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MKS-geschädigte Landwirte erhalten EU-Hilfen

02.05.2025

Im Januar 2025 wurde im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland bei einer kleiner Wasserbüffelherde erstmals nach mehr als 35 Jahren die Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen. Auch wenn sich die Tierseuche hierzulande nicht weiter ausgebreitet hat, waren zahlreiche Tierhalter:innen von MKS-Sperrmaßnahmen und finanziellen Einbußen betroffen. Erst seit dem 14. April 2025 gilt Deutschland wieder als „MKS-frei ohne Impfung“ nach einer entsprechenden Entscheidung der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). In Ungarn und der Slowakei jedoch grassiert die Tierseuche seit März diesen Jahres und scheint sich weiter in den Ländern auszubreiten.

Die EU wird landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die von MKS-Sperrmaßnahmen betroffen waren, entschädigen, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt hat. „Unser entschlossener Einsatz in Brüssel zahlt sich jetzt aus: Mit der Zusage der EU-Kommission können die von der Maul- und Klauenseuche betroffenen Betriebe in Brandenburg aufatmen“, betonte der geschäftsführende Agrarminister Cem Özdemir (Die Grünen).

Die betroffenen Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie sämtliche mastschweinehaltenden Betriebe in Brandenburg werden demnach finanzielle Mittel im Rahmen einer sogenannten außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme erhalten. Die EU-Kommission bereitet derweil eine Durchführungsverordnung vor, in der die genaue Höhe der Hilfen festgelegt und bekanntgegeben wird. Brandenburg hat den entstandenen Schaden auf knapp 8 Millionen Euro geschätzt.

BMEL