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Österreich steht vor Novellierung des Tierschutzgesetzes

19.05.2025

Hinsichtlich einer Novellierung des österreichischen Tierschutzgesetzes konnte die Regierung eine Einigung erreichen. Mit der Gesetzesnovelle sollen die Tierhalter:innen im Land einerseits Planungssicherheit erhalten, anderseits sollen die Tierwohlstandards deutlich verbessert werden.

Die Novelle beinhaltet neben strengeren Anforderungen bei der Besatzdichte von Schweinen auch verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial (ab 01.06.2029) sowie einer Verbesserung der Förderprogramme. Außerdem wurde die Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten auf den 1. Juni 2034 festgesetzt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Januar 2024 die ursprünglich bis Ende 2039 dauernde Übergangsfrist gekippt. Für kurzfristig Investierende gilt allerdings eine Härtefallklausel. Hier soll eine individuelle Übergangsregelung von bis zu 16 Jahren gelten.

Sofern der Nationalrat der Änderung des Tierschutzgesetzes zustimmt, soll die Novelle fristgerecht am 1. Juni 2025 in Kraft treten. 

Während Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig die Novelle als tragfähigen und verfassungskonformen Kompromiss verteidigt, sehen die Grünen und Tierschutzorganisationen die Gesetzesänderungen als nicht ausreichend an. Die Landwirtschaftssprecherin der Grünen, Olga Voglauer, bemängelte die fehlende Verpflichtung zur Haltungskennzeichnung für tierische Produkte sowie eine klare Herkunftskennzeichnung. Der Verein gegen Tierfabriken sieht die angekündigte Umstellung als völlig ungenügend an und fordert, dass der Verfassungsgerichtshof die Novelle möglichst rasch erneut prüft und aufhebt.

Parlament Österreich

Schweizerbauer