Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilt mit, dass ab Sonntag den 3. Mai eine Rechtsverordnung in Kraft tritt, die eine Meldepflicht für Fälle der "Neuen Grippe" mit einem Erreger vom Typ A/H1N1 einführt. Ärzte müssen ab Sonntag Fälle der Erkrankung und auch Verdachtsfälle an die
Gesundheitsämter melden. Mit der Verordnung sollen die Möglichkeiten der öffentlichen Gesundheitsdienste, dem Auftreten des neuen Erregers frühzeitig begegnen zu können, gestärkt werden.