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Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BTV) ist eine durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursachte, nicht ansteckende Virusinfektion und anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen betrifft und seit Oktober 2023 wieder offiziell in Deutschland grassiert. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Um die Tierseuche zu rück zu drängen und schwere Krankheitsverläufe und wirtschaftliche Einbußen der Landwirte zu vermeiden, sollten empfängliche Tiere entsprechend der Empfehlungen der Ständige Impfkommission Veterinärmedizin https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00060106/2024-07-01-Stellungnahme-BTV3-Impfstoffe.pdf (StIKo Vet) unbedingt geimpft werden. Dabei sollte die Grundimmunisierung der Tiere zu Beginn der Gnitzensaison nach Möglichkeit abgeschlossen sein. Dazu stehen seit Juni 2024 drei BTV-3-Impfstoffe per Notverordnung zur Verfügung. Zwei der Impfstoffe sollen jetzt auf Empfehlung der EMA https://www.ema.europa.eu/en/news/two-new-vaccines-against-bluetongue-recommended-approval offiziell zugelassen werden.

Außerdem sollten die Tiere auch durchInsektenschutzmittel vor einer Ansteckung durch Gnitzen geschützt werden.  

Virus und Serotypen

Bluetongue-Virus (BTV) ist ein doppelsträngiges RNA-Virus, das zusätzlich noch einzelne Segmente besitzt. Es gehört zum Genus Orbivirus der Familie Reoviridae und wird durch Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) transdermal übertragen. Außerdem kann eine BTV-Übertragung auch iatrogen, z.B. durch die Verwendung nicht sterilisierter Kanülen bei Mehrfachverwendung erfolgen. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt.

Es sind derzeit 27 Serotypen bekannt. Diese Serotypen unterscheiden sich in ihrer genetischen Zusammensetzung und Immunantwort, sodass eine Immunität gegen einen Serotyp nicht automatisch Schutz gegen einen anderen bietet. Nachdem im Frühjahr 2019 in Deutschland die letzten BTV-Fälle mit dem Serotyp 8 (BTV-8) registriert worden waren, breitet sich der Serotyps 3 (BTV-3) seit Oktober 2023 in Deutschland sowie in anderen Ländern Nord- und Mitteleuropas rasant aus. Bereits im September 2024 wurden in allen Bundesländern in Deutschland sowie in allen Nachbarländern BTV-3-Ausbrüche festgestellt. In andere europäische Länder wie Frankreich, Italien und Österreich kommt zusätzlich vom Serotyp 4 (BTV-4) vor.

Virusnachweis
Ein Virusnachweis im Blut gelingt frühestens 6 Tage p.i.. Die Antikörperbildung beginnt ca. 7 Tage p.i. und erreicht innerhalb von 4 Wochen den Höhepunkt. Der Virusnachweis im Blut gelingt etwa 45-90 Tage lang. Der Nachweis von Virusgenom mittels rt-PCR bis zu 220 Tagen.

Klinische Symptome und Verlauf (Bild Schafe)

Bei Schafen verläuft die Erkrankung meist akut. Symptome sind Fieber, Schwellungen im Kopfbereich, Entzündungen der Maul- und Nasenschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Lahmheit. Typisch ist eine bläuliche Verfärbung der Zunge, weshalb die Erkrankung auch Bluetongue = blaue Zunge getauft wurde. Die befallenen Schafe sterben meist nach 2-8 Tagen. Die Mortalitätsrate wird mit 2-80 Prozent angegeben. Die Stärke der Symptome kann zwischen den einzelnen Rassen variieren.

Rinder, Ziegen und Wildwiederkäuer zeigen oft mildere oder symptomlose Verläufe, können jedoch als Virusträger dienen und somit zur Verbreitung des Virus beitragen.

Mitunter können vor allem beim Rind aufgrund der diaplazentaren Übertragung auch Aborte, kongenitale Missbildungen und Fruchtbarkeitsstörungen insbesondere nach Infektion mit schwach virulenten BTV-Serotypen auftreten.

Als Differenzialdiagnosen kommenMaul- und Klauenseuche (MKS), Rinderpest, Bovine Virusdiarrhoe (BVD), Bösartiges Katarrhalfieber (BKF), Infektiöse Stomatitis, Schafpocken und Photosensibilisierung in Frage.

Rechtliche Bestimmungen und Handel

Die Blauzungenkrankheit ist in Deutschland und der EU anzeigepflichtig. Bei Ausbruch der Seuche werden eine Sperrzone sowie ein Beobachtungsgebiet festgelegt, das Wiederkäuer nicht verlassen dürfen. Zudem gelten strenge Regelungen für den Transport von Wiederkäuern und Kameliden in diesen Gebieten.

Eine flächendeckende Impfung kann dazu beitragen, Handelsbeschränkungen zu minimieren und wirtschaftliche Verluste zu reduzieren.

