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Coronavirus / Sars-CoV-2

Einleitung

Das Virus Sars-CoV-2 hält als Verursacher der Lungenkrankheit Covid-19 die Welt in Atem. Es schränkt das gewohnte Leben bereits jetzt vielfach ein. Inzwischen ist der Status der Epidemie von der Weltgesundheitsorganisation WHO am 11. März 2020 auf den einer Pandemie heraufgestuft worden. Ein Ende ist noch lange nicht in Sicht.

Die Zahl der Infizierten steigt aktuell in Europa und Deutschland täglich an, jeden Tag gibt es neue beängstigende Meldungen in der Presse. Veranstaltungen werden reihenweise abgesagt, Schulen und Geschäfte geschlossen, Quarantänen angeordnet und Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. Nachdem in Deutschland bis zum 20.4. ein Kontaktverbot bzw. in manchen Bundesländern wie Bayern oder Sachsen auch Ausgangsbeschränkungen herrschten, werden diese nun schrittweise gelockert.

Auch die Tierarztpraxen und –kliniken spüren die Folgen der Corona-Pandemie bzw. ihre Bekämpfungsmaßnahmen. So können MitarbeiterInnen trotz der Systemrelevanz des tierärztlichen Berufes nicht zur Arbeit kommen, da aufgrund der geschlossenen Kitas und Schulen die Kinder betreut werden müssen. Andere Kolleginnen und Kollegen leiden unter Umsatzeinbußen, weshalb Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden mussten.

In diesem Fokusthema finden Sie unter dem Punkt FAQs die Antworten auf Ihre Fragen sowie in unserem VETS-Bereich Interviews mit tiermedizinischen Verbänden und Institutionen (Dr. Müller, LABOKLIN, zur Corona-Diagnose durch veterinärmedizinische Labore; Dr. Moder, bpt, über Systemrelevanz von Tierärzten; Dr. Steidl, Landestierärztekammer Baden- Württemberg, über Beatmungsgeräte für die Humanmedizin), die sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen. Unter NEWS halten wir Sie über die neusten Entwicklungen auf dem Laufenden.

Corona-Krisen-Blog

In unserem Corona-Krisen-Blog im VETS-Bereich finden Sie Erfahrungsberichte und Bilder von Kolleginnen und Kollegen darüber, wie sie die Krise meistern. Wir freuen uns auch auf Ihre Geschichte, die Sie an info@vetion.de schicken können.

In unserer Blitz-Umfrage wollten wir im März wissen, wie Sie die Folgen der Corona-Pandemie für die Veterinärmedizin und die Tiergesundheit einschätzen. Mehrheitlich wird ein Versorgungsengpass mit Arzneimitteln befürchtet. Lesen Sie im FAQ eine Stellungnahme des Bundesverbands für Tiergesundheit (BfT).

In einer Umfrage im Mai wollen wir von Ihnen wissen, wie sich die ja nun bereits mehrere Wochen anhaltende Pandemie auf die Tierarztpraxis und den Arbeitsalltag auswirkt.

Anleitungen/Praxisschilder zum Ausdrucken für die Praxisräume


Diese und weitere Praxisschilder finden Sie zum kostenfreien Download im VETS- Bereich
Da das Coronavirus unser Gesundheitssystem zu überlasten droht, ist es sehr wichtig, Infektionen zu verhindern. Auch in der Tierarztpraxis muss alles getan werden, um sich, das Personal sowie die Tierhalter vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen. Wenn Sie den Praxisbetrieb aufrecht erhalten wollen, sind Sie angehalten, bestimmte Regeln umzusetzen und in den Praxisräumen Anleitungen aufzuhängen, wie Frau/Mann sich vor einer Infektion schützen kann.

Vetion.de möchte Tierarztpraxen dabei unterstützen und hat eine Auswahl solcher Anleitungen/Praxisschilder zum Ausrucken und Aufhängen in Ihrer Praxis für Sie vorbereitet. Die Anleitungen können Sie sich kostenfrei im VETS-Bereich herunterladen und ausdrucken.

Das Virus

Die Corona-Krise wird verursacht von einem neuartigen Coronavirus, das erstmals im Dezember 2019 in der chinesischen Provinz Hubei aufgetreten ist. Das „Epizentrum“ ist vermutlich ein Wildtiermarkt in der chinesischen Stadt Wuhan. Hier soll das Virus erstmals auf einen Menschen übergesprungen sein. Somit handelt es sich bei Sars-CoV-2 um einen Zoonoseerreger. Vermutlich waren Fledermäuse die ersten Wirte. Ob die Fledermaus das Virus jedoch direkt auf den Menschen übertragen hat, oder es einen Umweg über andere tierische Zwischenwirte, wie z.B. das Pangolin, gab, ist unklar. Das Virus ist jedoch eng verwandt mit den verursachenden Viren von Mers und Sars, die beide durch den engen Kontakt mit tierischen Zwischenwirten auf den Menschen übertragen wurden.

Über die Gefährlichkeit sind sich die Wissenschaftler uneins, da es sich um ein neues Virus handelt, also keine Erfahrungswerte vorhanden sind. Außerdem ist die Zahl der bislang unerkannten Infektionen nicht bekannt, weshalb die Sterberate schwer anzugeben ist. In jedem Fall liegt sie höher als bei der Grippe oder der Schweinepest. Die errechnete Letalität anhand der aktuellen Datenlage wurde am 12. März 2020  durchschnittlich mit 3,5 bis 4 Prozent angegeben. Allerdings gibt es dabei große regionale Unterschiede.

