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Bovines Herpesvirus Typ 1

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Intervet Deutschland GmbH


Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) bei Rindern führen zu hohen wirtschaftichen Verlusten in der Milch- und Fleischproduktion. Diese werden durch Atemwegserkrankungen, Leistungsminderungen, Störungen der Fruchtbarkeit sowie Todesfälle verursacht.
Das BHV1 löst spezifische Krankheitsbilder aus. Dazu gehören die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), die Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis (IPV) und die Infektiöse Pustuläre Balanopostitis (IBP).

Die BHV1 Infektion gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird in Deutschland nach der "Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1 (BHV1 VO)" bekämpft. Die Umsetzung der Sanierung erfolgt auf Länderebene und ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten.

Der BHV1 Status hat erhebliche Konsequenzen auf die Vermarktung und den Tierverkehr. So sind BHV1-positive Rinder im nationalen und internationalen Handel zunehmend schwieriger abzusetzen oder erzielen geringere Preise. Die Teilnahme an Auktionen und Tierschauen setzt einen BHV1 Status voraus. Deshalb haben BHV1-freie Länder wie Dänemark oder die Schweiz erhebliche Handelsvorteile bei der internationalen Vermarktung. Das Ziel der BHV1 Sanierung in Deutschland ist deshalb ebenfalls die Erlangung des Status "BHV1-frei" nach Artikel 10 der EU-Richtlinie 64/432/EWG und die Nutzung der damit verbundenen Handelsvorteile.

Auf Grund der großen Bedeutung der BHV1 Infektion für Tierärzte und deren Landwirte wird in diesem Fokusthema das Wesen der BHV1 Infektion, die Sanierungsmaßnahmen sowie die dabei auftretenden Herausforderungen und die Impfung sowie die Diagnostik beschrieben.

Übersicht über den BHV-Status der Bundesländer und ausgewählter Staaten

Land / Bundesland BHV-1 Status
Baden-Württemberg Anerkennung als BHV1-freie Region beantragt
Bayern Frei
Berlin Frei
Brandenburg Frei
Bremen Siehe Niedersachen
Hamburg (Informationen werden nachgereicht)
Hessen Entfernung aller Reagenten bis 30.06.2015 geplant
Mecklenburg-Vorpommern Frei
Niedersachsen Entfernung aller BHV1-Reagenten aus den Rinderbetrieben bis zum 01.05.2015
Nordrhein-Westfalen Nach dem 31. Dezember 2015 sind Reagenten unverzüglich zu
entfernen.
Die Impfung von Rindern gegen eine BHV1-Infektion ist ab dem 1. Juli 2015 verboten
Rheinland-Pfalz Impfverbot ab 1.Juli 2015
Reagenten sind bis zum 31.12.15 aus den Beständen zu entfernen
Saarland Siehe Rheinland-Pfalz
Sachsen Frei
Sachsen-Anhalt Frei
Schleswig-Holstein Ziel ist die Entfernung aller positiv getesteten Tiere bis 2017.
Thüringen Frei
   
Österreich Frei
Dänemark Frei
Finnland Frei
Schweden Frei
Provinz Bozen in Italien Frei
Stand: 04.05.2015

BHV1-Bekämpfung*in Deutschland

Seit 1986 wird die BHV1 Infektion in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlichem Maße auf freiwilliger Basis bekämpft. Da dieses Verfahren nicht den erwünschten Erfolg brachte, wurde mit der "Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1" (BHV1 VO) die staatliche Bekämpfung dieser Tierseuche gesetzlich geregelt (s. unten).

Das Institut für Epidemiologie der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV) erfasst halbjährlich den Stand der BHV1 Bekämpfung in den 16 Bundesländern. Ziel ist es, den aktuellen Anteil auf Bestandsebene, bei Rindern insgesamt und Milchkühen in den Kategorien "BHV1-frei", "Sanierungsbestände" und "sonstige Bestände" zu erheben und den Sanierungsfortschritt zu verfolgen. Grundsätzlich weist der Sanierungsfortschritt in Deutschland einen positiven Trend auf. Auch hat sich der Anteil in der Kategorie "Sonstige Betriebe" zugunsten der Kategorie "In Sanierung" im Vergleich von 2001 zu 2002 verschoben. Die Sanierung ist in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich weit fortgeschritten. So weisen die Bundesländer Bayern und Sachsen-Anhalt mit 90,3 und 65,2% im 1. Halbjahr 2002 die höchsten Anteile an BHV1-freien Rinderbeständen auf. Dagegen sind im Saarland und Rheinland-Pfalz weniger als 10% der Rinderbestände BHV1-frei.

