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Der Hund ist zu einem fest integrierten Bestandteil unseres öffentlichen
Lebens geworden. Gerade in den letzten Jahren steht er jedoch zunehmend in der
Kritik, so dass vermehrt über Leinen- und Maulkorbzwang diskutiert wird.
Aus diesem Grunde werden hier einige tierschutzrelevante Stellungnahmen zu dieser
Thematik von verschiedenen Wissenschaftlern (Ethologen, Kynologen), Tierärzten
und Tierschützern wiedergegeben.
Laut Tierschutzgesetz darf derjenige, der ein Tier hält, betreut, oder
zu betreuen hat, die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer
Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare
Leiden oder Schäden zugefügt werden (§2 Nr. 2). Nach der Tierschutz-Hundeverordnung
ist einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers
oder einer Anbindehaltung zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind
der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen (§2,
Abs. 1).
Die Forderungen nach artgemäßer Bewegung und nach ausreichendem
Auslauf werden allerdings ohne eine zeitliche Vorgabe formuliert. Dies sei sicherlich
in den unterschiedlichen Ansprüchen der verschiedenen Rassen begründet,
erschwere aber den Vollzug der Verordnung. In der nicht mehr gültigen Verordnung
zum Halten von Hunden im Freien wurde bei Anbindehaltung ein täglicher
Auslauf von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. Hundeexperten schätzen
den Auslaufbedarf allerdings auf eher 2 - 4 Stunden pro Tag. Als artgemäß
sei ein Auslauf anzusehen, wenn der Hund freilaufend Tempo und Richtung seiner
Bewegung bestimmen und die Umgebung erkunden könne. Es sollte sich ihm
dabei auch die Gelegenheit bieten, mit anderen Hunden zusammen zu treffen. Selbstverständlich
müsse jeder Hundehalter seinen Hund in der Öffentlichkeit so führen,
dass Menschen und andere Hunde nicht belästigt oder geschädigt würden.
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Der Hund verfüge über ein besonders stark ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis,
das sich zwar bei den einzelnen Rassen unterschiedlich deutlich darstellen kann,
aber letztendlich dem menschlichen Drang zur Bewegung weit überlegen sei.
Eine Fortbewegung an der Leine könne daher nicht ausreichen, um den Bewegungsansprüchen
eines Hundes nachzukommen. Durch eine ständig angeleinte Haltung verringere
sich außerdem automatisch die erfahrbare Reizvielfalt und die Möglichkeit
interartlicher sozialer Interaktionen für den Hund. Es sei daher zu erwarten,
dass eine generelle Anleinpflicht zu vermehrten, schwerwiegenden Verhaltensstörungen
bei Hunden führen werde.
Dipl.-Biologe Frank in der Wieschen, Ethologe/Tierverhaltenstherapeut, Extertal
Auch Apel ist sich sicher, dass der nicht angeleinte Hund wesentlich bessere
Möglichkeiten zur artgemäßen Bewegung habe. Eine Leinenpflicht
dürfe höchstens dann auferlegt werden, wenn ein spezielles Tier nachweislich
als "gefährlich" eingestuft werden müsse.
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Bonn
Mit der Einschränkung des körperlichen Bewegungsbedürfnisses
durch den Leinenzwang werde die psychische Ausgeglichenheit des Hundes - sein
Wohlbefinden - so herabgesetzt, dass es zu Verhaltensweisen (Unruhe, Dauerkläffen,
Schnappen) komme, die eine übermäßige Belastung seines Umfeldes
darstellen könnten.
Urs Ochsenbein, Hundeexperte und Sachbuchautor, Zürich
Eine umfassende Anleinpflicht sei für große Hunde eine fortwährende
Bewegungseinschränkung, die gegebenenfalls verstärkt durch das ständige
Tragen eines Maulkorbes, nicht mehr als artgerechte Hundehaltung bezeichnet
werden könne.
Prof. Dr. Günter Pschorn, Präsident der Bundestierärztekammer
Ein pauschales Leinengebot für den gesamten Bereich einer Stadt könne
kein richtiger Ansatz sein. Es sei im Gegenteil am ehesten geeignet, Probleme
erst entstehen zu lassen. Im innerstädtischen Bereich sollte jeder Hund,
schon zum Schutz des Hundes im Straßenverkehr, an der Leine geführt
werden. Umgekehrt müssten aber auch in der Stadt Möglichkeiten geschaffen
werden, Hunde artgerecht zu halten.
Bernhard Meyer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes für das Deutsche
Hundewesen (VDH) e.V.
Bremer fordert von den Hundehaltern, die Angst vieler Menschen vor Hunden ernst
zu nehmen und deshalb ihre Hunde in bebauten Gebieten anzuleinen. Sie fordert
aber auch von Städten und Gemeinden für echte Freilaufgebiete für
Hunde zu sorgen, in denen diese miteinander Spielen und ein gesundes Sozialverhalten
entwickeln und festigen können.
