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Voraussetzungen für Behandlung durch Landwirt:innen

In bestimmten Fällen ist es den Landwirt:innen erlaubt, ihre Tiere selber zu behandeln. Darunter fallen das Durchführen von Impfungen, die orale Verabreichung und äußerliche Anwendung von Tierarzneimitteln sowie das Nachbehandeln akut erkrankter Tiere oder Tiergruppen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch, dass der Bestand regelmäßig von einer/m Veterinär:in betreut und mindestens vierteljährlich auf mögliche Tierseuchen untersucht wird. Die Landwirt:innen sind zudem verpflichtet, die Arzneimittel ausnahmslos über den behandelnden Tierarzt zu beziehen und einem vorliegendem Anwendungsplan zu folgen.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung sowie nach vorangegangener Untersuchung dürfen die Landwirt:innen ihre Tiere bedingt selber behandeln. Je nach Bundesland sind die Regelungen für eine Behandlung jedoch unterschiedlich.

Agrarheute

Cola kann Antibiotikaeinsatz bei Absetzern reduzieren

Ein Cola-Futter-Gemisch rund um die Absetzzeit von Ferkeln kann Antibiotikagaben verringern. Einigen Schweizer Schweinehalter:innen ist es gelungen, die Zahl der Durchfallerkrankungen bei Ferkeln zu senken, und das ohne den Einsatz von Antibiotika. Für Ferkel bedeutet die Phase des Absetzens enormen Stress, denn die Jungtiere müssen sich an ein anderes Futter, aber auch an eine fremde Umgebung bzw. Artgenossen gewöhnen. Nicht selten reagieren die Ferkel in dieser kritischen Phase mit Durchfall. Handelsübliche Cola, die über das Futter gegossen und über einen Zeitraum von ca. 10 Tagen gegeben wird, senkt den pH-Wert im Verdauungstrakt, der bei Absetzferkeln in der Regel etwas zu hoch ist. Dadurch wird bei den Jungtieren die Verdauung gefördert sowie Krankheitserreger gehemmt.

„Die Ferkel fressen das Futter-Cola-Gemisch gern, weil es sehr süß ist“, erklärt der Schweizer Landwirt Paul Arnold, der durchweg positive Erfahrungen damit gemacht hat. Seit er den Softdrink füttert, benötigt er zum Absetzen kein Antibiotikum mehr. Doch die Ferkel sind bei der Cola durchaus wählerisch, eine Light-Variante des Softdrinks lehnen die Tiere ab. Die Produktionsfirma Landi entschied sich nach einigen Anfragen dazu, eine Cola nach alter, bewährter Rezeptur, exklusiv für Schweinehalter herzustellen. An dieser Stelle sei jedoch betont, dass das Zufüttern von Cola an Ferkel in Deutschland laut Futtermittelrecht nicht erlaubt ist. Die in dem Getränk enthaltenen Stoffe sind nicht auf der Positivliste für Futtermittel gelistet. Daher kann das Verfüttern von Cola bei Kontrollen der Überwachungsbehörde oder bei einer QS-Prüfung zu rechtlichen Problemen führen.

Um die Minimierung des Einsatzes von antimikrobiellen Arzneimitteln in der Nutztierhaltung geht es auch bei VetMAB. Das Fortbildungsportal bietet E-Learningkurse für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu Schweinen, Rindern, Kälbern und Geflügel an, die das Ziel haben, das Gesundheitsmanagement im Stall zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika zu minimieren. Damit trägt VetMAB zum Kampf gegen Resistenzen und mehr Gesundheit von Mensch und Tier bei.

Agrarheute

VetMAB

Tierwohl-Bonus wird 2024 abgeschafft

Es muss mehr Wettbewerb für die Initiative Tierwohl (ITW) geben, fordert das Bundeskartellamt und veranlasste die Abschaffung des verpflichtenden Tierwohl-Bonus ab 2024. Stattdessen will die ITW eine unverbindliche Empfehlung für eine Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten einführen und somit Deutschland größtes Tierwohlprogramm auch in 2024 fortführen. Die Honorierung des Tierwohl-Engagements der Mäster soll künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer von der ITW festgelegten Empfehlung erfolgen.

„Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW.

Das Bundeskartellamtes begrüßt den Schritt. Für die Ferkelerzeuger soll laut ITW weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 wird es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrags geben: Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster liefern, erhalten einen höheren Betrag. Mit dieser Differenzierung sollen für Ferkelerzeuger zusätzliche Anreize gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen.

ITW

Bundeskartellamt