|
Welche Angaben sind auf den öffentlich zugänglichen Internetseiten von Tierärzten erlaubt?
Diese Frage hatten wir den Landestierärztekammern bereits im Jahr 2000 gestellt. Nach fast 5 Jahren war die Zeit reif für
eine Überarbeitung. Deshalb haben wir allen Kammern erneut einen ausführlichen Fragebogen vorgelegt.
Die Antworten der Kammern finden Sie hier. Entweder Sie suchen sich aus unten stehender Liste, die Kammer aus, deren Antworten Sie
interessieren oder Sie laden sich die Gesamtliste hier als PDF-Datei herunter.
|