Nachrichten: Brandenburg erlaubt Saufänge als alternative Jagdmethode für Wildschweine
07.02.2019
Zum Schutz gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
(ASP) erlaubt Brandenburgs oberste Jagdbehörde nun nach Antragstellung auch den Einsatz von sogenannten Sauenfallen. Bisher wurden 43 solcher Anträge gestellt, 39 davon wurden bereits bewilligt. Mit ihnen ist es möglich, tierschutzgerecht auch die Muttertiere mit ihrem Nachwuchs zu entnehmen. Bei den Saufängen handelt es sich praktisch
um runde Gehege, in denen die Tiere gefangen werden. Interessierte Jäger können sich hierzu vom Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde
schulen lassen. Seit Januar 2018 zahlt das Land Brandenburg den Jägern eine Aufwandsentschädigung für die Probennahme bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Höhe von 30 Euro. 50 Euro bekommt der Jäger für jedes erlegte Wildschwein.