Die Anwendung des Unkrautvernichters Roundup des Bayer Konzerns steht unter dringendem Verdacht, das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), also Krebs, zu verursachen. Nun will das Unternehmen in den USA einen milliardenschweren Sammelvergleich schließen, der sowohl aktuelle als auch künftige Klagen umfassen soll. Der Vergleich wurde beim zuständigen Gericht in St. Louis (Missouri) zur vorläufigen Genehmigung eingereicht und muss noch gerichtlich bestätigt werden. Der Vergleich sieht vor, über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren maximal 7,25 Milliarden US-Dollar zu zahlen und die finanziellen Belastungen dadurch planbarer zu machen.
Der Vergleich soll Personen umfassen, die vor dem 17. Februar 2026 dem Herbizid Roundup ausgesetzt waren und entweder bereits eine NHL-Diagnose haben oder innerhalb einer Frist von 16 Jahren nach endgültiger Genehmigung des Vergleichs eine entsprechende Diagnose erhalten. Dennoch betont Bayer, dass der Vergleich kein Schuldeingeständnis für den Krebsverdacht darstelle und verweist auf das Urteil führender Regulierungsbehörden in den USA und der EU, dass Glyphosat bei sachgerechter Anwendung als sicher und nicht krebserregend zu bewerten sei. Die zur Weltgesundheitsorganisation gehörende Internationale Krebsforschungsagentur ist da anderer Ansicht. Sie hatte den Wirkstoff, der in Roundup enthalten ist, 2015 als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.
Zeitgleich zu den Bemühungen von Bayer, die Auswirkungen der in die Zehntausende gehenden Roundup-Klagen zu kontrollieren und einzudämmen, möchte US-Präsident Donald Trump, dass glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel als entscheidend für die nationale Sicherheit und die Lebensmittelsicherheit der USA klassifiziert werden. Außerdem soll eine ausreichende Produktion sichergestellt werden, damit es Landwirt:innen weiter möglich ist, effizient und kostengünstig Lebensmittel und Viehfutter zu produzieren und somit den landwirtschaftlichen Vorsprung der USA aufrecht zu erhalten.
Schweizerbauer
US-Präsident Donald Trump hat auf die Ausbreitung der Geflügelpest nun doch reagiert und Gerald Parker zum Leiter des Pandemiebüros des Weißen Hauses ernannt. Der Tierarzt und stellvertretende Dekan für Global One Health an der Texas A&M University hat bereits unter der Biden-Präsidentschaft den Nationalen Wissenschaftlichen Beirat für Biosicherheit (National Science Advisory Board for Biosecurity) geleitet.
Das Pandemiebüro des Weißen Hauses wurde nach der Corona-Pandemie vom Kongress eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, das Land und die Regierung auf pandemische Bedrohungen vorzubereiten. Der Austritt der USA aus der Weltgesundheitsorganisation ist für das Erreichen des Ziels allerdings ein Schritt in die falsche Richtung.
CBS News
Der wieder gewählte US-Präsident Donald Trump hat in seiner kurzen Amtszeit schon zahlreiche kontrovers diskutierte Beschlüsse bekannt gegeben. Mit seiner Forderung, klimarelevante Richtlinien, Leitfäden, Datensätze und Ressourcen von den Internetseiten des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) zu löschen, hat er nun neben den Klimaschützer:innen auch die Landwirt:innen gegen sich aufgebracht. Die haben jetzt Klage vor einem amerikanischen Bundesgericht eingereicht.
Geklagt haben die Organisation Earthjustice gemeinsam mit dem Knight First Amendment Institute an der Columbia University, im Namen der Northeast Organic Farming Association of New York, der Natural Resources Defense Council und der Environmental Working Group. Als Klagegrund geben die Kläger:innen unter anderem an, dass Trumps Forderung gegen verschiedene Bundesgesetze verstößt, wie Freedom of Information Act, der Administrative Procedure Act und der Paperwork Reduction Act. Zusätzlich zum Übergehen der Regierung einer verpflichtenden öffentlichen Ankündigung bemängeln die Kläger:innen auch die fehlende Transparenz bei der Veröffentlichung von Dokumenten und Richtlinien.
Die Landwirt:innen kritisieren, dass die Streichung wichtiger Ressourcen über klimafreundliche Landwirtschaft, Waldschutz, Klimaanpassung und Investitionen in saubere Energieprojekte in ländlichen Gebieten zu finanziellen Verlusten führt. Die mit dem Inflation Reduction Act im Jahr 2022 versprochenen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von 369 Milliarden Dollar würden durch die Trump-Administration blockiert. Die Kläger:innen erklären, dass genau zu dem Zeitpunkt, als Landwirt:innen versuchten, Zugang zu diesen ihnen zustehenden Geldern zu erhalten, die Informationen über die entsprechenden Programme von den öffentlichen Webseiten entfernt wurden.
„Das USDA sollte daran arbeiten, unser Lebensmittelsystem vor Dürren, Waldbränden und extremen Wetterbedingungen zu schützen, und nicht der Öffentlichkeit den Zugang zu wichtigen Ressourcen verwehren“, erklärt Jeffrey Stein, stellvertretender Anwalt von Earthjustice. Die Kläger:innen fordern eine gerichtliche Anordnung, die das USDA verpflichtet, den Zugang zu den wichtigsten Webseiten wiederherzustellen und die Entfernung weiterer klimabezogener Informationen zu verhindern. Die USDA hat bislang zu den Vorwürfen keine Stellung bezogen.
Agrarheute