und hofft, dass möglichst viele der Punkte in der novellierten Verordnung berücksichtigt werden.
Der bpt kritisiert in seiner Stellungnahme, dass nicht auch andere Verbände die Gelegenheit genutzt haben, um auf den dringend notwendigen Modernisierungsbedarf im Tiermedizinstudium hinzuweisen.
bpt
Polen meldet Geflügelpestausbruch in Großbetrieb
Die Geflügelpest grassiert seit Ende August 2024 wieder massiv in Polen. Nach einer sechsmonatigen Schonzeit war am 21. August 2024 erstmals wieder ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) des Subtyps H5N1 bei Nutzgeflügel gemeldet worden. Betroffen war ein Geflügelbetrieb mit einer Gesamtpopulation von mehr als 14.700 Tieren in der Ortschaft Chociule, der ca. 90 Kilometer entfernt von Frankfurt/Oder liegt.
Nun wurde der Erreger in einem Legehennen-Großbetrieb in Niederschlesien nachgewiesen. Alle 1,38 Millionen Tiere müssen nun gekeult werde, um eine weitere Verbreitung des Virus nach Möglichkeit zu verhindern. Inzwischen wurden allein in 2024 30 H5N1-Ausbrüche bei Nutzgeflügel in Polen festgestellt. Kurz vor dem Ausbruch in der Großanlage war die Geflügelpest in drei weiteren Betrieben mit rund 60.400 bzw. 60.800 Mastenten sowie 41.500 Zuchtenten nachgewiesen worden. Die Gesamtzahl an Tieren, die in Polen im laufenden Jahr aufgrund der Geflügelpest gekeult werden mussten, wird mit rund 2,1 Mio. Stück beziffert.
Topagrar
Antibiotikaverbrauch bei Nutztieren in der Schweiz erneut verringert
In der Schweiz ist die Menge an verschriebenen Antibiotikawirkstoffen an Nutztiere im vergangenen Jahr um 3,7 Prozent zurückgegangen, so auch bei den Mastkälbern und Mastrindern. Das teilte der Schweizer Kälbermäster-Verband (SKMV) mit.
Demnach konnte die Menge im Vergleich zum Vorjahr in diesen beiden Gruppen um 7,9 Prozent gesenkt werden. Vergleiche man den Verbrauch mit den Zahlen aus 2020, so betrage der Rückgang bei den Mastkälbern und Mastrindern sogar 18,4 Prozent.
Dies sei laut Einschätzung des Verbandes auf die Anstrengungen der gesamten Branche zurückzuführen. „Der Rückgang des Antibiotikaeinsatzes in den letzten Jahren zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so der SKMV. Man werde sich weiterhin für präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls einsetzen, um so den Antibiotikaeinsatz möglichst zu vermeiden und gleichzeitig wo nötig, gezielt und effektiv zu ermöglichen.
Betrachtet man den Einsatz von kritischen Wirkstoffen von 2020 bis 2023, ist auch hier ein Rückgang um über einen Drittel (-34,1%) zu erkennen. Allerdings ist der Einsatz dieser Wirkstoffgruppen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Der SKMV sieht eine mögliche Erklärung darin, dass einige Produkte für orale Gruppentherapien ohne kritische Wirkstoffe nicht mehr verfügbar sind, wodurch auf andere Produkte mit kritischen Wirkstoffen ausgewichen werden musste.
Kritisch äußerte sich der SKMV im Bezug auf die Datenqualität des Informationssystem Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin (IS-ABV). Denn einerseits werden die Kategorien Mastkälber- und -rinder bei der Datenerhebung zusammengefasst. Zum anderen wird die Antibiotikaabgabe auf Vorrat bisher ohne Kategorie aufgeführt. Deshalb ist es in den Augen des SKMV sinnvoll, die Medikamentenabgabe künftig einer Nutztierkategorie zuzuordnen.
SKMV
Viel Kritik bei öffentlicher Anhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes
Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (20/12719). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 14. Oktober 2024, deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, „den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu verbessern“, schreibt die Regierung. Dabei müssen jedoch auch die Interessen der Tierhalter, Landwirte und Tierärzte gewahrt werden, forderten zumindest die genannten Interessengruppen bei der öffentlichen Anhörung.