Die Ursachen für Todesfälle durch das Coronavirus sind meist Lungenentzündungen, Atemnot oder Blutvergiftung

Die aktuellen globalen Infektionszahlen finden Sie auf der Webseite der Johns Hopkins Universität . .

Zahlreiche Fake-News machen die Runde. Das BMBF möchte in seinem FAQ damit aufräumen.

Sars-CoV-2 Infektionen bei Tieren

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat vor wenigen Wochen mit Infektionsstudien bei Schweinen, Hühnern, Flughunden und Frettchen begonnen. Nun wurden erste Ergebnisse veröffentlicht, die zeigen, dass Flughunde und Frettchen empfänglich für eine SARS-CoV-2 Infektion sind.

Während sich Frettchen effizient mit SARS-CoV-2 infizieren lassen, das Virus gut vermehren und es auf Artgenossen übertragen, erfolgt bei den Flughunden keine Übertragung. Unter den Versuchsbedingungen zeigten sich weder Schweine noch Hühner als empfänglich für eine Infektion mit SARS-CoV-2. Nach jetzigem Kenntnisstand sind sie also von dem Virus nicht betroffen und stellen demnach kein potentielles Risiko für den Menschen dar.

In den Infektionsstudien wurde den Tieren SARS-CoV-2 in die Nase verabreicht, um den natürlichen Infektionsweg beim Menschen über den Nasen-Rachenraum nachzuahmen. Frettchen könnten sich demnach als Tiermodell, das die Infektion des Menschen widerspiegelt, eignen.

Die komplette Auswertung aller Versuchsreihen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, mit den Endergebnissen ist Anfang Mai zu rechnen.

Zudem existiert ein Präprint einer Publikation aus China vom 30. März 2020 für die Zeitschrift nature, in dem auch Infektionsversuche mit SARS-CoV-2 bei Katzen erfolgreich waren, während sich das Virus in Hunden nur schwach vermehren konnte. Katzen schieden in diesen Untersuchungen ebenso wie Frettchen das infektiöses Virus aus und konnten Artgenossen über Tröpfcheninfektion infizieren.

Bitte beachten Sie!
Infektionen von Haustieren mit SARS-CoV-2 stellen sehr seltene Einzelfälle dar. Es gibt derzeit keinen Hinweis, dass sich Menschen durch Hunde und Katzen infizieren können, da diese Tiere den Erreger nicht in ausreichender Menge ausscheiden dürften. Das bestätigen auch Untersuchungen von IDEXX, das tausende Proben von Katzen- und Hunden auf COVID-19 getestet und ausgewertet hat. Bislang konnte kein einziger positiv getesteter Fall von COVID-19 bei einem Hund oder einer Katze beobachtet werden.
Es besteht daher keinerlei Grund, Hunde und Katzen wegzugeben oder gar euthanasieren lassen zu wollen! Allerdings sollten auch beim Umgang mit den Tieren die normalen Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen durchgeführt werden.

Weiterhin (Stand: 23.4.) sind sich Experten einig, dass keine Notwendigkeit besteht, Tiere als Überträger einzustufen oder diese zu testen. In Einzelfällen stehen seit einigen Tagen von IDEXX und LABOKLIN jedoch PCR-Tests für tierärztliche Patienten zur Verfügung.

Tierarzneimittelversorgung

Auf die Frage, ob es zu Engpässen bei Arzneimitteln für Tiere durch die Corona-Pandemie kommen kann, antwortete der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) im März wie folgt:

Hersteller von Tierarzneimitteln haben routinemäßig detaillierte Pläne für die Geschäftskontinuität und arbeiten intensiv mit Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass Tierarzneimittel zum Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Tiere in Deutschland weiterhin verfügbar sind. Bisher liegen keine Informationen über Lieferausfälle zu Wirkstoffen oder Tierarzneimitteln in Deutschland vor. Wir ermutigen Tierärzte, ihre normalen Bestellmuster beizubehalten, um einen angemessenen Bestand an Tierarzneimitteln aufrechtzuerhalten. In diesem Fall sollten keine zusätzlichen Bestände erforderlich sein.

Der Bundesverband für Tiergesundheit ist im Austausch mit den für Tierarzneimittel zuständigen Bundesoberbehörden (BVL und PEI), die über etablierte Mechanismen zur Behandlung von Versorgungsproblemen verfügen, die von Zeit zu Zeit auftreten. Die Auswirkungen der Epidemie mit dem neuartigen Corona-Virus werden weiter beobachtet und analysiert. Wir empfehlen Tierbesitzern auch, den Rat ihres Tierarztes zu befolgen: den Zeitpunkt von Impfungen mit ihrem Tierarzt zu besprechen und diejenigen, deren Tiere in einer Langzeitbehandlung sind, zu drängen, rechtzeitig bei ihrer Tierarztpraxis die notwendigen Tierarzneimittel verschreiben zu lassen.

Laut der Corona Blitz-Umfrage von Vetion.de ist ein Lieferengpass bei bestimmten Arzneimitteln jedoch durchaus eine Befürchtung der Tierärztinnen und Tierärzte.

In einem Artikel der FAZ wird Simon White vom Pharmaunternehmen Pfizer damit zitiert, dass die Krise "auch die Herstellung und Lieferung anderer [human-]Medikamente auf eine harte Probe" stelle und führt als Gründe Exportbeschränkungen und Personalschwierigkeiten an.

