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Hundehaltung in der heutigen Gesellschaft

Hunde waren die ersten domestizierten Tiere überhaupt. Ihre Domestikation erfolgte Tausende von Jahren vor dem Auftauchen der nächsten domestizierten Tierarten wie Rindern oder Rentieren. Seitdem waren Hunde dem Menschen immer selbstverständliche Begleiter und ein wesentlicher Bestandteil ihres Lebens und wohl auch ihrer Lebensqualität.

Anfang der 90er Jahre tauchte das Wort "Kampfhund" in den Medien auf und erfreute sich zunehmender Beliebtheit. 1998 nahmen die Berichte über so genannte "Beißvorfälle" in den Medien unübersehbar zu. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit einer Flut von Verordnungen. Zahlreiche "Kampfhunde-Verordnungen" wurden erlassen, die auf so genannten "Rasselisten" beruhten. Es kam zu einer wahren "Kampfhundehysterie", die Hundesteuer wurde angehoben, die Tierheime quollen über und manch ein Hundehalter fürchtete um das Wohlergehen seines Hundes.

Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein entschieden, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht alleine aus seiner Rasse hergeleitet werden kann. Dieser Beschluss führt dazu, dass nun alle Bundesländer, die zur Zeit Rassen als "unwiderleglich gefährlich" einstufen, ihre Verordnungen überarbeiten mussten.

Ob ein Hund gefährlich und deshalb eine besondere Haltung und Aufsicht notwendig ist (z.B. Maulkorb-, Leinenzwang), muss nun individuell entschieden werden. Dies ist eine Chance für eine differenzierte, sachliche und fachlich fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema.
Nur auf diesem Weg kann ein tierschutzgerechter und ungefährlicher Umgang von Mensch und Tier erreicht werden. Eine bundesweit einheitliche Regelung ist anzustreben.

Hundebeißunfälle gehören zu der Schattenseite der Mensch-Hund-Beziehung. Es gilt, das Risiko von Hundebeißunfällen durch Prävention auf breiter Basis zu verkleinern.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass Hunde durch ihren engen sozialen Kontakt zum Menschen helfen, ein Verständnis für die Natur aufzubauen und zu vertiefen. Hunde stellen eine wesentliche Bereicherung des familiären Alltags dar. Sie fördern soziale Verhaltensweisen von Kindern. Für alleinstehende Menschen ist der Hund Sozialpartner und Hilfe zur Kommunikation mit anderen Menschen. Außerdem nimmt er als Begleit- oder Sporthund in unserer freizeitbetonten Gesellschaft eine zunehmend größere Rolle ein.

Deshalb sollte jeder Hundehalter die Ängste von Nicht-Hundehaltern ernst nehmen, auch wenn er sie selbst nicht nachvollziehen kann. Es muss selbstverständlich sein, dass jeder Hundehalter seinen Hund in der Öffentlichkeit so führt, dass Menschen und andere Hunde nicht belästigt oder geschädigt werden.

Erstellt von Dr. Barbara Gooß in Zusammenarbeit mit Dr. Carola Fischer-Tenhagen für Vetion.de

Gesetzeslage

Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen in der Gesetzgebung der letzten Jahren zum Thema "gefährliche Hunde". Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen wird keine Gewähr übernommen. Es gelten ausschließlich die in den amtlichen Verkündigungsorganen veröffentlichten Textfassungen.

Bundesweite Regelungen:

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 sind die folgenden Vorschriften in Kraft getreten oder geändert worden.

Artikel 1:
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland
(Vollständige Fassung, siehe: Gesetze)

Als "gefährliche Hunde" werden definiert Hunde der Rassen Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde (§1).

Hunde der oben genannten Rassen dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Ebenso dürfen Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden (§2).

Ausnahmen:
Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland:

(vom 11. April 2002 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze)

  • für Dienst-, Blinden- und Behindertenbegleithunde sowie für Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes;
  • für Hunde, die von Hundehaltern bis zu vier Wochen in Deutschland mitgeführt werden (z.B. im Rahmen des Reiseverkehrs)
  • für gefährliche Hunde, aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die ins Ausland verbracht und dann wieder eingeführt werden sollen;
  • für gefährliche Hunde, die berechtigt in einem Land gehalten werden.
Der Halter ist verpflichtet, die Identität des Hundes durch entsprechende Belege nachzuweisen. Die Identifizierung erfolgt anhand amtlicher Dokumente oder Bescheinigungen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes oder der Verordnung kann der Hund beschlagnahmt oder untergebracht bzw. das direkte Zurückbringen an den Herkunftsort des Hundes angeordnet werden.

Artikel 2:
Änderung desTierschutzgesetzes Neufassung vom 25. Mai 1998 (Bgbl. S.1105, 1818), geändert am 25.11.2003 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze

§ 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.

(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a. mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b. jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c. deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

§ 12
(1) Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.

(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, ...

4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Abs. 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Abs. 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist,

5. das Halten von Wirbeltieren, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugefügt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden möglich ist,

Artikel 3:
Änderung des Strafgesetzbuches
(in der Fassung vom 13. November 1998, zuletzt geändert durch Bgbl. 266, 2001 - aktuelle Fassung, siehe: Gesetze)

Es wird eingefügt:
§ 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


Tierschutz-Hundeverordnung
(Bgbl. S.838, vom 14. Mai 2001)
Die Tierschutz-Hundeverordnung hat die Verordnung über das Halten von Hunden im Freien von 1974 abgelöst
(vollständiger Verordnungstext - siehe: Gesetze).

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

§ 11 Aggressionssteigerung nach § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes
Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen.


Regelungen der Länder:

Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein entschieden, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht alleine aus seiner Rasse hergeleitet werden kann. Dieser Beschluss führt dazu, dass alle Bundesländer, die zur Zeit Rassen als "unwiderleglich gefährlich" einstufen, ihre Bestimmungen überarbeiten müssen.
Quelle: Presseinformation der Bundestierärztekammer e.V., Bundestierärztekammer begrüßt Urteil: Rasse allein macht nicht gefährlich, DTB 2/2003, S.129

Die rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer zur Hundehaltung finden Sie unter der Überschrift Gesetze.

Im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts liegt die Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hatte deshalb schon im Sommer 2000 den Ländern empfohlen, Regelungen, welche die Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden schützen, zu erlassen. Die Bundesländer haben daraufhin mit Erfolg entsprechende Regelungen getroffen bzw. bestehende Bestimmungen ergänzt. Am 24. November 2000 hatte die Innenminister-Konferenz (IMK) außerdem Grundsätze zur Harmonisierung der landesrechtlichen Regelungen festgelegt.

