Hier sehen Sie die Ergebnisse dieser Umfrage:
Teilnehmer: 4240
Frage: Die TÄHAV-Novelle ist seit 1.3.2018 in Kraft, mit ihr auch einige Neuregelungen in Sachen Antibiogrammpflicht, Umwidmungsverbot und intensivierter Dokumentation.
Welche Fragen wirft die TÄHAV-Novelle für Sie auf?
Wann muss ein Antibiogramm durchgeführt werden? | 13 % | |
Welche Ausnahme von der Antibiogrammpflicht bestehen? | 14 % | |
Welche national oder international anerkannten Verfahren sind bei der Erstellung des Antibiogramms zulässig? | 18 % | |
Wie muss künftig die Dokumentation erfolgen? | 15 % | |
Woran kann ich mich bei der geforderten Angabe der Wirktage bei Langzeit-Antibiotika orientieren? | 17 % | |
Sonstiges | 23 % |
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Fokusthema zur TÄHAV-Novelle