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Telemediengesetz: Schon gewusst, dass ...
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vom 26.03.2007
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... die bislang für das Internet geltenden Gesetzesregelungen (Teledienstegesetz - TDG, Teledienstedatenschutzgesetz TDDSG und Mediendienstestaatsvertrag - MDStV) inzwischen von dem Telemediengesetz (TMG) abgelöst worden sind? Das TMG vereint jetzt die drei vorgenannten Gesetze (TDG, TDDSG, MDStV) in sich. Aus kompetenzrechtlichen Gründen besteht allerdings nach wie vor ein Nebeneinander von Telemediengesetz und medienrechtlichen Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Letzterer wurde durch die Einführung des TMG geändert. Tierärzte haben bei der Gestaltung der Praxis- und Klinik-Website und der Veröffentlichung von Informationen außerdem das Heilmittelwerbegesetz sowie die entsprechenden Bestimmungen der Landestierärztekammern zu beachten. Diese finden Sie hier hier.
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