Folgende Regelungen sollten Grundlagen einer Harmonisierung sein:

  • Bestimmung der Gefährlichkeit (aufgrund Rasse, Zucht, Ausbildung, Haltung gesteigerte Aggressivität o.a. gefährdende Eigenschaften (insbes. Beißkraft, fehlende Bisslösung))
  • Zuchtverbot (s.o.), Handelsverbot
  • Verbot: Ausbildung, Abrichten, Halten (Ausnahme Erlaubnis)
  • Anleinpflicht (erhöhter Publikumsverkehr)
  • Anlein- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde (außerhalb)
  • Haltungsvoraussetzungen landesübergreifend vergleichbar (Umzug)
  • Haltungsverbot gefährlicher Hunde (Zulassung unter bes. Voraussetzungen)
  • Haltung gef. Hunde: Zuverlässigkeit, Sachkunde des Halters, Kennzeichnung des Hundes
  • bei Verstoß, Haltung untersagen (Vorraussetzungen, Sicherungspflicht)
  • Anerkennung von Erlaubnissen, Sachkundebescheinigungen, Ausnahmegenehmigungen etc. bundesweit
  • Anzeige durch Besitzer, bei Umzug, Halterwechsel, Abhandenkommen eines gef. Hundes
  • Verstöße bundesweite Ahndung (Höchstgrenze nicht unter 10.000 DM)
  • Ausnahmen im Rahmen ihrer Zweckbestimmung für Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde
  • obligatorische Haftpflichtversicherung, jedenfalls für gefährliche Hunde

Quelle: "Gefährliche Hunde" - Neues von Rechtsetzung und Harmonisierung, DTB 1/2001, S. 14, MM

Hundezuchtregelungen und Gefahrenabwehr fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder, deshalb ist eine bundeseinheitliche Hundeverordnung nicht möglich.
Für obligatorische Kennzeichnung fehlt eine Rechtsgrundlage, bei anderen ist der erforderliche Stand der fachlichen Beratung noch nicht erreicht (z.B. Ausbildung).
Quelle: Erwiderung Tierschutz-Hundeverordnung, W. Zwingmann, DTB 1/2001, S. 14, MM

Die tierärztliche Arbeitsgemeinschaft "Hundehaltung" empfahl anlässlich der Innenministerkonferenz im Dezember 2002 als wichtigste vorbeugende Maßnahme für den Schutz der Bürger vor gefährlichen Hunden einen Sachkundenachweis für Hundehalter.
Als weitere geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr wurden die generelle Kennzeichnung per Mikrochip und die bindend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Hunde empfohlen. Auffällig gewordenen Hunde sollten einem Wesenstest unterzogen werden, nach dessen Ergebnis das weitere Vorgehen ausgerichtet wird. Außerdem wurde gefordert die Zucht mit Hunden, die ein aggressives Verhalten zeigen, zu verbieten.
Abgelehnt werden Rasselisten und ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang.
Quelle: Presseinformation der Bundestierärztekammer e.V., Tierärzte empfehlen anlässlich der Innenministerkonferenz: Sachkunde für Hundehalter statt Maulkorb- und Leinenzwang, DTB 2/2003, S.129

Hundeführerschein für Halter

In Niedersachsen ist am 1. Juli 2011 das neue Hundegestz in Kraft getreten. Es schreibt neben einer Verpflichtung, Hunde ab einem Alter von 6 Monaten chippen zu lassen und eine Haftpflichtversicherung für die Tiere spätestens ab dem 7. Lebensmonat abzuschließen, auch einen Hundeführerschein für Halter vor.

Ab 2014 müssen dann Personen, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen bzw. eine Hundehaltung in den vergangenen 10 Jahren nicht nachweisen können, einen sogenannten Hundeführerschein ablegen. Ausgenommen sind Tierärzte, Jäger und weitere Gruppen wie zum Beispiel Betreiber von Tierheimen. Familienmitglieder oder betreuende Personen müssen keinen eigenen "Hundeführerschein" ablegen, um mit dem Tier spazieren gehen zu können. Der Halter übernimmt die Verantwortung, wenn er seinen Hund einem anderen anvertraut.

Prüfen dürfen die Sachkunde alle von den Gemeinden anerkannten Personen, Vereine und Hundeschulen. Kostenpunkt etwa 200 Euro.

Wesenstest für Hunde

In den meisten Bundesländern gibt es seit dem Sommer 2000 Hundeverordnungen, die für Hunde bestimmter Größe und/oder Rasse Wesentests bzw. für deren Halter Sachkundenachweise vorschreiben (siehe aktuelle Gesetzeslage). Was genau darunter zu verstehen ist und welche Aussage der Wesenstest über Ihren Hund trifft, lesen Sie hier.

Wesenstest
Bei dem Wesenstest wird das Verhalten des Hundes überprüft. Ziel ist es, unangemessene aggressive Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung der Öffentlichkeit durch den Hund führen, zu erkennen.
Durchgeführt werden diese Tests von Sachverständigen, die von dem jeweiligen Bundesland bestimmt worden sind. Adressenlisten sind auf dem zuständigen Amt erhältlich.
In dem Test wird der Hund von der Bezugsperson geführt. Der Hund wird ohne Maulkorb getestet und an der lockeren Leine "spazieren geführt". Nach der eindeutigen Identifizierung des Hundes, anhand von Mirkochip oder Tätowierung, werden Hund und Halter vor verschiedene Alltagssituationen gestellt. Dazu können folgende Situationen gehören:

  • eine fremde Person kommt dem Hund entgegen
  • eine Person torkelt an dem Hund vorbei (Betrunkener)
  • eine Person brüllt den Hund an
  • eine "blinde" Person mit Stock begegnet dem Hund
  • eine Person bedroht den Hund (anstarren, ausgebreitete Arme, bedrohliche Körperhaltung)
  • eine Person führt einen Scheinangriff gegen den Hund mit einem Besen aus
  • eine Person stolpert plötzlich in der Nähe des Hundes
  • eine Person mit lärmendem Gerät (Schubkarre etc) begegnet dem Hund
  • eine Person mit Kinderwagen passiert den Hund
  • eine Person krabbelt auf den Hund zu und will ihn streicheln
  • ein Fahrradfahrer kommt dem Hund entgegen und klingelt
  • ein Jogger nähert sich von hinten und läuft in Höhe des Hundes schneller
  • ein Ball rollt auf den Hund zu
  • eine Person streift den Hund mit seiner Kleidung bzw. Hand
  • eine Person mit dunklem Mantel und Hut kommt dem Hund entgegen
  • ein angeleinter Hund kommt dem Hund entgegen
  • etwas laut schepperndes fällt in der Nähe des Hundes zu Boden
  • eine auf dem Boden liegende Person steht plötzlich auf
  • eine auf dem Boden liegende Person steht plötzlich auf und läuft schnell weg
  • der Hundeführer soll den Fang des Hund umfassen
  • der Hundeführer spielt mit seinem Hund mit einem Objekt (z.B. Ball)
  • eine andere Person spielt mit dem Hund
  • der Hund soll über ein Hindernis steigen
  • ein Schirm wird plötzlich in der Nähe des Hundes aufgespannt
  • "Fahrstuhlsituation", Hundeführer und Hund treten in eine engstehende Personengruppe, eine Person schreit den Hund an
  • der Hund wird angebunden und der Hundeführer geht außer Sicht. Ein fremder Hund wird angeleint an dem Hund vorbeigeführt.
  • der Hund wird angebunden und der Hundeführer geht außer Sicht. Eine Person geht an dem Hund vorbei.
  • ein Auto nähert sich dem sitzenden Hund

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine weitere Überprüfung kann im Straßenverkehr stattfinden.
Beurteilt wird, ob der Hund ängstlich, neutral oder schreckhaft reagiert. Als negativ wird bewertet, wenn der Hund offensiv aggressiv reagiert, d.h. mit Beißabsicht nach vorne geht.
Der Sachverständige verfasst eine schriftliche Beurteilung, die zuständige Behörde entscheidet über nachfolgende Maßnahmen (z.B. Erteilung der Unbedenklichkeitsplakette, Befreiung von Maulkorb und/oder Leinenzwang, Einzug des Hundes). Der Wesenstest kann mindestens einmal wiederholt werden.