So kritisierte der Deutsche Bauernverband (DBV) die mit dem Entwurf einhergehenden weitreichenden gesetzlichen Veränderungen, für die praxistaugliche Lösungen fehlen und die einen angemessenen zeitlichen Rahmen sowie eine Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt vermissen lassen. Die vorgelegten Pläne, insbesondere zum Verbot der Anbindehaltung von Kühen, führten vielmehr zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland. „Mit Verboten und Verschärfungen des Strafmaßes im nationalen Alleingang kann man Tierschutz nicht voranbringen“, sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des DBV. Er bekam dabei Unterstützung von Isabella Timm-Guri, Direktorin Fachbereich Erzeugung und Vermarktung beim Bayerischen Bauernverband. Sie sprach von einer „Sackgasse“, in die das überarbeitete Tierschutzgesetz führe. Die Versorgung der Menschen mit heimischen Produkten wäre bei seiner Einführung gefährdet. Vor allem die kleinen (Alm)-Betriebe im süddeutschen Raum seien auf die Anbindehaltung angewiesen.
Tierärztin und Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hingegen kritisierte die bereits gemachten Zugeständnisse, die es gegenüber ersten Entwürfen gegeben habe und bedauerte die „Verschlechterungen“, die das Vorhaben, das Tierschutzgesetz zu reformieren, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfahren habe. Hierbei bezog sie sich vor allem auf die inzwischen auf zehn Jahre verdoppelte Übergangsfrist. Schließlich bestehe das Problem seit Jahrzehnten und es müsse nun endlich gehandelt werden.
Auch Dr. Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht Gießen und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug und dieser sei „an vielen Stellen unzureichend und ungenau“. Zudem verstoße er zum Teil gegen das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes, „wichtige und dringend erforderliche Regelungen fehlen gänzlich“. Sie forderte die Anpassung des Gesetzentwurfes an vielen Stellen, dabei seien aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Bedürfnissen der Tiere zugrunde zu legen, „nicht aber allein Wirtschaftsinteressen“. Außerdem forderte sie ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereinigungen auf Bundesebene.
Auch Dr. Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, kritiserte den Gesetzentwurf. So fehlen ihr beispielsweise das im Koalitionsvertrag angekündigte vollumfängliche Verbot der Anbindehaltung von Rindern bzw. das vollständige Verbot „tierschutzwidriger Haltungssysteme“ wie Käfig-, Kastenstand- und Anbindehaltung sowie das Verbot schmerzhafter Eingriffe und Amputationen ohne medizinische Indikation. Dies fordert auch die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Diese fordert darüber hinaus auch eine Verpflichtung, Hunde und Katzen zu chippen und in ein Haustierregister eintragen zu lassen sowie ein Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen. Dem wiederum widersprach Tierärztin Dr. Alexandra Dörnath, Expertin für Wildtiere und exotische Haustiere. Das geplante Wildtierverbot habe keine wissenschaftliche Grundlage. Positivlisten erhöhten weder Tierschutzstandards noch verbesserten sie den Artenschutz.
Dr. Andreas Palzer, Bundesverband Praktizierender Tierärzte, bezeichnete die geplanten Änderungen am Tierschutzgesetz als „Symbolpolitik“. Bis auf wenige Ausnahmen würden sie in der Praxis „nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen“. Die Vorschläge zum Online-Handel mit Tieren gingen nicht weit genug, die Maßnahmen zum Schwänzekupieren – vor allem bei Lämmern – könnten Tierleid sogar noch vergrößern. „Völlig unverständlich bleibt, dass an manchen Stellen unnötige Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Problemlösung oder die Kontrollbehörde verbunden ist“, sagte Palzer. Die Symptom- und Diagnose-Liste von möglichen Anzeichen des Vorliegens einer Defektzucht (Qualzucht) lese sich „zusammengewürfelt“, die Auswahl der Begriffe sei willkürlich und effektheischend.
Deutscher Bundestag
BTV vom Serotyp 12 in den Niederlanden entdeckt
Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Europa immer weiter aus. In den Niederlanden ist nun ein neuer Serotyp des Virus der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Der für die Niederlande neue Serotyp wurde am 10. Oktober 2024 bei einem Schaf in einem Betrieb in Kockengen (Gemeinde Stichtse Vecht) sowie bei einer Kuh und ihrem Kalb in einem Betrieb in Harmelen (Gemeinde Woerden) diagnostiziert. Nun muss die Situation bewertet und kartiert werden. Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) wird nun mehr als 1.400 Proben, die seit dem 1. September 2024 eingereicht wurden, nachträglich untersuchen. Darüber hinaus werden ab sofort alle Proben mit Verdacht auf Blauzungenkrankheit weiter untersucht, um festzustellen, ob es sich um BTV-3 oder einen anderen Serotyp wie BTV-12 handelt. Gegen der Serotyp 12 steht aktuell kein Impfstoff zur Verfügung, obwohl der Serotyp außerhalb Europas durchaus verbreitet ist.
