Frühlingszeit ist Jungtierzeit. Die engagierten Tierretter:innen haben aktuell viel zu tun. Über die Zuständigkeiten bei einer Wildtierrettung auf fremdem Grund und Boden klärt der aktuelle „Leitfaden Jungtierrettung“ des Tierparks Nordhorn auf.
Dieser beantwortet im Speziellen die wichtigsten Fragen rund um die Rettung von Gelegen von nicht jagdbaren Arten. Dazu gehören unter anderem Fasan, Stockente oder Rebhuhn. Bei den auf den zu mähenden Wiesen und Feldern gefundenen Gelegen, deren Anzahl nach Informationen des Tierparks in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist, haben Jäger:innen ein Aneignungsrecht. Bei allen Nichtwildarten (z.B. Brachvogel, Kiebitz, etc.) ist die Aneignung verboten!
Es ist verboten, die Gelege dieser Arten zu zerstören oder zu entfernen. Die Jäger:innen bzw. andere Helfer:innen sind somit verpflichtet, diese zu kennzeichnen, so dass sie bei der Feldbearbeitung gesehen werden können. Bei der Feldbewirtschaftung müssen diese Areale dann von den Landwirt:innen ausgespart und geschützt werden. Diese Einschränkung müssen die Bewirtschafter:innen hinnehmen.
Diese und weitere Fragen werden im „Leitfaden Jungtierrettung“ beleuchtet, in der Hoffnung, mehr für Mensch und Tier zu erreichen.
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