Das BVL sieht bisher (Stand: 23.4.) keine Schwierigkeiten bei der Tierarzneimittelversorgung.

Hilfsbörsen

Hier finden Sie u.a. eine Übersicht über Hilfsbörsen und Nachbarschaftshilfen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie oder auch Ihr Haustier Hilfe brauchen oder Sie Ihre Hilfe anbieten möchten.

Speziell für Tierärzte

Vetion.de Jobbörse: Hier haben Sie ab sofort die Möglichkeit, Ihre Anzeigen mit Bezug auf die Corona-Krise speziell zu kennzeichnen, wenn Sie beispielsweise als Vetmed-Student Praxen Ihre Hilfe anbieten möchten oder Sie als Tierarztpraxis kurzfristig Bedarf an Mitarbeitern haben bzw. Ihre Mitarbeit als tiermedizinische Aushilfe anbieten möchten.

Hardenberg-Consulting: Hardenberg-Consulting hat die „Telefon- Sprechzeiten“ auf 9 – 16 Uhr verlängert. Alle Kollegen sind herzlich willkommen und eingeladen, mit den Beratern Fragen rund um Karriereplanung, Möglichkeiten der Berufsausübung, Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Familienpause etc. zu besprechen – selbstverständlich kostenfrei.

Jede Art von Hilfe

Diese Hilfe-Plattformen bringen - bundesweit, wenn nicht anders gekennzeichnet - unkommliziert diejenigen, die Hilfe brauchen, mit denjenigen zusammen, die helfen wollen: Hunde ausführen oder Einkaufen gehen für Menschen in Quarantäne für Risikogruppen, Kinderbetreuung etc. Sie können nach PLZ suchen.

Quarantäne-Helden,

CoronaPort (Berlin)

Die Einkaufshelden

Nebenan.de

Help Unity

Wirhelfen

Krisenkultur-Blog und Hilfebörse

Speziell für Hundebesitzer

Pro-Hund Corona-Notfallhilfe: Facebook-Seite für Zusammenhalt unter Haustierbesitzern. Hier wird sich speziell um tierische Notfälle gekümmert.

Erntehelfer gesucht!

Bis zu 300.000 Erntehelfer fehlen dieses Jahr auf deutschen Feldern, da aufgrund der Corona-Krise viele Einreisebeschränkungen, -verbote bestehen. Helfen Sie jetzt!


Deutschland

DasLandHilft.de Bundeslandwirtschaftsministerium und Maschinenring e.V., seit 23.3.20

Saisonarbeit in Deutschland: Dieses Portal hilft seit Langem bei der Zusammenführung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Landwirtschaft mit Fokus auf Saisonarbeit


Schweiz

AgriX

Coople

MakervsVirus

Unter dem Slogan #MakerVsVirus haben sich innerhalb von wenigen Tagen Tausende Freiwillige in Österreich und Deutschland zusammengetan, sie fertigen gemeinsam mittels 3D-Druck Behelfsgesichtsmasken für medizinisches Personal. Mittlerweile gibt es hunderte Ortsgruppen sogenannte Hubs - durch sie können tausende Behelfsgesichtsmasken täglich produziert werden. 

Die Behelfsgesichtsmasken bestehen aus einer 3D-gedruckten Halterung für einen dünnen, transparenten Kunststoffschild. Er kann verhindern, dass Infektionserreger durch Tröpfchen – zum Beispiel durch Niesen und Husten – in die Augen gelangen können. 

Die Vernetzung der lokalen Maker Ortsgruppen mit den Menschen, Organisationen, Krankenhäusern und Arztpraxen, die Bedarf haben, geschieht über die Webseite www.makervsvirus.org/.

bpt-Webinar zu aktuellen Fragen der Tierärzte

Zu dem am 30.3.2020 gemeinsam von bpt, ATF und Vetion.de durchgeführten Webinar zu SARS-CoV-2 / Covid-19: Aktuelle Themen und Antworten, schrieb der bpt: „Das gab’s noch nie: Ein Webinar für rund 500 Teilnehmer, das über Nacht augebucht war und noch dazu viel Anerkennung eingebracht hat für die schnelle Reaktion, wichtige Themen aufzugreifen und Fragen zu beantworten, die vielen unter den Nägeln brennen. (…)“ Eine kurze Zusammenfassung des Webinars finden Sie hier.

Praxisalltag in der Corona-Quarantäne

Jana Heimer, Nutztierärztin in der Praxis am Weinberg

"Alle großen Zufahrtsstraßen nach Jessen – dem Standort unserer Praxis – sind seit gestern früh (26.03., Anm. der Red.) abgeriegelt. In der Stadt kam es zu einem plötzlichen Ausbruch von Covid-19 und kurzer Hand wurde das Gebiet für zwei Wochen unter strikte Quarantäne gesetzt. Polizei und Feuerwehr kontrollieren nun jeden, der hinein oder hinaus will. Diese Maßnahme traf die meisten Bewohner überraschend. Nach der Allgemeinverfügung haben nun nur noch ganz bestimmte Berufsgruppen das Recht, die Abgrenzung zu übertreten. Wir Tierärzte gehören zum Glück dazu, unsere Patientenbesitzer nicht in jedem Fall. Das führte bereits dazu, dass ein Notfallpatient von einer Kollegin an der Absperrung behandelt werden musste. Für die nächsten Tage könnte es eine Lösung sein, die Tiere an der Absperrung abzuholen, in der Praxis zu therapieren und zurückzubringen oder in andere Praxen zu überweisen (Post auf der Praxis-Facebook-Seite):