Mehr über die neusten Entwicklungen der Blauzungenkrankheit in Europa findet sich auf Agrarheute.com.
Tierschutzkonferenz in Österreich
In Österreich haben sich am vergangenen Donnerstag die Landestierschutzreferenten zu einer Konferenz in Krems getroffen, um über dringende Probleme des Tierschutzes zu sprechen. Die Landesrätin Susanne Rosenkranz sprach von einer „ausgesprochen guten Landestierschutzreferenten-Konferenz mit guten Diskussionen“, es sei rege und intensiv über Tierschutz diskutiert worden. Man habe Beschlüsse gefasst, die man an die neue Bundesregierung weiterleiten werde, „denn Tierschutz geht uns alle an.“ Hauptthemen waren demnach die Bekämpfung des illegalen Welpenhandels, Tierhalteverbote und Tiertransporte.
„Der illegale Welpenhandel ist ein Millionengeschäft für die Hundemafia“, unterstrich Rosenkranz und sagte weiter: „Uns geht es darum, das traurige Schicksal der Tiere aufzuzeigen und Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen, dass hier Tierleid am laufenden Band produziert wird. Diese Tiere leiden meistens an Krankheiten, Fehlstellungen, sind nicht geimpft und nicht gechipt. Die Menschen sind mit diesen Tieren dann meistens überfordert und viele Tiere landen oftmals in Tierheimen.“ Die Konferenz fasste daher Beschlüsse zur Verhinderung des illegalen Welpenhandels. Niederösterreich habe dahingehend mit der Tierschutz-Taskforce seit rund einem dreiviertel Jahr eine „schnelle Eingreiftruppe“, die bereits einen Welpenhandelring aufgedeckt habe. „Wir tun, was wir können. Aber es ist nie genug“, sagte sie.
Der zweite große Verbesserungspunkt liege laut Rosenkranz im Tierhalteverbot nach Diversion. Sollte ein Tierhalter aufgrund von Verfehlungen in der Tierhaltung eine Diversion zugesprochen bekommen, können Verfahren lange dauern, ohne dass sich die beanstandeten Zustände geändert hätten. „Das ist nicht im Sinn des Tierschutzes“, betonte Rosenkranz, die sich dafür aussprach, den zuständigen Behörden ein früheres Einschreiten zu ermöglichen und bereits bei der ersten Beanstandung ein Tierhalteverbot aussprechen zu können.
Im Hinblick auf Tiertransporte sollte das Ziel sein, Langstreckentransporte grundsätzlich zu verbieten. Weiterhin hat man sich verständigt, an den Bund mit der Bitte heranzutreten, eine Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne zur Kastrationspflicht für Katzen durchzuführen.
Land Niederösterreich
Deutsche Milchviehhalter reduzieren Milchviehbestände besonders stark
In Deutschland reduzieren die Milchviehhalter ihre Tierzahlen stärker als die Landwirte in anderen EU-Ländern. Das geht aus einer Übersicht des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) hervor.
Konkret heißt das, dass der Milchviehbestand in den vergangenen 12 Monaten bis Juni 2024 um 2,8 % auf 3,67 Mio. Tiere verringert wurde. In den 13 Mitgliedstaaten, für die Daten aus der Frühjahrserhebung vorliegen, nahm der Bestand im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 % auf 17,80 Mio. Milchkühe ab. Diese Länder vereinigen mehr als 89 % der gesamten EU-Milchkuhherde auf sich. Lediglich in Italien wurden noch mehr Milchrinder (5,7%) abgebaut als in Deutschland.
Eine Aufstockung der Bestände konnte lediglich für Rumänien (0,2%) ausgemacht werden.
