Der Wolf wird als grundsätzlich jagdbare Tierart ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes hat der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in der vergangenen Woche zugstimmt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Ziel verfolgt werden, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen, insbesondere des präventiven Herdenschutzes, um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Balance zwischen den Interessen der Wirtschaftsbeteiligten an der Vermeidung von Schäden sowie dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Wolfs Rechnung zu tragen.
Mit dem Beschluss könnte das Gesetz noch vor Beginn der diesjährigen Weidesaison in Kraft treten. Die weiteren Termine im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sind nur noch eine reine Formsache.
Mit der Gesetzesänderung sollen die Regelungen zur Jagd auf den Wolf bundesweit einheitlich vollzogen werden. In einem Entschließungsantrag von Union und SPD zur Änderung des Bundesjagdgesetzes werden die Länder angehalten, mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen zu verwenden. Weiterhin sieht der Antrag einige Klarstellung von Formulierungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Für den Begriff „günstiger Erhaltungszustand“ soll auf die Definition im EU-Recht verwiesen werden. Liegt dieser Zustand bei einer Population nicht vor, soll die zuständige Behörde Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung ergreifen.
Wie Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV) in einer Sachverständigenanhörung im Ernährungsausschuss zu Beginn der Woche erklärte, müsse schnell und unbürokratisch gehandelt werden, um Problemwölfe möglichst zu erlegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde spät, aber nicht zu spät, einer sich veränderten Wirklichkeit Rechnung getragen. Herdenschutz bleibe jedoch weiterhin notwendig und müsse dauerhaft gefördert werden, so der DJV-Präsident.
Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Gesetzesnovelle. Die Landwirtschaft brauche beim Wolf endlich Rechtssicherheit statt unverbindlicher Absichtserklärungen, mahnte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. Notwendig sei zudem eine generelle Entnahmequote von 40 % des Wolfzuwachses. In Regionen, in denen Herdenschutz technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar sei, müsse sichergestellt werden, dass sich keine Wölfe ansiedelten.