Jessen Corona 
Tierarztpraxis

Als Tierärztin im Nutztierbereich muss ich die Absperrung mehrmals am Tag durchqueren, um zu den von uns betreuten Betrieben zu fahren und in der Praxis Medikamente abzuholen. Jedes Mal werde ich kontrolliert und muss – die aktuellste – Arbeitgeberbescheinigung und meinen Personalausweis vorzeigen. Einige Betriebe haben uns bereits abgesagt aus Angst, dass wir das Virus zu ihnen einschleppen. Aber wir müssen die Tiere ja versorgen und versuchen dabei – nicht erst seit der Quarantäne – bestmöglich auf Abstand und Hygiene zu achten.

Im Schweinebetrieb geht das sehr gut, da duschen wir ohnehin ein und aus und benutzen betriebseigene Kleidung. Dennoch verschieben wir zurzeit nicht dringend Notwendiges wie Blutentnahmen. Außerdem machen wir den Betriebsrundgang nur noch allein. Der Schweinehalter schreibt uns vorher auf, welche Tiere wir uns genauer ansehen sollen. Unser Protokoll gibt es sowieso schon immer schriftlich am Schluss und alles weitere besprechen wir nun eben am Telefon. Diese Vorbereitung erleichtert zumeist sogar den Arbeitsablauf, vielleicht kann man etwas davon für später beibehalten.

Im Rinderbereich ist das Abstandhalten schon schwieriger: Vor zwei Tagen war ich zur Geburtshilfe, das kannst du nicht allein machen.

In den Praxisräumen versuchen wir ebenfalls so wenig möglich Kontakt zu einander zu haben. Lager und Praxisräume sind nun streng voneinander getrennt: Medikamente werden mir nach draußen gegeben. Wir versuchen zudem so wenig Zeit wie nötig im Büro zu verbringen und erledigen den meisten Papierkram bereits auf dem Hof. Mittagspause machen wir allein und wenn ich zurückkomme und bereits zwei Mitarbeiter in der Praxis sind, warte ich im Auto.

Es ist eine Situation, mit der man vorher noch nie konfrontiert war, aber wir sind gut aufgestellt."

Tierärztliche Praxis am Weinberg GmbH
Weinberge 39A
06928 Jessen (Elster)

www.vetkomb.de


Weitere spannende Corona-Praxisgeschichten finden Tierärzte in unserem Corona-Krisen-Blog im VETS-Bereich.

Schutzmasken

Das Tragen von Schutzsmasken ist angeraten, teilweise sogar verpflichtend. Doch Lieferschwierigkeiten von medizinischem Mund-Nase-Schutz sind aktuell. Woher bekommen?

Wir von Vetion.de haben uns selbst an die Nähmaschine gesetzt, um Sie zumindest mit sogenannten Community-Masken aus Stoff (kein Medizinprodukt) zu unterstützen.

Diese haben zwei Besonderheiten: ein eingenähtes Filterfach, für erweiterte Nutzbarkeit und ansprechende Tiermotive, um im Corona-Praxisalltag etwas zu erfreuen.

Bis Ende April verlosen wir an Tierärzte, die uns ihre Praxis-Corona-Anekdote als Text oder Bild senden jede Woche Masken.

Im Mai gibt es sie als Geschenk zur Buchung von E-Learning-Kursen auf myvetlearn.de dazu.

Und jederzeit können Sie die Vetion.de-Tierarzt-Stoffmasken ganz einfach in unserem Shop erwerben.

Bleiben Sie gesund!

Wie können Tierärzte helfen?

Frequently Asked Questions

Dürfen Tierarztpraxen geöffnet bleiben? Sind Tierärzte systemrelevant? Was geschieht bei Ausgangbeschränkungen?

Tierärzte sind systemrelevant.

Das wurde von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am 23.3. als Antwort auf einen Brandbrief der Tierärzteverbände bestätigt. Darin heißt es: „Aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind die im Nutztierbereich und für die veterinärmedizinische Grund- bzw. Notfallversorgung von Heimtieren tätigen Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger als systemrelevant einzustufen. Ich habe mein Haus darum gebeten, über das Bundesministerium für Gesundheit die obersten Landesbehörden hierüber zu unterrichten,…“

Damit dürfen selbstverständlich auch Tierarztpraxen geöffnet bleiben, ebenso in Österreich.