Bekämpfung in den Bundesländern

Stand der BHV1 Bekämpfung in den Bundesländern bezogen auf Rinderbestände Stand 30.06.2002 (nach Teuffert et al 2003)                                               

Bundesland

BHV1-frei

In Sanierung

Sonstige Bestände

Baden-Würtemberg

37,4

15,3

47,2

Bayern

90,3

9,6

0

Berlin

37,5

43,8

18,8

Brandenburg

36,3

45,4

18,2

Bremen

28,4

1,4

70,2

Hamburg

56,6

32,7

10,6

Hessen

27,3

2,8

69,9

Mecklenburg-Vorpommern

13,5

54,3

32,2

Niedersachsen

40,7

32,3

27,1

Nordrhein-Westphalen

31,8

32,3

35,9

Rheinland-Pfalz

9,4

13,5

77,1

Saarland

3,3

10,9

85,7

Sachsen

42,5

15,2

42,2

Sachsen-Anhalt

65,2

34,8

0

Schleswig-Holstein

16,0

46,6

37,4

Thüringen

18,7

32,1

49,2

Gesamt

51,4

20,8

27,8

Biologie*boviner Herpesviren

Zuordnung und Morphologie
Die beim Rind vorkommenden Herpesviren gehören zur Familie der Herpesviridae. Diese Krankheitserreger sind im Tierreich weit verbreitete und bei vielen Säugetierarten nachgewiesen worden. Bisher wurden vier bovine Herpesviren (BHV) beschrieben (BHV1, BHV2, BHV4, BHV5). Von dem International Comittee of Taxonomy of Viruses (ICTV) wird die Familie der Herpesviridae nach biologischen Kriterien in Subfamilien unterteilt: Alpha-, Beta- und Gammaherpesviridae. Zu den pathogenen Alphaherpesviren gehören u.a. das BHV1, das EHV1 und EHV4 sowie der Erreger der Marekschen Krankheit des Geflügels (MDV). Alphaherpesviren zeichnen sich durch ein breites Wirtsspektrum und kurze Replikationszyklen aus.

Das BHV1 Virus ist ein behülltes doppelsträngiges DNS Virus mit einem Durchmesser von 160 bis 240 nm. Herpesvirus Partikel bestehen morphologisch aus der Virushülle, dem Kapsid, dem Innenkörper und dem Tegument. Der Innenkörper besteht aus dem doppelsträngigen linearen DNS-Genom und wird von einem Kapsid umschlossen. Letzteres umfasst 162 Untereinheiten, die sog. Kapsomere. Innenkörper und Kapsid bilden gemeinsam das Nukleokapsid. Das Nukleokapsid wird von einer Proteinmatrix, dem Tegument umgeben, das seinerseits von einer Lipidmembran umschlossen wird.

Arten der Infektion
Von dem bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) existieren zwei Subtypen, die mit unterschiedlichen Krankheitsbildern einhergehen. BHV1 Subtyp 1 (BHV1.1) verursacht die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR). Dabei handelt es sich um eine seit mehr als 50 Jahren bekannte Erkrankung des Respirationstraktes. Die Übertragung des Virus erfolgt primär aerogen durch eine Tröpfcheninfektion. Diese geht von klinisch erkrankten oder in der Inkubation befindlichen Tieren aus. Auch kann eine Virusausscheidung von Tieren ausgehen, die eine (ggf. symptomlose) Reaktivierung durchmachen. Belebte und unbelebte Vektoren haben bei der Übertragung ebenfalls eine Bedeutung. Nach einer 2 bis 6-tägigen Inkubationszeit kommt es zu einer massiven Virusvermehrung in den Epithelzellen der befallenen Atemschleimhäute. Die Ausscheidung des Virus hält 2 bis 3 Wochen an und erfolgt mit Nasen- und Tränensekret sowie dem Speichel. Von der primär besiedelten und geschädigten Schleimhaut breitet sich das Virus dann hämatogen, nerval sowie von Zelle zu Zelle aus.
Durch die Virämie wird der Erreger in Zielgewebe wie Uterus mit Plazenta und Embryo sowie Ovarien, Eileiter und Euter sekundär abgesiedelt. Deshalb können neben Umrindern und Zyklusstörungen auch Aborte und Totgeburen sowie Mastitiden auftreten. Infizierte Epithelzellen zeigen eine ballonierende Degeneration mit Bildung von Einschlusskörperchen. Unter Beteiligung von Leukozyten und Bakterien kommt es dann zu herdförmigen eitrigen Einschmelzungen.

BHV1 Subtyp 2 (BHV1.2) verursacht die Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis (IPV) beziehungsweise die Infektiöse Pustuläre Balanopostitis (IBP). Beide Erkrankungen sind in Europa seit langem bekannt. Die Übertragung erfolgte früher durch den Deckackt. BHV1.2 wird mit dem Sperma und dem Vaginal- bzw. Präputialsekret ausgeschieden. Die Einführung der künstlichen Besamung hat den venerischen Übertragungsmodus jedoch weitgehend eliminiert. Zwischen weiblichen Tieren erfolgt die Übertragung durch Verschmieren von virushaltigem Vaginalschleim.

Zu den bovinen Herpesviren gehört auch BHV2 der Erreger der Bovinen Herpes-Mamillitis oder Pseudo-Lumpy Skin Disease. BHV3 ist für das Bösartige Katarrhalfieber und BHV5 für die Herpes-Enzephalitis des Kalbes (ehemals BHV1 Subtyp 3) verantwortlich. Die Pathogenität von BHV4 ist fraglich.