Links

Übersichtskarte mit BTV-Fällen in Deutschland
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

BMEL-Broschüre zum aktuellen Informationsgeschehen von BTV-3 in Deutschland
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tiergesundheit/Tierseuchen/BTV-3-Informationen.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Aktuelle Meldungen

StIKo Vet klärt über autogene Impfstoffe gegen BTV-3 auf

15. April 2024

Anfang September 2023 zeigten sich bei Schafen in den Provinzen Nordholland und Utrecht klinische Symptome, die auf die Blauzungenkrankheit (BTV) hindeuteten. Kurz danach wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) geführt. Von den Niederlanden breitete sich das BTV-3 dann über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens und Bremens aus. Und auch in 2024 befürchten Expert:innen, dass BTV-3 erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und wirtschaftliche Schäden verursachen wird.

Nach Aussage der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), ist die Impfung grundsätzlich die einzige Möglichkeit, empfängliche Wiederkäuer sicher vor einem schweren Verlauf der Blauzungenkrankheit zu schützen. Die Impfung sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Juli abgeschlossen sein. Besonders in den betroffenen Regionen sollte die Immunisierung empfänglicher Wiederkäuerarten und Neuweltkameliden spätestens im Monat Mai begonnen werden. 

Da ungewiss ist, ob rechtzeitig vor der Gnitzensaison 2024 mit einem geeigneten BTV-3 Impfstoffen gerechnet werden kann, befürwortet die StIKo Vet im Interesse der Tiergesundheit und des Tierschutzes und zur Vermeidung unzumutbarer Leiden zur Überbrückung des Zeitraumes, in dem noch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, den freiwilligen Einsatz einer autogenen BTV-3 Vakzine. Jedoch betont die Kommission ausdrücklich, dass die Vorgaben der Europäischen Tierarzneimittelverordnung, insbesondere die Maßgabe der gesicherten epidemiologischen Verbindung sowie die tierärztliche Verschreibungspflicht für autogene Impfstoffe zu beachten sind.

Bis zur Verfügbarkeit von zugelassenen BTV-3-Vakzinen ist die Herstellung einer autogenen BTV-3-Vakzine unter Verwendung eines aktuellen BTV-3-Virusisolates auf tierärztliche Verschreibung möglich. Diese Vakzine kann -vorbehaltlich der Feststellung eines gesicherten epidemiologischen Zusammenhanges durch die zuständigen Landesbehörden, z.B. eines einheitlich nicht-BTV-3 freien Gebietes- durch den behandelnden Tierarzt oder unter unmittelbarer tierärztlicher Aufsicht an in gesicherter epidemiologischer Verbindung stehende, empfängliche Tiere verabreicht werden. Haftungsrechtliche Aspekte im Rahmen der Anwendung bleiben unberührt, heißt es auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Der behandelnde Tierarzt sollte den jeweiligen Tierhalter darüber aufklären, dass autogene Impfstoffe nicht im Rahmen eines Zulassungsprozesses auf ihre Unschädlichkeit und Wirksamkeit getestet werden. Der Einsatz solcher Impfstoffe ist daher grundsätzlich mit einem höheren Risiko von Nebenwirkungen und mangelnder Wirksamkeit verbunden, worüber die Tierhalter:innen informiert werden müssen. 

FLI

Tierseuchenstatistik 2023 veröffentlicht

23. Januar 2024

Auch im Jahr 2023 waren die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) wieder die dominierenden Tierseuchen in Europa.

Wie aus den Jahresdaten 2023 des europäischen Tierseuchenmeldesystems (ADIS) hervorgeht, konnten im Jahr 2023 in 14 EU-Staaten sowie in sechs europäischen Drittstaaten ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen werden.

Neu aufgetreten ist die ASP im vergangenen Jahr in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Griechenland, dem Kosovo und Schweden. Insgesamt wurden laut ADIS 7.903 ASP-Fälle bei Wildschweinen registriert und damit gab es eine Steigerung von 461 Fällen oder 6,2 %. Die meisten Fälle traten mit 2.744 in Polen auf, gefolgt von Italien mit 1.047 Fällen. In Deutschland wurden verglichen mit dem Vorjahr mit 899 ASP-infizierten Wildschweinen nur noch beinahe halb so viele Fälle registriert.

Betrachtet man jedoch die ASP-Einträge in Schweinehaltungen, waren in 2023 insgesamt 16 Länder, darunter neun EU-Staaten, betroffen. 2022 waren es nur 12 Länder. Insgesamt kam es laut ADIS zu 4.513 Einschleppungen des Virus in Schweinebestände. Das waren deutlich mehr als die 537 gemeldeten Fälle im Vorjahr.

