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Keine BTV-Entschädigung – Hessen rät dringend zu Impfung

Nach dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BTV) im hessischen Vogelbergkreis und in Anbetracht der Häufung von BTV-Fällen in Nordrhein-Westfalen nahe der hessischen Landesgrenze ruft das Hessische Landwirtschaftsministerium Rinder- und Schafhalter:innen zur Impfung auf. Trotz vorheriger Aufrufe sei die Nachfrage in dem Bundesland noch sehr gering, so das Ministerium. Einzig die Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Verlusten.

In den Monaten von Juli bis November sind Gnitzen (Stechmücken), die Überträger der Krankheit sind, besonders aktiv. Daher befürchtet das Ministerium, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten können. Aktuell gibt es im Landkreis Kassel einen ersten Verdachtsfall. Bereits im vergangenen Monat hat das Hessen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt, nachdem die Tierseuche vermehrt in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten ist.

Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Tierverluste durch BTV nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden. Für die BTV-Impfung erhalten Tierhalter:innen einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor.

Ministerium Hessen

Schweiz meldet Erfolg bei Tierseuchenbekämpfung

Die Schweiz zeigt sich zufrieden mit dem Gesundheitszustand der Nutztiere im Land. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt, konnten im vergangenen Jahr alle Ziele der Tierseuchenbekämpfung erreicht werden. Mit Hilfe von Überwachungs- und Früherkennungsprogrammen sowie den Daten aus den obligatorischen Meldesystemen haben die Schweizer Veterinärbehörden den aktuellen Seuchenstand laufen kontrollieren und prüfen sowie den Nachweis der Freiheit dokumentieren können.

So erlangte der Alpenstaat den Seuchenfreiheitsstatus für die Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR), die Enzootische bovine Leukose (EBL) und das Porcine reproduktive und respiratorische Syndrom (PRRS) sowie die Aujeszkysche Krankheit und die Brucellose der Schafe und Ziegen. Für die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE), die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD), die Aviäre Influenza (AI), die Newcastle Disease (ND), die Salmonellen-Infektion des Geflügels sowie die bovine Tuberkulose konnten zudem die Ziele der Überwachungsprogramme erreicht werden. Weiterhin trat im Jahr 2023 kein Fall von Blauzungenkrankheit (BTV), Afrikanische Schweinepest (ASP) oder Tuberkulose beim Rotwild auf.

Schweizerbauer

Erster BTV-Fall in Hessen

Wie schon befürchtet, greift die Blauzungenkrankheit (BTV) weiter um sich. Am vergangenen Freitag ist die Tierseuche erstmals in Hessen nachgewiesen worden. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums ist ein Rind im osthessischen Alsfeld (Vogelsbergkreis) erkrankt. Das Hessische Landeslabor in Gießen bestätigte den Verdacht. Damit verliert das Land den BTV-Freiheitsstatus, was Handelseinschränkungen für die Tierhalter:innen mit sich bringt. Lebende Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden dürfen ab sofort nicht mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus.

Seit Juni 2024 ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Hessen zugelassen. Das Land bezuschusst die Impfung der rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe mit drei bzw. zwei Euro pro Impfdosis. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen ist eine Impfung ausreichend.

Die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Landwirtschaftsministerium Hessen

StIKo Vet rät zu schneller BTV 3-Impfung

Am 7. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV 3) gestattet. In einer Stellungnahme appelliert die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) nun an die Halter:innen von Schafen und Rindern, ihre Tiere, sofern diese in nicht-BTV 3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Anderenfalls sei sowohl mit einem enormen wirtschaftlichen Schaden als auch mit erheblichem Tierleid zu rechnen.

Seit September 2023 ist BTV 3 in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Lediglich eine Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren Verlauf der Krankheit, die von Gnitzen übertragen wird. Die Hauptflugzeit dieser Stechmücken beginnt mit Beginn des Sommers. Daher rät die StIKo Vet, die Impfung so schnell wie möglich durchführen zu lassen. Da anzunehmen ist, dass sich BTV 3 über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird, sei eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind, heißt es abschließend.