Latenz
Nach einer primären Virusvermehrung in den Epithelzellen des Atmungstraktes wandert das Virus über sensorische Fasern des fünften Gehirnnerves (N. Trigeminus) in das trigeminale Ganglion. Bei genitaler Infektion erfolgt eine Wanderung in das Sakralganglion. Latente Strukturen konnten auch im regionalen Lymphgewebe nachgewiesen werden. Das Überstehen einer BHV1 Infektion führt zur Immunität, die auf humoralen Antikörpern v.a. aber auf lokalen, zellvermittelten Abwehrkräften beruht. Die Immunität geht mit einer latenten Anwesenheit des Erregers in einem der og. Ganglien einher. Dieser Zustand ist äußerlich unauffällig und kann nur serologisch diagnostiziert werden. Er wird deshalb als Viruslatenz bezeichnet. Das im Latenzstadium verharrende BHV1 kann bei entsprechender Belastung (Stress) reaktiviert, vermehrt und ausgeschieden werden. Dabei wird der Erreger vom gleichen Gewebe ausgeschieden, in dem er sich schon bei der Primärinfektion vermehrt hatte, d.h. der Nasenschleimhaut.

Wichtig ist, dass der BHV1 Stamm der ersten Infektion für die Latenz verantwortlich ist. Alle weiteren rekurrierenden Infektionen werden von diesem Stamm ausgelöst und nehmen ihren Ausgang von dem primär infizierten Organ. Die Immunität schützt lediglich vor erneuten IBR Erkrankungen nicht jedoch vor Superinfektionen. Latent BHV1 infizierte Tiere reagieren i.d.R. serologisch positiv. Ausnahmsweise kann eine negative serologische Reaktion auftreten (falschnegativ).

Krankheitsformen*und klinisches Bild

Die IBR/IPV Viren können beim Rind folgende Krankheitsbilder verursachen:

Infektiöse Bovine Rhinotracheitis
Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis
Infektiöse Pustuläre Balanopostitis
Abort
Konjunktivitis / Keratokonjunktivitis
Meningoenzephalitis

Erkrankungen des Bestandes mit IBR gehen zum einen von neu eingestellten, klinisch IBR-kranken Tieren aus. Zum anderen stellen gesund erscheinende aber latent mit BHV1 infizierte Rinder eine Ansteckungsquelle dar. Bei letzteren kann eine Reaktivierung und erneute Ausscheidung des Erregers auftreten. Als Auslöser kommen verschiedene Stressoren wie u.a. Abkalbung, Transport, Crowding, Klimaeinflüsse, andere Erkrankungen sowie die Behandlung mit Glukokortikoiden oder Impfungen in Frage. Das latent infizierte und erneut ausscheidende Tier bleibt i.d.R. symptomlos.

Klinische Symptome
Durch die Infektion der oberen Luftwege mit BHV1 kommt es zu einem Verlust der Zilien, einer Beeinträchtigung der zellvermittelten Abwehr und Lungenfunktion. Dadurch ist die Widerstandskraft der Schleimhäute gegenüber Sekundärinfektionen mit Pasteurellen, Mykoplasmen, Parainfluenza 3 und BVD vermindert. Entsprechend der unterschiedlichen Sekundärinfektionen sowie der unterschiedlichen Abwehrlage variiert das klinische Bild der IBR.

Zu den typischen Symptomen gehören plötzlich einsetzende Inappetenz, Milchrückgang, hohes Fieber sowie Nasenausfluß (serös => mukös bis mukofibrinös), Tränenausfluß, Speicheln und Niedergeschlagenheit. Darüber hinaus sind die Tiere lichtscheu und haben einen geröteten Naseneingang ("Red Nose Disease") und geschwollene Konjunktiven sowie Schleimhäute des Flotzmauls. Manchmal sind grauweißliche Flecken zu erkennen. Mitunter besteht auch mäßiger bis kräftiger Husten. Die Atmung ist oberflächlich, die Atemfrequenz erhöht. Bei Belastung kann Atemnot auftreten. Aborte treten meist im 6. bis 8. Trächtigkeitsmonat und zwar erst 1 bis 3 Monate nach der klinischen Erkrankung auf. Neugeborene Kälber können bereits intrauterin infiziert worden sein. I.d.R. erfolgt die Infektion bei Kälbern jedoch perinatal durch postpartale Ausscheidung von primärvermehrtem oder reaktiviertem Virus.

Differentialdiagnosen
Differentialdiagnostisch sind Enzootische Bronchopneumonie, Bovine Virusdiarrhoe/ Mucosal Disease (BVD/MD), Maul- und Klauenseuche (MKS) und Bösartiges Katarrhalfieber (BKF) zu bedenken.

Verlauf
Morbidität und Letalität hängen von der immunologischen Ausgangssituation des betroffenen Bestandes, Sekundärerkrankungen des Atmungsapparates sowie zusätzlicher Belastungen ab. In nicht geimpften Milchvieherden beträgt die Morbidität 10 bis 30% und die Letalität < 3%. Bei ungeimpften Mastrindern ist eine Morbidität von bis zu 100% und eine Letalität von 10% möglich.