Sachkundenachweis
Beim Sachkundenachweis wird die Kenntnis des Hundeführers über das Verhalten, die Haltung und das Führen eines Hundes überprüft. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretisch Teil werden Fragen verschiedener Themenbereiche abgefragt:

Sozialverhalten Entwicklung, Prägung, Rangordnung u.ä.
Kommunikation Körpersprache des Hundes
Angst/Aggression Entstehen, Erkennen und Verhindern
Erziehung Lernvorgänge, Lob und Strafe
Hund und Mensch Grundgehorsam, tiergerechte Hundehaltung, Gesetzeslage.

Im praktischen Teil wird das Handling des Hundes beurteilt. Der Hund soll die Hörzeichen "Sitz"; "Bleib", "Bei Fuß" und "Komm" befolgen. Er soll gut leinenführig sein und sich von Umweltreizen nicht übermäßig ablenken lassen. Ähnlich wie im Wesenstest wird der Gehorsam auch in bestimmten Alltagssituationen überprüft.

Ein nicht bestandener Sachkundenachweis kann wiederholt werden. Eine bestandene Begeleithundeprüfung wird in der Regel als Sachkundenachweis anerkannt.

Die Kosten für die Überprüfung liegen zwischen 50,- und 200,- Euro.

Hundeführerschein
Der Hundeführerschein ist kein behördlich angeordneter oder geregelter Ausweis. In einigen Bundesländern wird er allerdings als Sachkundenachweis akzeptiert. Hundeführerscheine kann man sowohl beim Verband des Deutschen Hundewesens (VDH) oder beim Bundesverband der HundererzieherInnen und VerhaltensberaterInnen e.V. (BHV) ablegen. Beide unterscheiden sich im Ablauf und Inhalt der Prüfung. In beiden Fällen gibt es drei Teile: einen theoretischen Teil, einen Gehorsamsteil und einen Stadtteil. Inhalt und Umfang decken sich mit dem Sachkundenachweis.
Die Kosten für den Hundeführerschein liegen zwischen 40,- und 75,- Euro.
Adressenlisten und nähere Informationen finden Sie unter www.vdh.de und www.bhv-net.de.

Vorbereitung
Eine geeignete Vorbereitung auf den Wesenstest und die Sachkundeprüfung sind die Kurse vom VDH und BHV, die auf das Erlangen des Hundeführerscheins ausgerichtet sind. Inhalte und Anforderung stimmen weitgehend überein. Die Kurse werden von lizenzierten Ausbildern abgehalten. In diesen Kursen werden Hund und Halter speziell auf die geforderten Aufgaben vorbereitet und an die gestellten Situationen des Alltags gewöhnt. Diese Kurse sind für alle Rassen offen und kosten ab 75,- Euro.
Wer vorher schon mal etwas lesen möchte, der findet in dem Buch "Hundeführerschein" von delAmo, Jones-Baade und Mahnke erschienen im Ulmer-Verlag die nötigen Informationen.

Der Weg zum sozialverträglichen Hund

Hundewelpen

Der an der Leine zerrende, kläffende Hund, der Katzen, Fahrräder und Jogger jagt, ist ein Alptraum für jeden Hundebesitzer. Kommen noch aggressive Verhaltensweisen gegen Artgenossen oder gar Menschen hinzu, ist dies häufig ein Grund, den Hund abzuschaffen oder gar einzuschläfern.
Aber wie kann man verhindern, dass sich der eigene Hund zu so einem Problemfall entwickelt?

1. Am Anfang steht das Wort - der theoretische Hintergrund
Bevor man sich einen Hund anschafft, sollte man sich die "Bedienungsanleitung" genau durchlesen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an gut verständlichen, kurzweilig geschriebenen Büchern, die einen mit Wesen, Verhalten und Erziehung von Hunden vertraut machen:

  • Der Familienbegleithund im modernen Hausstand, Günther Bloch, Westkreuz Verlag
  • Mensch - Hund - Harmonie, Unterordnung auf neue Art, Ekard Lind, Verlag Gräfe & Unzer
  • Der Hundeführerschein, Sachkunde - Basiswissen und Fragenkatalog, Celina DelAmo, Ulmer-Verlag
  • Lassie, Rex und Co - Der Schlüssel zur erfolgreichen Hundeerziehung, Felicia Rehage, Kynos Verlag
  • Hundeverhalten, Barbara Schöning, Kosmos Verlag

2. Der Hund als Mitglied der Familie
Der Hund ist ein soziales Tier, das heißt das Zusammenleben mit Artgenossen (oder dem Menschen als Ersatz) gehören zu den Grundbedürfnissen eines Hundes. Ein Hund braucht Familienanschluss und sollte nicht alleine im Zwinger gehalten werden. Isolierte Hunde entwickeln überdurchschnittlich häufig Verhaltensstörungen und Aggressionen.

3. Wer ist hier der Boss?
Ein Hund lebt in einer Hierarchie. Er braucht einen festen Platz in seinem Rudel bzw. seiner Familie. Fehlt dem Hund diese Orientierung, wird er unsicher und es kann zu Aggressionen, insbesondere gegen Familienmitglieder kommen. Hunde erlangen ihre Rangposition nicht durch körperliche Kraft und lautes Gebrüll. Vielmehr sind alltägliche Privilegien für den Hund ein Zeichen: "Hier bin ich Chef". Zu diesen Privilegien zählen unter anderem das Liegen in erhöhter Position ("Hier kann ich alles beobachten.") oder in wichtigen Durchgängen ("Hier kommt keiner ohne meine Zustimmung durch.") sowie das Ziehen an der Leine oder das Vordrängeln an Türen oder Treppen.
Ein ranghoher Hund ist auch nicht unbedingt schlecht. Problematisch wird es nur, wenn man diese Positionen anzweifelt, und möchte, dass sich der Hund nach den Bedürfnissen des Menschen richtet und nicht umgekehrt.
Also achten Sie darauf, dass Sie den Tagesablauf bestimmen und nicht der Hund. Sie brauchen dazu keine Gewalt, nur unerbittliche Konsequenz.

4."Sitz", "Platz", "Aus", "Pfui"
Ein sozialverträglicher Hund sollte auf ein paar Hörzeichen zuverlässig reagieren. Dazu gehört "Komm", "Sitz", "Bleib", "Bei Fuß" und "Nein". Fünf Worte, die ein Leben mit dem Hund sehr angenehm gestalten können. Doch wie bringt man einem Hund so etwas bei?
Dazu muss man etwas über das Lernverhalten eines Hundes wissen. Das ist ganz einfach. Ein Hund macht gerne das, was ihm Spaß macht. Dazu gehört Kuscheln, Fressen und Spielen ( = Ressourcen).
Ein Hund kann zwei Dinge sehr gut miteinander verknüpfen. Wenn der Hund also lernt, dass er durch ein bestimmtes Verhalten (sich hinsetzen, zu seinem Menschen kommen etc) etwas bekommt, was ihm Spaß macht (Kuscheln, Fressen oder Spielen), dann wird er das immer wieder tun. Dann muss man nur noch das entsprechende Wort hinzufügen ("Sitz", "Komm" etc.) und fertig.
Leider ist es so einfach doch nicht. Denn die Belohnung muss schon etwas besonderes sein, denn ein satter, müder und verwöhnter Hund wird sich für Ihre Überraschungen kaum interessieren. Sie müssen also dafür sorgen, dass die Belohnung attraktiv und nicht jederzeit erreichbar ist. Dieses Zuteilen von Ressourcen stärkt zu dem Ihre Rangposition.
Da es leider noch viele kleine und große Besonderheiten gibt, sollte man eine gute Hundeschule aufsuchen, denn in der Gruppe arbeiten macht auch mehr Spaß.

