Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BTV) ist eine durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursachte, nicht ansteckende Virusinfektion und anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen betrifft und seit Oktober 2023 wieder offiziell in Deutschland grassiert. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Um die Tierseuche zu rück zu drängen und schwere Krankheitsverläufe und wirtschaftliche Einbußen der Landwirte zu vermeiden, sollten empfängliche Tiere entsprechend der Empfehlungen der Ständige Impfkommission Veterinärmedizin https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00060106/2024-07-01-Stellungnahme-BTV3-Impfstoffe.pdf (StIKo Vet) unbedingt geimpft werden. Dabei sollte die Grundimmunisierung der Tiere zu Beginn der Gnitzensaison nach Möglichkeit abgeschlossen sein. Dazu stehen seit Juni 2024 drei BTV-3-Impfstoffe per Notverordnung zur Verfügung. Zwei der Impfstoffe sollen jetzt auf Empfehlung der EMA https://www.ema.europa.eu/en/news/two-new-vaccines-against-bluetongue-recommended-approval offiziell zugelassen werden.
Außerdem sollten die Tiere auch durchInsektenschutzmittel vor einer Ansteckung durch Gnitzen geschützt werden.
Virus und Serotypen
Bluetongue-Virus (BTV) ist ein doppelsträngiges RNA-Virus, das zusätzlich noch einzelne Segmente besitzt. Es gehört zum Genus Orbivirus der Familie Reoviridae und wird durch Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) transdermal übertragen. Außerdem kann eine BTV-Übertragung auch iatrogen, z.B. durch die Verwendung nicht sterilisierter Kanülen bei Mehrfachverwendung erfolgen. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt.
Es sind derzeit 27 Serotypen bekannt. Diese Serotypen unterscheiden sich in ihrer genetischen Zusammensetzung und Immunantwort, sodass eine Immunität gegen einen Serotyp nicht automatisch Schutz gegen einen anderen bietet. Nachdem im Frühjahr 2019 in Deutschland die letzten BTV-Fälle mit dem Serotyp 8 (BTV-8) registriert worden waren, breitet sich der Serotyps 3 (BTV-3) seit Oktober 2023 in Deutschland sowie in anderen Ländern Nord- und Mitteleuropas rasant aus. Bereits im September 2024 wurden in allen Bundesländern in Deutschland sowie in allen Nachbarländern BTV-3-Ausbrüche festgestellt. In andere europäische Länder wie Frankreich, Italien und Österreich kommt zusätzlich vom Serotyp 4 (BTV-4) vor.
Virusnachweis
Ein Virusnachweis im Blut gelingt frühestens 6 Tage p.i.. Die Antikörperbildung beginnt ca. 7 Tage p.i. und erreicht innerhalb von 4 Wochen den Höhepunkt. Der Virusnachweis im Blut gelingt etwa 45-90 Tage lang. Der Nachweis von Virusgenom mittels rt-PCR bis zu 220 Tagen.
Klinische Symptome und Verlauf (Bild Schafe)
Bei Schafen verläuft die Erkrankung meist akut. Symptome sind Fieber, Schwellungen im Kopfbereich, Entzündungen der Maul- und Nasenschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Lahmheit. Typisch ist eine bläuliche Verfärbung der Zunge, weshalb die Erkrankung auch Bluetongue = blaue Zunge getauft wurde. Die befallenen Schafe sterben meist nach 2-8 Tagen. Die Mortalitätsrate wird mit 2-80 Prozent angegeben. Die Stärke der Symptome kann zwischen den einzelnen Rassen variieren.
Rinder, Ziegen und Wildwiederkäuer zeigen oft mildere oder symptomlose Verläufe, können jedoch als Virusträger dienen und somit zur Verbreitung des Virus beitragen.
Mitunter können vor allem beim Rind aufgrund der diaplazentaren Übertragung auch Aborte, kongenitale Missbildungen und Fruchtbarkeitsstörungen insbesondere nach Infektion mit schwach virulenten BTV-Serotypen auftreten.
Als Differenzialdiagnosen kommenMaul- und Klauenseuche (MKS), Rinderpest, Bovine Virusdiarrhoe (BVD), Bösartiges Katarrhalfieber (BKF), Infektiöse Stomatitis, Schafpocken und Photosensibilisierung in Frage.
Rechtliche Bestimmungen und Handel
Die Blauzungenkrankheit ist in Deutschland und der EU anzeigepflichtig. Bei Ausbruch der Seuche werden eine Sperrzone sowie ein Beobachtungsgebiet festgelegt, das Wiederkäuer nicht verlassen dürfen. Zudem gelten strenge Regelungen für den Transport von Wiederkäuern und Kameliden in diesen Gebieten.
Eine flächendeckende Impfung kann dazu beitragen, Handelsbeschränkungen zu minimieren und wirtschaftliche Verluste zu reduzieren.
Links
Übersichtskarte mit BTV-Fällen in Deutschland
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/
BMEL-Broschüre zum aktuellen Informationsgeschehen von BTV-3 in Deutschland
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tiergesundheit/Tierseuchen/BTV-3-Informationen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Aktuelle Meldungen
Blauzungenkrankheit auch in Bayern nachgewiesen
Die Blauzungenkrankheit (BTV) greift in Deutschland weiter um sich. Nun hat die Tierseuche auch Bayern erreicht. Die BTV wurde bei einzelnen Tiere eines Schafe haltenden Betriebs in Aschaffenburg festgestellt. Der Nachweis wurde bereits durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.
