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Saugferkelkastration in Deutschland ab 2009
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Equipment für die Kastration / Copyright Intervet
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Tierschutzbestimmungen
In den Ländern der EU ist die chirurgische Kastration durch die EU-Richtlinie 2001/93/EG, die die Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen regelt, bei Ferkeln während der ersten 7 Lebenstage ohne Betäubung erlaubt. Die Kastration stellt jedoch sowohl bei Neugeborenen ebenso wie bei Adulten einen schmerzhaften Eingriff dar, der auch danach zu anhaltenden Schmerzen führt (EU Richtlinie 2001/93/EG, Zöls 2006, Langhoff 2008). Kastrationen nach dem 8. Lebenstag dürfen nur unter Betäubung und dem Einsatz von schmerzstillenden Arzneimitteln von einem Tierarzt durchgeführt werden. Die Richtline 2001/93/EG ist in Deutschland durch das Tierschutzgesetz §5 in nationales Recht umgesetzt.
Dort heißt es aber auch: "An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. … Ist nach den Absätzen 2,3 und 4 Nr. 1 eine Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern."
Absatz 3, 1a: "Eine Betäubung ist … nicht erforderlich für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt."
2009: Deutschland geht neue Wege
Im vergangenen Jahr hat sich die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz für die Gabe von Entzündungshemmern mit starker analgetischer Wirkung bei der chirurgischen Kastration ausgesprochen. "Eine kastrationsbegleitende Behandlung ist insbesondere geeignet, den postoperativen Schmerz und die damit verbundende Belastung wirkungsvoll zu verhindern", so Dr. Friedhelm Jaeger, Vorsitzender der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz in einem Brief vom 2.6.2008 an Verbände, Kammern und Veterinärbehörden. Diesem Vorschlag hat sich die Agrarministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 26. September 2008 in Meißen angeschlossen und von der Bundesregierung den Einsatz von Entzündungshemmern mit starker
analgetischer Wirkung bei der chirurgischen Kastration als Standardverfahren gefordert (Hellwig 2008, Schrade und Planz 2008). Die Kosten für dieses Vorgehen liegen pro Ferkel bei wenigen Cent (Westfleisch – Informationen für Landwirte 12/2008). Gegen die
Umwidmung beim Schwein zugelassener Entzündungshemmer mit starker schmerzlindernder Wirkung für das Indikationsgebiet im Rahmen der Vorgaben des § 56a AMG bestehen nach Auffassung von Bund und Ländern keine arzneimittelrechtlichen Einwände (Schrade und Planz 2008).
Daraufhin hat auch der Fachbeirat der QS Qualität und Sicherheit GmbH im Oktober 2008 den verpflichtenden Einsatz von Entzündungshemmern mit starker schmerzlindernder Wirkung bei der Ferkelkastration beschlossen.
Auf dieses Vorgehen haben sich am 29.9.2008 auch der Deutsche Bauernverband (DBV), der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) in ihrer
"Düsseldorfer Erklärung" geeinigt.
Die Schmerzbehandlung soll solange durchgeführt werden, bis ein praxistaugliches Verfahren zur Verfügung steht, bei welchem gänzlich auf die Kastration verzichtet werden kann. Bei der Suche nach Alternativen muss neben geschmacklich einwandfreiem Fleisch das oberste Ziel jedoch die Sicherheit von Verbraucher, Erzeuger und Tier sein.
Bis dahin sollen im 1. Quartal 2009 nun aber zumindest die Voraussetzungen für eine routinemäßige Anwendung von Entzündungshemmern wie
Flunixin mit starker
analgetischer Wirkung durch den Tierhalter bei der Ferkelkastration geschaffen werden, um diese mit Beginn des 2. Quartals 2009 bei der Kastration von Saugferkeln routinemäßig anwenden zu können.
Details siehe Kapitel "Prae- und postoperatives Schmerzmanagement mit Flunixin".
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