5. Die richtige Hundeschule
Die richtige Hundeschule zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass Hund und Hundeführer gerne dort hingehen. Lautes Gebrüll und Zwangsmaßnahmen verhindern jegliche Freude und blockieren den Lernfortschritt.
Wichtige Lerninhalte sollten sein: Motivation des Hundes, die wichtigsten Hörzeichen (s.o.), Anwendung der Hörzeichen auch außerhalb des Platzes. Wünschenswert ist der Abschluss mit einer Prüfung, wie dem Hundeführerschein.

6. Der verantwortungsvolle Hundehalter
Der meiste Ärger in der Öffentlichkeit kann aber schon durch verantwortungsvolles Verhalten des Hundehalters vermieden werden:

  • Leinen Sie ihren Hund an, wenn Sie ihn in bestimmten Situationen (Jogger, Radfahrer, Kinder, Straßenverkehr) nicht 100%ig unter Kontrolle haben.
  • Entfernen Sie die Kothaufen ihres Hundes immer, auch wenn keiner guckt.
  • Vermeiden Sie Belästigungen von Passanten, auch wenn ihr Hund freundlich ist "und nur spielen will". Leinen Sie ihn notfalls an.
  • Geben Sie ihrem Hund ausreichend Möglichkeit für Kontakt zu Artgenossen, damit er den aggressionsfreien Umgang mit anderen Hunden lernt.
  • Sorgen Sie dafür, dass ihr Hund möglichst viele Situationen (Wald, Stadt, Gedränge, etc) kennen und damit umgehen lernt.

Verhalten bei der Begegnung mit Hunden

Können Sie das Verhalten Ihres Hundes bei Begegnungen mit anderen Hunden voraussagen?

Begegnung mit einem freilaufenden Hund
In den meisten Fällen wird sich ein fremder freilaufender Hund nicht für einen unbekannten Menschen interessieren und sich so verhalten, als wäre dieser nicht vorhanden.
Prinzipiell sollte man Hunde, die man nicht kennt, nicht streicheln, schon gar nicht, wenn die Besitzer nicht dabei sind. Außerdem sollte man es vermeiden, sich über einen fremden Hund zu beugen, um ihn zu streicheln. Er kann sich dadurch in unfreundlicher Weise dominiert fühlen.
In den wenigen Fällen in denen ein fremder Hund aktiv auf Sie zukommt, versuchen Sie möglichst ruhig und entspannt zu bleiben. Gehen Sie normal weiter, ohne stehen zu bleiben. Sie können den Hund kurz und ruhig ansprechen, aber fassen Sie ihn nicht an und schauen Sie ihm nicht in Augen. Vermeiden Sie ruckartige Bewegungen und fuchteln Sie nicht mit den Armen herum oder treten nach dem Hund. Er könnte das als Aggression gegen ihn deuten und entsprechend aggressiv reagieren.
Hunde spüren die Angst eines Menschen. Deshalb sollte man einem Hund weder ausweichen, noch schneller gehen, sondern den Hund nicht beachten. Auf diese Weise wird die Wahrnehmung des Angstschweißes durch ein optisch sicheres Erscheinungsbild überlagert und der Hund verliert das Interesse. In keinem Fall sollte man weglaufen, da dies dem Hund zum Hinterherlaufen animiert.

Kinder und Hunde
Kleinen Kindern sollte möglichst frühzeitig bewusst gemacht werden, dass Hunde - unabhängig von Größe und Rasse - gefährlich werden können, wenn man sie erschreckt oder ärgert. Sie sollten allerdings nicht mit der Behauptung "der beißt" abgespeist werden. Das stimmt nämlich in den allermeisten Fällen nicht und vermittelt dem Kind ein falsches und beängstigendes Bild. Sie sollten dazu erzogen werden, einen Hund weder anzustarren, noch ihn einfach so zu streicheln. Ein Hund der schläft, in seinem Korb liegt oder frisst sollte nicht gestört werden.
Kinder sollten lernen, sich in der Gegenwart eines fremden Hundes ruhig zu verhalten. Einen fremden Hund nur zu streicheln, wenn sie vorher den Besitzer um Erlaubnis gefragt haben. Dann sollte der Hund erst einmal an der Hand des Kindes schnuppern dürfen, eventuell sollte das Kind sich dazu zum Hund runterknien. Nach diesem ersten Kontakt kann der Hund vorsichtig gestreichelt werden, dabei sollte sich das Kind nicht über den Hund beugen.
In jedem Fall sollte ein zu heftiges Spiel vermieden werden, bei dem das Kind hinfallen und dann Angst bekommen könnte. Eine solche Situation kann leicht eskalieren und zu einem Beißvorfall führen. Greifen Sie deshalb lieber rechtzeitig ein und unterbrechen Sie eine solche Situation bzw. beruhigen und helfen Sie Ihrem Kind, wenn es hingefallen ist.
Kinder und Hunde sollten nicht unbeaufsichtigt zusammen gelassen werden.
Ein Kind, das Angst vor Hunden hat, sollte bei der Begegnung mit einem Hund möglichst beruhigt werden. In einer solchen Situation ist es wenig hilfreich, mit dem Kind, dem Hund oder dem Hundebesitzer zu schimpfen.

Im Falle einer bedrohlichen Situation sollte das Kind möglichst ruhig stehen bleiben oder weiter gehen und dabei die Arme am Körper halten. Außerdem sollte das Kind alles fallen lassen, was der Hund haben will.
Im Ernstfall, wenn ein Hund angreift und das Kind dabei zu Boden fällt, muss es sich sofort zusammenrollen und den Nacken und das Gesicht mit den Armen schützen. Wenn möglich besprechen Sie solche Situationen in Ruhe mit Ihrem Kind und erklären Sie ihm, wie es sich am besten zu verhalten hat.

Jogger und Hunde
Sich schnell bewegende - insbesondere sich entfernende Lebewesen - sieht ein Hund eventuell als Beutetier an. Deswegen gilt insbesondere für Jogger die Empfehlung, den Hund möglichst nicht zu beachten und im selben Tempo weiter zu laufen. Bellt Sie ein Hund an oder läuft er Ihnen hinterher, verlangsamen Sie Ihr Tempo bis zum normalen Gang. Fuchteln Sie nicht mit den Armen sondern halten Sie diese dicht am Körper. Wendet sich der Hund nicht von Ihnen ab, befehlen Sie ihm kurz, laut und bestimmt "Sitz" oder "Platz". Zeigen Sie dabei mit der Hand auf den Boden, wobei sie den Hund kurz ansehen. Gehen Sie anschließend möglichst ruhig weiter.
Sollte ein Hund Sie tatsächlich anspringen oder gar nach Ihnen schnappen, bleiben Sie stehen und wenden Sie sich ihm zu. Befehlen Sie ihm wie oben "Sitz" oder "Platz" und behalten Sie ihn im Auge - nicht anstarren, nicht mit den Armen fuchteln, nicht nach ihm treten. Wenn Sie dem Hund zugewandt, ruhig stehen bleiben, die Arme dicht am Körper, wird der Hund in der Regel das Interesse verlieren und sich entfernen. Wenn nicht müssen Sie notgedrungen auf seinen Besitzer warten.