Steckbrief*zu BHV1

   

Bezeichnungen

BHV1 Infektion, Bovine Herpes Virus Infektion Typ 1,

Ansteckende Nasen- und Luftröhrenentzündung, IBR, Red Nose Disease

Biologie des Virus

Alphaherpesviridae, Herpesvirus

Art der Infektion

IBR, IPV, IPB

Krankheitsbilder

Infektiöse Bovine Rhinotracheitis

Infektiöse Pustuläre Vulvovaginitis

Infektiöse Pustuläre Balanopostitis

Abort

Konjunktivitis / Keratokonjunktivitis

Meningoenzephalitis

Klinische Symptome

IBR: Rezidivierende Bronchopneumonie, Fieber, Milchrückgang, Todesfälle, Kümmern, Aborte im 7.-8. Monat

IPV: Umrindern, Endometritis, verlängerte Güstzeiten, Follikulitis der Vaginalschleimhaut (Reibeisenvagina)

IBP: Deckunlust, Deckunfähigkeit

Pathogenese

Inkubation, Virusvermehrung, Ausscheidung, Immunität mit Viruslatenz, ggf. Reaktivierung mit erneuter Ausscheidung

Differentialdiagnosen

Enzot. Bronchopneumonie, BVD/MD, MKS, BKF

Besonderheiten

Viruslatenz in Ganglienzellen

Rechtliche Grundlagen

Anzeigepflichtig

BHV1 VO, Deckinfektion VO Rinder gem. Bundesverordnung, Tierseuchengesetz

Prophylaxe

Sanierungsmassnahmen der jeweiligen Bundesländer

Weitere Informationen

www.msd-tiergesundheit.de , www.vetion.de

Übersicht*BHV1 VO vom 3. Februar 2003

 

§

Name

Inhalt

1

Begriffsbestimmungen

Definition folgender Termini

- Ausbruch

wenn die BHV1 Infektion

a) durch virologische Untersuchung (Virus- oder Antigennachweis) oder
b) durch klinische und serologische Untersuchungen (Antikörpernachweis) festgestellt worden ist.

- Verdacht des Ausbruchs

Verdacht des Ausbruchs der BHV1-Infektion, wenn das Ergebnis der klinischen oder serologischen Untersuchung den Ausbruch einer BHV1-Infektion befürchten lässt.

- BHV1-freier Rinderbestand

- BHV1-freies Rind

- Reagent

2

Impfungen

Rinder dürfen gegen eine BHV1-Infekton nur mit Impfstoffen geimpft werden, bei deren Herstellung
1. Virusstämme verwendet worden sind, die eine Deletion des Glykoprotein-E-Gens aufweisen (negativer gE-Marker) und die nicht zur Bildung von gE-Antikörper im geimpften Rind führen, oder

2. Virusstämme verwendet worden sind, die keine Deletion aufweisen, und zwar in Beständen, in denen die Rinder ausschließlich gemästet und zur Schlachtung abgegeben werden.

2a

Untersuchungen

Der Besitzer hat, soweit sein Rinderbestand nicht bereits nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BHV1-frei ist, alle Zucht- und Nutzrinder im Alter von über neun Monaten im Abstand von längstens zwölf

Monaten nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde, untersuchen zu lassen

1. sofern die Rinder des Bestandes nicht gegen eine BHV1-Infektion geimpft worden sind, blut oder milchserologisch auf Antikörper gegen das Virus der BHV1-Infektion,

2. sofern die Rinder des Bestandes mit Impfstoffen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 geimpft worden sind,

blutserologisch auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des Virus der BHV1-Infektion untersuchen zu lassen.

3

Verbringen von Rindern

Zucht- und Nutzrinder dürfen aus einem Bestand nur verbracht oder in einen Bestand nur eingestellt werden, wenn sie die Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2 erfüllen und von einer amtstierärztlichen Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 oder 3 begleitet sind.

Definition von Ausnahmen

4

Weitergehende Befugnisse der zuständigen Behörde

Mögliche Anordnungen der zuständigen Behörde

5

Schutzmaßregeln

Auflistung der Schutzmaßregeln im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs der BHV1-Infektion in einem Gehöft oder an einem sonstigen Standort

6

Sperre

Vorschriften für eine Sperre, wenn der Ausbruch der BHV1 Infektion amtlich festgestellt worden ist

7

Tötung

Möglichkeit der Anordnung der Tötung

8

Sperrbezirk

Möglichkeit der Erklärung eines Sperrbezirkes

9

Ansteckungsverdacht

Epizootiologische Nachforschungen und behördliche Beobachtung

10

Reinigung und Desinfektion

Vorgaben für Reinigung, Desinfektion, Schadnagerbekämpfung, Entsorgung von Futter und Dung, flüssige Abgänge

11

Ausstellungen, Märkte

Betrifft Rinder, die sich auf Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen befinden

12

Aufhebung der Schutzmaßregeln

Angeordnete Schutzmaßregeln sind aufzuheben, wenn die BHV1-Infektion erloschen ist oder der Verdacht auf BHV1-Infektion beseitigt ist.

