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BVL warnt vor Permethrin als Zeckenschutz für Katzen

13.04.2026

Aufgrund des immer milder werdenenden Klimas wird ein ganzjähriger Zeckenschutz für Hund und Katze immer wichtiger. Allerdings müssen für die Katze andere Zeckenschutzmittel angewendet werden als für Hunde. So ist beispielsweise der Wirkstoff Permethrin von Hunden gut verträglich, bei Katzen kann die Anwendung des Wirkstoffs zu schweren Vergiftungserscheinungen bis hin zum Tod führen, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

„Katzen fehlt in der Leber das Enzym Glucuronyltransferase, um den Wirkstoff Permethrin im Körper abbauen zu können“, erklärt Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl, Präsidentin des BVL. „Auch ein unbeabsichtigter Kontakt mit dem Wirkstoff sollte deshalb vermieden werden. Das Risiko besteht insbesondere, wenn Hunde und Katzen im selben Haushalt leben.“ Wachsamkeit sei ebenso bei der Anwendung permethrinhaltiger Insektenschutzmittel zur Imprägnierung von Kleidung oder anderen Textilien geboten. Das BVL rät deshalb dazu, vor der Anwendung eines Antiparasitikums stets die Gebrauchsinformation und die Warnhinweise zu lesen. Es stehen für Katzen zahlreiche sichere Tierarzneimittel für einen wirksamen Zeckenschutz zur Verfügung. Die Tierarztpraxis berät hier gern.

Bei einer Permethrinvergiftung zeigen Katzen typischerweise Symptome wie Krämpfe, Lähmungserscheinungen, erhöhten Speichelfluss, Erbrechen, Durchfall und Atembeschwerden. Treten diese Anzeichen nach einem unbeabsichtigten Kontakt mit Permethrin auf, sollte das Tier umgehend in eine Tierarztpraxis gebracht werden. Hilfreich ist die Vorlage des Präparats oder der Packungsbeilage.

Wird versehentlich ein permethrinhaltiges Tierarzneimittel bei einer Katze angewendet, sollte die aufgetragene Lösung sofort mit Wasser und einem milden Shampoo abgewaschen werden. Vergiftungssymptome können je nach Art der Aufnahme wenige Minuten bis zu drei Tage nach Kontakt mit dem Wirkstoff auftreten. Je früher eine tierärztliche Behandlung erfolgt, desto größer sind die Überlebenschancen der Katze.

Tierhalter oder behandelnde Tierärztin bzw. Tierarzt sollten die aufgetretene Reaktion zusätzlich als unerwünschtes Ereignis an das BVL melden. Formulare und weitere Informationen stellt das BVL unter www.bvl.bund.de/uaw bereit.

BVL