Die Schweiz geht hinsichtlich der Verbesserung des Tierschutzes einen großen Schritt voran. Die Vernehmlassung zu mehreren Erlassen wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in der vergangenen Woche zur Anpassung im Tierschutzbereich eröffnet. Die Erlasse beziehen sich sowohl auf die Nutztierhaltung, Tierversuche und Hundeimporte.
Der Bundesrat plant, die tierschutzrechtlichen Vorgaben gesetzlich zu stärken, da auch die Forschung laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse generiere, heißt es auf dessen Internetseite. Demnach sollen Importe von Hundewelpen verboten werden, die unter fünfzehn Wochen alt sind, wie es bereits in vielen EU-Staaten vorgegeben ist. Damit sollen unbedachte Spontankäufe von Welpen im Internet verringert werden. Zudem plant der Bundesrat, die Zucht von Versuchstieren auf das notwendige Minimum zu beschränken. Um eine Transparenz zu erreichen, soll außerdem die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Gemäß des 3R-Prinzips wird auch vorgeschrieben, dass die Versuchstiere ausnahmslos in die Käfige und Gehege mit genügend Rückzugsmöglichkeiten gehalten werden. Weiterhin soll das Touchieren (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, der Gebrauch bestimmter Methoden beim Umgang mit Pferden sowie das Kürzen der Schwänze von Schafen per Gesetz verboten werden. Die Vernehmlassung der betreffenden Erlasse dauert bis am 15. März 2024.
Bundesrat
Institutionen, die Tiere für Versuchszwecke halten, sind verpflichtet, die zuständigen Behörden regelmäßig über die Anzahl der gehaltenen Tiere zu informieren. Darunter fallen sowohl Wirbeltiere als auch Kopffüßer.
In Tierversuchseinrichtungen in Berlin werden gemäß erfolgter Meldung mehr als 600.000 Versuchstiere gehalten, eine nach Ermessen der Vereine Ärzte gegen Tierversuche und Tierversuchsgegner Berlin-Brandenburg (TVGBB) sehr hohe Zahl. Zudem bemängeln die Vereine Ungereimtheiten bei der Erfassung der Tierkapazitäten. So wurden beispielsweise 1.800 Fische, die im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gehalten werden können, versehentlich aus der Liste gestrichen, da sie „unter anderer Haltungserlaubnis“ geführt werden.
„Solche Fehler werfen Zweifel an der Genauigkeit der offiziellen Daten auf und erschüttern das Vertrauen in die Behörden“, so Diplom-Biologin Julia Radzwill, wissenschaftliche Referentin bei Ärzte gegen Tierversuche. Die Vereine kritisieren zudem unklare Angaben über die Anzahl von Hamstern im Max-Delbrück-Zentrum sowie die fehlenden Meldungen von Kaninchen der Firma Nuvisan. Auf Nachfragen erhielten die Vereine keine Antwort. „Die Klarheit und Transparenz der Berichterstattung sowohl bei den Institutionen als auch den Behörden müssen verbessert werden, um einen der Realität entsprechenden Überblick über die tatsächliche Anzahl und die Bedingungen der gehaltenen Tiere zu gewährleisten,“ so Christiane Neuhaus von TVGBB.
Positiv dagegen werde jedoch das neue Forschungszentrum Si-M, der Simulierte Mensch, gesehen, welcher humanbasierte Forschung in den Mittelpunkt stellt. „Es ist an der Zeit, die Forschung in Berlin weiter auf zukunftsweisende und vielversprechende Techniken zu lenken – weg von veralteten Tierexperimenten“, so die Biologin abschließend.
Auf der diesjährigen Tierschutztagung am 14. und 15. September 2023 geht es unter anderem auch um die Versuchstierhaltung. Die Tagung ist sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar buchbar.
Ärzte gegen Tierversuche