Somit verliert nun auch Bayern als letztes Bundesland den Status „seuchenfrei“ in Hinsicht auf die BTV. Die Bundesländer haben sich jedoch geeinigt, dass Verbringungen in nicht freie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können. Im Rahmen des aktuellen BTV3-Seuchengeschehens wurden deutschlandweit bislang mehr als 2.900 Fälle amtlich bestätigt.
Blauzungenkrankheit erreicht Thüringen und Sachsen-Anhalt
Nach Mecklenburg-Vorpommern ist die Blauzungenkrankheit (BTV) erstmals nun auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt aufgetreten. Betroffen von der Tierseuche sei jeweils ein Schaf im Landkreis Eichsfeld und Nordhausen in Nordthüringen, wie das Gesundheitsministerium mitteilt. „Der heiße und feuchte Sommer beschleunigt die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit enorm, da er Stechmücken ideale Bedingungen bietet", erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner. Die Ministerin appelliert an alle Halter:innen von Rindern, Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden, ihre Tiere dringend gegen die BTV zu impfen.
Am vergangenen Mittwoch wurde das Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV3) erstmals auch im Landkreis Harz und im Altmarkkreis Salzwedel nachgewiesen. Auf Grund der Ausbrüche hat nun Sachsen-Anhalt ebenfalls seinen Status als "BTV-frei" verloren. Das bedeutet, dass für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden dürfen.
BTV erreicht Mecklenburg-Vorpommern
Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich in Deutschland weiter aus. Erstmals seit 2009 wurde die Rinderkrankheit auch in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Betroffen ist ein Mutterkuhbetrieb mit 23 Tieren im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Gemäß des EU-Tiergesundheitsrechtes wurde der Bestand gesperrt und unter amtliche Überwachung gestellt. Durch den positiven Nachweis verliert das Land den BTV-Freiheitsstatus, was zur Folge hat, dass das Verbringen der empfänglichen Tierarten sowie von Zuchtmaterial ist nun nur noch unter Auflagen möglich ist.
Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass eine Impfung gegen den BTV-Serotyps 3 der einzige Schutz vor Erkrankungen sei. Die Anwendung bestimmter nicht zugelassener Impfstoffe gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus, hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen genehmigt. Die Tierseuchenkasse von MV unterstützt diese Impfung durch Zahlung einer Beihilfe.
Auch in Göttingen sowie im Landkreis Harburg (Niedersachsen) wurden weitere BTV-Ausbrüche festgestellt. Wie das Landratsamt Harburg mitteilt, wurden bei Routineuntersuchungen Infektionen mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 3 bei je einem Tier in Rinderhaltungen in den Samtgemeinden Tostedt und Elbmarsch nachgewiesen. im Landkreis Göttingen wurden drei BTV-Infektionen festgestellt, Todesfälle gebe es bisher keine. Weitere Verdachtsfälle würden noch untersucht.
Keine BTV-Entschädigung – Hessen rät dringend zu Impfung
Nach dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BTV) im hessischen Vogelbergkreis und in Anbetracht der Häufung von BTV-Fällen in Nordrhein-Westfalen nahe der hessischen Landesgrenze ruft das Hessische Landwirtschaftsministerium Rinder- und Schafhalter:innen zur Impfung auf. Trotz vorheriger Aufrufe sei die Nachfrage in dem Bundesland noch sehr gering, so das Ministerium. Einzig die Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Verlusten.
In den Monaten von Juli bis November sind Gnitzen (Stechmücken), die Überträger der Krankheit sind, besonders aktiv. Daher befürchtet das Ministerium, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten können. Aktuell gibt es im Landkreis Kassel einen ersten Verdachtsfall. Bereits im vergangenen Monat hat das Hessen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt, nachdem die Tierseuche vermehrt in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten ist.
Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Tierverluste durch BTV nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden. Für die BTV-Impfung erhalten Tierhalter:innen einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor.
Schweiz meldet Erfolg bei Tierseuchenbekämpfung
Die Schweiz zeigt sich zufrieden mit dem Gesundheitszustand der Nutztiere im Land. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt, konnten im vergangenen Jahr alle Ziele der Tierseuchenbekämpfung erreicht werden. Mit Hilfe von Überwachungs- und Früherkennungsprogrammen sowie den Daten aus den obligatorischen Meldesystemen haben die Schweizer Veterinärbehörden den aktuellen Seuchenstand laufen kontrollieren und prüfen sowie den Nachweis der Freiheit dokumentieren können.
So erlangte der Alpenstaat den Seuchenfreiheitsstatus für die Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR), die Enzootische bovine Leukose (EBL) und das Porcine reproduktive und respiratorische Syndrom (PRRS) sowie die Aujeszkysche Krankheit und die Brucellose der Schafe und Ziegen. Für die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE), die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD), die Aviäre Influenza (AI), die Newcastle Disease (ND), die Salmonellen-Infektion des Geflügels sowie die bovine Tuberkulose konnten zudem die Ziele der Überwachungsprogramme erreicht werden. Weiterhin trat im Jahr 2023 kein Fall von Blauzungenkrankheit (BTV), Afrikanische Schweinepest (ASP) oder Tuberkulose beim Rotwild auf.