Definition, wann die BHV1-Infektion als erloschen gilt

13

Ordnungswidrigkeiten

Definition von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Tierseuchengesetztes

Anlage 1

Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1 -Infektion gilt

Abschnitt I: Von einer BHV1-Infektion freier Rinderbestand (Basisuntersuchung)

Abschnitt II: Aufrechterhaltung der BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes (Kontrolluntersuchungen)

Anlagen 2 und 3

Amtstierärztliche Bescheinigungen über die BHV1-Freiheit

BHV1 Verordnung

Die Bekämpfung der Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1 (BHV1) wird seit dem 25. November 1997 durch die „Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1“(BHV1 VO) gesetzlich geregelt. Diese erste Form der BHV1 VO war als Handelsverordnung konzipiert. Neben der Kontrolle beim Verkauf von Tieren wurde die Anwendung von BHV1 Markerimpfstoffen und entsprechenden diagnostischen Methoden in die Bekämpftung der BHV1 eingeführt. Allerdings erwies sich diese erste Fassung als nicht ausreichend für eine erfolgreiche BHV1 Bekämpfung. Deshalb wurde am 29. November 2001 die „Erste Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung“ erlassen. Diese veränderte Fassung ist mit geringfügigen Anpassungen vom 3. Februar 2003 die Grundlage der derzeitigen BHV1 Bekämpfung in Deutschland.

Sanierungsprogramme

a) Herkömmliche Sanierungskonzepte
Frühere Sanierungskonzepte beruhten neben Hygienemaßnahmen auf dem Einsatz herkömmlicher nicht markierter Impfstoffe. Alle Rinder sollten frei von BHV1 sein und keine Antikörper gegen BHV1 im Blut haben. Durch die Verabreichung herkömmlicher BHV1 Impfstoffe bilden die Impflinge jedoch Antikörper, die mit den Antikörpern gegen das Feldvirus identisch sind. Eine Unterscheidung zwischen Feld- und Impfvirus ist somit nicht möglich. In beiden Fällen sind die Tiere BHV1-positiv. In früheren Sanierungsprogrammen wurden die BHV1-freien Rinder und die Nachzucht nicht geimpft, um diese als BHV1-frei zu erhalten. Folglich hatten BHV1-negative Rinder engen Kontakt zu geimpften Feldvirus-infizierten Tieren und waren somit einem ständigen Infektionsrisiko ausgesetzt. Vakzinationen mit konventionellen Impfstoffen haben i.d.R. zuverlässig vor klinisch manifesten BHV1 Infektionen geschützt und damit die ökonomischen Verluste in der Rinderhaltung reduziert. Latente Feldvirusinfektionen konnten durch die Vakzination jedoch nicht verhindert werden.

b) Heutige Bekämpfungsmaßnahmen
Deshalb war die angestrebte BHV1 Sanierung allein durch Vakzination, ohne ein begleitendes Bekämpfungsprogramm, nicht möglich. Einige Europäische Länder wie die Schweiz, Dänemark, Finnland, Schweden und Österreich besitzen heute den Status "BHV1-frei". Aufgrund von Handelsbeschränkungen innerhalb der EU für BHV1-positive Rinder wurde vor einigen Jahren beschlossen, die BHV1 Sanierung in Deutschland zu intensivieren. Deshalb werden seit 1997 Infektionen von Rindern mit BHV1 in Deutschland als anzeigepflichtige Tierseuche bekämpft (VO zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1, Erste VO zur Änderung der BHV1 VO vom 29.11.01). Grundsätzlich basiert die Bekämpfung auf zwei unterschiedlichen Vorgehensweisen.

1. Das Selektionskonzept sieht die Diagnostik und Abschaffung BHV1-positiver Rinder ohne Impfung vor und erlaubt nur in Ausnahmefällen die Vakzination der Tiere. Dieses Konzept wird von Bundesländern mit einer geringen BHV1 Seroprävalenz befolgt. Dagegen versuchen Länder mit einer hohen BHV1 Seroprävalenz, das Virus mit Hilfe des Markerkonzeptes aus den Beständen zu verdrängen.

2. Das Markerkonzept basiert auf der Impfung mit sog. Markerimpfstoffen und der serologischen Differenzierung von geimpften und Feldvirus-infizierten Tieren durch die Markerdiagnostik. Dabei kommen Impfstoffe aus attenuierten bzw. inaktivierten Erregern zum Einsatz, bei denen ein Glykoprotein (das Glykoprotein E, gE) fehlt (Deletion).

Grundsätzlich ist die BHV1 VO für die Durchführung von Sanierungsprogrammen geeignet. Allerdings sind die Ausführungen zum Teil widersprüchlich, kompliziert, und fachlich nicht zu begründen oder praxisfremd (Beer 2003). Die Bundesländer haben daher eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung der Verordnung und sollten versuchen, die Ausführungsbestimmungen entsprechend anzupassen und zu überwachen.

Es hat sich gezeigt, dass die Bildung von BHV1 Koordinierungsstellen und die konsequente Aufklärung (Amtsveterinär, Hoftierarzt, Landwirt) die Umsetzung erheblich verbessern. Die verschiedene Ausgangssituation in den einzelnen Bundesländern macht ein länderspezifisches Vorgehen notwendig. Der Bekämpfungserfolg hängt weiterhin primär von der konsequenten Verfolgung eines Sanierungskonzeptes und einer engen Verzahnung der Beteiligten vom Landwirt bis zum Amtsveterinär ab.

