
Herzlich willkommen!
In dieser monatlichen Kolumne gehen wir gemeinsam mit Dr. Björn Becker und Magnus Kirschstein von Petleo mit klaren Worten, unbequemen Fragen und konkreten Lösungsansätzen für einen gesünderen Praxisalltag auf die Fragen ein, wie Prozesse, Organisation und Kommunikation neu gedacht werden können und müssen, und welche Lösungen verfügbar sind. Seien Sie gespannt auf das, was alles schon geht!
EU AI Act – oder: Warum du jetzt nicht in Panik verfallen musst. Aber auch nicht schlafen solltest.
Wenn du in den vergangenen Monaten irgendeine Fachzeitschrift aufgeschlagen, einen Kongress besucht oder auch nur kurz durch LinkedIn gescrollt hast, bist du ihm mit Sicherheit begegnet: dem EU AI Act. Meistens begleitet von Begriffen wie Risikoklassen, Compliance, Bußgelder und dem unvermeidlichen Hinweis, dass das alles sehr ernst zu nehmen sei.
Stimmt. Ist es.
Aber mal ehrlich: Als Tierärzte haben wir einen gewissen Vorsprung im Umgang mit Buchstabenkrankheiten. BVD, IBR, EHV, HIT – wir lernen früh, dass hinter beängstigenden Abkürzungen meistens etwas steckt, das man verstehen und managen kann. Der EU AI Act ist da keine Ausnahme.
Keine Panik.
Viele Tierarztpraxen, die ich kenne, nutzen ChatGPT für E-Mails, Befundtexte oder Stellenanzeigen. Kein Hochrisikosystem. Keine automatisierte Diagnose. Kein Social Scoring. Damit landet man im AI Act in der untersten Risikoklasse = minimal.
Wer also ChatGPT nutzt, um einen Instagram-Post über Zeckenprophylaxe zu schreiben, ist regulatorisch gesehen so gefährlich wie ein Taschenrechner. Keine aufwendigen Compliance-Prozesse, keine Zertifizierungspflicht, kein bürokratischer Albtraum.
Kleines aber – und das gilt für alle, egal welche Risikoklasse: Verstehen, was man da benutzt, sollte man schon. Wo sind die Grenzen? Was darf rein, was nicht? Das ist keine Frage des Gesetzes, sondern des gesunden Menschenverstands. Und den haben wir ja noch.
Großes aber: Seit Februar 2025 gilt bereits Artikel 4 des EU AI Acts – die sogenannte KI-Kompetenzverpflichtung. Das bedeutet: Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss nachweisen können, dass seine Mitarbeiter wissen, was sie da tun. Schulungen, dokumentiert. Eine interne KI-Richtlinie. Irgendwas auf Papier.
Klingt nicht nur bürokratisch. Ist es auch. Aber es ist geltendes Recht und wer das bis heute nicht dokumentiert hat, befindet sich bereits in der Pflichtverletzung.
Das ist der Teil, den die meisten Praxen noch nicht auf dem Schirm haben.
Und dann ist da noch die Datenschutzfrage und hier wird’s ernst. Nicht wegen des AI Acts – sondern wegen etwas, das schon viel länger gilt.
DSGVO nicht zu vergessen
Patientendaten in die Standard-Version von ChatGPT einzugeben verstößt ggf. gegen § 203 StGB und Artikel 9 DSGVO. Der Paragraph ist bekannt – er regelt die Schweigepflicht. Und die gilt nicht erst seit KI. Aber mit KI wird der Verstoß plötzlich erschreckend einfach.
Name des Tierhalters. Adresse. Diagnose des Tieres. Alles rein in den Prompt, weil’s schneller geht.
KI-Anbieter wie OpenAI gelten rechtlich als Dritte und alles, was du an Dritte weitergibst, ist im Zweifel eine strafbare Datenweitergabe.
Wartezimmerinformation beachten
Kurze Faustregel, die ich selbst benutze: Alles, was ich nicht im Wartezimmer vorlesen würde, hat im Prompt einer generischen KI nichts verloren.
Allgemeine Texte, Vorlagen, Ideen, Strukturen – alles kein Problem. Sobald ein echter Name, eine echte Diagnose, eine echte Adresse auftaucht, sage ich: Finger weg von der Standard-Oberfläche. Aber nicht von KI generell. Wer Dokumentation, Befundtexte oder Entlassungsbriefe KI-gestützt erstellen will, kann das – er braucht dafür schlicht die richtige Umgebung. Datenschutzkonforme Lösungen mit EU-Serverstandort und Auftragsverarbeitungsvertrag gibt es inzwischen auch speziell für Tierarztpraxen. Das ist kein Luxus mehr, sondern der Stand der Technik.
Was also tun?
Drei Dinge, die du diese Woche angehen kannst:
1. KI-Richtlinie erstellen. Kein Roman. Eine Seite reicht. Was darf mit KI gemacht werden, was nicht, welche Tools sind erlaubt. Unterschreiben lassen, abheften. Fertig. Und falls du nicht weißt, wie sowas aussieht – frag einfach ChatGPT. Kein Witz. Den Prompt dazu solltest Du mittlerweile selbst erstellen können.
2. Keine Patientendaten in Standard-GPTs. Niemals Name, Adresse oder Diagnose in die öffentliche Oberfläche. Wer das für Dokumentation nutzen will, braucht eine datenschutzkonforme Lösung – mit EU-Serverstandort und Auftragsverarbeitungsvertrag. Die gibt es inzwischen, auch für Tierarztpraxen.
3. Mitarbeiter kurz „briefen“. Nicht als große Schulungsveranstaltung. Fünf Minuten im nächsten Teammeeting. Was darf rein, was nicht. Und warum.
Der EU AI Act ist kein Monster. Er ist ein Regelwerk, das – wie die meisten Regelwerke – vor allem dann zum Problem wird, wenn man es komplett ignoriert.
Wer seine Praxis vernünftig aufstellt, wird davon kaum etwas merken. Wer Patientendaten blind in öffentliche KI-Tools kippt, hat ein Problem. Nicht wegen des AI Acts – sondern weil er das schon immer hatte, und es nur gerade sichtbarer wird.
Digitalisierung mit Hirn ist keine Einschränkung. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass das Ganze langfristig funktioniert!
Dr. Björn Becker

Tierarzt, Unternehmer und Brückenbauer zwischen Praxis und Zukunft – ich bringe Digitalisierung, KI und Telemedizin dahin, wo sie wirklich wirken: in den Alltag und die Köpfe von Tierärzt:innen.
Mein Antrieb: bessere Medizin, bessere Arbeitsbedingungen und eine Branche, die endlich mutig nach vorne denkt.
Bild mit KI erstellt
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