Agrarheute
Bejagung des Wolfs soll in Koalitionsvertrag
Der Landesjagdverband Brandenburg hat die neue Landesregierung aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bejagung von Wölfen festzuschreiben. Außerdem forderte der Verband die Einführung einer Wolfs-Obergrenze in Brandenburg. „Wir sehen eine kommende Regierungskoalition in der Pflicht, das mit in den Koalitionsvertrag aufzunehmen“, so Geschäftsführer Kai Hamann. Einen Abschuss einzelner problematischer Wölfe sei nicht ausreichend, da die Zahl der Wolfs-Übergriffe auf Nutztiere gestiegen sei. Laut dem Jagdverband gibt es allein in Brandenburg mehr als 1.000 Wölfe. Das seien deutlich zu viele, weshalb er eine Jagdsaison für Wölfe im November und Dezember fordert. „Wir sehen eine große Chance, dass der Wolf ins Jagdrecht kommt. Die Zahl der Wölfe, die wir haben, ist nicht tragbar.“
Hintergrund ist, dass immer mehr Wölfe über Zäune springen und Schafe, Rinder und auch Ponys reißen.
Landesjagdverband Brandenburg
In GB verschärft sich der Personalmangel in der Landwirtschaft
Der Fachkräftemangel hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Ländern Europas immer weiter verschärft. In Großbritannien hat sich der Personalmangel in der Landwirtschaft so zugespitzt, dass dies nun auch die Verbraucher direkt zu spüren bekommen könnten. Denn überall im Land werden Menschen entlang der gesamten Lieferkette landwirtschaftlicher Produkte gesucht, die auf den landwirtschaftlichen Betrieben mitarbeiten. Aus einer Befragung von 472 Milchlieferanten des Unternehmens Arla Foods geht hervor, dass 86 Prozent der befragten Landwirte nur sehr wenige oder gar keine Bewerber mit den richtigen Qualifikationen bekommen würden. Dies hat Folgen für die Produktion. Bereits 8,5 Prozent der befragten Arla-Erzeuger mussten aufgrund des Personalmangels ihre Milchproduktion reduzieren, 10,6 Prozent haben ihren Milchkuhbestand verringert und 16 Prozent tragen sich mit dem Gedanken, ganz aus der Milchproduktion auszusteigen.
Seit 2005 hat sich die Zahl der Milchviehhalter in GB von mehr als 20.000 auf nur noch etwa 7.100 verringert. Entsprechend gab es in Großbritannien in den vergangenen Jahre immer wieder Warnungen vor Gefahren für die Versorgung und ab und an bereits leere Supermarktregale. Der Brexit hat den Personalmangel nochmal verschärft. Experten der Lebensmittelbranche fordern daher die Regierung auf, tätig zu werden und die Landwirte zu unterstützen.
Agrarheute
TÄHAV-Novelle geht erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau
Die Beharrlichkeit des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich, zumindest in Teilen, hinsichtlich der TÄHAV-Novelle ausgezahlt. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) hat am 27. September 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Mit der Neufassung werden die bisherigen Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an die aktuelle unionsrechtliche Tierarzneimittel-Verordnung angepasst. Die Regelungen enthalten außerdem unter anderem Anforderungen an die Betriebsräume und an den Umgang mit den dort zubereiteten und aufbewahrten Tierarzneimitteln.
Der bpt zeigt sich besonders zufrieden mit der mehrheitlichen Entscheidung der Länder, die Beschlussempfehlung Nr. 7 abzulehnen. Im Vorfeld hatte der Verband massive Kritik an zwei Empfehlungen des Agrarausschusses geäußert, da diese einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeutet hätten.
„Wir sind sehr zufrieden, dass hier das klar formulierte Ziel „Bürokratieabbau in der Tiermedizin“ erstmalig auch umgesetzt wurde, statt weiterhin mit unnötigen und nutzlosen Angaben die Arbeitszeit meiner tierärztlichen Kolleginnen und Kollegen am Tier zu verschwenden. Das ist ein großer berufspolitischer Erfolg, der hoffentlich auch Signalwirkung hat!“, betont bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.
Auch das BMEL begrüßt den Beschluss des Bundesrates. Im Vorfeld hatte das Ministerium sich sehr für den Bürokratieabbau in den Tierarztpraxen stark gemacht.
bpt
BTV breitet sich in Europa weiter aus
Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich weiter in Richtung nördliches und östliches Europa aus. Erstmals wurden BTV-Ausbrüche in Skandinavien gemeldet. Wie das schwedische Landwirtschaftsministerium mitteilt, wurde das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3) bei einer Milchkuh in der Gemeinde Uddevalla nördlich von Göteborg nachgewiesen. Das betroffene Tier hatte eine verminderte Milchleistung gezeigt und war zeitweise lethargisch. Ein zweiter Ausbruch wurde in der Stadt Laholm in einem Rinderzuchtbetrieb mit 123 Tieren festgestellt. Auch hier ist bislang eine einzelne Kuh betroffen, die durch die Symptome Fieber, Erosionen der Nasenschleimhaut und Durchfall aufgefallen war. Mit diesen beiden Ausbrüchen verliert Schweden nach 15 Jahren den Status als „frei von der Blauzungenkrankheit“.