Ziele und Möglichkeiten sowie Grenzen

Ziele, Möglichkeiten und Grenzen der Selektions- und Markerkonzept bei der BHV1 Sanierung

Selektionskonzept

Markerkonzept

Ziel

BHV1-freie Tiere, Bestände, Regionen

BHV1-gE-Antikörper negative Tiere, Bestände, Regionen

Möglichkeiten

Verschiedenste, sehr sensitive und spezifische serologische Tests (Neutralisationstest, indirekter ELISA, gB-ELISA)

Serologische Untersuchung auf Antikörper in Einzelblutproben und Poolmilch

Günstige und einfache Überwachung des Bestandsstatus über Poolmilch

Neutralisationstest steht als Goldstandard zur Verfügung

Keine Vakzinierung (Ausnahmen möglich in Mastbeständen und bei Reagenten)

Keine Handelsbeschränkungen für freie Bestände und Regionen

Schnelle epidemiologische Analyse durch serologisches Screening

Schutz vor klinischer Erkrankung durch Impfung

Reduktion bzw. Prävention der Feldvirusausscheidung

Ev. Verdrängung von Feldvirus durch Impfvirus

Serologische Differenzierung von geimpften und Feldvirus-infizierten Tieren durch Markerdiagnostik

Einsatz in Beständen und Regionen mit hoher Prävalenz

Einsatz im Mastbereich in Mischbetrieben

Grenzen

Probleme in Beständen und Regionen mit hoher BHV1 Prävalenz

Hohe Kosten für das Abschaffen BHV1-positiver Tiere

Ungeschützte Population ist bis zur endgültigen Tilgung der latenten Virusträger gefährdet

Reinfektionen freier Bestände verursachen hohe wirtschaftliche Verluste

Strenge Anforderungen an das Betriebsmanagement erforderlich (Hygienevorschriften)

Nur ein Testprinzip (gE-blocking-ELISA)

gE-Antikörpertests weniger sensitiv und spezifisch (latent infizierte Tiere werden ggf. übersehen)

nur Einzelproben für den gE-Antikörpernachweis geeignet

Serokonversion gegen gE kann insbesondere bei der BHV1 Infektion geimpfter Tiere erst spät oder gar nicht erfolgen

Impfung BHV1-negativer Tiere erschwert Diagnostik (nur noch gE-ELISA)

BHV1 Reaktivierung und (latente) BHV1 Infektion werden durch die Impfung nicht vollständig verhindert

Handelsbeschränkungen für geimpfte Tiere bei Export in freie Regionen

Frequently Asked Questions

Was bringt die BHV1 Sanierung?

Es gibt zwei wichtige Gründe für eine BHV1 Sanierung. Zum einen geht es darum, den Status „BHV1-frei“ zu erreichen. Damit entfallen die empfindlichen Handelsbeschränkungen, die für „Sanierungsbestände“ oder „Sonstige Bestände“ gelten. Zum anderen verursachen die durch BHV1 hervorgerufenen Erkrankungen grosse wirtschaftiche Verluste in der Milch- und Fleischproduktion. Dazu gehören Atemwegserkrankungen, Leistungsminderungen, Störungen der Fruchtbarkeit (Aborte, Umrindern) sowie Todesfälle. Gerade in Zeiten niedriger Milchpreise müssen die Milcherzeuger alle ertragsmindernden Faktoren konsequent ausschließen. Dazu gehört eine konsequente BHV1 Sanierung. Langfristiges Ziel ist es, den Status „BHV1-frei“ für ganz Deutschland zu erreichen.

Was bedeutet Lebend- und Totimpfstoff?

Lebendimpfstoffe enthalten einen infektiösen aber abgeschwächten (attenuierten) BHV1 Stamm. Dieser kann sich im Wirtstier vermehren, ist aber avirulent. Da das Virus in Lebendimpfstoffen vermehrungsfähig ist, können diese nicht nur systemisch sondern auch intranasal eingesetzt werden. Bei intranasaler Verabreichung tritt bereits innerhalb von einigen Stunden eine lokale Immunität ein. Auch können junge Kälber mit noch vorhandenen maternalen Antikörpern wirksam geimpft werden. Lebendimpfstoffe sind für die Notimpfung geeignet. Totimpfstoffe sind dagegen nicht replikationsfähig und nicht infektiös. Die Applikation erfolgt subkutan um unerwünschte lokale Reaktionen zu vermeiden. Impfstoffe aus inaktivierten Erregern schützen vor klinischen Erkrankungen. Totimpfstoffe werden bevorzugt bei Reagenten (stabile Seuchenlage) eingesetzt.

Wann muss ich Lebend- und wann Totimpfstoff einsetzen?

Ein allgemein gültiges Impfschema kann nicht empfohlen werden. Zum einen spielen der Durchseuchungsgrad und die Haltungsbedingungen eine Rolle und zum anderen müssen die jeweiligen Leitlinien der Bundesländer berücksichtigt werden. Eine Absprache mit den Veterinärbehörden ist erforderlich. Eine Grundimmunisierung sollte im infizierten Bestand mit Lebendvakzine (zweimalige Impfung im Abstand von 4 – 6 Wochen vor dem 3. Lebensmonat) erfolgen. Beim Impfstoff mit dem Impfstamm GK/D ist eine Einmalimpfung als Basisschutz ausreichend! Bei weiterführenden Impfungen kann dann auch inaktivierte Vakzine eingesetzt werden. Lebendimpstoffe haben den Vorteil, dass sie auch zur Notimpfung dienen können, um eine weitere Ausbreitung im Bestand zu verhindern.

