Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BTV) ist eine durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursachte, nicht ansteckende Virusinfektion und anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen betrifft und seit Oktober 2023 wieder offiziell in Deutschland grassiert. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Um die Tierseuche zu rück zu drängen und schwere Krankheitsverläufe und wirtschaftliche Einbußen der Landwirte zu vermeiden, sollten empfängliche Tiere entsprechend der Empfehlungen der Ständige Impfkommission Veterinärmedizin https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00060106/2024-07-01-Stellungnahme-BTV3-Impfstoffe.pdf (StIKo Vet) unbedingt geimpft werden. Dabei sollte die Grundimmunisierung der Tiere zu Beginn der Gnitzensaison nach Möglichkeit abgeschlossen sein. Dazu stehen seit Juni 2024 drei BTV-3-Impfstoffe per Notverordnung zur Verfügung. Zwei der Impfstoffe sollen jetzt auf Empfehlung der EMA https://www.ema.europa.eu/en/news/two-new-vaccines-against-bluetongue-recommended-approval offiziell zugelassen werden.
Außerdem sollten die Tiere auch durchInsektenschutzmittel vor einer Ansteckung durch Gnitzen geschützt werden.
Virus und Serotypen
Bluetongue-Virus (BTV) ist ein doppelsträngiges RNA-Virus, das zusätzlich noch einzelne Segmente besitzt. Es gehört zum Genus Orbivirus der Familie Reoviridae und wird durch Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) transdermal übertragen. Außerdem kann eine BTV-Übertragung auch iatrogen, z.B. durch die Verwendung nicht sterilisierter Kanülen bei Mehrfachverwendung erfolgen. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt.
Es sind derzeit 27 Serotypen bekannt. Diese Serotypen unterscheiden sich in ihrer genetischen Zusammensetzung und Immunantwort, sodass eine Immunität gegen einen Serotyp nicht automatisch Schutz gegen einen anderen bietet. Nachdem im Frühjahr 2019 in Deutschland die letzten BTV-Fälle mit dem Serotyp 8 (BTV-8) registriert worden waren, breitet sich der Serotyps 3 (BTV-3) seit Oktober 2023 in Deutschland sowie in anderen Ländern Nord- und Mitteleuropas rasant aus. Bereits im September 2024 wurden in allen Bundesländern in Deutschland sowie in allen Nachbarländern BTV-3-Ausbrüche festgestellt. In andere europäische Länder wie Frankreich, Italien und Österreich kommt zusätzlich vom Serotyp 4 (BTV-4) vor.
Virusnachweis
Ein Virusnachweis im Blut gelingt frühestens 6 Tage p.i.. Die Antikörperbildung beginnt ca. 7 Tage p.i. und erreicht innerhalb von 4 Wochen den Höhepunkt. Der Virusnachweis im Blut gelingt etwa 45-90 Tage lang. Der Nachweis von Virusgenom mittels rt-PCR bis zu 220 Tagen.
Klinische Symptome und Verlauf (Bild Schafe)
Bei Schafen verläuft die Erkrankung meist akut. Symptome sind Fieber, Schwellungen im Kopfbereich, Entzündungen der Maul- und Nasenschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Lahmheit. Typisch ist eine bläuliche Verfärbung der Zunge, weshalb die Erkrankung auch Bluetongue = blaue Zunge getauft wurde. Die befallenen Schafe sterben meist nach 2-8 Tagen. Die Mortalitätsrate wird mit 2-80 Prozent angegeben. Die Stärke der Symptome kann zwischen den einzelnen Rassen variieren.
Rinder, Ziegen und Wildwiederkäuer zeigen oft mildere oder symptomlose Verläufe, können jedoch als Virusträger dienen und somit zur Verbreitung des Virus beitragen.
Mitunter können vor allem beim Rind aufgrund der diaplazentaren Übertragung auch Aborte, kongenitale Missbildungen und Fruchtbarkeitsstörungen insbesondere nach Infektion mit schwach virulenten BTV-Serotypen auftreten.
