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Risiko der Tollwuteinschleppung wächst durch illegale Hundeimporte

Deutschland gilt seit dem Jahr 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Durch systematische Bekämpfungsmaßnahmen konnte die Zoonose getilgt werden. Wer mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland reisen möchte, muss einen Heimtierausweis für seinen Vierbeiner mitführen, in dem die Tollwutimpfung dokumentiert ist. Mit dieser Maßnahme soll eine Einschleppung der gefährlichen Krankheit verhindert werden. Reisende sollten sich daher im Vorfeld über die jeweiligen Bestimmungen im Urlaubsland informieren und den Impfstatus ihres begleitenden Haustieres prüfen, empfiehlt die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK).

Illegal eingeführte Hunde haben jedoch das Risiko des Auftretens neuer Tollwutfälle stark erhöht. Denn gerade in Ländern wie Polen, Ukraine oder Belarus ist die Tollwut noch immer verbreitet. Hunde sollten daher auf keinen Fall illegal aus Urlaubsländern nach Deutschland gebracht werden bzw. aus illegalen Importen gekauft werden. Denn neben dem Risiko, die gefährliche Viruserkrankung einzuschleppen, müssen die neuen Hundehalter:innen mit hohen Quarantäne- und Behandlungskosten sowie diversen Verhaltensstörungen der Tiere rechnen. Zudem weist die BLTK darauf hin, dass Bußgelder erhoben werden können.

Tierärzt:innen können sich noch bis zum 26.10.2023 auf Myvetlearn.de online zum Thema Zoonosen fortbilden. In zwei, getrennt buchbaren Kursen geht Prof. Stephan Neumann (Universität Göttingen) auf die wichtigsten Zoonosen, die in der Tierarztpraxis sowie der Arztpraxis am häufigsten vorkommen, ein.

BLTK

LTK Hessen formuliert Wahlprüfsteine zur Landtagswahl

Am 8. Oktober 2023 findet die nächste Landtagswahl in Hessen statt. Das hat die Landestierärztekammer Hessen (LTK) zum Anlass genommen und Wahlprüfsteine formuliert. Neben einer Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung sorgt sich die LTK Hessen besonders um den Fachkräftemangel in der Veterinärmedizin, der noch immer große Probleme bereitet. Die Bereitstellung zusätzlicher Studienplätze, aber auch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes sowie Bürokratieabbau könnten aus Sicht der LTK Hessen zumindest ansatzweise das Problem lösen. Auch das Aufkaufen von Praxen und Kliniken durch Investoren bereitet zunehmend Sorge und erfordert nach Meinung der LTK eine Änderung des Heilberufsgesetzes.

In einem der Wahlprüfsteine formuliert die hessische Tierärztevertretung daher die Frage, ob sich die Politiker:innen für eine entsprechende Änderung einsetzen werden. Die Verteilung der Behandlungskosten von Wildtieren, die immer häufiger in Tierarztpraxen und den Tierschutzvereinen landen, ist Inhalt eines weiteren Wahlprüfsteins. Da auch die Aufnahmestationen schon jetzt überfüllt sind, stellt die LTK Hessen den Parteien zudem die Frage, welche Maßnahmen nach ihrer Meinung ergriffen werden sollen, um dieser Situation zu begegnen. Noch haben sich nicht alle Parteien zu den Wahlprüfsteinen geäußert.

LTK Hessen