Um Weidetierhalter:innen besser zu unterstützen, hat Hessen die Richtlinien zum Schutz der Weidetiere verbessert. Mit der neuen, am 23. Januar 2025 in Kraft getretenen Fassung, können die Tierhalter:innen bis zu 85 Prozent ihrer Investitionen für Schutzmaßnahmen erstattet bekommen. Zudem wurden die Standardkostensätze im Falle von Wolfsrissen erhöht.
„Für viele Betriebe bedeutet die Anwesenheit von Wölfen eine hohe zusätzliche Arbeits- und Kostenbelastung. Es ist daher dringend notwendig, die Weidetierhaltung bei wirksamen Präventionsmaßnahmen stärker zu unterstützen und einen unbürokratischen Schadensausgleich nach Rissereignissen zu ermöglichen“, erklärt der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.
Zusätzlich zu der Anhebung der Fördersätze erhalten die Halter:innen auch eine finanzielle Unterstützung bei der Suche und Bergung von Nutztieren nach einem Wolfsübergriff. Um die Weidetierhaltung in Hessen bestmöglich zu unterstützen, wurden die bürokratischen Anforderungen bei der Antragstellung erheblich vereinfacht, so Jung. Demnach fällt die Verpflichtung einer Dokumentation der Weidehaltung durch die Halter:innen ab sofort weg. Des Weiteren wurden die Anforderungen an einen Nachweis für einen Schadensausgleich nach einem erfolgten Wolfsübergriff erheblich gesenkt.
„Die Sorgen und alltäglichen Herausforderungen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter nehmen wir ernst. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere regionale Landwirtschaft sowie die Landschaftspflege und verdienen unsere Unterstützung. Deshalb bauen wir die bürokratischen Hürden ab“, sagt der Minister.
Die Antragsstellung im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie startet zum 15. Februar 2025.