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Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes verabschiedet

18.11.2025

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche ein Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes verabschiedet. Dadurch müssen Nutztierhalter:innen ab 2027 nur noch einmal im Jahr Angaben zu den Arzneimittelanwendungen machen. Bislang musste diese sogenannte TAM-Meldung im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes halbjährlich erfolgen.

Ab 2026 soll die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben auf weitere Tierarten wie Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, Füchse und Nerze in Pelztierhaltungen, bestimmte Fischarten, Pferde und der Lebensmittelgewinnung dienende Kaninchen ausgeweitet werden.

Die Erhebung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen soll hingegen von ursprünglich Ende 2025 auf Anfang 2029 verschoben werden. Das solle Bürokratieaufwand und Geld sparen, heißt es als Begründung vom BMLEH.

Da allerdings der Tagesordnungspunkt auf 00:30 angesetzt war und die Ränge des Parlamentes zur späten Stunde entsprechend leer wirkten, zweifelte die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Bundestages an. Denn für diese müssen mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.

Um die Antibiotikaminimierung im Stall geht es auch auf der Lernplattform VetMAB.de, die zahlreiche Fortbildungen zu dem Thema für Landwirte und Tierärzte anbietet.

Abgeordnetenwatch
Schweizerbauer