Die Newcastle-Disease (Newcastle Krankheit, ND) wird auch atypische Geflügelpest genannt, da sich die Symptome bei beiden Erkrankungen ähneln. In Deutschland besteht eine Impfpflicht gegen ND für Hühner und Puten, auch in Kleinsthaltungen, nicht aber für Tauben.
Im vergangenen Jahr kam es in Deutschland zu insgesamt 15 Ausbrüchen, vor allem bei Wildtauben, aber auch in Taubenhaltungen. Nach Informationen des niederländischen Landwirtschaftsministeriums wurde die Newcastle-Krankheit nun in der niederländischen Gemeinde Oldenzaal (Provinz Overijssel) nachgewiesen. Betroffen ist eine Hobbytaubenhaltung. Die Behörden haben rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Letztere erstreckt sich bis in den niedersächsischen Landkreis Grafschaft Bentheim hinein. Für die rund 20 Geflügel-haltenden Betriebe in der Obergrafschaft mit rund 2,2 Millionen Tieren gilt insbesondere das Verbot der Teilausstallung von Geflügel. Trotz des Impfschutzes rät das Grafschafter Veterinäramt Geflügelhalterinnen und -haltern dazu, ihre Tiere im Blick zu behalten und Auffälligkeiten umgehend zu melden.




