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Wartezeit

29.04.2021

In der Definition des Arzneimittelgesetzes ist die Wartezeit die Zeit, die nach der Verabreichung eines Arzneimittels einzuhalten ist bevor das Tier zur Lebensmittelherstellung genutzt wird.
Durch die Festsetzung einer Wartezeit soll verhindert werden, dass gesundheitlich bedenkliche Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft vorhanden sind. Lebensmittel dürfen von Tieren nur gewerbsmäßig gewonnen bzw. in den Verkehr gebracht werden, wenn die festgesetzten Wartezeiten eingehalten wurden. Bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren bestimmt sind, ist die Wartezeit anzugeben.