Christa Bremer, Präsidentin des Deutschen Verbandes der Gebrauchshundsportvereine
e.V.
Ein Hund der nur an der Leine geführt werde, könne keine gesunde
eigenständige Beziehung zu Menschen oder anderen Hunden entwickeln. Er
beiße eher als ein Hund der frei laufen könne.
Dr. Michael Werner, Ethologe, München
Stets angeleinte Hunde seien insgesamt angespannter und unausgeglichener, sie
forderten auch weit häufiger Rangauseinandersetzungen heraus als freilaufende
Artgenossen. Einige seien aggressiv, andere extrem unsicher, wodurch wiederum
Gefahrenmomente (Angstbeißen) entstünden. Hinzu komme, dass Hunde
hochsoziale Lebewesen seien, die durch den Leinenzwang daran gehindert würden,
den artgemäßen Umgang miteinander zu lernen. Dies zeige sich deutlich
darin, dass es zwischen angeleinten Hunden stets zu den ausgeprägtesten
Auseinandersetzungen komme.
Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Fachtierärztin für Verhaltenskunde/Ethologie,
Kiel
Werner erlaubt sich den Vergleich mit dem Straßenverkehr, durch den jährlich
wesentlich mehr Personenschäden entstünden, als durch Hundebisse.
Trotzdem käme niemand auf die Idee, das Autofahren zu verbieten.
Dr. Michael Werner, Ethologe, München
Zudem ergebe sich aus Unterlagen des Deutschen Kinderschutzbundes, dass sich
praktisch alle schweren Unglücksfälle - auch mit tödlichem Ausgang
- entweder durch Hunde in der Familie oder durch angeleinte Tiere ereignet haben.
Die Schwere der Unfälle habe daher nichts mit dem freien Herumlaufen der
Hunde zu tun.
Prof. Dr. Jürgen Unshelm, Lehrstuhl für Tierhygiene und Verhaltenskunde
der Ludwig-Maximilians-Universität, München
Auch Kolo gibt an, dass eine Anleinpflicht nur eine Scheinsicherheit erzeuge
und außerdem nicht dazu beitrage die Sauberkeit zu erhöhen.
Hans Kolo, ehemaliger Präsident des Landesverbandes Bayern des Deutschen
Tierschutzbundes
Der Kölner Tierschutzverein weist daraufhin, dass den Ordnungsbehörden
auch ohne Einführung eines generellen Leinenzwangs ausreichend ordnungsrechtliche
Zwangsmittel gegen uneinsichtige Halter gefährlicher Hunde zur Verfügung
stünden. Die Maßnahmen reichten von der mündlichen Verwarnung
über Bußgelder, Leinen- und Maulkorbzwang im Einzelfall bis zum absoluten
Haltungsverbot.
Kölner Tierschutzverein
Eine Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen bedeute eine weitere Einschränkung
des artgemäßen Verhaltens, insbesondere des Sozial- und Erkundungsverhaltens.
Durch die Einschränkung von Unterwerfungsgesten und Mimik würde die
artgemäße Kommunikation zwischen Hunden behindert. Bei Welpen und
Junghunden, die die Kommunikation mit Artgenossen und die Beißhemmung
erst erlernen müssen, sei von der Anwendung des Maulkorbs dringend abzuraten.
Grundsätzlich müssten Hunde schrittweise, ohne Zwang und unter dem
Einsatz von Belohnungen an den Maulkorb gewöhnt werden. Außerdem
müsse sichergestellt sein, dass der Maulkorb Hecheln und Trinken ermögliche
und nicht scheuere. Zu dieser Thematik gibt es ein Merkblatt "Maulkorbgewöhnung
beim Hund", das Sie auf der Internetseite der TVT (http://www.tierschutz-tvt.de/meldung3.html)
herunter laden können.
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Bezüglich des Hundedrecks meint Prof. Greiffenhagen sollte doch "die
Kirche im Dorf und die Hunde in der Stadt" gelassen werden. Ärger
und immer mehr Kosten verursachten laut Stadtreinigungs- und Gartenbauämter
nicht die Hinterlassenschaften der Vierbeiner, sondern die der Zweibeiner: Plastik,
Papier, Kaugummireste, Glasscherben etc.. Hinzu komme noch die tägliche
Zerstörung von Spielplatzgeräten, Bänken und Zäunen.
Prof. Dr. Sylvia Greiffenhagen, Sozialforscherin und Fachbuchautorin, Esslingen
Quellen:
Leinenzwang, eine Fessel für den Hund, Broschüre, Herausgeber: Interessengemeinschaft
Deutscher Hundehalter e.V., Auguststr. 5, 22085 Hamburg
Tierschutzgesetz
Tierschutz-Hundeverordnung
Wieviel Auslauf braucht der Hund? Empfehlungen der Tierärztliche Vereinigung
für Tierschutz e.V. (TVT), Vetimpulse, 22, (11), 1-3.
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