Was ist eigentlich eine Markervakzine?

Ziel einer Impfung ist es, Abwehrkräfte (humoral, zellulär) gegen einen Erreger auszubilden und damit einen Infektionsschutz aufzubauen. Bei herkömmlichen (konventionellen) Impfstoffen ist keine Unterscheidung zwischen den vom Impfvirus hervorgerufenen Antikörpern und den vom Feldvirus induzierten Antikörpern gegeben. Deshalb ist eine effektive BHV1 Sanierung mit konventionellen Impfstoffen nicht erfolgreich. Markierte Impfstoffe (Markervakzine) sind Impfstoffe, die auf strukturell veränderten Vakzinestämmen basieren. Dadurch ist es möglich, impfstoffbedingte und vom Feldvirus induzierte Antikörper zu unterscheiden. Für die Diagnostik ist wesentlich, dass Markerimpfstoffe ein Antikörperprofil induzieren, welches sich von dem einer Feldinfektion unterscheidet. Markerimpfstoffe bieten klare Vorteile bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten, die über serologische Untersuchungen diagnostiziert werden.

Wie sicher sind die Impfstoffe?

Für die Zulassung werden an die Sicherheit von Impfstoffen vielfältige Anforderungen gestellt. Diese sollen eine Gesundheitsgefährdung der vakzinierten Tiere durch die Impfstoffe ausschliessen. Grundsätzlich gehören dazu die Verträglichkeit bei Überdosierung, mögliche Auswirkungen auf Reproduktions- und Milchleistung, Kontaminationen des Impfstoffes sowie eine mögliche Reaktivierung des Impfstammes. Kontrollierte Untersuchungen mit dem GK/D Impfstamm haben ergeben, dass selbst bei mehrfacher Überdosierung keine klinischen Symptome, keine Aborte und keine negativen Einflüsse auf die Milchleistung auftraten. Auch waren alle neugeborenen Kälber BHV1-frei. Eine serumfreie Produktion schließt Risiken in Form von Kontaminationen mit anderen Viren aus. In Praxi hat die theoretisch mögliche Reaktivierung von Impfvirus durch Transport oder die Verabreichung von Kortikosteroiden keine Bedeutung.

Wie sicher sind die Impfstoffe?

Für die Zulassung werden an die Sicherheit von Impfstoffen vielfältige Anforderungen gestellt. Diese sollen eine Gesundheitsgefährdung der vakzinierten Tiere durch die Impfstoffe ausschliessen. Grundsätzlich gehören dazu die Verträglichkeit bei Überdosierung, mögliche Auswirkungen auf Reproduktions- und Milchleistung, Kontaminationen des Impfstoffes sowie eine mögliche Reaktivierung des Impfstammes. Kontrollierte Untersuchungen mit dem GK/D Impfstamm haben ergeben, dass selbst bei mehrfacher Überdosierung keine klinischen Symptome, keine Aborte und keine negativen Einflüsse auf die Milchleistung auftraten. Auch waren alle neugeborenen Kälber BHV1-frei. Eine serumfreie Produktion schließt Risiken in Form von Kontaminationen mit anderen Viren aus. In Praxi hat die theoretisch mögliche Reaktivierung von Impfvirus durch Transport oder die Verabreichung von Kortikosteroiden keine Bedeutung.

Kann ich eine Notimpfung machen ?

Ein Lebendimpfstoff wie Bovilis® IBR Marker kann intranasal und auch in Gegenwart maternaler Antikörper verabreicht werden. Dies ist bei akuter Infektionsgefahr wichtig und bei jungen Kälbern wenn respiratorische Probleme auftreten. So wurde in einer Untersuchung gezeigt, dass eine intranasale Impfung drei bzw. vier Tage vor einer Belastung die klinischen Symptome (Fieber, Virusausscheidung) deutlich reduzierte. Weiterhin wurde demonstriert, dass eine intranasale Applikation bei Kälbern in einem Alter von zwei Wochen einen signifikanten Schutz gegen eine Belastungsinfektion gewährt.

Können geimpfte Tiere BHV1 ausscheiden ?

Durch eine Impfung mit einem Lebendimpstoff werden die Dauer und die Höhe der Ausscheidung von Feldvirus deutlich reduziert aber nicht hundertprozentig verhindert. Deshalb kann bei geimpften feldviruspositiven Tieren in Einzelfällen Feldvirus im Nasenschleimtupfer nachgewiesern werden. Hinsichtlich der Ausscheidung von Impfvirus besteht bei Lebendimpfstoffen die Möglichkeit einer Reaktivierung, wenn der Impfstamm latent persistiert. So wurde nach Transport oder Verabreichung von Kortikosteroiden bei konventionellen Impfstoffen eine Provokation der Reaktivierung von Impfvirus beschrieben. Berichte über eine Reaktivierbarkeit der Markerimpfstoffe sind unterschiedlich. In einer Untersuchung konnte der intranasal und intramuskulär verabreichte Markerimpfstoff (Stamm GK/D) nach Applikation von Dexamethason 7 Monate post vaccinationem nicht reaktiviert und isoliert werden.