Radfahrer und Hunde
Auch für Radfahrer gilt bei der Begegnung mit einem freilaufenden Hund, ruhig weiterfahren und den Hund nicht beachten. Versucht er nach Ihnen zu schnappen, stehen bleiben und wie oben beschrieben kurz und bestimmt "Sitz" oder "Platz" befehlen. Nach einem kurzen Augenblick ignorieren Sie den Hund und versuchen möglichst ruhig weiter zu fahren. Sollte der Hund nicht das Interesse an Ihnen verlieren, ist es besser zu warten bis sein Besitzer zur Hilfe kommt.

Möglichkeiten in eine Beißerei zwischen Hunden einzugreifen
Große Hunde (über 5 kg)

Bei der Begegnung zweier freilaufender Hunde sollten sich die Besitzer möglichst heraus halten und sich von den Hunden entfernen.
Auch wenn es zu einer Beißerei zwischen gleichgroßen Hunden kommt, sollten die Besitzer möglichst nicht eingreifen und nicht herumbrüllen. Hunde fassen dies als Unterstützung auf. Am besten entfernen sich beide Hundebesitzer möglichst rasch und auffällig vom Geschehen.
Eingreifen sollte man nur, wenn einer der Hunde eindeutig unterlegen ist. Auch in diesem Fall sollte nicht gebrüllt werden, da dies die Situation nur verschlimmert. Der Besitzer des überlegenen Hundes sollte diesen am Schwanz oder an den Hinterbeinen wegziehen. Dann muss aber auch der Besitzer des unterlegenen Hundes seinen Hund festhalten, da dieser sonst Oberwasser bekommt.
Vermeiden Sie es als Besitzer unbedingt ziellos dazwischen zu greifen, vor allem als Besitzer des unterlegenen Hundes. Sie werden sonst mit großer Wahrscheinlichkeit gebissen und sind unter Umständen der einzige der ernsthaft verletzt wird. Ist der Besitzer des überlegenen Hundes nicht anwesend, können Sie im Notfall versuchen den überlegenen Hund an Schwanz oder Hinterbeinen wegzuziehen. Da nicht voraus zu sehen ist, wie der fremde Hund reagiert, sollten Sie dies aber nur in äußersten Notfall tun. Wenn eine weitere Person anwesend ist, sollte diese wenn möglich ihren Hund festhalten.
Steht ein Eimer Wasser zur Verfügung, können die Hunde durch Übergiesen mit Wasser getrrennt werden.

Kleine Hunde (unter 5 kg)
Begegnen Sie einem anderen Hund, der Ihnen bekannt oder ebenfalls sehr klein ist, können Sie Ihren Hund laufen lassen. Im Zweifelsfall nehmen Sie ihn lieber rechtzeitig - also nicht erst kurz vor der Nase des anderen Hundes - auf den Arm. Vermeiden Sie es an der Leine Ihres Hundes zu zerren oder gar ihn an dieser hoch zu reißen. Wenn Sie Ihren Hund nicht ableinen können, nehmen Sie ihn kurz und gehen Sie zügig und ruhig aneinander vorbei. Verhalten sich beide Hunde freundlich, können Sie es ihnen erlauben sich gegenseitig zu beschnuppern. Versuchen Sie dabei aber, Ihren Hund möglichst wenig in seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Quellen
(1) Dressler, P. (1999): Medienspektakel um Kampfhunde. Fachbereich 2 der Huchschule der Künste in Berlin, Diplomarbeit.

(2) Merkblatt Nr. 21 der TVT (Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.) "Richtiges Verhalten beim Zusammentreffen mit einem freilaufenden Hund."

(3) Pillonel, C. (2002): Beißunfälle verhüten: Kinder lernen, mit Hunden umzugehen. BVET-Magazin 1/2002, S.18 - 24

Aggression und Gefährlichkeit

Bullterrier

In letzter Zeit ist häufig im Zusammenhang mit Hunden von Aggression die Rede. Aber ist die Aggression auch wirklich mit der Gefährlichkeit des Tieres gleichzusetzen?

Was ist Aggression?
Als Aggression bzw. aggressives Verhalten wird ein offensives Verhalten, das gegen Artgenossen oder Nichtartgenossen gerichtet ist, bezeichnet. Es dient dazu in einer Auseinandersetzung um (lebens-)notwendige Objekte (sogenannte Ressourcen z.B. Futter, Wasser, Territorium, Fortpflanzungspartner) zu gewinnen (1).

Laut Schöning (1) ist aggressives Verhalten beim Hund kein Selbstzweck und es ist auch nicht pauschal Trieb gesteuert. Es gäbe keinen "Aggressionstrieb", der bei verschiedenen Hunden mehr oder weniger unweigerlich durchbreche. In diesem Sinne gäbe es auch keine "bösartigen" oder "hinterhältigen" Tiere. Aggressionsverhalten sei immer ein multifaktorielles Geschehen, dass zum normalen Verhaltensrepertoire des Hundes gehöre und situationsangepasst gezeigt werde.

Allgemein betrachtet lassen sich Verhaltensweisen in Funktionskreise zusammenfassen beispielsweise mütterliches Verhalten, Nahrungsaufnahme und Fortpflanzungsverhalten. Aggressionsverhalten stellt keinen eigenen Funktionskreis dar, es kann vielmehr als Verhaltenselement in allen Funktionskreisen gezeigt werden. Ein Welpe lernt während der Sozialisationsphase (4. bis 12./14. Woche) Variationen und Modulationen des Aggressionsverhaltens. In dieser Phase wird auch die Beißhemmung gelernt. Das Angstempfinden bildet sich ca. ab der 6. Lebenswoche aus, während gleichzeitig das uneingeschränkte Neugierverhalten abnimmt (1).

Verschiedene Formen von Aggression
Es gibt verschiedene Ansätze aggressives Verhalten zu klassifizieren und zu kategorisieren. Eine Möglichkeit der Einteilung basiert auf den Hintergründen und Motiven für ein aggressives Verhalten (1, 2, 5):

  • Pathologisch bedingte Aggression beruht auf Erkrankungen oder Verletzungen mit zentralnervöser Beteiligung.
  • Schmerz- oder schockinduzierte Aggression (Selbstverteidigungs-Aggression) ist eine ererbte Handlung zur Schadensvermeidung (reflexartig).
  • Hormonell bedingte Aggression der Hündin (Selbstverteidigungs-Aggression) tritt beim Muttertier bzw. während der Scheinträchtigkeit oder gegen andere Hündinnen während der Läufigkeit (Konkurrenzaggression) auf.
  • Hormonell bedingte Aggression des Rüden (Intermale Aggression) setzt die soziale Reife voraus und tritt zusammen mit anderen Anzeichen von hormonell gesteuertem Verhalten auf (testosteronabhängig).
  • Territorial bedingte Aggression (Selbstverteidigungs-Aggression) setzt die soziale Reife voraus. Es besteht eine genetische Prädisposition z.B. bei bestimmten Herdeschutzrassen und Hüterassen.
  • Angst bedingte Aggression (Selbstverteidigungs-Aggression) entsteht aus Angst vor einer Reduktion der individuellen Fitness bzw. dem Verlust einer Ressource.
  • Rang bezogene Aggression ("Dominanzaggression") beruht auf Konflikten um Ressourcen innerhalb der eigenen sozialen Gruppe. Sie verläuft situationsgebunden und individuell. Weder Qualität noch Quantität des aggressiven Verhaltens erlauben eine Aussage über die Position in der soziale Hierarchie.
  • Spielerische Aggression im Rahmen des sozialen Spiels dient als Hilfsmittel soziale Konflikte zu lösen.
  • Jagdverhalten gehört eigentlich nicht zum Aggressionsverhalten. Die Folgen können für Mensch oder Tier aber die selben sein. Hunde mit breitem Beutespektrum können auch Artgenossen oder Menschen als Beute attackieren. Die Sozialisierung mit dem Menschen ist der beste Schutz gegen solche Angriffe.

