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Haftungsausschluss
Welche Angaben sind auf Internetseiten von Tierärzten erlaubt ?

Gesamtliste hier als PDF-Datei herunterladbar.

Rheinland - Pfalz
Stand September 2005
Name z. Zt. keine Regelungen
Bezeichnung als Tierarzt
Gebietsbezeichnung
Teilgebietsbezeichnung
Zusatzbezeichnung
Akademische Grade, tierärztliche Titel
Durch die Tierärztekammer zuerkannte Qualifikationen
Europäische Spezialisierungen
Schwerpunkte und Spezialisierung der Praxis auch ohne formale Anerkennung
Praxisanschrift einschließlich Telefon- und Faxnummer
Email-Adresse
Sprechstunden
Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Gruppenpraxis
Tierärztliche Klinik
Privatwohnung/-en und Telefonnummer(n)/Fax
Veterinärlogo (V)
Praxiseigenen Logo
Patienten (Tierarten)
Technische Praxisausstattung
Geburtsjahr des Praxisinhabers
Zeitpunkt der Approbationserteilung
Zeitpunkt der Fachtierarztanerkennung
Zeitpunkt der Niederlassung
Entsprechende Angaben zum Personal
Sonder-Sprechstunden (spezielle Verfahren)
Mitgliedschaften in Vereinen und Organisationen
Logos oder Siegel der entsprechenden Organisationen, z. B. BPT, ATF
Allgemeine Informationen über Tierhaltung
Fremdsprachenkenntnisse
Besondere Einrichtungen für Behinderte
Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden
Praxislage in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel
Angabe zu Parkplätzen
Anzeigen über Niederlassungen, Urlaub, Vertretung u. s. w.
Kooperationen mit andere Tierarztpraxen
Angabe der Internetadresse einer kooperierenden Tierarztpraxis
Hinweis auf Veranstaltungen für die Klientel (z.B. Erste Hilfe Kurs, Ernährungsberatung)
Fotos von der Praxis oder dem Praxisteam
Preise von tierärztlichen Leistungen
Hinweise auf Teilnahmen des Praxisinhabers oder der Mitarbeiter an Fortbildungsveranstaltungen
Hinweis auf ehrenamtliche Funktionen des Praxisinhabers oder der Mitarbeiter
Downloadbare Fachinformationen für die Klientel
Erinnerungen (u. a. Impfen, Entwurmung) per Email
Online Terminvergabe
Newsletter per Email auf Wunsch der Klientel
Wie darf die Internetseite bekannt gemacht werden?
im Telefon bzw. Branchenbuch x
in Suchmaschinen x
auf Webseiten von Tiergesundheitsportalen x
in Tierärzteverzeichnissen x
auf Briefpapier, Visitenkarten der Praxis x
auf der Webseite anderer Tierarztpraxen x
auf Webseiten von Petshops, Futtermittelanbietern  
Bestehen von der Landestierärztekammer Vorgaben oder Vorschriften in Hinblick auf den Anmeldungs-Namen (URL) der Seite? (J / N) N
J Nur in Zusammenhang mit dem Namen des Praxisinhabers x gestattet
1 sofern eine Genehmigung/Anerkennung seitens der Kammer vorliegt 6 nicht unter GOT, keine Werbung mit den Preisen
2 wenn auf Antrag von der Kammer genehmigt 7 nur auf Wunsch des Klienten
3 nur tierärztliche Organisationen bzw. tierärztlich relevant 8 nur 1 Emblem
4 auf Nachfrage des Nutzers nur durch Betätigung einer zusätzlichen Schaltfläche, nicht auf der Eingangsseite der Praxishomepage 9 soweit plausibel darlegbar
5 nur GOT  
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