Nach ersten Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit des Virus BTV-3 im Jahr 2023 und einem anschließenden massiven Seuchengeschehen sowie einem eher ruhigen vergangenen Jahr ist das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) Anfang 2026 in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen worden. Betroffen ist ein einzelnes Kalb eines Betriebes in Herzogenrath (Städteregion Aachen). Als Folge des Ausbruchs musste ein bereits bestehender 150-Kilometer-Radius um einen zuvor bestätigten Fall im benachbarten Rheinland-Pfalz erweitert werden. Aktuell ist mehr als die Hälfte des Bundeslandes von einem 150-Kilometer-Radius rund um einen BTV-8-Ausbruchsberieb herum betroffen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW appelliert daher an Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen, die Schutzimpfungen gegen BTV durchzuführen, auch um unnötiges Tierleid zu verhindern und Tierverluste zu minimieren.
„Das Virus der Blauzungenkrankheit ist ein Virus, das großes Tierleid hervorrufen kann, wenn die Erkrankung ausbricht. Um die Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und im Fall von BTV-8 auch Verbringungsbeschränkungen zu vermeiden, empfehlen wir, alle Tiere, die sich mit dem Virus infizieren können, gegen BTV impfen zu lassen. Die ersten Tiere, die Symptome einer Blauzungenkrankheit aufweisen, sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden“, erklärt NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen.
Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen von Tieren, die bereits im vergangenen Jahr geimpft worden sind, sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein, so Gorißen weiter. „Um Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und auch um Handelshemmnisse zu vermeiden, empfehle ich empfängliche Tiere jetzt gegen BTV-8 impfen zu lassen. Es stehen gut wirksame und zugelassene Impfstoffe zur Verfügung“, ergänzt Monika Meyer-Schoppmann, Vetrinäramtsleiterin des zuletzt betroffenen Oberbergischen Kreises.
Erkrankte Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Lahmheiten, Apathie und teilweise Schleimhautläsionen. Auch Aborte und Todesfälle sind möglich. Tierhalter:innen finden neben umfassenden Informationen auch eine interaktive Landkarte zur Überprüfung der eigenen Betroffenheit sowie gegebenenfalls erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen sind auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE).