Die HPAI wurde im vergangenen Jahr bei 3.559 Wildvögeln nachgewiesen, was einem Anstieg von knapp 10% im Vorjahresvergleich entspricht. Allerdings sank die Zahl der Einschleppungen in Nutzgeflügelhaltungen um 77,5 %. Das am stärksten betroffene Land blieb Frankreich, doch sanken hier die Nachweise im Vergleich mit 2022 um 90 % auf 158 Viruseinträge.

Außer den beiden genannten hoch pathogenen Tierseuchen hat sich 2023 auch die meldepflichtige Epizootischen Hämorrhagie (EHD) weiter ausgebreitet. Die durch Gnitzen übertragene Infektionskrankheit betrifft Wiederkäuer und insbesondere Rinder. Sie hat einen ähnlichen Verlauf wie die Blauzungenkrankheit. Das Virus breitete sich 2023 von Spanien nach Frankreich und Portugal aus.

Die Fälle der Blauzungenkrankheit nahmen 2023 gegenüber dem Vorjahr in der EU ebenfalls zu, und zwar von 15 auf 51 Nachweise. Das lag auch daran, dass erstmals wieder Neuinfektionen in den Niederlanden, Belgien und Deutschland gemeldet wurden.

Proplanta

FLI bestätigt BTV in Nordrhein-Westfalen

14. Dezember 2023

Nachdem erst Mitte November 2023 bei einem Rind in einem Betrieb im Emsland die Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen worden ist, ist nun im nordrhein-westfälischen Kreis Wesel ein weiterer Fall der Tierseuche vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Betroffen ist Tier in einem Rinderbetrieb in Hamminkeln, bei dem der Serotyp 3 nachgewiesen wurde. Das Tier war beim Zeitpunkt der Blutentnahme Ende November 2023 nicht klinisch auffällig gewesen. Seit Oktober 2023 ist dies in Deutschland nun bereits der 25. amtlich bestätigte BTV-Fall mit diesem Virustyp.

Der betroffene Betrieb unterliegt nun für 30 Tage Beschränkungen in der Vermarktung. Anfang September 2023 waren die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden festgestellt worden.

Kreis Wesel

Virus-Varianten erschweren Impfung gegen BTV

23. November 2023

Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) in den Niederlanden hat die Zahl der Ausbrüche zugenommen. Inzwischen sind rund 2.000 Betriebe betroffen. Die Tierseuche ist auch in Niedersachsen und Teilen Nordrhein-Westfalens aufgetreten. In allen Fällen wurde der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Das Seuchengeschehen hat der Baden-Württembergische Minister Peter Hauk zum Anlass genommen, auf die dringend erforderliche BTV-Impfung hinzuweisen. Denn auch von der französischen Seite wächst der Seuchendruck. Noch ist Baden-Württemberg jedoch frei von BTV. „Die erneuten Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Norddeutschland, den Niederlanden und Frankreich unterstreichen die Notwendigkeit der Impfung. Wir müssen mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung die weitere Ausbreitung und einen Eintrag nach Baden-Württemberg verhindern“, erklärt Minister Peter Hauk MdL.

Auch wenn gegen die neue Variante der Blauzungenkrankheit, die sich aktuell in den Niederlanden und Teilen Norddeutschlands ausbreitet, in Europa keine Impfstoffe zur Verfügung stehen, sollten Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-8-Vakzinen impfen. Denn in Frankreich wurde überwiegend der BTV-Serotyp 8 gemeldet. Insgesamt sind mehr als 1.300 Betriebe in 20 Departements betroffen.   

„Um einem erneuten Ausbruch bestmöglich vorzubeugen, wurde Baden-Württemberg hierzu in 3 Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingeteilt, um in besonders eintragsgefährdeten Bereichen durch eine höhere Bezuschussung der Impfungen eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit“, betont Minister Hauk.

Ministerium Baden-Württemberg

Verdacht auf Blauzungenkrankheit in Niedersachsen

24. Oktober 2023

Nur gut eine Woche, nachdem in Nordrhein-Westfalen die Blauzungenkrankkheit (BTV) bei einem Schaf nachgewiesen worden ist (13.10.2023), gibt es nun auch einen amtlichen Verdacht auf Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche in einem Schaf haltenden Betrieb im Landkreis Ammerland in Niedersachsen. Die Untersuchung der Proben im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) war positiv. Eine Bestätigung durch das Friederich-Loeffler-Institut (FLI) steht derzeit noch aus. Sollte das FLI den Verdacht bestätigen, geht dies mit dem Verlust des so genannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit einher. Das Verbringen von Tieren der empfänglichen Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden) ist dann nur noch mit Auflagen möglich.

Betroffen ist eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen. Der Betrieb wurde auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes vorsorglich gesperrt und das erkrankte Tier wird behandelt. Das Blauzungenvirus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch Stechmücken, die sogenannten Gnitzen.

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz