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Abschaffung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gefordert

09.10.2026

Vor rund drei Jahren ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Mit Beginn des kommenden Jahres soll dann die Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln greifen, die an Endverbraucher abgegeben werden. Hinsichtlich des nur noch kurzen Zeitfensters und der fehlenden Einigung bei der dringend notwendigen Neugestaltung des Gesetzes, fordert der Deutschen Bauernverband (DBV) die sofortige Abschaffung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht.

„Unsere Geduld ist zu Ende. Das bestehende THKG ist untauglich, weil es keinen Mehrwert zu bestehenden Haltungskennzeichen bringt, stattdessen zusätzlichen Aufwand und Bürokratie schafft. Wir haben das Vertrauen in eine echte Neugestaltung verloren“, so Beringmeier. „Seit über einem Jahr gibt es konkrete wirtschaftsseitige Vorschläge, Rechtsgutachten und Gesprächsangebote, um eine vollumfängliche, praktikable und wirksame Umsetzung zu erreichen“, erklärt DBV-Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier. Die noch verbleibende Zeit reiche nicht aus für eine Neugestaltung. Es gäbe nunmehr keine andere Wahl, als das bestehende THKG abzuschaffen, um Schaden von der Wirtschaft abzuhalten, so Beringmeier abschließend.

DBV