Am 16.3.2020 wurden Leitlinien der Bunderegierung und der Länder über die Reduzierung sozialer Kontakte im öffentlichen Raum veröffentlicht. Darin ist beschrieben, dass von der pauschalen Schließung ausgenommene Einrichtungen nur unter "gestiegenen hygienischen Bedingungen" geöffnet bleiben dürfen.
Hinweise für einen so angepassten Praxisbetrieb in Zeiten von Covid-19 geben verschiedene Berufsverbände unter dem FAQ-Punkt "Wie verhindere ich eine Ansteckung meiner Mitarbeiter und die Virusverbreitung im Wartezimmer?"
Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden und Ihre Mitarbeiter und Kunden ausreichend zu schützen, empfiehlt die Landestierärztekammer Hessen beispielsweise:
• Telefonische Beratung vor dem Tierarztbesuch / Erweiterung der zeitlichen telefonischen Erreichbarkeit der Tierarztpraxen
• Keine freie Sprechstunde mehr, nur noch feste Termine mit ausreichenden Zeitfenstern
• Tierarztbesuch nur in dringenden Fällen / Telefonische Anmeldung von Notfällen
• Kurze Kontaktzeiten - Aufnahme der Tierhalterdaten und des Vorberichts bereits am Telefon / per E-Mail
• Keine Impfungen, keine Routineuntersuchungen, keine Routineoperationen
• Nur eine gesunde, erwachsene Person darf das Haustier begleiten
• Tiere mit ihren Besitzern warten vor der Praxis im Auto, bis sie aufgerufen werden
• Nur ein Kunde im Wartebereich, nur ein Kunde im Behandlungsbereich
• Anwendung einschlägiger Hygienemaßnahmen für Praxispersonal und Tierhalter, Schutzausrüstung, Reinigung, Desinfektion, Mindestabstand
• Kein Bargeld, "kontaktlose" Bezahlung
• Notwendige Überweisungen nur in die nächstgelegene Klinik

Jede Tierarztpraxis kann individuelle Verhaltensregeln zur Verhütung der Virusverbreitung vom Tierbesitzer beim Betreten der Praxis fordern.

Es empfiehlt sich, die in Ihrer Praxis getroffenen Maßnahmen zur Kontaktvermeidung ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde zu übermitteln und deren Ratschläge umzusetzen. So stellen Sie sicher, dass im Infektionsfall nicht die gesamte Praxis unter Quarantäne gestellt wird, sondern nur Kontaktgruppe 1 (RKI). Hier gibt es gelockerte Regelungen für systemkritische Berufe.

Im Falle von Ausgangsbeschränkungen im Bundesland, seit dem 23.3. etwa in Sachsen angeordnet, ist es ratsam einen "Passierschein" mitzuführen, aus dem ersichtlich ist, dass man weiterhin zur Arbeit muss. Eine Vorlage findet sich bei der Sächsischen Landestierärztekammer: Arbeitgeberbestätigung für Ausgangsbeschränkungen

Tierarztpraxen dürfen geöffnet bleiben (Bayern, 20.3.)
Bundestierärztekammer Deutschland
Österreichische Tierärztekammer

Was geschieht bei einem Covid-19-Fall in der Tierarztpraxis?

Der erste Ansprechpartner ist das Gesundheitsamt. Tierhalter sollten dazu angehalten werden, die Tierarztpraxis über einen Covid-19 Nachweis im zeitlichen Zusammenhang mit dem Besuch in Kenntnis zu setzen und andersrum. In diesem und auch im Fall der Ansteckung eines Mitarbeiters müssen Kontaktpersonen in Quarantäne. Als Kontaktpersonen mit „erhöhtem Infektionsrisiko“ werden nach einer Information des Landkreis Augsburg etwa so definiert:

  • „Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z. B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
  • Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung.“
Landkreis Augsburg/

Damit in einem solchen Fall nicht die gesamte Praxisbelegschaft gleichzeitig ausfällt, ist es ratsam, frühzeitig einen Pandemieplan aufzustellen. Dieser beinhaltet beispielsweise die Arbeit im strikt getrennten Schichtsystem. Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung für Unternehmen gibt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2054

Der Verdienstausfall bei einer Covod-19-Erkrankung ist wie bei einer „normalen“ Erkrankung geregelt.
Bundesgesundheitsministerium.de

Wer zahlt im Fall der Quarantäne/Praxisschließung den Verdienstausfall?

Bei Verdienstausfall durch behördlich angeordnete Quarantäne/Tätigkeitsverbot oder Betriebsschließung haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Selbstständige nach §56 Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung.

In den ersten 6 Wochen wird das bisherige Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber in voller Höhe weitergezahlt. Der Arbeitgeber bekommt dieses auf Antrag (innerhalb von drei Monaten zu stellen) erstattet, ein Vorschuss ist möglich.

Ab der 7. Woche werden die Ausgleichszahlungen in Höhe des Krankengeldes gezahlt.

Selbstständig Tätige stellen den Antrag auf Ausgleichszahlungen direkt beim Gesundheitsamt ihres Bundeslandes.

Wir-sind-tierarzt.de fasst zusammen: „Auch Praxisinhaber haben Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls, aber zunächst nur in Höhe des Arbeitseinkommens, nicht in Höhe der Praxiskosten. Das Arbeitseinkommen ist in § 15 Sozialgesetzbuch IV definiert und errechnet sich aus der Einkommenssteuererklärung.
Selbständige können aber auch für Betriebsausgaben „in angemessenem Umfang“ entschädigt werden (§ 56 Abs. 4 IfSG). Dies müssen sie allerdings extra beantragen.
Inwieweit eine Betriebsausfallversicherung greift, regelt der individuelle Vertrag. Eine Quarantäne muss mitversichert sein.“

Kassenärztliche Bundesvereinigung: Hinweise zu Entschädigung im Quarantänefall
§56 IfSG
www.wir-sind-tierarzt.de
AOK

Wie schränken geschlossene Kitas den Praxisbetrieb ein?

Seit dem 23.3. gehören Tierärzte in Deutschland offiziell zu den systemrelevanten Berufen und haben beispielsweise in Berlin damit Anspruch auf Notbetreuung unter den genannten Kriterien. Dies ist aber nicht in allen Bundesländern der Fall.