StIKo Vet

Schafe und Ziegen dringend gegen BTV impfen

Neben den Niederlanden hat sich die Blauzungenkrankheit (BTV) auch in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ausgebreitet. Um eine weitere Verbreitung zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet.

Die Region Hannover rät allen Halter:innen von Schafen und Ziegen, ihre Tiere notimpfen zu lassen. Bei Schafen und Ziegen reicht eine BTV-Impfung aus, die Niedersächsische Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einer Beihilfe in Höhe von maximal drei Euro pro Tier.

„Wir rechnen damit, dass sich die Krankheit auch in Niedersachsen flächendeckend ausbreitet, wie es hier in Deutschland schon einmal im Jahr 2008/2009 der Fall war. Es ist jedoch möglich, die Tiere zum Schutz vor der Infektion impfen zu lassen. Bereits damals konnten durch eine Notimpfung massive Tierverluste verhindert werden“, so Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachbereichs Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover. 

Nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bietet die Impfung den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf und sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Sommer (in der Regel ab Juli) abgeschlossen sein. Da jedoch ein ausreichender Schutz erst nach ca. 3 Wochen vorhanden ist, sollte zügig mit dem Impfprozess begonnen werden, so Spieler. 

Hannover.de

BTV-Impfung durch Eilverordnung ab sofort gestattet

In Deutschland grassiert wieder das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Rindern und Schafen mit zunehmender klinischer Intensität. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet. Mit dieser Eilverordnung dürfen diese nicht zugelassenen Impfstoffe in einem Zeitraum von sechs Monaten angewendet werden, sofern währenddessen kein Impfstoff in der EU zugelassen wird. Aktuell ist dies nicht der Fall und nach Einschätzung von Experten wird frühestens im Herbst 2024 damit zu rechnen sein.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet jedoch bereits ab Mai mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko von BTV-3. Vor allem in den bereits betroffenen Gebieten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist daher mit Krankheitsausbrüchen zu rechnen. Zudem besteht ein großes Risiko durch das Verbringen von Wiederkäuern aus betroffenen Gebieten in freie Gebiete.

BMEL

Rheinland-Pfalz meldet BTV-Ausbruch

In Rheinland-Pfalz ist Mitte der vergangenen Woche der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV) seit drei Jahren festgestellt worden. Bei einer Kuh im Landkreis Bitburg-Prüm wurde der Serotyp 3 des Blauzungenvirus im Rahmen von molekularbiologischen Untersuchungen nachgewiesen, wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium mitteilt. Nach Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen verliert nun auch Rheinland-Pfalz den Status „BTV-frei“. Das hat zur Folge, dass empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Rheinland-Pfalz in blauzungenfreie Gebiete nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen.

Die BTV wird durch blutsaugende Stechmücken, den Gnitzen, übertragen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte bereits im April 2024 vor möglichen Ausbrüchen im Mai gewarnt. Bei einer Infektion mit dem Blauzungenvirus zeigen die Tiere Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Daher werden Tierhalter:innen dringend gebeten, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten.

Die Impfung mit inaktivierten Impfstoffen hat sich als die effektivste, sicherste und einzig praktikable Möglichkeit herausgestellt, Tiere wirksam gegen eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit zu schützen. Auch der Handel mit geimpften Tieren ist möglich, ohne die Blauzungenkrankheit weiter zu verschleppen.

Bisher stand jedoch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 zur Verfügung. Wie Boehringer Ingelheim jetzt bekannt gab, steht jedoch ab Ende Mai 2024 mit BULTAVO 3™ ein entsprechender Impfstoff in den Niederlanden für den Notfalleinsatz zur Verfügung.