Während das Landwirtschaftsministerium in Stockholm im Jahr 2009 noch im Rahmen einer EU-weiten Strategie eine Pflichtimpfung angeordnet hatte, lehnt das Ressort aktuell eine Bekämpfung auf nationaler Ebene ab. Freiwillige Impfungen könnten vorgenommen werden, eine Infektion könne damit aber nicht verhindert werden, heißt es auf der Seite. In Schweden müssen die Landwirt:innen die Kosten für die BTV-Impfung selbst tragen.
Im Nachbarland Norwegen ist es ebenfalls nach 2010 zu einem ersten Ausbruch der Blauzungenkrankheit gekommen. Nach Informationen der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind zwei Tiere einer Schaffarm im Süden des Landes betroffen. Der Virusstamm konnte allerdings noch nicht identifiziert werden.
Das BTV-Virus breitet sich aber auch in östlicher Richtung aus. Seit 2016 ist die Tiersuchen erstmalig in Österreich aufgetreten, wie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit zu lesen ist. Bis zum 19.09.2024 wurden fünf Ausbrüche des Serotyps 3 in Vorarlberg bestätigt, zudem der Serotyp 4 in einem Betrieb in der Steiermark nachgewiesen worden war. Weitere Verdachtsfälle befinden sich aktuell in Abklärung. Auch die Alpenrepublik verliert damit den Status „frei von Blauzungenkrankheit“.
In Deutschland ist das Virus bereits weit verbreitet und verursacht vor allem bei Schafen große Verluste und enormes Tierleid. Daher empfehlen Experten der StIKo Vet dringend die Impfung der Tiere sowie von Rindern. Nicht zu letzt, da die anhaltend feuchte Witterung für eine Explosion der Stechmückenpopulation gesorgt hat, die das Virus übertragen.
Schweizerbauer
The Cattle Site
Vogelgrippe: Möglicherweise erster Fall von Mensch-zu-Mensch Übertragung
Die US-Gesundheitsbehörde CDC hat im Bundesstaat Missouri einen weiteren Fall von Vogelgrippe vom Typ A(H5) bei einem Menschen bestätigt. Die betroffene Person musste aufgrund der Schwere der Symptome ins Krankenhaus eingeliefert werden. Hier fiel der Test auf Vogelgrippe positiv aus. Das Besondere und auch das Besorgniserregende an diesem Fall ist, dass die betroffene Person weder Kontakt zu Rindern, noch zu Geflügel oder zu unzureichend erhitzten tierischen Produkten hatte. Daher könnte es sein, dass das Virus womöglich von einem Menschen übertragen wurde.
Die CDC untersucht jetzt diese Möglichkeit. Eine Übertragung unter engen Kontakten des Patienten sei bisher aber nicht festgestellt worden.
Das ist der 14. Vogelgrippe-Fall bei einem Menschen in diesem Jahr in den Vereinigten Staaten. Allerdings wird von einer wesentlich größeren Dunkelziffer ausgegangen.
Frankfurter Rundschau
Geplante TÄHAV-Novelle schafft unnötigen Mehraufwand
Am 27. September 2024 wird der Bundesrat über die Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) beraten. Ziel der Novellierung ist die Anpassung an das europäische Tierarzneimittelrecht sowie den Abbau des bürokratischen Aufwandes für die Tierärzt:innen. Besonders in der Kritik seitens der Tierärzteschaft stehen zwei Empfehlungen, wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) schreibt.
Gegenstand der Kritik sind die Ziffern Nr. 7 und Nr. 10 der Empfehlungsdrucksache 338/1/24. Laut Empfehlung Nr. 7 sollen die Angaben „Diagnose“ und „Chargennummer“ (des Arzneimittels) zusätzlich zu den neuen und vereinfachten Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln ergänzt werden. Hinsichtlich des geplanten und dringend benötigten Bürokratieabbaus lehnt neben dem bpt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese Empfehlung ab, mit der Begründung, dass auf diesem Weg keine Reduzierung und Vereinfachung der tierärztlichen Dokumentations- und Nachweispflichten möglich seien.
