Bekanntmachung über die Veröffentlichung von Informationen im TierzuchtrechtbereichVom 07. Januar 2010, eBAnz 2010 AT13, B1 vom 05. Februar 2010 Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernimmt zum 1. Januar 2010 die Veröffentlichung von Informationen im Tierzuchtrechtbereich. Bis zum Ende des Jahres 2009 wurden Informationen über Organisationen und Veranstaltungen im Geltungsbereich des Tierzuchtrechts zunächst in schriftlicher Form vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) an die Europäische Kommission übermittelt und von der Kommission im Internet veröffentlicht. Zur Vereinfachung der Verfahren werden die Mitgliedstaaten mit der Richtlinie 2008/73/EG sowie der Entscheidung 2009/712/EG verpflichtet, seit 1. Januar 2010 u. a. die Informationen zu Zuchtorganisationen und pferdesportlichen Veranstaltungen eigenverantwortlich im Internet zu veröffentlichen und diese aktuell zu halten. Zukünftig wird die Meldepflicht mit einem Verweis auf die Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) bedient. In der TGRDEU wird seit 1999 die organisierte Tierzucht in Deutschland, d. h. die Tierzuchtorganisationen und die in Deutschland gezüchteten Haustierrassen der Tierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege sowie der Nutzgeflügelarten und Kaninchen umfassend beschrieben. Als Teil der Zentralen Dokumentation sind jetzt auf einer eigens gestalteten Seite die Informtionen zu den genannten Organisationen im Sinne der EU-Richtlinie bzw. der Entscheidung zusammengestellt. Die hier erforderlichen Informationen werden laufend von der BLE aktualisiert und sind unter folgendem Link einzusehen: Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland - TGRDEU |