Nachdem der Bundesrat in Österreich in der vergangenen Woche zugestimmt hat, kann die Novelle des Tierschutzgesetzes in Österreich endlich in Kraft treten. Für die Schweinehalter:innen, die ihre Tiere auf Vollspaltenböden halten, bedeutet die Gesetzesänderung nun, dass diese ab dem 1. Juni 2034 nur noch in sogenannten strukturierten Vollspaltenbuchten erlaubt ist, die zu einem Drittel aus Liegefläche bestehen müssen. Die zunächst vorgesehene Übergangsfrist wurde um knapp sechs Jahre verkürzt.
Das neue Gesetz sieht auch vor, dass ab dem 1. Juni 2029 erste Verbesserungen, wie mehr Platz und Beschäftigungsmaterial, in bestehenden Ställen umgesetzt werden. Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, gibt es eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren, abhängig von der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Für rund 170 Betriebe wurde somit eine sachlich begründete Härtefallregelung geschaffen. Um diese in Anspruch zu nehmen, ist eine Meldung bis zum Ende 2027 notwendig.