Die Empfehlung Nr. 10 würde ebenfalls das erklärte Ziel verfehlen und einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeuten, so der bpt. Der Punkt drücke das mangelnde Vertrauen der Politik in die Tierärzteschaft und Landwirtschaft aus. Gefordert ist ein zusätzlicher Satz auf der tierärztlichen Verschreibung, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll. Der bpt kritisiert, dass dieser Satz mehrere Dokumentationsvorlagen bedeute. Zudem spricht dieser dem Personal in öffentlichen Apotheken die Kompetenz ab und stört ggf. auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierärzt:innen und Tierhaltenden.
Der bpt fordert die Politik daher dringend dazu auf, zu ihrem Wort zu stehen, endlich Bürokratie ab- statt aufzubauen und die Empfehlungen Nr. 7 und 10 abzulehnen.
bpt
Smart Farming im Fokus des VetmedTalk
Unter dem Jahresmotto „Kein Hunger“ geht der VetmedTalk, der Online-Talk der Veterinärmedizinischen Universität Wien, heute Abend (17.09.2024) um 18.30 Uhr in die 3. Runde des laufenden Jahres. In der einstündigen Gesprächsrunde werden die Expert:innen Borbala Foris (Zentrum für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften, Vetmeduni) und Michael Iwersen (Zentrum für Systemtransformation und Nachhaltigkeit in der Veterinärmedizin, Vetmeduni) zum Thema „Sind gesunde Tiere produktive Tiere? – wie landwirtschaftliche Produktivität und Tiergesundheit mittels Smart Farming gesteigert werden können“. Mit Hilfe des Live-Chats können die Zuschauer:innen Fragen stellen, die die Expert:innen direkt beantworten. Moderiert wird der Online-Talk von Bernhard Weingartner, Wissenschaftskommunikator und Initiator des Science Slam Österreich.
Vetmeduni Wien
Antibiotikaminimierung im neuen Hoftierarzt
Der Hoftierarzt ist ein kostenfreies E-Magazin, das im zweimonatlichen Rhythmus verschiedene Themen rund um die Nutztierhaltung aufgreift. Halter:innen von Rindern und Schweinen, Geflügel, Ziegen und Schafen sowie Bienen und Aquakulturen erwartet in jeder Ausgabe ein umfangreiches Themenspektrum. Tiermediziner:innen und Agrarwissenschaftler:innen berichten über aktuelle Themen sowie neueste Forschungsergebnisse rund um Tiergesundheit und tiergerechte Haltung.
Einer der Themenschwerpunkte der soeben erschienenen Ausgabe 4/2024 sind der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Ein Beitrag nimmt die Lernplattform „VetMAB – Antibiotikaminimierung im Stall“ in den Fokus. Hier finden Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter:innen zahlreiche Online-Kurse rund um die Bereiche Hygiene, Fütterung und Stallklima. Zudem können sich die Kursteilnehmenden in vielen weiteren Themenkomplexen fundiertes Wissen zu den Tierarten Rind, Schwein und Geflügel aneignen. Das Wissen kommt im praktischen Videoformat mit nachträglicher Lernerfolgskontrolle daher. Die im Nutztierbereich tätigen Tierärzt:innen und Landwirt:innen können sich mit Hilfe der praktischen Videos zeit- und ortsunabhängig fortbilden. Eine nachträgliche Lernerfolgskontrolle rundet die Kurseinheiten ab.
Zudem können sich Tierärztinnen und Tierärzte unter Myvetlearn.de in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten sowie bei Rindern und Schweinen fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind die VetMAB-Module kostenfrei zu belegen.
Beim „Hoftierarzt“ gibt es dafür einen kostenlosen Zugangscode bei freier Kurs-Auswahl. Einfach die neueste Ausgabe des E-Magazins runterladen, mehr zu VetMAB erfahren und den kostenfreien Kennenlern-Code auf Seite 6 nutzen. Das alles ist natürlich völlig kostenfrei und unverbindlich. Ein kostenfreies Abo des E-Magazins steht allen Interessierten nach schneller und einfacher Registrierung zur Verfügung.
Der Hoftierarzt