Pillonel (2) unterscheidet physiologische (Selbstverteidigungs-Aggression) und pathologische (krankhafte Angstzustände, psychische Störungen) Aggressionsformen. Fast jede physiologische Aggressionsform zeige eine normale Sequenz von Droh-, Angriffs-, Beruhigungs- und refraktärer Phase.
Die pathologischen Aggressionen sind hauptsächlich die Hyperaggressionen, zu denen auch die vom Menschen gelehrte Aggression gezählt wird. Es handelt sich dabei um Aggressionen, die keine normalen Sequenzen mehr aufweisen. Die Droh- und Beruhigungsphasen werden kürzer bzw. verschwinden ganz, der Angriff erfolgt unkontrolliert, die Beißhemmung nimmt ab. Durch zweifelhaft Methoden kann einem Hund beigebracht werden andere Hunde oder Menschen anzugreifen und einen Biss zu halten, d.h. seine Beißhemmung und Selbstkontrolle zu verlieren. Hunde, die solche Aggressionen zeigen, sind hoch gefährlich (2).

Die Gefährlichkeit eines Hundes
Die Gefährlichkeit eines Hundes lässt sich wie folgt definieren: "Ein Hund ist in einer bestimmten Umgebung als gefährlich zu bezeichnen, wenn er durch sein Verhalten die physische Unversehrtheit oder die Bewegungsfreiheit eines anderen Individuums beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Dabei kann dieses Verhalten sowohl aus normalem (physiologischem), wie auch aus krankhaftem (pathologischem) Aggressionsverhalten bestehen." (2)
Von Bedeutung ist außerdem die Umgebung: die Situation der Begegnung, mögliche Provokationen sowie die Anwesenheit, das Verantwortungsbewusstsein und die Kontrollmöglichkeiten des Besitzers.
Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nicht nur durch sein Aggressionspotential bestimmt. Vielmehr spielen auch folgende Faktoren eine Rolle: Größe, Gewicht, Körpermasse (Gewicht x Beschleunigung) oder Impulsivität, Aggressionstyp, Verhaltensentwicklung (Sozialisierung, Beißhemmung, Selbst- und Bewegungskontrolle, erlerntes Verhalten), Stimmung und Stimmungsschwankungen, Verhaltens- und andere Krankheiten, Stress oder Verletzungen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass schlechte Behandlung des Hundes sowie ungenügende Bewegung oder Nahrung die Aggression eines Hundes steigern können.
Bei gefährdeten Personen sind folgende Faktoren von Bedeutung: Größe und Gewicht des Menschen, Art der Bewegung (z.B. ruckartige, heftige Bewegungen), Kenntnisse der Hundesprache und die Vorstellungen, die die Person über den Hund hat (2).

Ist Aggression vererbbar?
In welchem Ausmaß aggressives Verhalten bzw. das Potential dazu ererbt und in welchem Ausmaß es erlernt wird, lässt sich nicht einfach festlegen. Genetische Veranlagungen spielen ebenso eine Rolle wie Umwelteinflüsse (z.B. Haltungsbedingungen, Erziehung, Kommunikationsprobleme) und bedingen sich gegenseitig. Der erbliche Anteil am Aggressionsverhalten könnte nur in der Forschung durch streng standardisierte Zuchtbedingungen nachgewiesen werden (1). Bisher liegen keine wissenschaftlichen Studien vor, die beweisen, dass einige Rassen ein höheres Aggressionspotential als andere zeigen. Allerdings existieren wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass das soziale Potential innerhalb einer Rasse stark variieren kann. Es gibt signifikante wurfspezifische Unterschiede (2). Es existieren bestimmte Zuchtlinien innerhalb verschiedener Rassen, die sich durch ein unangemessenes Aggressionsverhalten bzw. eine niedrige Reizschwelle für Aggressionsverhalten und/oder Angst auszeichnen. Dazu gehören neben Bullterriern auch Rassen wie Berner Sennenhunde, Deutscher Schäferhund und bestimmte Farbschläge des Cocker Spaniels (1).

Sind einige Rassen aggressiver als andere?
Nach einer Untersuchung medizinisch versorgter Hundebissverletzungen in der Schweiz waren folgende Hunderassen unter den Beißern im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Hundepopulation überrepräsentiert: Rottweiler, Collie, Schäferhund sowie die Schweizer Sennenhunderasse (3).

Nach Angaben einer kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus wurden 1998 in Berlin 1.762 Bissverletzungen durch Hunde gemeldet. Als beteiligte Hunderassen wurden folgende angegeben: Mischlinge (631), Schäferhunde (349), Rottweiler (197), Pitbull (135), Staffordshire Terrier (91), Dobermann (64), Terrier (55), Schnauzer (25) und Dackel (25). Diese Angaben berücksichtigen allerdings nicht den Anteil der einzelnen Rassen an der Hundepopulation. An anderer Stelle wird darauf hingewiesen, dass sich z.B. der Rottweiler, obwohl in der Beißstatistik überrepräsentiert, gleichzeitig als zuverlässiger Rettungs-, Dienst- und Begleithund bewährt (4).

Dressler (5) kommt in ihrer Diplomarbeit zu dem Schluss, dass die starke Zunahme der Berichterstattungen über eine erhöhte Gefahr durch sogenannte Kampfhunde sich nicht in der Statistik wiederspiegele.

In welchen Situationen kommt es vermehrt zu Beißattacken?
80% der Bissverletzungen entstehen durch dem Opfer bekannte Hunde (Familie, Nachbarschaft). Mehr als 60% der Opfer sind Kinder. Die innerhalb der Familie und des Freundeskreises entstehenden Unfälle werden aber in der Regel als Kavaliersdelikte verschwiegen (2). Diese liegen nach Schätzungen von Ärzten etwa achtmal so hoch wie die statistisch gemeldeten Vorfälle (4).

Nach einer schweizer Untersuchung wurden Kinder doppelt so häufig gebissen wie Erwachsene. Wobei Kinder überwiegend am Kopf, Erwachsene dagegen überwiegend an den Extremitäten verletzt wurden. Kleine Hunde bis 10 kg Körpergewicht waren unter den unfallverursachenden Hunden unterrepräsentiert. 24% der Bissverletzungen wurden durch den eigenen Hund, 34% durch einen bekannten und 42% durch einen fremden Hund verursacht. Wobei Kinder häufiger als Erwachsene durch bekannte Hunde verletzt wurden. 14% der Unfälle geschahen anlässlich einer Hunderauferei (v.a. Erwachsene), 42% anlässlich einer Interaktion mit dem Hund (v.a. Kinder) und 44% ohne Interaktion mit dem Hund (3).