Ist dies nicht der Fall und der Arbeitnehmer muss für die Kinderbetreuung zuhause bleiben, gibt es keine Ausgleichszahlungen. Der Arbeitnehmer muss Urlaub nehmen, bezahlt oder unbezahlt. Lediglich 5 Tage bezahlter Freistellungsanspruch ergeben sich aus §616 BGB. Sollte das Kind krank werden, zahlt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen ein "Kinderkrankengeld".

Update 25.3.: Der Bundestag hat Lohnausgleichzahlungen nun auch für den Fall der Kinderbetreuung daheim beschlossen, für sehr kleine Kinder gibt es die bis zu 67% sogar im Fall des Homeoffice. Das Geld fließt nicht im Ferienzeitraum.

Wie verhindere ich eine Ansteckung meiner Mitarbeiter und die Virusverbreitung im Wartezimmer?

Verhindern sie unnötigen Personenkontakt und machen sie auf die Einhaltung allgemeiner Hygienemaßnahmen (Niesen in die Armbeuge, Händewaschen) aufmerksam.

Mitarbeiter: Zeitlich strikt getrennte Dienste, getrennter Aufenthalt in Sozialräumen (kein gemeinsames Mittag), nach Möglichkeit räumliche Trennung der Arbeitsbereiche.

Patientenbesitzer: Terminsprechstunde, Abstand von Wartezimmerstühlen von mindestens 1,5 Metern, besser vereinzelter Einlass, Bereitstellen von Desinfektionsmittel am Eingang, Zwischendesinfektion von Türkliniken, Tresen, WC etc; Am besten kein Einlass von Tierbesitzern mehr: Entgegennahme und Anamnese des Tieres am Auto/vor der Praxis. Bitten Sie Tierbesitzer alleine zukommen; Tierbesitzer von Behandlungsraum/Röntgenraum ausschließen, Fixierung des Tieres nur durch Mitarbeiter der Praxis. Kein Händeschütteln.

Informieren sie Patientenbesitzer am besten mit entsprechenden Infozetteln an der Praxistür und auch auf der Webseite. Infozettel/anleitungen, auf dem das korrekte Verhalten im Wartezimmerund bei der Anmeldung abgebildet ist, sowie eine Aufforderung zum Händewaschen usw. finden Sie zum kostenlosen Download bei Vetion.de im VETS-Bereich für Tierärzte.

Die Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin, die Österreichische Tierärztekammer, die Bayerische Landestierärztekammer und die Bundestierärztekammer haben Hinweise für einen angepassten Praxisbetrieb im Klein- und Großtierbereich zusammengestellt:

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin
Bayerische Landestierärztekammer
Bundestierärztekammer
Österreichische Tierärztekammer

Stellen Sie Mitarbeitern gegebenenfalls Schutzkleidung (Masken) bereit.

In unserem Corona-Krisen-Blog berichten Kollegen vom Praxisalltag zu Covis-19-Zeiten. Hier finden Sie sicher unkomplizierte Anregungen für die eigene Praxis. Gern können Sie auch ihre Geschichte einsenden.

In der Nutztierpraxis könnte etwa darauf hingewiesen werden, dass Abstand zum Tierarzt gehalten wird, nur dringend nötige Hilfspersonen anwesend sind, das Tier vor der Ankunft des Tierarztes bereits fixiert, um die Kontaktzeit zu verringern.

Bayerische Landestierärztekammer Hinweise für Landwirte

Sollten Mitarbeiter Symptome eines Atemwegsinfektes zeigen, können Sie (prohylaktisch) eine Krankschreibung von bis zu 14 Tagen auch ohne Arztbesuch erhalten. Ein Anruf genügt. (Übergangsregelung zunächst bis 23. Juni geltend; Stand: 26.3.)

Aus unbegründeter Angst vor hustenden Kollegen wird übrigens niemand von seiner Arbeitspflicht entbunden.

infektionsschutz.de - Hygienetipps
Bundesministerium für Arbeits und Soziales - Arbeitsrechtliche Auswirkungen Coronavirus
Bund angestellter Tierärzte e.V. - Covid-19-Pandemie – Aktuelle Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung
DGB- Fragen und Antworten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Corona
DGB Rechtsschutz GmbH - Coronavirus: Was Beschäftigte wissen müssen
www.wir-sind-tierarzt.de - Corona: Wer zahlt, wenn eine Tierarztpraxis unter Quarantäne steht?

Ist Covid-19 auf Tiere übertragbar oder über diese übertragbar? Gibt es Tests für Tiere?

Nach derzeitigem Wissensstand nicht. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer sagte im März dazu: „Wir können sagen, dass es bisher keinen Hinweis darauf gibt, dass Haustiere Covid-19 auf Menschen oder andere Haustiere übertragen können. Sie erkranken auch nicht daran. Sie spielen bei der Verbreitung des Virus nach derzeitigem Kenntnisstand keine Rolle.“ Ob das Virus Auswirkungen auf die Nutztierhaltung hat, wird derzeit an Tierversuchen durch das Friedrich-Loeffler- Institut (FLI) untersucht. Erste Ergebnisse sind seit 02.04. verfügbar.
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (Oie) ordnet in ihrem FAQ auch die beiden in China positiv getesteten Hunde ein.

Weiterhin (Stand: 23.4.) sind sich Experten einig, dass keine Notwendigkeit besteht, Tiere als Überträger einzustufen oder diese zu testen. In Einzelfällen stehen seit einigen Tagen von IDEXX und LABOKLIN jedoch PCR-Tests für tierärztliche Patienten zur Verfügung.

