In der Schweiz beginnt am 1. Juli 2025 eine dreijährige Pilotphase, in der eine Impfpflicht für Kälber getestet wird. Ab dem Zeitpunkt dürfen Kälber ihren Geburtsbetrieb vor ihrem 57. Lebenstag nur verlassen, wenn sie gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft wurden. Diese Impfung muss mindestens 14 Tage vor Verlassen des Geburtsbetriebs durchgeführt und innerhalb von 28 Tagen nach Einstallung auf dem nächsten Betrieb wiederholt werden.
Ziel der Impfpflicht ist die Verbesserung der Tiergesundheit sowie das Reduzieren des Antibiotikaeinsatzes. Diese Maßnahme wurde von der Fachkommission Viehwirtschaft des Schweizer Bauernverbands beschlossen und in die QM-Schweizer Fleisch Richtlinien aufgenommen.
Durch QM-Kontrolle soll die Einhaltung der Impfpflicht überprüft werden. Bei Verstößen drohen den Tierhalter:innen Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem QM-Schweizer Fleisch-Programm. Nach Beendigung der Pilotphase und der Analyse der gesammelten Daten soll über eine definitive Aufnahme der Impfpflicht in die QM-Richtlinien entschieden werden.