Umweltministerium Rheinland-Pfalz

StIKo Vet klärt über autogene Impfstoffe gegen BTV-3 auf

Anfang September 2023 zeigten sich bei Schafen in den Provinzen Nordholland und Utrecht klinische Symptome, die auf die Blauzungenkrankheit (BTV) hindeuteten. Kurz danach wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) geführt. Von den Niederlanden breitete sich das BTV-3 dann über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens und Bremens aus. Und auch in 2024 befürchten Expert:innen, dass BTV-3 erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und wirtschaftliche Schäden verursachen wird.

Nach Aussage der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), ist die Impfung grundsätzlich die einzige Möglichkeit, empfängliche Wiederkäuer sicher vor einem schweren Verlauf der Blauzungenkrankheit zu schützen. Die Impfung sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Juli abgeschlossen sein. Besonders in den betroffenen Regionen sollte die Immunisierung empfänglicher Wiederkäuerarten und Neuweltkameliden spätestens im Monat Mai begonnen werden.

Da ungewiss ist, ob rechtzeitig vor der Gnitzensaison 2024 mit einem geeigneten BTV-3 Impfstoffen gerechnet werden kann, befürwortet die StIKo Vet im Interesse der Tiergesundheit und des Tierschutzes und zur Vermeidung unzumutbarer Leiden zur Überbrückung des Zeitraumes, in dem noch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, den freiwilligen Einsatz einer autogenen BTV-3 Vakzine. Jedoch betont die Kommission ausdrücklich, dass die Vorgaben der Europäischen Tierarzneimittelverordnung, insbesondere die Maßgabe der gesicherten epidemiologischen Verbindung sowie die tierärztliche Verschreibungspflicht für autogene Impfstoffe zu beachten sind.

Bis zur Verfügbarkeit von zugelassenen BTV-3-Vakzinen ist die Herstellung einer autogenen BTV-3-Vakzine unter Verwendung eines aktuellen BTV-3-Virusisolates auf tierärztliche Verschreibung möglich. Diese Vakzine kann -vorbehaltlich der Feststellung eines gesicherten epidemiologischen Zusammenhanges durch die zuständigen Landesbehörden, z.B. eines einheitlich nicht-BTV-3 freien Gebietes- durch den behandelnden Tierarzt oder unter unmittelbarer tierärztlicher Aufsicht an in gesicherter epidemiologischer Verbindung stehende, empfängliche Tiere verabreicht werden. Haftungsrechtliche Aspekte im Rahmen der Anwendung bleiben unberührt, heißt es auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Der behandelnde Tierarzt sollte den jeweiligen Tierhalter darüber aufklären, dass autogene Impfstoffe nicht im Rahmen eines Zulassungsprozesses auf ihre Unschädlichkeit und Wirksamkeit getestet werden. Der Einsatz solcher Impfstoffe ist daher grundsätzlich mit einem höheren Risiko von Nebenwirkungen und mangelnder Wirksamkeit verbunden, worüber die Tierhalter:innen informiert werden müssen. 

FLI

Tierseuchenstatistik 2023 veröffentlicht

Auch im Jahr 2023 waren die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) wieder die dominierenden Tierseuchen in Europa.

Wie aus den Jahresdaten 2023 des europäischen Tierseuchenmeldesystems (ADIS) hervorgeht, konnten im Jahr 2023 in 14 EU-Staaten sowie in sechs europäischen Drittstaaten ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen werden.

Neu aufgetreten ist die ASP im vergangenen Jahr in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Griechenland, dem Kosovo und Schweden. Insgesamt wurden laut ADIS 7.903 ASP-Fälle bei Wildschweinen registriert und damit gab es eine Steigerung von 461 Fällen oder 6,2 %. Die meisten Fälle traten mit 2.744 in Polen auf, gefolgt von Italien mit 1.047 Fällen. In Deutschland wurden verglichen mit dem Vorjahr mit 899 ASP-infizierten Wildschweinen nur noch beinahe halb so viele Fälle registriert.