Wie kommen Tiere von kranken oder gefährdeten Tierhaltern in die Praxis?

Tierhalter, die Symptome einer Atemwegserkrankung zeigen, sollten die Tierarztpraxis vorher telefonisch darüber informieren. Der Tierhalter sollte die Praxisräume dann in jedem Fall nicht betreten. Das Tier sollte vor der Praxis übergeben werden, zum Beispiel aus dem Auto heraus. Im besten Fall wird das Tier von einer gesunden Person zur Tierarztpraxis gebracht. Die Anamnese erfolgt dann telefonisch oder per Mail vorab.

Grundsätzlich sollten planbare Eingriffe (Impfungen, Kastrationen) verschoben werden.

Auf Hausbesuche sollte gänzlich verzichtet werden. Manche Tierarztpraxen bieten bereits einen Abholservice für Tiere an, um den Kontakt von Patientenbesitzern in den Warteräumen zu verringern und auch die Versorgung der Tiere von Tierhaltern zu ermöglichen, die zu einer sogenannten Risikogruppe gehören.

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin

Dürfen Hunde noch ausgeführt werden, wenn eine allgemeine Ausgangssperre verhängt wird? Wie erhalten Tiere von Personen unter Quarantäne Hilfe im Notfall?

Das Bundesgesundheitsministerium verweist in ihrer Handreichung zur Quarantäne darauf, dass Personen unter Quarantäne ihre Hunde von Nachbarn ausführen lassen sollen. Gleiches kann man vermutlich auf den notwendigen Besuch in der Tierarztpraxis anwenden.

Bundesgesundheitsministerium.de

Sollte eine Ausgangsperre verhängt werden, werden kurze Gassirunden von einer Person voraussichtlich zulässig sein, ebenso wie andere, unabdingbare Versorgungsleistungen von Haustieren. Letzteres ist in der Bekanntmachung zur bayerischen Ausgangsperre vom 20.3.20 explizit festgehalten.

Bekanntmachung zur Ausgangssperre in Bayern.de

Tierbesitzer sollten beim Besuch der Tierarztpraxis bestimmte Verhaltensregeln einhalten: Ratschläge für den Tierarztbesuch von FECAVA und FVE

Studierende: Digitales Semester, BAFöG-Sorgen, Praktika abgesagt?

BAföG wird weitergezahlt, wenn Unterrichts- oder Prüfungsausfall wegen Covid-19 geschieht. An den Universitäten herrscht Notbetrieb, nicht zwingend notwendige Mitarbeiter sollen dem Campus fern bleiben, das gilt auch für Studenten. Der Beginn des Sommersemesters und Prüfungen sind vorerst auf den 20.04. verschoben (Stand: 03.04., Berlin). Lehrveranstaltungen dieses verkürzten Semesters werden weitestgehend in Online-Lehre angeboten ("digitales Semester"). Dr. Siegfried Moder, Präsident des Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt), sprach sich am 30.3. gegenüber Praktikern dafür aus, Studenten soweit möglich ihre Praktika zu ermöglichen (im Rahmen der gebotenen Maßnahmen des Infektionsschutzes).

Der Veterinärmedizinische Fakultätentag macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der aktuellen Situation zunehmend extramurale Praktika nicht angetreten werden konnten oder weiter abgesagt werden. Der Berufsverband der praktizierenden Tierärzte (bpt) erinnert in diesem Zusammenhang an den sich bereits in den letzten Jahren zugespitzten Tierärztemangel und ruft zur Unterstützung der Studierenden auf, damit diese ihr Studium planmäßig zu Ende führen und damit bald für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können. Der bpt bittet Tierarztpraxen deshalb darum, dass diese bis zum 30. April noch freie Praktikumsplätze per Online-Formular melden.

bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder erklärt dazu: „Tierärzte sind Experten im Hygienebereich, deshalb sollte es möglich sein, dass Praktika auch unter den derzeit erschwerten Bedingungen stattfinden. Eine Anerkennung von Praktika, die nicht durchgeführt wurden, kann jedenfalls nicht in unserem Interesse sein. Nicht erlernte praktische Fertigkeiten würden die Ersttagskompetenz und damit die Startvoraussetzungen am Arbeitsmarkt verschlechtern."

Innerhalb kürzester Zeit hätten sich bereits 70 Praxen eingetragen. Die Liste steht Studenten hier zur Verfügung.


BMBF zum BAFÖG

TiHo Hannover.de
Fachbereich Vetmed FU Berlin
JLU Giessen
Uni München
Uni Leipzig

Wie erfülle ich meine Fortbildungspflicht, wenn Kongresse und Fortbildungsveranstaltungen ausfallen?

In einem Informationsschreiben vom 18.03.20 erklärte bereits die Berliner Tierärtzekammer, dass in 2020 die erforderlichen ATF-Stunden zu 100% durch E-Learning gedeckt gedeckt werden können. ATF-zertifizierte E-Learning-Kurse und Webinare finden Sie auf
www.myvetlearn.de

Was gehört zur Grundversorgung? Welche Eingriffe sollten verschoben werden?

Heiko Färber, Geschäftsführer des bpt, sagt, das müsse jeder Tierarzt selbst entscheiden und dabei die Minderung der Mensch-Mensch-Kontakte auf das Nötigste im Hinterkopf haben. Als Kriterium könne die „Planbarkeit“ eines Eingriffes zur Hand genommen werden. Es ist nicht so, dass alle Impfungen automatisch verschoben werden müssen.