Als Differenzialdiagnosen kommenMaul- und Klauenseuche (MKS), Rinderpest, Bovine Virusdiarrhoe (BVD), Bösartiges Katarrhalfieber (BKF), Infektiöse Stomatitis, Schafpocken und Photosensibilisierung in Frage.
Rechtliche Bestimmungen und Handel
Die Blauzungenkrankheit ist in Deutschland und der EU anzeigepflichtig. Bei Ausbruch der Seuche werden eine Sperrzone sowie ein Beobachtungsgebiet festgelegt, das Wiederkäuer nicht verlassen dürfen. Zudem gelten strenge Regelungen für den Transport von Wiederkäuern und Kameliden in diesen Gebieten.
Eine flächendeckende Impfung kann dazu beitragen, Handelsbeschränkungen zu minimieren und wirtschaftliche Verluste zu reduzieren.
Links
Übersichtskarte mit BTV-Fällen in Deutschland
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/
BMEL-Broschüre zum aktuellen Informationsgeschehen von BTV-3 in Deutschland
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tiergesundheit/Tierseuchen/BTV-3-Informationen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Aktuelle Meldungen
Belgien schafft Impfpflicht gegen BTV und EHD ab
Seit Herbst 2023 breitet sich die Blauzungenkrankheit (BTV) in zahlreichen europäischen Ländern aus. Neben dem neuen Serotyp BTV-3 wurden in den vergangenen Monaten auch weitere neue Virenstämme wie BTV-8, BTV-4, BTV-5 (Sardinien) und BTV-12 (NL) nachgewiesen. Die Krankheit hat zu Handelsbeschränkungen geführt und viele europäische Länder haben ihren Freiheitsstatus verloren.
Die Impfung kann klinische Symptome und wirtschaftliche Folgen verhindern. Aus diesem Grund haben viele Ländern im laufenden Jahr eine Impfpflicht eingeführt.
Das belgische Landwirtschaftsministerium hat nun verkündet, die Impfpflicht im kommenden Jahr zu beenden. Wie Landwirtschaftsminister David Clarinval mitteilte, werde damit auch die Kostenerstattung für die Impfung eingestellt. Auch seien ab 2026 keine Impfungen gegen die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) mehr verpflichtend.
Da das Seuchengeschehen nach Expertenmeinung jedoch besorgniserregend bleibt, hat der belgische Bauernverband mit Enttäuschung auf den Beschluss der belgischen Regierzng reagiert.
BTV-8 breitet sich in Südwestdeutschland aus
Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich weiter in Richtung Norden aus. Nach dem Nachweis des Serotyp 8 (BTV-8) im badischen Ortenaukreis nahe der Grenze zu Hessen, ist die Viruserkrankung nun im Saarland festgestellt worden. Betroffen ist ein Rinderbestand im Saarpfalz-Kreis. Die nun eingerichtete Sperrzone von mindestens 150 Kilometern reicht weit in die Nachbarbundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz hinein. Aus dieser Sperrzone heraus gelten strenge Vorgaben für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten. Vogelgrippe – diese Personengruppen sind besondersgefährdet03:40
Innerhalb der Sperrzone gilt zwar keine generelle Schlacht- oder Bewegungsverbotsregel, jedoch sind Kontrollen möglich und Auflagen einzuhalten. Neben vorbeugenden Insektenschutzmaßnahmen wird eine Impfung gegen BTV-8 dringend empfohlen.
BTV-8 in Baden-Württemberg nachgewiesen
Die Blauzungenkrankheit (BTV) hat sich nach dem ersten Auftreten im deutsch-niederländischen Grenzgebiet im September 2023 in ganz Deutschland ausgebreitet. Nachdem der Serotyp 3 (BTV-3) des Virus hauptsächlich für Infektionen gesorgt hat, ist am 8. Oktober 2025 erstmals der Serotyp 8 in Deutschland bestätigt worden. Betroffen ist eine Rinderhaltung im baden-württembergischen Ortenaukreis.
Mit dem Nachweis von BTV-8 gelten für Gebiete in einem Radius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb in Baden-Württemberg zusätzliche Regelungen in Bezug auf BTV-8 sowohl für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten innerhalb Deutschlands als auch in andere Mitgliedstaaten.