Vermeidung von Aggression
Wenn Bissverletzungen wirksam vermieden werden sollen, müssen wir die Augen öffnen für das echte Problem, dass heißt für den versteckten Teil des Eisberges (2). Tatsächlich werden die meisten Hunde nicht bewusst "scharf" gemacht. Vielmehr wird durch Unwissenheit fehlerhaftes Verhalten verstärkt, statt für den Hund nachvollziehbar verboten (5). Unerwünschtes Verhalten wird dem Hund häufig geradezu antrainiert (6).

Am bedeutendsten für das Zusammenleben von Mensch und Hund ist vermutlich die Rang bezogene Aggression. Diese kann sich auch gegen den Menschen richten, da dieser vom Hund als Mitglied seiner sozialen Gruppe (Rudel) angesehen wird. Eine der Hauptursachen für Konflikte liegt in Missverständnissen in der Kommunikation zwischen Mensch und Hund. Kaum ein Hund reagiert sofort und ohne Umschweife offensiv, dazu ist der Risiko-Nutzen-Faktor viel zu hoch. Doch leider bemerken ihre menschlichen Rudelgenossen häufig die feinen Signale ihres Hundes nicht. Erhält der Hund auf seine Signale keine Resonanz, wird er allerdings bald darauf verzichten (angelernt). So entstehen Hunde, die "plötzlich" aggressiv reagieren (1).

Ein Hund lernt mittels positiver Motivation besonders schnell und gut. Konsequenz gibt ihm Übersicht über die Regeln, das Erlernte geht ihm aufgrund von Konditionierung in Fleisch und Blut über, sein Selbstbewusstsein wird dabei gefördert. Wird ein Hund auf diese Weise mit besten Absichten erzogen und beaufsichtigt, wird auch ein schwieriger Hund mit ebenso geringer Wahrscheinlichkeit auffällig werden, wie jeder andere Hund auch (5).

Aber auch Aggression kann gelernt werden! Wenn ein Hund merkt, dass eine bestimmte Verhaltensweise regelmäßig eine bestimmte positive Reaktion hervorruft, wird er diese öfter, schneller und stärker zeigen (z.B. beruhigende Worte bei aggressivem Verhalten). Andererseits können auch Hunde, die grob behandelt werden (falsch verstandenes Dominanzverhalten), entweder aus Angst oder aus Frust aggressiv werden. Besser ist es deshalb, Hunde zu einer erwünschten Handlung zu motivieren statt sie zu zwingen (1).

Auf die Frage, ob viele der sogenannten "Kampfhunde" nicht als Ablassventil menschlicher Aggression missbraucht werden, soll hier nicht näher eingegangen werden. Empfehlenswert als weiterführende Lektüre in diese Richtung und in Bezug auf die Rolle der Presse in der "Kampfhunde-Debatte" und die Geschichte der "Kampfhunde" ist die Diplomarbeit "Medienspektakel um Kampfhunde" von Petra Dressler.

Quellen:
(1) Warum beißt der Hund? ... eine Übersicht zum Aggressionsverhalten von Hunden, B. Schöning, DTB 9/2000 S. 904-913.

(2) Aggression und Gefährlichkeit, C. Pillonel, Vétérinaire-Comportementaliste E.N.V.F., 1892 Lavey Internetadresse??

(3) U. Horisberger (2002): Medizinisch versorgte Hundebissverletzungen in der Schweiz: Opfer - Hunde - Unfallsituation. Veterinärmedizinische Fakultät Bern, Dissertation.

(4) "Der tut nix - der will nur spielen" - "Das hat er noch nie gemacht!" Broschüre von Bündnis 90 / Die Grünen

(5) Dressler, P. (1999): Medienspektakel um Kampfhunde. Fachbereich 2 der Huchschule der Künste in Berlin, Diplomarbeit.

(6) Feddersen-Petersen, D. (1992): Hunde und ihre Menschen. Frankh-Kosmos-Verlag, Stuttgart.

Leinen- und Maulkorbzwang

Der Hund ist zu einem fest integrierten Bestandteil unseres öffentlichen Lebens geworden. Gerade in den letzten Jahren steht er jedoch zunehmend in der Kritik, so dass vermehrt über Leinen- und Maulkorbzwang diskutiert wird.

Aus diesem Grunde werden hier einige tierschutzrelevante Stellungnahmen zu dieser Thematik von verschiedenen Wissenschaftlern (Ethologen, Kynologen), Tierärzten und Tierschützern wiedergegeben.

Laut Tierschutzgesetz darf derjenige, der ein Tier hält, betreut, oder zu betreuen hat, die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§2 Nr. 2). Nach der Tierschutz-Hundeverordnung ist einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen (§2, Abs. 1).

Die Forderungen nach artgemäßer Bewegung und nach ausreichendem Auslauf werden allerdings ohne eine zeitliche Vorgabe formuliert. Dies sei sicherlich in den unterschiedlichen Ansprüchen der verschiedenen Rassen begründet, erschwere aber den Vollzug der Verordnung. In der nicht mehr gültigen Verordnung zum Halten von Hunden im Freien wurde bei Anbindehaltung ein täglicher Auslauf von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. Hundeexperten schätzen den Auslaufbedarf allerdings auf eher 2 - 4 Stunden pro Tag. Als artgemäß sei ein Auslauf anzusehen, wenn der Hund freilaufend Tempo und Richtung seiner Bewegung bestimmen und die Umgebung erkunden könne. Es sollte sich ihm dabei auch die Gelegenheit bieten, mit anderen Hunden zusammen zu treffen. Selbstverständlich müsse jeder Hundehalter seinen Hund in der Öffentlichkeit so führen, dass Menschen und andere Hunde nicht belästigt oder geschädigt würden.
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.

Der Hund verfüge über ein besonders stark ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis, das sich zwar bei den einzelnen Rassen unterschiedlich deutlich darstellen kann, aber letztendlich dem menschlichen Drang zur Bewegung weit überlegen sei. Eine Fortbewegung an der Leine könne daher nicht ausreichen, um den Bewegungsansprüchen eines Hundes nachzukommen. Durch eine ständig angeleinte Haltung verringere sich außerdem automatisch die erfahrbare Reizvielfalt und die Möglichkeit interartlicher sozialer Interaktionen für den Hund. Es sei daher zu erwarten, dass eine generelle Anleinpflicht zu vermehrten, schwerwiegenden Verhaltensstörungen bei Hunden führen werde.
Dipl.-Biologe Frank in der Wieschen, Ethologe/Tierverhaltenstherapeut, Extertal

Auch Apel ist sich sicher, dass der nicht angeleinte Hund wesentlich bessere Möglichkeiten zur artgemäßen Bewegung habe. Eine Leinenpflicht dürfe höchstens dann auferlegt werden, wenn ein spezielles Tier nachweislich als "gefährlich" eingestuft werden müsse.
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Bonn

Mit der Einschränkung des körperlichen Bewegungsbedürfnisses durch den Leinenzwang werde die psychische Ausgeglichenheit des Hundes - sein Wohlbefinden - so herabgesetzt, dass es zu Verhaltensweisen (Unruhe, Dauerkläffen, Schnappen) komme, die eine übermäßige Belastung seines Umfeldes darstellen könnten.
Urs Ochsenbein, Hundeexperte und Sachbuchautor, Zürich

Eine umfassende Anleinpflicht sei für große Hunde eine fortwährende Bewegungseinschränkung, die gegebenenfalls verstärkt durch das ständige Tragen eines Maulkorbes, nicht mehr als artgerechte Hundehaltung bezeichnet werden könne.
Prof. Dr. Günter Pschorn, Präsident der Bundestierärztekammer

Ein pauschales Leinengebot für den gesamten Bereich einer Stadt könne kein richtiger Ansatz sein. Es sei im Gegenteil am ehesten geeignet, Probleme erst entstehen zu lassen. Im innerstädtischen Bereich sollte jeder Hund, schon zum Schutz des Hundes im Straßenverkehr, an der Leine geführt werden. Umgekehrt müssten aber auch in der Stadt Möglichkeiten geschaffen werden, Hunde artgerecht zu halten.
Bernhard Meyer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.

