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Leitlinien zum Ausstellungsverbot nach § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung veröffentlicht 

31.08.2026

Die Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungsverbots von § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) stehen ab sofort auf der Homepage der Bundestierärztekammer (BTK) zur Verfügung.

Diese wurden von der Projektgruppe „Ausstellungsverbot von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen“ der Arbeitsgruppe Tierschutz der Ländergemeinschaft Verbraucherschutz (AGT) erarbeitet. An dem mehrjährigen Prozess waren u.a. auch Vertreter:innen der Tierärzteschaft und der tierärztlichen Verbände beratend beteiligt.

Die vollständigen Leitlinien sind im geschützten Bereich der BTK-Homepage ausschließlich für approbierte Tierärzt:innen zugänglich. Zudem wird ein begleitend zu den Leitlinien erstellter Informations-Flyer zusätzlich im öffentlichen Bereich der Homepage unter „Qualzuchten“ bereitgestellt. Dieser richtet sich insbesondere an weitere Personen, die sich mit Zucht oder Ausstellungen befassen sowie an interessierte Tierhalter:innen.