Kann ich Videokonsultationen etc. (Telemedizin) zur Minderung der Praxisbesuche einsetzen?

In der Musterberufsordnung der Bundesländer/TÄHAV steht, dass eine Behandlung eines Tieres oder Bestandes ohne vorherige „physische“ Untersuchung grundsätzlich unzulässig sei. Diese zu ändern, wäre aufwändig und langwierig. Nun wird schnell reagiert und flexibel ausgelegt. Färber berichtet von Gesprächen mit dem BMEL und BMG am 24.3., in denen klar herauskam, dass man sich in einer Ausnahmesituation befinde und deshalb besondere Maßstäbe angelegt würden. Somit darf man sich Telemedizinischer Hilfsmittel bedienen. Das Fernbehandlungsverbot werde also für diese Zeit gelockert. Im Einzelfall entscheidet die Landestierärztekammer.

Färber: „Wir sollten die Telemedizin nun für uns Tierärzte nutzen und nicht-tiermedizinischen Anbietern nicht den Markt überlassen.“

Gabriele Moog, Referentin der Geschäftsführung des bpt, sagte, die Telemedizin ist immer noch ein „unbekanntes Terrain mit vielen Grauzonen“ und werde eine „Insellösung“ bleiben; man müsse bei der Telemedizin Datenschutz und Haftung im Blick behalten. Eine gute Dokumentation und Aufklärung des Tierhalters über die Grenzen und Risiken seien grundlegend: „Gut begründen, gut dokumentieren und Mut haben!“

Auch die Haftpflichtversicherung vorher über das geplante Vorgehen zu informieren, könne nicht schaden. Datenschutzrechtlich ist auf eine sichere Verbindung zu achten. Auch das Heilmittelwerbegesetz wurde angesprochen. Moog: „Natürlich dürfen Sie mit ihrem telemedizinischen Angebot auf ihrer Homepage werben!“

Auch bei der Abrechnung könne man die GOT flexibel auslegen. §7 lässt Analogien zu, zb zu telefonischer Beratung oder Gutachtenerstellen. Wenn kein Notdienst bestehe, dann 1-3-fache Anwendung.

Nähere Ausführungen des bpt zu Telemedizin und Arzneimittelversand in der Ausnahmesituation als Artikel

und im Webinar vom 30.03.

Am 1.4. hat die AG Telemedizin der Bundestierärztekammer Empfehlungen zur Anwendung und Abrechnung herausgegeben.

Darf ich Tierarzneimittel im Einzelfall versenden?

Zum Versenden von Arzneimittel, was ohne vorherige Konsultation laut AMG/TÄHAV ebenfalls unzulässig wäre, sagte Färber: „Wenn es sich dabei um ihnen gut bekannte, nicht-lebensmittelliefernde Tiere handelt, ist das zulässig.“ Diese Lockerung gilt ebenfalls nur für die derzeitige Notsituation.

Mir bleiben die Kunden weg. Welche Soforthilfen gibt es für die Tierarztpraxis?

Die Bundesregierung hat Hilfe für Freiberufler aufgrund der Pandemie zugesichert. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) informiert über die Hilfsmaßnahmen (Schutzschild) für Freie Berufe, wie Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen inkl. Verzicht auf Pfändungen bis zum Jahresende und Liquiditätshilfen. Weitere Informationen zu den ab 14.4. zugänglichen KfW-Krediten für Unternehmer und Soforthilfen des Bundes (bis 31.5.) gibt der bpt und der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken für Tierarztpraxen

hier.

Was ist mit Kurzarbeit?

Kurzeitarbeit ist eine Möglichkeit, um finanzielle Einbußen durch eingeschränkten Praxisbetrieb abzufedern. Dafür gibt es Lohnausgleichszahlungen, die 60 bis 67 % des Entgeltausfalls abdecken. Kurzzeitarbeitsgeld muss vor dem Antrag angezeigt worden sein. Eine Mustervereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer findet sich auf der Seite der Bundestierärztekammer. Ausführliche Informationen im bpt-Webinar vom 30.03 oder in der Zusammenfassung des Webinars.


Mustervereinbarung der Bundestierärztekammer für Kurzarbeit
FAQ bpt
TK Niedersachsen zum Kurzarbeitergeld
Arbeitsagentur.de zum Kurzarbeitergeld
Arbeitsagentur.de zu Kurzarbeit wegen Corona
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Corona / Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V: Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie

Welche Desinfektionsmittel wirken gegen Sars-CoV-2?

Desinfektionsmittel mit der Aufschrift „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid plus“ und „viruzid“. Welche das sind, ist der Desinfektionsmittelliste des RKI zu entnehmen.

Ist eine Überschreitung der üblichen Arbeitszeit rechtens?

Seit Karfreitag darf die werktägliche Arbeitszeit von ArbeitnehmerInnen vorübergehend auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. Dies trifft auch auf Tätigkeiten in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren zu, sofern eine Verlängerung der Arbeitszeit nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann. Zudem darf eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden nicht überschritten und die tägliche Ruhezeit von neun Stunden nicht unterschritten werden. Eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen kann aktuell ebenfalls erfolgen, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Diese Regeln gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020.

Aktualisierte Arbeitszeitverordnung vom 7.4.20