Bremer fordert von den Hundehaltern, die Angst vieler Menschen vor Hunden ernst zu nehmen und deshalb ihre Hunde in bebauten Gebieten anzuleinen. Sie fordert aber auch von Städten und Gemeinden für echte Freilaufgebiete für Hunde zu sorgen, in denen diese miteinander Spielen und ein gesundes Sozialverhalten entwickeln und festigen können.
Christa Bremer, Präsidentin des Deutschen Verbandes der Gebrauchshundsportvereine e.V.

Ein Hund der nur an der Leine geführt werde, könne keine gesunde eigenständige Beziehung zu Menschen oder anderen Hunden entwickeln. Er beiße eher als ein Hund der frei laufen könne.
Dr. Michael Werner, Ethologe, München

Stets angeleinte Hunde seien insgesamt angespannter und unausgeglichener, sie forderten auch weit häufiger Rangauseinandersetzungen heraus als freilaufende Artgenossen. Einige seien aggressiv, andere extrem unsicher, wodurch wiederum Gefahrenmomente (Angstbeißen) entstünden. Hinzu komme, dass Hunde hochsoziale Lebewesen seien, die durch den Leinenzwang daran gehindert würden, den artgemäßen Umgang miteinander zu lernen. Dies zeige sich deutlich darin, dass es zwischen angeleinten Hunden stets zu den ausgeprägtesten Auseinandersetzungen komme.
Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Fachtierärztin für Verhaltenskunde/Ethologie, Kiel

Werner erlaubt sich den Vergleich mit dem Straßenverkehr, durch den jährlich wesentlich mehr Personenschäden entstünden, als durch Hundebisse. Trotzdem käme niemand auf die Idee, das Autofahren zu verbieten.
Dr. Michael Werner, Ethologe, München

Zudem ergebe sich aus Unterlagen des Deutschen Kinderschutzbundes, dass sich praktisch alle schweren Unglücksfälle - auch mit tödlichem Ausgang - entweder durch Hunde in der Familie oder durch angeleinte Tiere ereignet haben. Die Schwere der Unfälle habe daher nichts mit dem freien Herumlaufen der Hunde zu tun.
Prof. Dr. Jürgen Unshelm, Lehrstuhl für Tierhygiene und Verhaltenskunde der Ludwig-Maximilians-Universität, München

Auch Kolo gibt an, dass eine Anleinpflicht nur eine Scheinsicherheit erzeuge und außerdem nicht dazu beitrage die Sauberkeit zu erhöhen.
Hans Kolo, ehemaliger Präsident des Landesverbandes Bayern des Deutschen Tierschutzbundes

Der Kölner Tierschutzverein weist daraufhin, dass den Ordnungsbehörden auch ohne Einführung eines generellen Leinenzwangs ausreichend ordnungsrechtliche Zwangsmittel gegen uneinsichtige Halter gefährlicher Hunde zur Verfügung stünden. Die Maßnahmen reichten von der mündlichen Verwarnung über Bußgelder, Leinen- und Maulkorbzwang im Einzelfall bis zum absoluten Haltungsverbot.
Kölner Tierschutzverein

Eine Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen bedeute eine weitere Einschränkung des artgemäßen Verhaltens, insbesondere des Sozial- und Erkundungsverhaltens. Durch die Einschränkung von Unterwerfungsgesten und Mimik würde die artgemäße Kommunikation zwischen Hunden behindert. Bei Welpen und Junghunden, die die Kommunikation mit Artgenossen und die Beißhemmung erst erlernen müssen, sei von der Anwendung des Maulkorbs dringend abzuraten. Grundsätzlich müssten Hunde schrittweise, ohne Zwang und unter dem Einsatz von Belohnungen an den Maulkorb gewöhnt werden. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass der Maulkorb Hecheln und Trinken ermögliche und nicht scheuere. 
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.

Bezüglich des Hundedrecks meint Prof. Greiffenhagen sollte doch "die Kirche im Dorf und die Hunde in der Stadt" gelassen werden. Ärger und immer mehr Kosten verursachten laut Stadtreinigungs- und Gartenbauämter nicht die Hinterlassenschaften der Vierbeiner, sondern die der Zweibeiner: Plastik, Papier, Kaugummireste, Glasscherben etc.. Hinzu komme noch die tägliche Zerstörung von Spielplatzgeräten, Bänken und Zäunen.
Prof. Dr. Sylvia Greiffenhagen, Sozialforscherin und Fachbuchautorin, Esslingen

Quellen:
Leinenzwang, eine Fessel für den Hund, Broschüre, Herausgeber: Interessengemeinschaft Deutscher Hundehalter e.V., Auguststr. 5, 22085 Hamburg

Tierschutzgesetz

Tierschutz-Hundeverordnung

Wieviel Auslauf braucht der Hund? Empfehlungen der Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), Vetimpulse, 22, (11), 1-3.

Medien

Lassie, Rex & Co.
von Rehage, Felicia,
Kynos Verlag Dr. Dieter Fleig GmbH, 1999

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Verhaltenstherapie des Hundes
von Schmidt, Wolf D,
Schlütersche GmbH & Co. KG Verlag und Druckerei, 2002

Die Verhaltensforschung und die Verhaltenstherapie sind hochaktuelle Themen – nicht zuletzt durch die "Gefährliche-Hunde"- Diskussion. Dieses Buch behandelt alle wichtigen Verhaltensstörungen des Hundes. Es gibt dem praktizierenden Tierarzt konkrete Anleitungen zur Durchführung einer Verhaltenstherapie in der tierärztlichen Praxis. Wolf-Dieter Schmidt stellt verhaltenstherapeutische Probleme anhand von Fallbeispielen aus seiner langen Praxiserfahrung vor. Detailliert erläutert er allgemeine und spezielle Verhaltenstherapien und Persönlichkeitsanalysen. Die Möglichkeiten einer unterstützenden medikamentellen Therapie werden ebenfalls dargestellt. Hinweise zur Therapieplanung, ein verhaltenstherapeutischer Fragebogen für Hunde-besitzer sowie die Anwendung instrumenteller Trainingsmethoden und Utensilien erleichtern die Durchführung einer Verhaltenstherapie. Ein tabellarischer Überblick über die in der Verhaltenstherapie eingesetzten Medikamente und ein ethologisches Stichwortverzeichnis runden dieses Werk ab.

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Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze
von Askew, Henry R.,
Parey bei MVS, 2003

Dieser umfassende Ratgeber zu Diagnose und Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze berichtet über eine wissenschaftliche Herangehensweise, die vor fast dreißig Jahren in den USA entwickelt wurde und heute von Tiermedizinern und anderen Spezialisten für Tierverhaltensprobleme in vielen Ländern angewendet wird.

Diese zweite Auflage der Behandlung von Verhaltensproblemen bei Hund und Katze

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  • enthält ein ausführliches zusätzliches Kapitel über Arzneimitteltherapie.

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