Betrachtet man jedoch die ASP-Einträge in Schweinehaltungen, waren in 2023 insgesamt 16 Länder, darunter neun EU-Staaten, betroffen. 2022 waren es nur 12 Länder. Insgesamt kam es laut ADIS zu 4.513 Einschleppungen des Virus in Schweinebestände. Das waren deutlich mehr als die 537 gemeldeten Fälle im Vorjahr.

Die HPAI wurde im vergangenen Jahr bei 3.559 Wildvögeln nachgewiesen, was einem Anstieg von knapp 10% im Vorjahresvergleich entspricht. Allerdings sank die Zahl der Einschleppungen in Nutzgeflügelhaltungen um 77,5 %. Das am stärksten betroffene Land blieb Frankreich, doch sanken hier die Nachweise im Vergleich mit 2022 um 90 % auf 158 Viruseinträge.

Außer den beiden genannten hoch pathogenen Tierseuchen hat sich 2023 auch die meldepflichtige Epizootischen Hämorrhagie (EHD) weiter ausgebreitet. Die durch Gnitzen übertragene Infektionskrankheit betrifft Wiederkäuer und insbesondere Rinder. Sie hat einen ähnlichen Verlauf wie die Blauzungenkrankheit. Das Virus breitete sich 2023 von Spanien nach Frankreich und Portugal aus.

Die Fälle der Blauzungenkrankheit nahmen 2023 gegenüber dem Vorjahr in der EU ebenfalls zu, und zwar von 15 auf 51 Nachweise. Das lag auch daran, dass erstmals wieder Neuinfektionen in den Niederlanden, Belgien und Deutschland gemeldet wurden.

Proplanta

FLI bestätigt BTV in Nordrhein-Westfalen

Nachdem erst Mitte November 2023 bei einem Rind in einem Betrieb im Emsland die Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen worden ist, ist nun im nordrhein-westfälischen Kreis Wesel ein weiterer Fall der Tierseuche vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Betroffen ist Tier in einem Rinderbetrieb in Hamminkeln, bei dem der Serotyp 3 nachgewiesen wurde. Das Tier war beim Zeitpunkt der Blutentnahme Ende November 2023 nicht klinisch auffällig gewesen. Seit Oktober 2023 ist dies in Deutschland nun bereits der 25. amtlich bestätigte BTV-Fall mit diesem Virustyp.

Der betroffene Betrieb unterliegt nun für 30 Tage Beschränkungen in der Vermarktung. Anfang September 2023 waren die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden festgestellt worden.

Kreis Wesel

Virus-Varianten erschweren Impfung gegen BTV

Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) in den Niederlanden hat die Zahl der Ausbrüche zugenommen. Inzwischen sind rund 2.000 Betriebe betroffen. Die Tierseuche ist auch in Niedersachsen und Teilen Nordrhein-Westfalens aufgetreten. In allen Fällen wurde der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Das Seuchengeschehen hat der Baden-Württembergische Minister Peter Hauk zum Anlass genommen, auf die dringend erforderliche BTV-Impfung hinzuweisen. Denn auch von der französischen Seite wächst der Seuchendruck. Noch ist Baden-Württemberg jedoch frei von BTV. „Die erneuten Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Norddeutschland, den Niederlanden und Frankreich unterstreichen die Notwendigkeit der Impfung. Wir müssen mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung die weitere Ausbreitung und einen Eintrag nach Baden-Württemberg verhindern“, erklärt Minister Peter Hauk MdL.

Auch wenn gegen die neue Variante der Blauzungenkrankheit, die sich aktuell in den Niederlanden und Teilen Norddeutschlands ausbreitet, in Europa keine Impfstoffe zur Verfügung stehen, sollten Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-8-Vakzinen impfen. Denn in Frankreich wurde überwiegend der BTV-Serotyp 8 gemeldet. Insgesamt sind mehr als 1.300 Betriebe in 20 Departements betroffen.