Rinder- und Schafhalter:innen sind angehalten, ihre Tiere gegen BTV zu impfen. Eine Impfung ist die einzige Möglichkeit, die empfänglichen Tiere vor den schweren Verlaufsformen der Tierseuche schützen. Auch wird eine Einschleppung weiterer Serotypen des Virus, wie BTV-4, befürchtet. Gegen die Serotypen BTV4 und BTV8 sind wirksame zugelassene Impfstoffe verfügbar. Gegen BTV3 wurden Impfstoffe entwickelt, die mittlerweile eine Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen mit einer Gültigkeit von einem Jahr erhalten haben.
Zusätzlich zu der Vakzination sollten die empfänglichen Tiere vor Angriffen durch Stechmücken (Gnitzen) geschützt werden, die die Krankheitserreger übertragen. Für den Schutz eignen sich verschiedene Repellentien. Zudem sollten mögliche Brutstätten der Mücken (z.B. Regentonnen) entfernt werden.
BTV-8 in Baden-Württemberg nachgewiesen
Erstmal seit 2019 ist in Baden-Württemberg wieder der Serotyp 8 des Blauzungenvirus (BTV-8) nachgewiesen worden. Betroffen ist ein Betrieb im Ortenaukreis. Landwirtschaftsminister Peter Hauk empfiehlt den Landwirt:innen daher dringend, ihre Wiederkäuer impfen zu lassen. „Durch die Entwicklung der Seuchensituation in den vergangenen Wochen bestand insbesondere entlang der Grenze zu Frankreich ein hohes Eintragsrisiko für Blauzungenvirus (BTV) der Subtypen 4 und 8 nach Baden-Württemberg. Daher rufe ich alle viehhaltenden Landwirtschaftsbetriebe im Land dazu auf, das Impfangebot des Landes und der Tierseuchenkasse zu nutzen und ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen alle Blauzungenvirusvarianten zu impfen“, sagte der Minister.
Bislang haben sich die Impfungen in der Bundesrepublik auf den Serotyp 3 konzentriert. Nun sollte zumindest in Baden-Württemberg auch gegen BTV-8 geimpft werden, da die BT-Impfungen nur zu einer Serotyp-spezifischen Immunität führen. Entsprechend ist eine Impfung gegen jeden einzelnen Serotyp erforderlich.
Prävention statt Massenkeulung
Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober hat die Österreichische Tierärztekammer auf die Bedeutung wirksamer Präventionsmaßnahmen im Kampf gegen Tierseuchen aufmerksam gemacht. Fälle wie Maul- und Klauenseuche (MKS), Lumpy Skin Disease oder Geflügelpest zeigen, wie verheerend die Folgen von Seuchenausbrüchen für Tiere, Landwirt:innen und die Gesellschaft sein können.
Bislang ist die Keulung des gesamten betroffenen Tierbestandes immer noch häufig die vorgeschriebene Bekämpfungsmaßnahme bei bestimmten Tierseuchen. Dazu sagt Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth: „Dieses Vorgehen bedeutet unermessliches Tierleid, wirtschaftliche Schäden und ist gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel. Wir müssen endlich konsequent in Vorbeugung investieren – in bessere Biosicherheitsmaßnahmen und eine gut vorbereitete Impfstrategie – dazu gehören auch schnell verfügbare Impfstoffe. Alle wichtigen Vertreter:innen der Politik, von Pharmaunternehmen, der Veterinärbehörden und Tiergesundheitsdienste sowie auch der Landwirtschaft müssen an einem Strang ziehen.“
Eine moderne Tierseuchenpolitik müsse auf Biosicherheit und Hygiene, wie etwa klare Standards für Stallhygiene, Transport und Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten beruhen. Weiters müssen eine funktionierende landesweite Impfstrategie sowie eine länderübergreifende Zusammenarbeit etabliert werden. Das oberste Ziel muss eine nachhaltige Früherkennung und ein weitreichendes Monitoring sein, um die schnelle Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.
