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Hunde im Auto: Schon gewusst, dass ...
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vom 24.07.2007
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... ein Hund in einem Pkw im rechtlichen Sinne nach der Straßenverkehrsordnung (§ 23 StVO, Abs. 1) als Ladung gilt? Das bedeutet, Sie müssen das Tier so mitführen, dass die Verkehrssicherheit nicht leidet. Befindet sich der Hund dagegen ungesichert im Innenraum des Fahrzeugs und kann er herumspringen, droht ein Bußgeld zwischen 35 und 50 Euro und drei Punkte in Flensburg, da das Tier bei einem Unfall zu einem gefährlichen Geschoss werden kann. So erreicht das Tier bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h im Falle einer Vollbremsung kurzfristig das bis zu 30-Fache seines Körpergewichtes. Das bedeutet, ein 25 kg schwerer Hund kann ein Aufprallgewicht von bis zu 750 kg erreichen. Entsprechend gefährlich ist es nicht nur für ein ungesichertes Tier, sondern auch für die Fahrzeuginsassen.
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