„Um einem erneuten Ausbruch bestmöglich vorzubeugen, wurde Baden-Württemberg hierzu in 3 Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingeteilt, um in besonders eintragsgefährdeten Bereichen durch eine höhere Bezuschussung der Impfungen eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit“, betont Minister Hauk.

Ministerium Baden-Württemberg

Verdacht auf Blauzungenkrankheit in Niedersachsen

Nur gut eine Woche, nachdem in Nordrhein-Westfalen die Blauzungenkrankkheit (BTV) bei einem Schaf nachgewiesen worden ist (13.10.2023), gibt es nun auch einen amtlichen Verdacht auf Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche in einem Schaf haltenden Betrieb im Landkreis Ammerland in Niedersachsen. Die Untersuchung der Proben im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) war positiv. Eine Bestätigung durch das Friederich-Loeffler-Institut (FLI) steht derzeit noch aus. Sollte das FLI den Verdacht bestätigen, geht dies mit dem Verlust des so genannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit einher. Das Verbringen von Tieren der empfänglichen Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden) ist dann nur noch mit Auflagen möglich.

Betroffen ist eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen. Der Betrieb wurde auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes vorsorglich gesperrt und das erkrankte Tier wird behandelt. Das Blauzungenvirus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch Stechmücken, die sogenannten Gnitzen.

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Blauzungenkrankheit in NRW nachgewiesen

Rund fünf Wochen, nachdem die Niederlande von Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (BTV) in den Provinzen Nordholland und Utrecht berichtet haben, ist bei einem Schaf im nordrhein-westfälischen Kreis Kleve die erste Infektion mit Serotyp 3 (BTV-3) festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat den Nachweis bestätigt. Ganz Nordrhein-Westfalen verliert somit den Status „BTV-Frei“. Das Institut rechnet mit weiteren Ausbrüchen, insbesondere in NRW und Niedersachsen. Vor allem Schafe, Ziegen und Rinder mit BTV-typischen Symptomen sollten auf eine mögliche Infektion untersucht werden.


Seit dem ersten BTV-Nachweis in den Niederlanden hatten sich die Infektionen rasant ausgebreitet. Inzwischen haben die Behörden 616 Fälle mit klinischen Symptomen und 1020 Fälle mit positiven Laboruntersuchungen, meist bei Schafen, gemeldet. Das Land verzeichnet bislang bis zu 25 Prozent Verluste bei infizierten Schafen. Am 9. Oktober 2023 ist es zudem erstmals zu einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 gekommen. Da es derzeit kein Impfstoff gegen den Serotyp 3 zur Verfügung steht, rät das FLI, empfängliche Tiere vor Stichen der Gnitzen schützen, die das Virus übertragen.

FLI

Landwirtschaftsministerium NRW

BTV bei Schafen in den Niederlanden nachgewiesen

In den Niederlanden ist es zu Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (BTV) mit dem Serotyp 3 (BTV-3) gekommen. Betroffen sind Schafhaltungen in den Provinzen Nordholland und Utrecht. Inzwischen sind 40 Betriebe betroffenen, die von der Regierung gesperrt wurden. Zudem wurden epidemiologische Untersuchungen eingeleitet, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitteilt.

Das Institut appelliert an die Halter:innen von kleinen Wiederkäuern und Rindern in Deutschland, auf BTV-typische klinische Symptome bei ihren Tieren zu achten. Dazu gehören unter anderem hohes Fieber, geschwollene Zungen, Fressunlust, Speicheln und lethargisch bis moribundes Verhalten. Es bestehe ein großes Risiko, dass es auch in betrieben in Deutschland zu BTV-Ausbrüchen gekommen sein könnte, so das FLI. In den Niederlanden ist der Status „frei von BTV“ ausgesetzt worden, was bedeutet, dass Rinder, Schafe und Ziegen aus dem Land nur noch nach speziellen Regelungen innerhalb der EU verbracht werden dürfen.

FLI