Medien

Einsatz BHV1-gE-deletierter Impfstoffe bei der BHV1-Sanierung Grosser Rinderbestände unter Berücksichtigung des diagnostischen Überwachungssystems
von Schielke, Guido;,
Pro Business Digital Printing & Copyservice GmbH, 2001

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Virusinfektionen bei Haus- und Nutztieren
von Liess/ Kaaden (Hrsg.),
Schlütersche, 2003

Kompakt und übersichtlich beschreibt dieser Leitfaden alle bei Haussäugetieren und Fischen wichtigen Virusinfektionen einschließlich der Viruscharakteristika. Inhaltlich orientiert er sich an dem in 2001 novellierten Tierseuchengesetz. Der Leser findet alle Virusinfektionen der Säugetiere und Fische, die anzeige- und meldepflichtig sind. Darüber hinaus sind alle virusbedingten Tierseuchen mit klinischer Bedeutung im europäischen Raum erläutert.

Die Stärke dieses Buches ist die prägnante Kurzdarstellung der Virusinfektionen nach Ätiologie, klinischer und pathologischer Leitsymptomatik, Diagnostik, Prophylaxe und Bekämpfung. Der in der Infektionsdiagnostik tätige Tierarzt erfährt, zu welchem Zeitpunkt der Erkrankung, mithilfe welcher Proben und mit welcher Methodik eine Erfolg versprechende Diagnostik durchzuführen ist.

Jeder in der Praxis und praktischen Diagnostik tätige Tierarzt muss dieses Grundwissen beherrschen, wenn er ein verantwortungsbewusstes Glied in der Tierseuchenkontrolle und -bekämpfung sein will. Das Buch liefert Kernfakten für die Lehrfächer "Klinische Virologie" und "Tierseuchenbekämpfung" im Studium der Veterinärmedizin. Gleichzeitig bietet es das notwendige Basiswissen für jeden in der praktischen Diagnostik tätigen Veterinärmediziner.

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Literatur

1 Bätza, H.-J. (2003): Die neue BHV-1- Verordnung. Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 116, 179-182 Die neue BHV-1- Verordnung.

  Bätza, H.-J.
  Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 116, 179-182


2 Konsequenzen aus der BHV 1-Verordnung.

  Beer, M.
  4. Internationales Symposium zur BHV 1-Bekämpfung, 12.-14.März 2003, Stendal, Tagungsbroschüre 35-37


3 Markerdiagnostik in der Bekämpfung des Bovinen Herpesvirus vom Typ 1: Möglichkeiten und Grenzen.

  Beer, M.; König, P.; Schielke, G.; Trapp, S.
  Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 116, 183-191


4 Neuentwicklung bei Markerimpfstoffen

  Brunner, R.
  Nutztierspiegel 2, 127-130


5 Tilgung der BHV-1 in Rinderbeständen Sachsen-Anhalts mittels Markervakzine – Ein Erfahrungsbericht.

  Gehrmann, B.; Tyrpe, A.; Körber, R.
  Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 116, 203-207


6 IBR erfolgreich sanieren! Bovilis®, IBR Marker Lebendimpstoff.

  MSD Tiergesundheit
  Broschüre, MSD Tiergesundheit, Postfach 1130, 85701 Unterschleißheim


7 Erste vergleichende Testung von drei verschiedenen neu entwickelten BHV1-gE-ELISA.

  Meves, L.; Gehrmann, B.
  Tierärztl. Umschau 54, 438-442


8 Krankheiten der Atmungsorgane, des Zwerchfells und der Brustwand.

  Stöber, M.
  In: M. Stöber (Hrsg): Innere Medizin und Chirurgie des Rindes, 4. Auflage, Parey Buchverlag.


9 Advances in BHV1 (IBR) Research.

  Straub, O. C.
  Dtsch. Tierärztl. Wschr. 108, 401-440


10 Entwicklung der BHV1-Sanierung anhand des Berichtsbogens; Sanierungsbestand und Probleme in der amtlichen Berichterstattung.

  Teuffert, J.; Pötzsch, C.; Kroschewski, K.; Schlüter, H.; Schielke, G.
  4. Internationales Symposium zur BHV 1-Bekämpfung, 12.-14. März, 2003, Stendal, Tagungsbroschüre 38-47


11 Biologie boviner Herpesviren.

  Trapp, S.; Beer, M.; Mettenleiter, T.
  Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 116, 171-178


12 Konventionelle und markierte BHV-1-Impfstoffe in Deutschland: Eine kurze Übersicht.

  Trapp, S.; König, P.; Beer, M.
  Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 116, 208-215


13 BHV-1-Bekämpfung in Bayern: Eine markerunabhängige Strategie.

  Truyen, U. et al.
   Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 116, 197-202


14 Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ1 (BHV1 Verordnung)

  
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